Klaus-Peter Bachmann
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zur Sache. Ich habe, was das Katastrophenschutzgesetz und die beiden Paragrafen des Brandschutzgesetzes angeht, den Beiträgen des Kollegen Fredermann und der Kollegin Jahns nicht allzu viel hinzuzufügen. Aber ich will wenigstens noch ein paar Aspekte erwähnen.
Beim Katastrophenschutzgesetz regeln wir im Wesentlichen vier Bereiche:
Erstens werden wir mit der Anpassung des niedersächsischen Katastrophenschutzrechts an die Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf Anlagen, Betriebe und Dienstleister in Bereich von störfallanfälligen Betrieben treffen, indem wir regeln, dass sie ihre Katastrophenschutzplanung gegenüber den örtlichen Behörden und dem Land offenzulegen und die entsprechende Daseinsvorsorge zu regeln haben. Es ist wichtig, dass das noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Wir werden uns heute Nachmittag ja noch zweimal mit dieser Thematik befassen, weil auch die Änderungen in der Bauordnung und im Störfallgesetz mit dieser Entscheidung im Sachzusammenhang stehen.
Ich will zum Zweiten deutlich machen - Herr Kollege Fredermann, auch darin sind wir uns einig -: Das Katastrophenschutzrecht muss ständig angepasst werden, und damit werden sich auch die Landtage zukünftiger Wahlperioden befassen müssen. Dennoch regeln wir ausdrücklich auch noch etwas Weiteres: Bei den Fachdiensten des Katastrophenschutzes nehmen wir nämlich auch die Bereiche der psychosozialen Versorgung - das ist ein ganz wesentlicher Teil des Katastrophen
schutzes - und z. B. der Rettungshundestaffeln ins Gesetz auf.
In diesem Zusammenhang bleiben wir auch dabei - obwohl es erst nicht vorgesehen war -, den Fachbereich „Bergen und Räumen“ im Katastrophenschutzgesetz zu erwähnen, auch wenn wir alle wissen, dass das Aufgabenstellungen sind, die die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wahrnimmt. Aber dieser Bereich ist im Katastrophenschutz des Landes unverzichtbar. Damit wird die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, bei der der Bund der Gewährleistungs- und Kostenträger ist, auch im niedersächsischen Gesetz ausdrücklich erwähnt.
Welche Vorteile hat es, alle Fachdienste zu erwähnen? - Für diejenigen, die dort engagiert sind, bedeutet das die rechtliche Absicherung von Freistellung, Ausbildung und Fortbildung. Die THWHelferinnen und THW-Helfer können nur dann, wenn sie entsprechend geschult sind, ihre Aufgaben wahrnehmen. Weil sie in Niedersachsen Arbeitnehmer sind, brauchen sie diese Absicherung im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz.
Selbstverständlich schließe ich mich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion dem Dank, den Herr Fredermann schon ausgesprochen hat, an alle Helferinnen und Helfer aller Fachdienste des Katastrophenschutzes in Niedersachsen für ihre ständige Einsatzbereitschaft an. Ich schließe mich auch dem Dank für die in den letzten Jahren geleisteten Einsätzen an, insbesondere bei der Bewältigung der Flüchtlingszuströme vor zwei Jahren, aber auch bei den mittlerweile jährlich eintretenden Jahrhunderthochwassern und Sturmereignissen. Herzlichen Dank dafür! Stellvertretend darf hier heute sehr herzlich Herrn Dr. Selbach, dem Vorstandvorsitzenden des Deutschen Roten Kreuzes, danken, der dieser Debatte beiwohnt. Nehmen Sie diesen Dank an alle Helferinnen und Helfer bitte mit!
In Richtung FDP-Fraktion will ich wenigstens eines bemerken: Wenn ich von Großschadensereignissen und katastrophenähnlichen Zuständen im Zusammenhang mit Hochwasser und Sturmereignissen rede, dürfte es bei Ihnen eigentlich niemanden mehr geben, der den Klimawandel und die Folgen des Klimawandels noch in irgendeiner Art und Weise bezweifelt.
Zum Dritten möchte ich etwas wirklich Außergewöhnliches erwähnen. Herr Fredermann hat es schon gesagt. Die Fraktionen haben unisono alle Anregungen der Hilfsorganisationen und der Kommunen aus der Anhörung aufgegriffen. Hier ist durch das niedersächsische Parlament in ganz besonderer Weise noch einmal das Struck’sche Gesetz bestätigt worden, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist.
Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz verlässt den Landtag besser, als es eingebracht worden ist. Ich bin dem Innenminister und dem Finanzminister ausdrücklich dafür dankbar, dass sie die finanziellen Auswirkungen der Personalvermehrung, die hier erforderlich wird, sowie der besseren Ausstattung mit Fahrzeugen, Technik und sonstigen Materialien in einem Stufenplan in den nächsten Jahren finanziell abbilden. Die planerischen Vorbereitungen dafür werden wir über den Doppelhaushalt finanzieren können; das stellt das MI sicher. Darüber hinaus verpflichtet sich der Landtag durch den einstimmigen Beschluss von heute, das in einem möglichen weiteren Nachtragshaushalt, aber spätestens im Haushalt 2019 abzubilden - egal, welcher Farbenlehre die Landesregierung dann folgt; was meine Wunschfarbenlehre ist, können Sie sich vorstellen. Dadurch wird das, was wir heute ins Gesetz schreiben, in Niedersachsen Realität.
Das Ganze hat auch eine Nebenwirkung. Dass wir die Regelungen im Hinblick auf Atomanlagen und auf Lagerstätten für radioaktive Substanzen, die bisher gar nicht erfasst waren, jetzt aber auch beschrieben werden - nämlich Zwischen- und Endlager -, erweitern, was die in Landesregie und -verantwortung stattfindende Katastrophenschutzplanung und das Einsatzmanagement angeht, dass dafür auch zusätzliche Stellen geschaffen werden und dass dafür, nicht nur durch den Bund, auch materielle Ausstattung bereitgestellt wird, hat auch eine positive Auswirkung auf unterschwellige, aber katastrophenähnliche Schadenslagen im Bereich von Großschadenslagen. Wenn die Infrastruktur vorhanden ist, können wir sie auch in solchen Fällen wirkungsvoll einsetzen, wobei wir alle im Hinblick auf die Atomanlagen hoffen, dass der größte anzunehmende Unfall, auf den wir vorbereitet sein müssen, nie eintreten wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich den mutigen Worten von Herrn Fredermann in Richtung von Herrn de Maizière ausdrücklich anschließen: Der Bund tut einiges im Bereich der medizinischen Taskforce. Er tut auch einiges im Bereich von Mess- und Messleitkomponenten. Aber er vernachlässigt seit geraumer Zeit die Beschaffung von Brandschutzkomponenten. Die Fahrzeuge, die noch zu Zeiten der Waldbrandkatastrophen beschafft worden sind, sind älter geworden und müssen jetzt ersetzt werden. Viele Kommunen haben damit ein riesiges Problem. Deswegen, Herr Minister Pistorius, bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie dieses Thema gemeinsam mit Ihren 15 Länderkolleginnen und -kollegen gegenüber dem Bundesinnenminister mit Nachdruck vertreten. Das sollten auch wir als Fraktionen tun. Der Bund kann sich beim Brandschutz nicht restlos aus der Verantwortung ziehen.
Zu den beiden materiellen Änderungen im Brandschutzgesetz, was die weiterhin mögliche Berechnung kostenpflichtiger Einsätze angeht, muss ich jetzt nichts mehr sagen. Ich will die Ausführungen der Kollegin Jahns nur an einer Stelle ergänzen: Es geht hier auch um das Verursacherprinzip. Hilfeleistungseinsätze von Feuerwehren im Bereich von Gewässerverschmutzungen oder Ölspuren müssen nach dem Verursacherprinzip diejenigen bezahlen, die sie verursacht haben, weil es sich bei solchen Einsätzen nicht um Pflichtaufgaben nach dem Brandschutzgesetz handelt. Wenn es um das Retten von Menschen und das Bekämpfen von Bränden geht, bleiben die Einsätze weiterhin kostenfrei. Aber wer eine Hilfeleistung erforderlich macht, muss nach dem Verursacherprinzip zu den Kosten herangezogen werden können. Mit diesen Paragrafen schaffen wir Rechtssicherheit und damit insgesamt einen Quantensprung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen, insbesondere was die Vorbereitung auf mögliche ABC-Schadenslagen angeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist meine letzte Rede im Niedersächsischen Landtag. Meiner Fraktion habe ich gestern gesagt, dass ich wohl 30 Minuten brauchen würde, wenn ich heute die annähernd 24 Jahre Mitgliedschaft in diesem Hau
se Revue passieren lassen wollte. Aber so lange will ich natürlich nicht reden.
