Sehr geehrter Herr Fredermann, ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in der letzten Wahlperiode selbstverständlich nicht aus den Gründen, die Sie gerade genannt haben, gegen die Neuregelung im Katastrophenschutzgesetz gestimmt haben. Die Gesamtablehnung hatte andere Ursachen; Sie können sich vielleicht am Rande bilateral von Frau Meta Janssen-Kucz aufklären lassen.
All das, was geleistet wurde, war eine enorme Kraftanstrengung. Die Verlässlichkeit der Soforthilfe hat die Menschen vor Ort wirklich sehr entlastet. Ich kann das sagen; denn ich hatte vergangenen Montag auch einen Evakuierungsmerkzettel im Briefkasten. Es war eine reale Entlastung, aber natürlich auch eine nervliche Entlastung. Gerade die Prognoseschwankungen von manchmal einem halben Meter - Warnung, Entwarnung, wieder Warnung - waren eine sehr große Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Es wäre natürlich super, wenn wir die Aussagefähigkeit der Prognosen, was
Wie gesagt: Die Arbeiten an den Teilabschnitten vor Ort sind sehr gut gelaufen. Die Landkreise wurden schon gelobt. Es war nie ganz sicher, ob die Deiche halten werden, aber alle waren eigentlich immer zuversichtlich. Es war aber auch allen klar, dass sich das jetzt nicht jedes Jahr oder jedes zweite oder dritte Jahr wiederholen kann, dass man nicht immer damit rechnen kann, so viele Freiwillige zur Verfügung zu haben, dass man nicht immer damit rechnen kann, dass die Sonne scheint, also der Regen nicht zusätzlich die Deiche aufweicht und dann vielleicht auch freiwillige Helfer wegbleiben.
Deswegen ist es wichtig, dass wir in Zukunft schauen, wie wir eine solche Situation im Vorfeld verhindern können. Natürlich brauchen wir dazu eine gute Kombination aus technischen und präventiven Maßnahmen. Da reicht es nicht, sehr geehrter Herr Dr. Hocker, dass Sie die eine Maßnahme, nämlich die Entbuschung, so sehr in den Vordergrund rücken und so sehr polemisieren.
Wenn Sie dieses Hochwasser auch noch nutzen wollen, um Herrn Sander nachträglich für das Kettensägenmassaker zu rehabilitieren,
möchte ich Sie an der Stelle daran erinnern, dass die EU damals ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat
und Niedersachsen nur mit Ach und Krach einer Bestrafung durch die EU entgangen ist. Vielen Dank an die jetzige Staatssekretärin!
Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass wir dem Fluss mehr Raum geben müssen. Das ist wirklich in aller Munde. Im FDP-Antrag findet sich dazu leider noch nichts, aber das kann sich ja vielleicht noch ändern. Es geht dabei nicht nur darum, dass wir den Wassermassen mehr Raum geben müssen; es geht auch darum, dass wir ein
Wenn der Fluss weniger Raum hat, gibt es natürlich auch weniger Raum für die Ablagerungen. Ich möchte das am Beispiel der Elbe ein bisschen genauer ausführen. Dort muss man zwischen den verschiedenen Abschnitten differenzieren.
Wir haben von der Elbmündung bis Geesthacht die Tideelbe mit Ebbe und Flut. Wir haben da das wahnsinnig hohe Güterverkehrsaufkommen für den Hamburger Hafen, der bekanntlich boomt.
Wir haben dann den Abschnitt bis Lauenburg, wo der Elbe-Lübeck-Kanal nach Norden hin und der Elbeseitenkanal nach Süden hin abzweigen. Auch da haben wir noch ziemlich viel Güterverkehr.
Danach - ab Lauenburg elbaufwärts - nimmt der Güterverkehr rasant ab. Das ist auch kein Wunder. Wir haben die Parallelstrecke Elbe-Seitenkanal– Mittellandkanal. Sie verläuft quasi im Süden parallel Richtung Magdeburg.
