Protokoll der Sitzung vom 18.02.2016

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hocker, dass ich bei jeder Bürgerinitiative gewesen bin, kann ich nicht behaupten. Aber ich kann Ihnen versichern: Ich habe an einer ganzen Reihe von Veranstaltungen zu diesem Thema teilgenommen, weil es mir ein Anliegen war, hier persönlich ins Gespräch zu kommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Gero Hocker [FDP]: Das ist ja sehr konkret!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion kommt vom Kollegen Jörg Bode. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass in der HAZ-Berichterstattung über den Brief von Sigmar Gabriel berichtet worden ist, dass Schleswig-Holstein bei den Genehmigungsverfahren besonders vorbildlich arbeitet und dort auch Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahrensprozesse eingeleitet worden sind, frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Unterschiede gibt es in den Genehmigungsprozessen zwischen Niedersachsen und dem vorbildlichen Schleswig-Holstein? Warum hat man nicht auf die positiven Erfahrungen Schles

wig-Holsteins zurückgegriffen und diese Maßnahmen auch in Niedersachsen eingeführt?

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister Wenzel, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bode, im Grundsatz laufen die Verfahren gleich ab. Auch SchleswigHolstein hat sich z. B. um begleitende Öffentlichkeitsarbeit bemüht. Schleswig-Holstein hat aber nur zwei Projekte. Wenn Sie sich an die Auflistung erinnern, die ich eingangs genannt habe, werden Sie feststellen, dass wir in Niedersachsen schlicht und einfach eine deutlich größere Zahl von Projekten zu bewältigen haben.

(Jörg Bode [FDP]: Aber kilometermä- ßig ist Schleswig-Holstein vorn, auch relativ!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen kommt vom Kollegen Volker Bajus. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Brief, der hier zur Diskussion steht, sich gar nicht ausdrücklich an Niedersachsen, sondern an alle Bundesländer gerichtet hat, frage ich die Landesregierung: Wie steht Niedersachsen im Vergleich zum Bund oder auch zu den anderen Bundesländern da? Der Bund hat ja selber auch eine Planungs- und Genehmigungsverantwortung. Wie kann man das miteinander vergleichen?

Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bajus, es ist richtig: Das Schreiben von Wirtschaftsminister Gabriel richtete sich an alle Länder. Uns hat nur irritiert, dass die Grafik, die dem beilag, nicht alle Projekte abbildet, die hier zu realisieren waren, insbesonde

re auch nicht die Projekte, die in der Verantwortung der Bundesnetzagentur liegen. Das sind etwa 3 400 km. Von diesen 3 400 km ist leider noch kein einziger genehmigt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Zusatzfragen zu Tagesordnungspunkt 16 b liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur dritten Dringlichen Anfrage für heute:

c) Rot-grüner Verfassungsbruch - Akzeptiert die Regierung Weil die demokratischen Spielregeln? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/5165

Die Anfrage wird vom Kollegen Jens Nacke eingebracht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Oktober 2014 urteilte der Niedersächsische Staatsgerichtshof, dass die rot-grüne Landesregierung im Fall Paschedag verfassungswidrig Akten zurückgehalten hat, deren Vorlage von Abgeordneten der CDU-Fraktion beantragt worden war.

Am 11. Dezember 2014 erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Suspendierung des ehemaligen Polizeichefs von Wilhelmshaven in der Dienstwagenaffäre für rechtswidrig.

Am 8. Januar 2015 erklärte die rot-grüne Landesregierung in einem Schriftsatz an den Staatsgerichtshof, dass sie im Fall Edathy Akten verfassungswidrig zurückgehalten habe, deren Vorlage von Abgeordneten der CDU-Fraktion beantragt worden war, und lieferte Akten nach.

Am 5. Juni 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass das Besetzungsverfahren für die Präsidentenstelle am OLG Oldenburg rechtswidrig sei, und untersagte Justizministerin Niewisch-Lennartz, die Stelle mit der Abteilungsleiterin I des Justizministeriums zu besetzen.

Am 9. Juni 2015 urteilte das OVG, dass die von der rot-grünen Landesregierung verfügte Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer verfassungswidrig sei.

Am 27. Januar 2016 ließ Ministerpräsident Weil laut einem Bericht der NOZ durch seine Regie

rungssprecherin zu der sogenannten Versetzungsaffäre von Kultusministerin Heiligenstadt erklären, dass der Vorgang so nicht hätte passieren dürfen und dass die Weisung zur Versetzung der Lehrerin von der Spitze des Kultusministeriums nicht hätte ausgesprochen werden dürfen.

Am 29. Januar 2016 verkündete schließlich der Niedersächsische Staatsgerichtshof sein Urteil in drei Klageverfahren von Mitgliedern der CDU-Fraktion gegen die rot-grüne Landesregierung. Der Staatsgerichtshof stellte fest, dass die Landesregierung in allen drei Fällen die Landesverfassung verletzt hat, indem sie parlamentarische Anfragen der CDU-Abgeordneten nicht unverzüglich beantwortete, wie es die Landesverfassung verlangt.