Als ich 1994 als relativ junger Abgeordneter hierher kam, habe ich mir nicht träumen lassen, dass daraus einmal annähernd 24 Jahre werden. Ich kann mich gut erinnern, dass ich meine erste Rede als Berichterstatter zum niedersächsischen PsychKG gehalten habe. Und damit schließt sich für mich der Kreis: Wenn ich heute Nachmittag die Sitzung leite - und das darf ich noch dreimal in diesem Sitzungsabschnitt tun -, steht als Erstes das niedersächsische PsychKG auf der Tagesordnung. Ein wunderbarer Zufall!
Ich schließe mich all dem Dank für die gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, mit der Landtagsverwaltung, mit den Ministerien und mit allen Fraktionen ausdrücklich an. Auch wenn wir nicht immer übereingekommen sind: Im Bereich des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes haben wir im Regelfall Einigkeit erreicht. Diese Einigkeit ist gut. Sie ist ein wichtiges Signal im Interesse der Sicherheit unseres Landes.
Ich möchte noch auf zwei weitere Bereiche hinweisen, in denen ich mitwirken durfte, damit es auch dort zu einer positiven Übereinstimmung im Parlament kam:
Der erste Bereich ist das Zuwanderungsmuseum in Friedland, das ich Ihnen ausdrücklich ans Herz lege. Gemeinsam haben wir den ersten Bauabschnitt realisiert und die Weichen für den zweiten und dritten Bauabschnitt gestellt. Das Zuwanderungsmuseum ist eine wunderbare, aber auch notwendige Einrichtung, um zukünftige Generationen von Niedersächsinnen und Niedersachsen, und zwar auch die zugewanderten, mit der heute 70-jährigen Geschichte unseres Landes vertraut zu machen. Diese Geschichte unseres Landes ist auch eine Geschichte der Zuwanderung; denn 30 bis 40 % aller Niedersächsinnen und Niedersachsen haben ausländische Wurzeln und weisen eine Migrationsgeschichte auf. Dieses Museum in Friedland haben wir hier einstimmig beschlossen. Herzlichen Dank dafür! Es wird mir auch weiterhin besonders am Herzen liegen.
Der zweite Bereich ist die NABK. Herr Kollege Fredermann, Sie sagten, wir müssten im Katastrophenschutz ausbilden. Das ist richtig. Aber ich will darauf hinweisen, dass noch keine Landtagsmehrheit die NABK so ausgestattet hat, wie wir dies in dieser Regierungszeit getan haben.
Es sind nicht nur, wie das schon immer der Fall war, die Mittel aus der Feuerschutzsteuer eingeflossen, sondern darüber hinaus werden in den nächsten Jahren Landesmittel in Höhe von 80 Millionen Euro aufgebracht, um diejenigen, die im Katastrophenschutz, im Brandschutz nicht nur eine gute, sondern eine beste Ausbildung brauchen, zu befähigen. Da rennen Sie bei uns offene Türen ein. Wir haben es gemeinsam beschlossen. Deswegen sollte nach Ihrer Rede nicht der Eindruck im Raum stehen, an der NABK müsse noch etwas geschehen. Da muss immer etwas geschehen, aber dass jetzt so viel geschieht, das hat RotGrün verwirklicht.
Zum Schluss, lieber Kollege Nacke, möchte ich mich fast noch mit Ihnen befassen. Das tue ich aber nicht, weil ich weiß, dass ich in den 20 Jahren, in denen ich noch nicht das schöne Amt innehatte, in das Sie mich zu Beginn dieser Wahlperiode einstimmig gewählt haben - dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar; das war eine tolle Erfahrung und eine schöne Aufgabe -, sondern in denen ich fachpolitischer Sprecher für Migration, stellvertretender Sprecher für Sozialpolitik - sozusagen als Lehrling von Uwe Schwarz - und später - nach Hanne Modder - auch innenpolitischer Sprecher war, selber nicht immer ohne Ruppigkeit im Parlament vorgegangen bin.
Natürlich gehört die harte Debatte dazu. Ich habe hier oft die Bandagen abgelegt und den verbalen Fight gesucht. Herr Kollege Schünemann, den ich in seiner Eigenschaft als Innenminister ab und zu traktiert habe - aus meiner Sicht zu Recht -, weiß, wovon ich rede. Das gilt auch für den Kollegen Biallas; obwohl ich mit ihm immer freundschaftlich verbunden war - noch heute verstehe ich mich gut ihm; er ist ja jetzt Präsident der Klosterkammer -, haben wir uns hier manchen Fight geliefert. Das ist das Salz in der Suppe. Das muss sein.
Wenn auch ich da einmal irgendjemandem auf den Schlips getreten habe,
bitte ich heute um Entschuldigung. Aber ich hoffe, dass ich in den letzten viereinhalb Jahren auf dem Platz, auf dem Sie, lieber Kollege Klare, gerade
sitzen, einiges an neutraler und objektiver Wiedergutmachung leisten konnte. Zumindest konnte ich mir in dieser Wahlperiode nicht erlauben, einen Ordnungsruf zu bekommen. Ich konnte eher welche erteilen, und manchmal war ich da viel, viel zu großzügig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verabschiede mich heute ohne Wehmut, aber mit einer Drohung. Die Drohung besteht darin, dass ich zwar aus der aktiven Landespolitik ausscheide, aber nicht aus den Ämtern, die ich wahrnehme.
Ich bin, wie Sie wissen, befristet noch im Bereich der Erwachsenenbildung unterwegs. Die 24 Jahre im Landtag waren ein beredtes Beispiel für die Grundwerte der Erwachsenenbildung. Sie haben auch bei mir zum lebenslangen Lernen beigetragen.
Im Landtag lernt man jeden Tag dazu, und das ist gut so. Niemand kommt allwissend hierher. Mit jedem Thema wird der Erfahrungshorizont erweitert.
Ich werde weiter in der freien Wohlfahrtspflege mitmischen und den Sozialpolitikern gehörig auf den Senkel gehen.
Wie Sie wissen, werde ich Sie im Bereich des Katastrophenschutzes und des Brandschutzes aufgrund des von mir vor Kurzem übernommenen Vorsitzes im Beirat des Landesfeuerwehrverbands auch in Zukunft gerne beraten, wenn Sie den Rat haben wollen. Ansonsten werde ich Sie gehörig in die Pflicht nehmen, wenn die Forderungen berechtigt sind, z. B. bei der noch abzuschließenden Novelle des Brandschutzgesetzes. Ich bedauere sehr, dass es aus Zeitgründen nicht gelungen ist, sie in dieser Wahlperiode zu verabschieden.
In diesem Sinne: Tschüss hier im Landtag! Ihnen, die Sie weiter das Vergnügen haben - es ist weitestgehend eines; ich zumindest möchte fast keinen Tag meiner Mitgliedschaft im Parlament missen -, wünsche ich herzlich Erfolg und immer eine glückliche Hand für die Menschen, für die wir die Aufgabe wahrgenommen haben und für die Sie sie in Zukunft wahrnehmen werden: für acht Millionen Niedersächsinnen und Niedersachsen - das sollte man nie vergessen -, einschließlich der Menschen, die zu uns gekommen sind und die in diesem Lan
de engagierte und gleichberechtigte Staatsbürger werden müssen und sollen.
Lassen Sie uns in diesem Sinne gemeinsam - Sie in diesem Hause und ich von außerhalb - die Arbeit fortsetzen! Danke für die Zusammenarbeit und tschüss!
Vielen Dank, Herr Präsident - das sind Sie jetzt. Jetzt spricht der Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang steht der Dank, den ich für die SPD-Fraktion allen Fraktionen des Hauses aussprechen möchte für eine zügige und trotzdem gründliche Beratung dieses Gesetzentwurfs, für den Verzicht auf die erste Beratung im Plenum, die direkte Überweisung in den Ausschuss und auch die Bereitschaft, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Dadurch ist es uns möglich, noch in diesem Jahr die durch Bundesrecht vorgegebene Normierung des zukünftigen Berufsbilds der Notfallsanitäter auch im niedersächsischen Landesrecht zu berücksichtigen.