Wir können nicht weiter das Prinzip verfolgen, den Niedrigwasserfluss Elbe - oberhalb von Lauenburg wird die Fahrrinnentiefe von 1,60 m ganz oft gar nicht erreicht - durch Einengen zu vertiefen. Das ist der grundsätzliche Fehler, der in den letzten Jahrzehnten an der Elbe gemacht worden ist: dass man gedacht hat, dass man diesen Niedrigwasserfluss eindeichen müsse, um die notwendige Fahrrinnentiefe zu erreichen.
Deswegen wurde immer massiv gegen die vernünftige Forderung gearbeitet, dem Fluss mehr Raum zu geben.
Ich möchte damit schließen, dass ich denjenigen danke, die in den nächsten Tagen die Aufräumarbeiten leisten. Ich glaube, da können wir noch jede Menge Freiwillige gebrauchen.
Ich bin der Überzeugung, dass wir hier gemeinsam zu einem Bündel sehr guter Maßnahmen kommen, was die Kombination von technischem und präventivem Hochwasserschutz angeht.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Fredermann, bei allem Respekt für Ihre erste Rede - ich schließe mich da ausdrücklich der Würdigung an -: Wir sollten hier nicht versuchen, durch Tatsachenverdrehung ein Süppchen zu kochen, zumal wir uns doch bei den Notwendigkeiten sehr einig sind.
Ich gebe Ihnen jetzt die Antwort, warum wir beim Katastrophenschutzgesetz in der vorigen Wahlperiode nicht zugestimmt haben.
Grund war nicht etwa, dass wir all das nicht wollten, was Sie eben zu Recht eingefordert haben; das haben wir in der Debatte sogar als notwendig bezeichnet. Ich will nur die Frage der Rechtsstellung der Helfer im Katastrophenschutz in Erinnerung rufen. Sie zu regeln, haben wir schon bei der Novelle zum Rettungsdienstgesetz gefordert. Sie haben das damals abgelehnt. Wir mussten Sie da zum Jagen tragen. - Darum ging es also nicht.
Vielmehr ging es z. B. darum, darum, dass Sie nicht bereit waren, das Thema „Katastrophenschutz im Umfeld von Kernenergieanlagen“ aufzugreifen. Da ging es u. a. um Evakuierungsradien. - Das sind die Gründe, warum wir das Katastrophenschutzgesetz nicht mit Ihnen beschlossen haben. Den Helfern im Katastrophenschutz die
Wenn ich nun schon die Gelegenheit habe, das hier klarzustellen, möchte ich meinen Dank erweitern. Die Helfer im Katastrophenschutz haben jetzt Lohnfortzahlungsansprüche, und die Arbeitgeber müssen sie dafür freistellen. Die haben einen Gehaltserstattungsanspruch. Das ist richtig; das muss die öffentliche Hand übernehmen. Aber ich bedanke mich jetzt ausdrücklich im Namen der Koalitionsfraktionen bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Land, die aufgrund der Gesamtumstände der öffentlichen Hand diese Kostenrechnung nicht geschickt haben, sondern diese Kosten selber tragen.
Auch das ist ein Zeichen von Gemeinsinn, von bürgerschaftlichem Engagement: dass Arbeitgeber aus ganz Niedersachsen auf die Kostenerstattung verzichtet haben - obwohl sie jetzt rechtlich geregelt ist -, um ihren Beitrag zu leisten.
Sie haben recht: Bei der NABK ist noch vieles zu verbessern. Daran arbeiten wir. Sie hätten das ja in den letzten zehn Jahren machen können. Seien Sie sicher: Wir werden Ihnen mit einer Neufassung des Katastrophenschutzgesetzes, des Brandschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes, die wir im Augenblick vorbereiten, zeigen, wie man solche Gesetze ordentlich macht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Weil hat zur aktuellen Lage und zu den Herausforderungen Stellung genommen.
Dass unsere Deiche das Hochwasser weitgehend schadlos überstanden haben, zeigt, dass wir auf die bisherige Schutzstrategie aufbauen können und dass wir vor allen Dingen den Helferinnen und Helfern in den zahlreichen vorbildlichen Hilfsaktionen zu danken haben, die mit den Deichen gemeinsam dafür gesorgt haben, dass auch die Schwachstellen, die es in einem solchen System