In seinem Urteil führte der Staatsgerichtshof u. a. aus, dass der Fragesteller grundsätzlich darauf vertrauen dürfe, dass seine Anfrage binnen Monatsfrist beantwortet wird. In den drei entschiedenen Fällen hatte die Landesregierung die Anfragen nach sechs bzw. viereinhalb Monaten beantwortet.

Der Chef der Staatskanzlei, Dr. Mielke, erklärte in einer Pressemitteilung zum Urteil u. a.:

„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die drei Fälle lediglich einen Anteil von 0,09 % aller parlamentarischen Anfragen der laufenden Legislaturperiode darstellen.“

Am 25. Februar 2015 hatte Staatssekretär Dr. Mielke in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Fristverlängerungen bei Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung“, Drucksache 17/3047, jedoch mitgeteilt, dass das Kultusministerium in der laufenden Legislaturperiode insgesamt 66,79 % der schriftlichen Anfragen erst nach Fristverlängerung beantwortet hatte, das Sozialministerium 46,46 %, das Innenministerium 46,01 % und das Umweltministerium 42,86 %.

Die Braunschweiger Zeitung kommentierte das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs am 30. Januar 2016 wie folgt:

„Wenn SPD und Grüne in Niedersachsen in eigener Sache einen Wunsch frei hätten, dann sollte der vielleicht lauten: Bitte, bitte, keine Klagen vor dem Staatsgerichtshof mehr. Das Verfassungsgericht des Landes ist nämlich der Ort, an dem sich beispielsweise Landtagsfraktionen gegen die Arroganz der Macht wehren können. Und vor diesem Gericht hat die Regierung Weil eine weitere Niederlage erlitten. Mehrere Monate brauchte sie laut Urteil zum Beispiel, um An

fragen von CDU-Abgeordneten zur Flüchtlingspolitik zu beantworten. Die Landesverfassung schreibt aber ein unverzügliches Antworten ausdrücklich vor. Stattdessen sollten die Fragen ausgesessen, die CDU als machtlos vorgeführt werden.“

In dem Kommentar heißt es weiter:

„Sie ließ lieber andere Dinge erledigen, als die Anfragen zu beantworten. Für Weils Regierung ist das alles hochnotpeinlich.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Am 26. Januar 2016 beantwortete das Niedersächsische Kultusministerium namens der Landesregierung die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lechner „Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft“, Drucksache 17/5059. Diese Anfrage war am 26. November 2015 eingereicht worden. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 hatte das Kultusministerium um Fristverlängerung gebeten unter Hinweis auf einen „hohen Rechercheaufwand“.

Frage 1 der Anfrage lautete:

„Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden freien Schulen im aktuellen Schuljahr 2015/2016 …?“

In der Antwort zu Frage 1 heißt es:

„Die Daten zur Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2015/2016 liegen zwar für alle Schulen vor, ihre Prüfung ist jedoch sehr umfangreich und aufwändig; sie konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden. Daher werden hier ersatzweise die im Schuljahr 2014/2015 zum Stichtag 22.09.2014 erhobenen Werte der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft wiedergegeben...“

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Das bringt was! - Björn Försterling [FDP]: Angaben aus dem Jahre 2009 wären noch besser gewesen!)

Sieben Tage nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs, am 5. Februar 2016, beantwortete das Niedersächsische Justizministerium namens der Landesregierung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ross-Luttmann „Was bedeutet die von Justizministerin Niewisch-Lennartz geforderte Abschaffung des Straftatbestandes der illegalen Einreise für die Sicherheit in Niedersachsen?“, Drucksache 17/5149. Diese Anfrage war am 9. Dezember 2105

eingereicht worden. Mit Schreiben vom 12. Januar 2016 hatte das Justizministerium um Fristverlängerung gebeten.

Frage 16 der Anfrage lautete:

„In wie vielen Fällen seit 2013 wurde nach der Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens wegen illegaler Einreise durch einen Datenabgleich oder vergleichbare Maßnahmen festgestellt, dass ein Beschuldigter vorbestraft ist, dass ein Haftbefehl gegen ihn/sie vorliegt oder dass es polizeiliche und/oder geheimdienstliche Erkenntnisse über diese Person gibt?“

In der Antwort zu Frage 16 heißt es:

„Die Beantwortung wäre allein durch eine sehr zeitintensive händische Auswertung der einzelnen Verfahren möglich, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann.“

Mit demselben Satz beantwortete das Justizministerium auch die Fragen 6, 7 und 17 der genannten Kleinen Anfrage.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das war auch schon so, als hier noch die CDU den Ministerpräsidenten gestellt hat!)