Das ist auch deshalb notwendig, weil die Ersten bereits über diese dreijährige Qualifikation verfügen, die Kassen aber zurzeit sozusagen ohne rechtliche Grundlagen die daraus entstehenden Mehrkosten tragen und deshalb zu Recht darauf bestehen, dass eine Normierung auch in Niedersachsen erfolgt.
Wir haben des Weiteren einen Fehler aus der letzten Novelle vom Dezember 2012 korrigiert. Damals ist es nämlich unterblieben, die Aufgabenübertragung der zentralen Koordinierungsstellen im Rettungsdienst auf eine kommunale oder regionale Leitstelle zu regeln. Gleichzeitig haben wir klargestellt, dass diese Aufgabe auch durch einen Dritten oder mehrere Dritte im Bereich der Koordinierungsstelle wahrgenommen werden kann.
Ein weiterer Punkt im Gesetz ist die Konkretisierung der tatsächlich vorhandenen Rettungsmittel. Hier wird u. a. klargestellt, dass ein Notarzteinsatzfahrzeug kein Krankentransportfahrzeug ist. Die neue Regelung im Gesetz entspricht nun dem Istzustand.
Mit Blick auf die Notfallsanitäter - der zentrale Inhalt des Gesetzes - ist es sicherlich wichtig und
entscheidend, dass wir eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2022 schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die alte Berufsbezeichnung Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent weiter verwendet werden, jedoch verbunden mit dem Ziel der Nachqualifizierung bzw. der entsprechenden Überleitung von langjährig tätigen Fachkräften.
Weitere Punkte waren im Bereich des Datenschutzes zu regeln. Am schwierigsten war es, die Auffassungen des LfD und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bezüglich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Gesetzentwurf unter einen Hut zu bringen. Das ist aber vorzüglich gelungen. Deswegen sind auch die Einstimmigkeit und die Zustimmung des gesamten Hauses problemlos möglich. Herzlichen Dank an das Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Rettungswesen und an Herrn Dr. Wefelmeier vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst!
Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für im Rettungsdienst qualifiziert Tätige schaffen, die in Zukunft im Interesse von Notfallpatienten und erkrankten Menschen mit der besten Qualifizierung in Niedersachsen tätig werden sollen. Diese Veränderung auf Bundesebene ist in Niedersachsen mit Inkrafttreten des Gesetzes auch Gesetzesnorm.
Dass wir dieses Gesetz einstimmig verabschieden werden, begrüße ich außerordentlich.
Die Fraktionen haben aber auch übereinstimmend erklärt - das sage ich hier für die SPD-Fraktion -, dass wir gerne eine Regelung für eine bessere Umsetzung der auf europäischer Ebene geschaffenen Bereichsausnahme bei Ausschreibungen von Leistungen im Rettungsdienst geschaffen hätten. Jedoch hindert uns das Wettbewerbsrecht des Bundes bisher an einer rechtssicheren Interpretation in Niedersachsen. Wir werden an dieser Stelle,
sobald sich die Grundlagen dafür ergeben - so die Absichtserklärung -, das Thema erneut aufgreifen und hoffen, das vielleicht noch in dieser Wahlperiode mit einer kleinen Novelle hinzubekommen. Ansonsten ist ein guter Beratungsprozess in kürzester Zeit hervorragend zu Ende gegangen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will die Debatte nicht verlängern, ich will Herrn Fredermann nur erwidern, dass diese zeitverzögerte Beratung auch mit der Bewältigung der Flüchtlingssituation zusammenhängt. Sie alle wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen über lange Zeiträume in Stabsarbeit eingebunden waren. Dafür sollten wir alle Verständnis haben; denn da haben sie hervorragende Arbeit geleistet. Insofern müssen wir in diesen rechtlichen Bereichen innerhalb kürzester Zeit Dinge nachholen.
Das wollte ich nur erläutern, damit nicht der Eindruck entsteht, hier sei etwas verzögert worden. Das hat einen sachlichen Hintergrund.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ja, Frau Ministerin. Dann zunächst noch einmal die Landesregierung. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von unserer Seite ein herzliches Dankeschön an den Minister und all seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Zahlen, Daten und Fakten zusammengetragen haben, die uns wirklich weiterhelfen, wenn es um den Dialog und um die Bereiche geht, in denen noch viel zu tun ist.
Aber jetzt zu Ihnen, liebe Kollegin Lorberg. Es ist schon ein bisschen Geschichtsklitterung, dass Sie hier so tun, als hätte die CDU den Alleinvertretungsanspruch, wenn es um das Engagement zugunsten der Menschen geht, die aus Russland
in ihre frühere Heimat zugewandert sind. Nein, Frau Lorberg, Sie haben da keinen Alleinvertretungsanspruch!
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich vor gar nicht langer Zeit als einer der zuständigen Kontaktleute meiner Fraktion von der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland deren höchste Auszeichnung bekommen habe, nämlich die Goldene Ehrennadel. Die bekommt man doch nicht für zwei Jahre Engagement!
- Frau Lorberg, ich rede im Moment!
Solange wir in der Opposition waren - ich mache das gleich an ein paar Fakten deutlich -, haben wir die Landsmannschaft unterstützt. Ich habe für meine Fraktion die Zusammenarbeit in besonderer Weise mitgestalten dürfen.
Liebe Lilli Bischoff, ich habe mich sehr gefreut, als ich im vorigen Jahr für dieses langjährige Engagement - nicht für das erst dreijährige Engagement - diese Auszeichnung bekommen habe. Vielen Dank.
Die Erkenntnis, dass Spätaussiedler eine Bereicherung sind, habe ich schon vor vielen Jahren formuliert.
Und bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, Frau Lorberg, dass es zwar der Kollege Schünemann war, der als Innenminister die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes bezogen auf die Familienzusammenführung mitbetrieben hat, aber dass wir als damalige Opposition in diesem Parlament das ausdrücklich unterstützt haben, dass es im Deutschen Bundestag nur bei den Linken Widerständler gab und dass ansonsten alle Fraktionen in Berlin diese Änderung mitgetragen haben. Auch da haben Sie keinen Alleinvertretungsanspruch.
Und dann, Frau Lorberg, haben Sie auch noch gesagt, wir hätten zu den deutschstämmigen Menschen, die noch in diesen Ländern leben, keinen Kontakt.
Liebe, Frau Lorberg, als die SPD-Fraktion - ich meine, es war vor zwei Jahren - eine Reise durch Polen gemacht hat, war einer der zentralen Punkte der Besuch bei der deutschen Minderheit im Oppelner Land. Wir haben dort den Dialog mit den Menschen geführt.
Und: Jede deutschstämmige Gruppe, die durch Lilli Bischoff aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion hier nach Niedersachsen eingeladen wurde, ist durch mich besucht und begrüßt worden. Auch da zeigen wir dieses Engagement.
Also hören Sie auf, so zu tun, als wenn die Gruppe der Spätaussiedler der CDU gehören würde. An der Stelle reagiere ich etwas unwirsch.
- Zu Recht, Herr Kollege Nacke!
- Sprechen die Fakten, die ich eben aufgezählt habe, nicht für sich?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es bei einigen Zuwanderern mit Migrationsgeschichte, bei den Russlanddeutschen, eine gewisse Affinität gibt, die AfD zu wählen, zeigen empirische Zahlen. In meinem Bereich in Braunschweig, in der Weststadt, in der Spätaussiedler wohnen, ist die Zahl der AfD-Wähler signifikant hoch. Das haben mir auch andere Kolleginnen und Kollegen bestätigt. Aber es ist nicht die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, die dafür die Verantwortung trägt. - Ich sage gleich, wie wir dem begegnen können und müssen.
Ich kann mich daran erinnern, dass Lilli Bischoff, die auch ich sehr herzlich begrüßen darf - wir arbeiten seit vielen Jahren ganz eng zusammen, das ist eben deutlich geworden -, vor wenigen Wochen zu mir kam und sagte: „Wir brauchen deine Hilfe. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland soll von der AfD unterwandert und instrumentalisiert werden.“ - Diese Hilfe habe ich uneingeschränkt zugesagt. Und das beweist das, was der Minister eben ausgeführt hat: Die Landsmannschaft selber wehrt sich gegen diese Versuche
vehement. Und wir werden sie dabei unterstützen, diese Versuche abzuwehren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht erinnern Sie sich: Frau Lorberg, Frau Jahns, Herr Thiele, Frau Kohlenberg, Herr Dr. Hoppenstedt, Herr Dr. Miersch aus dem Bundestag, Vertreterinnen und Vertreter des MI und ich waren am letzten Wochenende bei dem Kulturfest in Ronnenberg. Lilli Bischoff hat uns als Vertreterinnen und Vertreter der Landes- und der Bundespolitik begrüßt, und dann kam der Zwischenruf: „Sie haben die AfD nicht begrüßt. Die AfD-Fraktion aus Wolfsburg ist auch anwesend.“ - Auch da ist deutlich geworden, dass es den Versuch gibt, die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland zu instrumentalisieren.
Was können wir dagegen tun? - Wir stehen an der Seite der Landsmannschaft in dem Sinne, wie es der Minister ausgeführt hat. Ich bin froh, dass wir wieder eine Landeszentrale für politische Bildung haben. Sie hat hier eine ganz wesentliche Aufgabe. Wir und auch ich als Person werden tatkräftig mitwirken, die Landsmannschaft zu unterstützen, dass diese Versuche der AfD ins Leere laufen.
Zum Abschluss bleiben mir zwei Betrachtungen: Niedersachsen feiert in diesem Jahr seinen 70. Geburtstag. Und: Niedersachsen ist das Land der Zuwanderung. Vertriebene und Spätaussiedler sind wesentliche Gruppen dieser Zuwanderungsgeschichte Niedersachsens. Ich selbst bin ein Sprössling einer solchen Zuwandererfamilie. Ich bin dem Bund der Vertriebenen außerordentlich dankbar, dass er seine Programme in den letzten Jahren unter das Thema „Kultur und Vielfalt“ stellt und damit deutlich macht, dass er eines nicht will: dass die Gruppen von Zuwanderern, die aufgrund von Rechtsansprüchen oder aus humanitären Gründen bei uns aufgenommen werden, gegeneinander ausgespielt werden! Das, liebe Frau Lorberg, darf nicht passieren.
Herr Kollege Schünemann hat - das ist richtig - alles getan, um das Zuwanderungsmuseum in Friedland, das 70 Jahre Landesgeschichte darstellt, in Gang zu bringen. Damals war er Minister. Aber die Finanzierung des Ganzen hat diese Lan
desregierung vorgenommen. Sie steht damit zu dem damals einstimmigen Beschluss des Landtages, den wir mit initiiert haben.
Frau Lorberg, hören Sie also auf, weiterhin zu behaupten, die SPD würde hier nichts tun. Das ist Geschichtsklitterung.
Ich wollte das hier in aller Deutlichkeit klarstellen.
Es bleibt trotzdem eine immerwährende Integrationsaufgabe. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass die Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen eine der wesentlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang ist. Das Parlament hat hierzu mehrere Beschlüsse gefasst, es hat Gesetzesänderungen gegeben. In der Praxis hakt es trotzdem immer noch, weil an vielen Stellen die Bürokratie das nur sehr schwerfällig umsetzt. Hier haben wir ganz viel gemeinsam zu tun. Das ist keine Frage von Parteipolitik, sondern es geht darum, den Apparat, zum Teil auch den Apparat im Bildungswesen, von der Notwendigkeit dieser Umsetzung zu überzeugen.
Zuwanderung ist nicht nur eine demografische und gesellschaftliche Bereicherung. Zuwanderung ist für diese Bundesrepublik auch erforderlich. Die Russlanddeutschen sind Zuwanderer, die außerordentlich viel zum Gelingen und zur Entwicklung unserer Republik beigetragen haben: kulturelle Vielfalt, große Qualifikationen. Das erkennen wir ausdrücklich an. Die Handlungsbedarfe habe ich deutlich gemacht. Ich wollte aber auch deutlich machen, dass es für meine Fraktion und Partei eine Selbstverständlichkeit ist, weiterhin mit der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland zusammenzuarbeiten. Dafür stehen ich und viele andere auch in Zukunft gern zur Verfügung.
Ich appelliere an Sie alle: Gehen Sie in Ihren Wahlkreisen zu den Ortsgruppen der Russlanddeutschen, und unterstützen Sie die Ortsgruppen bei ihrem Abwehrkampf gegen die Unterwanderungsversuche der AfD! Das ist meine dringende Bitte zum Schluss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lorberg, ich habe das nicht gesagt, um mich hier selber zu loben oder in den Mittelpunkt zu stellen.
- Überhaupt nicht!
Dass es Ihnen nicht gefällt, dass ich für diese enge Zusammenarbeit sozusagen dieses Zeichen bekommen habe, kann ich ja nachvollziehen. Ich kann auch zitieren, was öfter aus Ihrem Munde kam: „Sie sprechen, liebe Frau Bischoff, viel zu viel mit Sozialdemokraten, und Sie haben viel zu viel Sozialdemokraten um sich.“ Sie sind an solchen Gesprächen ja nicht interessiert, und das kann ich auch nachvollziehen.
Ich gehöre diesem Haus seit 1994 an und fahre diese Linie, von der ich eben gesprochen habe, seit dieser Zeit. In jeder Partei, in jeder Fraktion gibt es auch mal unterschiedliche Sichtweisen; das ist doch gar keine Frage. Als Sie die Landesregierung gestellt haben, haben wir in den entscheidenden Phasen, als die wichtigsten Beschlüsse zur Zusammenarbeit mit der LmDR gefasst wurden, immer einstimmig beschlossen. Daran wollte ich erinnern. Das betrifft die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes genauso wie die Entwicklung in Friedland.
Deshalb nehmen Sie es einfach einmal so hin - auch wenn es Ihnen nicht gefällt -, dass wir bei den Russlanddeutschen eine so hohe Akzeptanz erfahren und mit Ihnen eine so gute Zusammenarbeit pflegen. Das ist nun einmal die Realität.
Ja, das kann der. Der hat 20 Jahre aktiven Dienst geleistet, Herr Kollege.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir die Bereiche Polizei und Feuerwehr in der Debatte nacheinander erörtern. Ich glaube, beide haben einen gleichwertigen Stellenwert, und das ist auch notwendig.
Ich will Folgendes deutlich machen: Beide Gruppen erfahren die höchsten Werte bei gesellschaftli
cher Anerkennung und Zustimmung, nämlich annähernd 100 %.
Ein Unterschied besteht allerdings zwischen den beiden Gruppen, und zwar mit Blick auf die Freiwilligkeit. Und wir jedenfalls - bei Ihnen sehen das einige anders - können uns keine freiwillige Polizei vorstellen. Die ist aus unserer Sicht ausschließlich in hauptamtlicher Verantwortung zu organisieren. Aber bei den Feuerwehren sind 95 % freiwillige Feuerwehrleute. Trotzdem gibt es diese hohe Zustimmungsquote in der Bevölkerung.
Deswegen steht auch bei mir ganz am Anfang der Dank im Namen meiner Fraktion an die größte „Bürgerinitiative“ - in einem positiven Sinn; so habe ich sie auch in Otterndorf bezeichnet -, die es in diesem Lande gibt: unsere freiwilligen Feuerwehren.
Ich möchte hier nicht ausrechnen, was das Feuerwehrwesen die Kommunen und das Land kosten würde, wenn es diese hohe Prozentzahl an freiwilligen Feuerwehrleuten nicht gäbe. Das ist im besten Sinne bürgerschaftliches Engagement. Ich schließe mich den Dankesworten von Herrn Fredermann und vom Minister selbstverständlich an. In den herzlichen Dank beziehe ich auch alle Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes ausdrücklich mit ein - für ihren Einsatz und ihre technische Hilfeleistung bei besonderen Einsatzlagen, bei der Flüchtlingshilfe, auf unseren Autobahnen in Niedersachsen - auf der A 2 sind sie fast täglich gefordert - und bei aktuellen Wetterentwicklungen. Wir sind ja in Niedersachsen in den vergangenen Tagen noch ganz glimpflich davongekommen. Das hätte auch enorme Einsätze unserer Feuerwehren ausgelöst. In anderen Bundesländern konnten wir das verfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin auch Mitglied des Beirats des Deutschen Feuerwehrverbandes und habe deswegen einen recht guten bundesweiten Überblick. Das, bei dem Sie, Herr Fredermann, versucht haben, Wasser in den Wein zu gießen, wird bundesweit aus einem ganz anderen Blickwinkel gesehen. Ich zitiere den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hartmut Ziebs, der sowohl in Cuxhaven bei der Jugendfeuerwehr als auch in Otterndorf beim Landesfeuerwehrverband erklärt hat, das Feuerwehrwesen in
Niedersachsen sei bundesweit vorbildlich und exzellent aufgestellt. Natürlich gibt es immer Handlungsbedarf - aufgrund von demografischen Zahlen -, aber es gibt keinen Grund, Menetekelrufe loszulassen.
Den Handlungsbedarf sehen wir, und er ist bei diesen Koalitionsfraktionen und dieser Landesregierung in besten Händen.
Ich darf ein paar Punkte ergänzen; denn die Antwort auf die Große Anfrage ist, wie wir wissen, schon ein paar Tage älter, weil bestimmte statistische Werte noch eingeholt werden mussten. Ich habe mir heute von der Jugendfeuerwehr Niedersachsen und dem Landesfeuerwehrverband die aktuellen, sozusagen die tagesaktuellen Zahlen geben lassen. Ich kann Ihnen die Mitteilung machen, dass Kinderfeuerwehren greifen. 1 429 Kinder sind allein im Jahr 2015 aus unseren Kinderfeuerwehren in die Jugendfeuerwehr übergewechselt.
2 579 Jugendliche sind im gleichen Jahr aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Einsatzabteilung gegangen. Also: Die Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Novelle des Brandschutzgesetzes im Jahr 2012 wirkt. Das ist in Niedersachsen in besten Händen. Und, Herr Fredermann: Das war nicht allein Ihr Verdienst. Dieser Teil des Gesetzes wurde damals in diesem Hause einstimmig beschlossen. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen. Wir sollten bei Feuerwehren nicht immer versuchen, ein parteipolitisches Süppchen zu kochen.
- Das sagt jemand, der das genauso vor dem Landesfeuerwehrverband gesagt hat und der das im Gegensatz zu Ihnen tagtäglich lebt.
Aber selbstverständlich!
Herr Kollege Oesterhelweg, das bestreitet kein Mensch. Deswegen sage ich ja: Die Fragen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind Fragen, die gesamtgesellschaftlich gelöst werden müssen. Darüber sollten wir keine parteipolitischen Scharmützel veranstalten.
Daher bedanke ich mich ausdrücklich bei der Kollegin Janssen-Kucz, bei den Kollegen Fredermann und Oetjen und dem Innenministerium für das hervorragende Ergebnis des gemeinsamen Entschließungsantrags zur Weiterentwicklung der NABK. Das ist genau der richtige Weg.
Ich kann Ihnen mitteilen: Wir haben die Anregungen aus der Anhörung zu diesem Entschließungsantrag, in dem das Personalkonzept, das der Minister erläutert hat und das ich nicht im Detail wiederholen muss, und die Zukunftsinvestitionen am Ausbildungsstandort Celle-Scheuen optimal geregelt sind, komplett aufgenommen. - Auch die Gründung des Fachbeirats war eine Anregung aus der Anhörung. - Deswegen bedurfte es keines Kompromisses. Es war keineswegs so, dass RotGrün nicht bereit war, Teile Ihrer Entschließung aufzunehmen. Das ist ein einstimmiges Werk, und das sollten wir hier auch nicht schlechtreden.
Aber nach der Ausbildung kommen die Menschen dann qualifiziert in den Einsatz. Deswegen will ich die Gedanken von Herrn Minister Pistorius an einer Stelle ergänzen.
Der private Arbeitgeber ist das eine. Wenn er sich vorbildlich verhält, überreicht ihm die Landesregierung gemeinsam mit dem LFV die Plakette „Partner der Feuerwehr“. Aber ein Bürgermeister, der für seine kommunale Feuerwehr die Trägerverantwortung hat - denn es sind kommunale Einrichtungen -, sollte nicht jammern, wenn die Tagesalarmbereitschaft nicht mehr erreichbar ist, wenn er in seinem eigenen Rathaus nicht einen Feuerwehrmann beschäftigt.
Die Bürgermeister als Träger der Feuerwehren haben es im Rahmen ihrer Personalpolitik also auch in der Hand - insoweit unterstütze ich ausdrücklich den Kollegen Fredermann, der zitiert hat, was ich in Otterndorf gesagt habe -, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, die man entweder schon als Feuerwehrleute einstellt oder motiviert, gleichzeitig in der eigenen Feuerwehr aktiv zu werden. Auch so kann die Tagesalarmbereitschaft in Gemeinden gesichert werden. Das müssen nicht nur technische Mitarbeiter sein; das können auch die aus der klassischen Verwaltung sein.
Fassen wir uns an unsere eigene Nase. Vielleicht haben wir in den Landesdienststellen und Landesbehörden auch noch Nachholbedarf. Ich sage das in aller Deutlichkeit. Wenn nämlich das Land als Arbeitgeber Feuerwehrleuten, die bei ihm beschäftigt sind, Knüppel zwischen die Beine wirft, weil sie nach Celle oder Loy wollen, dann verhalten wir uns kontraproduktiv. Deswegen ist diese Debatte heute vielleicht auch ein Stück Bewusstseinsbildung in eigener Sache.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen: die Europäische Union, zu der ich als bekennender Demokrat und Europäer uneingeschränkt stehe. Das deutsche Feuerwehrsystem und das Feuerwehrsystem im deutschsprachigen Raum insgesamt ist vorbildlich. Deswegen appelliere ich an die Europäische Union, sich bei Normierungs- und Organisationsentscheidungen - auch diese sind Begleitmusik des Feuerwehrwesens - nicht an militärischpolizeilich organisierten Feuerwehren anderer Länder zu messen, sondern endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass das Freiwilligkeitsprinzip im deutschsprachigen Raum das Vorbild für ganz Europa sein kann.
Das ist nämlich der Umkehrschluss. Dafür setzen sich Landesfeuerwehrverband und Deutscher Feuerwehrverband mit einem Verbindungsbüro in Brüssel ein. Wir haben allen Anlass, dafür in Europa zu werben.
Insofern sind diese Koalition und diese Landesregierung im besten Sinne Partner der Feuerwehr.
Herr Fredermann, Sie vermissen, dass die Ankündigungen zu Beginn der Wahlperiode bislang nicht aufgegriffen wurden. Ich darf Ihnen sagen: Das Rettungsdienstgesetz und das Katastrophenschutzgesetz - beides mit tangierenden Vorschriften - befinden sich bereits in der Verbändeanhörung, wie Sie wissen, und zum Brandschutzgesetz gibt es einen ersten Referentenentwurf, der demnächst Kabinettsreife hat und dann in die Ressortabstimmung geht.
Wir haben in einem Diskussionsprozess mit dem Landesfeuerwehrverband die Inhalte dieser Novellen entwickelt und diskutiert. Und wissen Sie, was das für Inhalte sind? Das sind komplett Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes, die Teile des Brandschutzgesetzes zu korrigieren, die damals von Ihnen mit Mehrheit durchgesetzt wurden und die wir auch kritisiert haben. Diese werden jetzt korrigiert.
Insofern ist dies eine Korrektur der kleinen Fehler aus der letzten Wahlperiode.
Diese will ich noch einmal nennen. Es geht darum, eine vernünftige Regelung der Altersgrenze zu erreichen, die sowohl den demografischen Entwicklungen in unterschiedlichen Teilen des Landes als auch dem Wunsch von Feuerwehrleuten, vorzeitig als freiwillige Feuerwehrleute in die Altersabteilungen wechseln zu können, gerecht wird, um eine verbindliche Altersgrenze als Höchstgrenze, aber mit Ausstiegsoptionen davor.
Es geht um die Absicherung der Feuerwehrbedarfsplanung. Diesbezüglich werden wir sicherlich auch eine Formulierung finden, die Konnexität nicht auslöst, weil wir feststellen müssen: Über 50 % der Kommunen im Lande machen diese aus unserer Sicht notwendige Feuerwehrbedarfsplanung heute schon wie selbstverständlich; denn sie ist selbstverständlich. Ohne eine solche Bedarfsplanung kann eine Gemeinde ihre Feuerwehr nicht
aufstellen. Das ist Gefahren- und Reaktionsanalyse.
Es geht um die Hilfsfristen, es geht uns um das Absichern auch kleinerer Ortsfeuerwehren, um deutlich zu machen, dass auch in Gegenden mit demografischen Problemen drei oder vier Feuerwehrleute am Tage und in der Nacht die Einsatzbereitschaft, die Hilfsfrist sichern können, weil sie als Rettungstrupp zur Verfügung stehen. Würde man diese Ortsfeuerwehren auflösen, wären die Anfahrtszeiten deutlich länger, und ein Entstehungsbrand würde dann möglicherweise zu einem Mittel- oder Großbrand. Das kann man durch kurze Eingreiffristen auch kleinerer Feuerwehreinheiten verhindern, insbesondere im Bereich der Menschenrettung.
Wir werden auch korrigieren, dass die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes im aktuellen Brandschutzgesetz sozusagen auch durch Private wahrgenommen werden können. Auch das halten wir im Hoheitsbereich des vorbeugenden Brandschutzes für einen gravierenden Fehler.
- Ich weiß! Da reagiert ihr am schwierigsten; denn ihr von der FDP wart es, die damals diese Privatisierungstendenzen selbst in die Feuerwehr hineingetragen haben. Da ist ja die CDU sozusagen unter dem Druck der FDP dazu übergegangen, Privatisierungen im Bereich der Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes ins Gesetz zu schreiben.
- Das ist so. Ich bin lange genug dabei, um mich daran erinnern zu können.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Feuerwehren im Lande bekommen vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbands - - -
Meine Redezeit ist gleich vorbei. Das kann er mit einer Kurzintervention machen. Dann darf ich auch noch einmal 90 Sekunden reden.
Kurzum, der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands stellt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich beste Zeugnisse aus. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen appellieren an Sie, jetzt auch die Korrekturen am Brandschutzgesetz mitzutragen, damit es einstimmig wird. Damit erhalten Sie die Chance, Ihre Fehler aus der vorigen Wahlperiode auszumerzen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Jahns, wenn Sie mich schon mit dem zitieren, was ich im Innenausschuss gesagt habe, will ich auch genauso reagieren, wie ich es im Innenausschuss getan habe:
Dass wir diesem Antrag nicht zustimmen, bedeutet nicht, dass wir gegen den Sport als eine der besten Integrationsmaßnahmen in diesem Land sind. Ich könnte Ihnen viele Sportarten aufzählen, die in unseren Vereinen im Rahmen der Integrationsarbeit vorbildlich gepflegt werden.
Nein, wir stimmen nicht zu, weil für die Vergabe der Mittel grundsätzlich der Landessportbund zuständig ist. Ich darf daran erinnern, dass wir mit dem Sportfördergesetz, das wir seinerzeit gemeinsam beschlossen haben, klare Zuständigkeiten hinsichtlich der Vergabe der Mittel geschaffen haben. Der Landtag sollte sich hüten, dem Landessportbund als der Selbstorganisation des Sports vorzuschreiben, wie er zu handeln hat.
Der Kollege Hausmann hat deutlich gemacht, dass wir diese Frage im Dialog erörtern können, dass wir das aber nicht mit einem Entschließungsantrag vorgeben sollten.
Sie haben beim Sportfördergesetz damals vergessen - wir haben diesem Gesetz zugestimmt, weil es vorbildlich ist -, das Gleiche für die freie Wohlfahrtspflege zu regeln. Das haben wir geheilt. Jetzt ist die Sache insgesamt gut und rund. Diesen Fehler aus Ihrer Zeit haben wir nachträglich bereinigt.
Noch einen Satz zur Kommission für Migration und Teilhabe: Es ist tatsächlich so, wie es der Kollege Hausmann gesagt hat. Die zehn Kommissionsmitglieder, die sich der Stimme enthalten haben, haben damit ihr Unverständnis über diesen Antrag zum Ausdruck gebracht. Sie akzeptieren, dass der Sport selbst zuständig ist und dass es keinen Sinn macht, dass das Parlament diese Selbstverständlichkeit auch noch einmal beschließt.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gute Ausbildung für Niedersachsens Feuerwehren: Wir sprechen über 130 000 Frauen und Männer in Niedersachsen, die im Falle von technischer Hilfeleistung, Brandschutz und Katastrophenschutz Mittelpunkt der helfenden Hände dieses Landes sind.
Ich möchte für die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen deutlich machen, dass wir diesen Frauen und Männern für ihren ehrenamtlichen Einsatz für unser Land unendlich dankbar sind.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, wir werden diesen Punkt heute sachlich beraten, und ich hoffe, dass wir auch auf der Basis des dem Parlament bereits vorliegenden Antrags der CDU-Fraktion, der im Innenausschuss schon beraten wird, vielleicht sogar zu einer gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung kommen können.
Ich hoffe auch, dass wir heute nicht wieder hören: „Ihr habt vor Kurzem die Ausbildungsstätte für diese Feuerwehrleute mit Flüchtlingen belegt!“ Ich glaube, es ist uns allen klar, dass wir an diesem Wochenende in einer Notsituation waren, dass Feuerwehrleute selbst an dieser Entscheidung beteiligt waren und dass deutlich gemacht wurde, dass es sich um eine vorübergehende Situation handelt.
Eines wird, glaube ich, deutlich, nämlich die Wertschätzung der NABK und der Feuerwehren in diesem Lande. Die Wertschätzung für die NABK mit den Standorten Celle und Loy wird durch die Koalitionsfraktionen zum Ausdruck gebracht, indem wir diesen Antrag vorlegen, meine Damen und Herren.
Wir haben rund 125 000 Frauen und Männer in den freiwilligen Feuerwehren. Diese Zahl ist leider leicht rückläufig. Ich darf aber deutlich machen, dass die in der vorigen Wahlperiode gemeinsam beschlossene Novelle zum Brandschutzgesetz erfreulicherweise dazu führt, dass über die Kinder- und Jugendfeuerwehren in diesem Lande die Zukunft hoffnungsvoller aussieht. Denn beide - Kinder- und Jugendfeuerwehren - haben deutlich zunehmende Mitgliederzahlen, sodass wir keine große Sorge haben, dass aus dieser motivierten Nachwuchswelt für unsere Feuerwehren in Zukunft nicht ausreichend viele ehrenamtliche Feuerwehrleute gewonnen werden können.
Die Zahl der Berufsfeuerwehrleute steigt an. Das ist ein Teil des Problems, das ich gleich erläutern werde, warum wir an der NABK Probleme haben, den Unterricht nicht bedarfsdeckend realisieren zu können. Dieses Problem besteht schon seit Jahren; das war auch in der vorigen Wahlperiode schon so. Die Zahl der Werkfeuerwehrleute steigt ebenfalls an. - Das ist der hauptamtliche Bereich.
Primär geht es hier aber um die Qualifizierung der ehrenamtlich Tätigen. Worin liegt der Grund, dass bereits in der vorigen Wahlperiode - das hat sich in den beiden letzten zwei Jahren nicht deutlich verbessert; das hat eher stagniert und ist noch schwieriger geworden - der Unterricht an der NABK in Celle und Loy nicht vollumfänglich gegeben werden konnte?
Unter Nr. 4 dieses Entschließungsantrags wird deutlich, dass wir parallel zu dem Stufenprogramm, das wir uns gemeinsam vorgenommen haben, die Attraktivität der Arbeitsplätze an der NABK verbessern müssen. Die Berufsfeuerwehren haben es schwer, ausreichend geeignete Bewerber zu finden, die für die Brandmeister- oder Brandinspektorenlaufbahn geeignet sind. Das wird immer schwieriger. Deswegen wechseln viele Kolleginnen und Kollegen, die an der NABK unterrichten, sehr gerne auf ausgeschriebene Stellen der Berufsfeuerwehren, weil dort durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen - sprich: die Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit - Stellen zusätzlich geschaffen werden mussten und wurden. Das gilt auch für die Werkfeuerwehren.
Das bedeutet, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Celle und Loy sehr genau überlegt haben, ob sie zur Berufsfeuerwehr gehen, um Einsatzpraxis zu haben - nicht nur als Lehrkräfte -, aber auch, um die entsprechenden
Zulagen zu bekommen und um die besondere Altersgrenze in Anspruch nehmen zu können. Das sind Aspekte, die für die Dozentinnen und Dozenten an der NABK eben noch nicht Realität sind.
Deswegen unterstützen wir das Innenministerium mit diesem Entschließungsantrag, dass wir insbesondere an der Verbesserung der Attraktivität der Arbeitsplätze arbeiten müssen. Das kann man zum Teil lösen, indem man auch Dozentinnen und Dozenten im Angestelltenverhältnis einsetzt, wenn sie fachlich geeignet sind. Aber das ist nicht der komplette Lösungsansatz. Vielmehr muss man ernsthaft darüber nachdenken, wie die Besoldung dieser Dozentinnen und Dozenten im Vergleich zu Berufsfeuerwehren aussieht, wie es mit der besonderen Altersgrenze und auch mit den Zulagen aussieht, damit sie uns nicht als aus- und fortbildende Mitarbeiter verlorengehen. Die Wechsel aus der Dozentenschaft der NABK in die Berufsfeuerwehren waren in den letzten Jahren immer das Problem. Deswegen ist diese Nr. 4 ein sehr wichtiger Punkt dieses Entschließungsantrags.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenminister hat bereits bei der letzten Verbandausschusssitzung des Landesfeuerwehrverbands seinen Stufenplan vorgestellt, um die jetzige Lehrgangsrealisierungsquote von 50 % bis zum Ende der Wahlperiode auf 100 % anzuheben, und dafür große Zustimmung erhalten. Sie können das in diesem Entschließungsantrag unter Nr. 1 nachlesen.
Mit diesem Entschließungsantrag unterstützen wir ihn auf diesem Weg und sagen: Wir müssen das auch haushaltsmäßig abbilden. - Die ersten zusätzlichen Stellen sind im aktuellen Haushalt geschaffen. Ob wir sie besetzen und die Kolleginnen und Kollegen dann auf die Dauer halten können, hängt von den Arbeitsbedingungen an der NABK ab; dessen sind sich alle im Innenministerium bewusst. Das ist der Folgeschritt, der jetzt mit zu lösen ist, damit die Fluktuation ein Ende hat und wir wieder zu einem festen und verbindlichen Lehrkörper in Celle und Loy kommen können.
Der zweite Teil betrifft die Investitionen. In Loy ist viel passiert. In Celle sind wir nicht mehr in der Lage, am Bremer Weg groß zu investieren, weil wir mit der Nr. 2 des Entschließungsantrags deutlich machen, dass wir zu Celle-Scheuen stehen.
Der erste dortige Bauabschnitt ist in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet. Wir machen unter Nr. 3 deutlich: Wenn dieser im Rahmen der mittel
fristigen Finanzplanung in den nächsten Jahren realisiert wird, soll der zweite Bauabschnitt unmittelbar im Anschluss realisiert werden. Die entsprechenden Planungen und Vorbereitungen können in Angriff genommen werden.
Auch das ist eine wichtige perspektivische Aussage, die der Landtag erstmals aufgrund des hier von Rot-Grün vorgelegten Entschließungsantrags verbindlich vertreten wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss in den Dank an die Feuerwehrleute zwei Instanzen einbinden, ohne die es nicht geht: nämlich die Kommunen, die als vorbildliche Träger der Feuerwehren vor Ort für die Ausrüstung alles tun - das können wir landauf, landab feststellen -, die zum Teil sogar eigene Ausbildungskomponenten an den feuerwehrtechnischen Zentralen und bei den Berufsfeuerwehren realisieren. Dafür ist ihnen herzlich zu danken, dass sie ihre Aufgabe pflichtgemäß erfüllen.
Aus- und Fortbildung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Sache des Landes. Hier wollen wir heute erstmals als Parlament eine Landesregierung, die sich an die Problemlösung macht - das hat es bis dato in dem Umfang nicht gegeben -,
entsprechend unterstützen.
Auch die perspektivische Aussage, was die bauliche Weiterentwicklung am Standort Scheuen, aber auch die Fortsetzung der baulichen Entwicklung in Loy angeht, ist in der Konsequenz von großer Bedeutung für die Zukunft. Denn nur gut ausgebildete Feuerwehren sind motivierte Feuerwehren und stehen uns zur Verfügung. Das gilt im Augenblick auch in ganz besonderer Weise für den vorbildlichen Einsatz von Feuerwehrleuten bei der Betreuung von ankommenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - die Thematik, die wir hier seit Tagen, Wochen und Monaten zu Recht erörtern. Wir hätten nicht den Stand, den wir haben, wenn wir nicht unsere Feuerwehrleute im Lande hätten.
Eine letzte Bitte und ein Dank an die Arbeitgeber in diesem Lande: Freiwillige Feuerwehrleute machen das für null Einnahme. Sie haben Arbeitgeber, die sie bezahlen und die eine Kostenerstattung bekommen. Trotzdem ist natürlich jede Ausfallzeit für die Betriebe schwierig. Wir sagen hier ausdrück
lich: Dass die Betriebe das tolerieren und unterstützen, verdient Dank und Anerkennung.
Wir hoffen, dass die Arbeitgeber in Niedersachsen auf diesem Weg dabeibleiben, weil sie wissen, was sie an unseren Feuerwehren haben. Denn ein guter Feuerwehrmann in einem Betrieb ist ein hervorragender Präventivmitarbeiter. Er ist in der Lage, Unfallverhütung und Brandschutz zu betreiben. Deswegen ist es gut, Feuerwehrleute im Mittelstand und in den großen Betrieben zu beschäftigen. Besser kann ein Arbeitgeber gar nicht in die Sicherheit investieren.
Deswegen freue ich mich auf die Ausschussberatung und hoffe, dass wir in diesem Sinne zu einem einmütigen Beschluss kommen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vier kurze Bemerkungen.
Erstens. Wenn ich den Entschließungsantrag, den Sie vorgelegt haben, mit unserem vergleiche, kann ich feststellen: Unser ist konkret und beinhaltet konkrete Planungen, während Sie nur sagen, es müsse besser werden. Vergleichen Sie einmal die Texte! Wir legen also einen konkreten Antrag vor.
Zweitens. Was das Berliner Papier angeht, können Sie sicher sein, dass die Koalitionsfraktionen zusammen mit dem MI an einer Novelle zum Brandschutzgesetz arbeiten. Sie wird nächstes Jahr eingebracht. Mit dem Landesfeuerwehrverband sind wir darüber im Gespräch. Das ist das Berliner Papier.
Drittens. Wenn Sie zugehört hätten, dann hätten Sie einiges von dem nicht formuliert, was Sie formuliert haben. Ich habe sehr dezidiert gesagt, dass das kein hausgemachtes Problem ist - es war bei Herrn Schünemann auch schon ein Problem, das ich beschrieben habe -, sondern es geht um die Konkurrenzsituation bei den Beschäftigungsbedingungen, die ich sehr detailliert dargestellt habe. Das ist der Punkt „Attraktivitätsverbesserung“. Nur damit können wir die Fluktuation verhindern.
Wir - dieser Minister und wir als Koalitionsfraktionen - machen uns konkrete Gedanken, während Sie es bejammert haben, aber keine konkreten Vorschläge gemacht haben.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zweifelsohne müssen wir derzeit eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Bundesrepublik und unseres Landes Niedersachsen bewältigen. Durchschnittlich 1 000 Menschen kommen jeden Tag in unser Land Niedersachsen, um hier Hilfe und Schutz zu erfahren. Das ist eine Herausforderung, die mit Bordmitteln nicht leistbar ist.
Da hilft es auch nicht, wenn wir das nicht als gesamtgesellschaftliche Verantwortung angehen. Hier sind alle Parteien, hier sind alle Politiker, auch dieses Hauses, gefragt.
Meine Damen und Herren, in einer solchen Situation zur Verunsicherung der Bevölkerung oder zur Angstmache beizutragen, löst Folgen aus, die man im Moment gar nicht absehen kann, aber die wir zum Teil auch schon erleben, nämlich wenn Menschen als verbale oder gar tatsächliche Brandstifter agieren. Wir müssen die Gesellschaft mitnehmen und dürfen nicht zur Verunsicherung beitragen.
Ich möchte das an einigen Beispielen deutlich machen. Da gibt es in Goslar einen Oberbürgermeister, der zu Beginn der Debatte gefordert hat: Schickt sie alle nach Goslar! Ich habe 10 % Leerstände. Ich werde große Teile dieses Problems lösen. - Passiert ist da nicht viel.
Als im Goslarer Ortsteil Hahnenklee eine Einrichtung eingerichtet wurde, ist dieser Oberbürgermeister vor zwei Wochen dorthin gegangen und hat gesagt: Ich werde eine Alternative aufzeigen. Ihr Hahnenkleer müsst das Problem nicht bewältigen. - Er ist die Lieferung schuldig geblieben. Er ist seitdem abgetaucht. Er hat keine Lösung angeboten.
Dagegen will ich diejenigen Kommunen erwähnen, in denen sich Hauptverwaltungsbeamte an die Spitze der Bewegung gestellt haben. Ich nenne den Landrat von Hameln-Pyrmont, Tjark Bartels,
der in vorbildlicher Weise die Menschen, seine Behörde und die Öffentlichkeit mitnimmt und dessen Kommune in vorbildlicher Weise ihren Beitrag leistet.
Ich möchte jetzt im Zusammenhang reden. Die Fraktionen haben alle noch ihre Redezeit.
Deswegen geht die - - -
Deswegen darf ich für meine Fraktion die hohe Anerkennung und die Hochachtung vor denjenigen Kommunen aussprechen, die in diesen Tagen, in diesen Wochen und auch noch in der Zukunft Vorbildliches leisten.
Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was in HamelnPyrmont heute aktuell passieren würde, wenn die
damalige politische Alternative, die keine war, gewählt worden wäre.
Und dann, meine Damen und Herren, die vielen selbsternannten Möchtegern-Seehofer in Ihren Reihen. Herr Focke, da werden Briefe an die Bundeskanzlerin geschrieben, an Ihre Parteivorsitzende, mit denen Sie ihr mehr als in den Rücken fallen.
Das sind Beiträge, mit denen Sie das Gegenteil von dem leisten, was wir jetzt als gesellschaftliches Signal geben müssen.
Herr Focke, vielleicht steht das ja im Zusammenhang: Mittlerweile hat Ihnen die eigene Basis das Vertrauen nicht mehr gewährt. Man wollte Sie zumindest nicht mehr als Vorsitzenden in der Kreistagsfraktion haben.
Ich möchte als weiteres Beispiel die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz ansprechen.
Ich entnehme einer Pressemitteilung von Herrn Oesterhelweg: Jetzt trifft das Missmanagement der rot-grünen Landesregierung bei der Suche von Flüchtlingsunterkünften ausgerechnet die NABK. - Herr Oesterhelweg, wo ist es denn Missmanagement, wenn nach 1 500 vorgefundenen Plätzen in Rekordzeit das Zehnfache daraus wurde und demnächst diese Zahl auch noch verdoppelt wird?
Wir hatten eine Situation, in der es keine andere Möglichkeit gab. Es waren auch leitende Feuerwehrbeamte daran beteiligt, die NABK mit ihren Betreuungsmöglichkeiten in einer Notsituation vorübergehend zu nutzen. Die Alternative wäre, auf der Straße zu bleiben. Es gab immer wieder die klare Ansage: Das ist eine Übergangssituation.
Wir tragen nichts auf dem Rücken von Feuerwehrleuten aus. Wir haben auch diese Notsituation überwunden. Das ist die Leistung dieser Landesregierung. Wir werden in Kürze mit einem Entschließungsantrag in diesem Parlament einen Beschluss fassen, der die Ausbildung der Feuerwehrleute und die Zukunft der NABK auf bessere Füße stellt, als wir sie aus der Ära von Herrn Schünemann übernommen haben.
Meine Damen und Herren, ohne heute hier aus Zeitgründen in die Einzelheiten gehen zu können: Sie haben doch mit Ihrer Kampagne Feuerwehrleute bewusst aufmischen und instrumentalisieren wollen.
Ich komme für heute zum Schluss. Ich muss zum Schluss kommen, indem ich Ihnen sage: Diese
Landesregierung handelt bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit und darüber hinaus.
Wenn Sie, Herr Dürr - - -
Diese Leistungsfähigkeit besteht darin, dass wir alles an zentraler Stelle abwickeln müssen, weil andere Bundesländer, die noch Bezirksregierungen mit vier regionalen Stäben haben, das Problem bewältigen.
Die sind froh, dass sie diese Strukturen haben. Die haben Sie zerschlagen, meine Damen und Herren.
Schlussbemerkung: Wir sprechen den uneingeschränkten Dank an die Kommunen im Land aus, die sich vorbildlich engagieren, an die Spitze des MI und den Stab im MI, der rund um die Uhr arbeitet, an die Feuerwehren im Land, an das THW, an die Hilfsorganisationen, an die Bildungsinstitutionen und Kirchen und vor allem an die Tausenden Engagierten aus der Zivilgesellschaft.
Das ist Übernahme von Verantwortung. Sie reden. Sie gießen Öl ins Feuer.
Sie versuchen, parteipolitische Süppchen zu kochen. Das ist verantwortungslos.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, ich sollte keine Zwischenrufe machen, aber der war angebracht. Da Sie, Herr Hillmer, ihn aber offensichtlich nicht gehört haben, will ich ihn jetzt hier wiederholen. Sie haben Ihre Rede mit richtigen Worten begonnen, und ich habe gerufen: Hätten Sie solche Reden doch mal in der Zeit gehalten, als Herr Schünemann Innenminister war!
- Das ist doch so. Was haben Sie denn da für eine Integrations- und Willkommenskultur gepflegt? - Gar keine!
Deswegen möchte ich noch einmal deutlich machen: Wenn Sie sagen, Sie haben bei der Haushaltsberatung einen Antrag gestellt, Sprachfördermittel bereitzustellen, dann müssen Sie auch die ganze Wahrheit sagen. Wir haben den Antrag nämlich deswegen abgelehnt, weil Ihre Gegenfinanzierung war, das gesamte Beratungsnetzwerk auf null zu fahren und damit die gesamte Infrastruktur der Willkommensarbeit für Flüchtlinge und Zuwanderer in diesem Land plattzuwalzen.
Wir haben immer gesagt: Der Bund muss der Verpflichtung nachkommen, die Integrationskurse zu öffnen. Wir haben jetzt die doppelte Menge Geld in den Haushalt eingestellt.
Fakt ist, dass wir mehr als den doppelten Betrag dessen in den ordentlichen und in den Nachtragshaushalt eingestellt haben, was Ihr damaliger Haushaltsantrag beinhaltete. Wir haben die Beratungsstruktur nicht nur beibehalten, sondern ausgebaut. Das ist die ganze Wahrheit, und deswegen müssen Sie uns nicht belehren.
Herr Kollege Oetjen, stimmen Sie mir zu, dass es auch an Ihnen gelegen hat? Schließlich könnten wir mit der Situation heute anders umgehen, wenn nicht zu Zeiten von Herrn Schünemann die Aufnahmeeinrichtung in Oldenburg-Blankenburg geschlossen worden wäre.
Ich habe Ihnen damals, als Sie das mitgetragen haben, gesagt: Es wird möglicherweise der Zeitpunkt kommen, an dem wir aufgrund von internationalen Entwicklungen solche Plätze brauchen. - Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass Sie damals einen konstruktiven Beitrag hätten leisten können?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Eilers, ich habe nur zwei, drei Fragen an Sie, auf die Sie bitte antworten.
Wenn ich in den Migrationsverbänden im Land unterwegs bin, dann höre ich über die Arbeit von Doris Schröder-Köpf Hervorragendes und Lob.
Wer hat es denn z. B. hinbekommen, mit dem Bund der Vertriebenen eine Vereinbarung abzuschließen, gemeinsam für die Integration von Flüchtlingen einzutreten? Die Vertriebenen haben das in ihrer Geschichte ja auch einmal erlebt. Wer hat das hinbekommen? - Zu Ihrer Zeit war das undenkbar. Sie haben polarisiert und gerade nicht zusammengeführt.
Aber jetzt einmal etwas anderes. Sie haben gerade die Frage der Glaubwürdigkeit in den Raum gestellt. Ist Ihnen als Mitglied der Kommission für Migration und Teilhabe denn auch aufgefallen, dass der CDU-Vertreter in dieser Kommission im Regelfall nur zum Unterschreiben kommt und dann verschwindet? Und jetzt gerade sitzt er im Kreistag seines Landkreises; Sie können sich das im Internet angucken. Nimmt man so seine Aufgaben als migrationspolitischer Sprecher wahr? Wie ist denn Ihre Meinung dazu?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich betrachte es als Angriff, wenn der Kollege Nacke in seiner Rede heute nun schon zum dritten Mal versucht, mich zum Kronzeugen für eine Zusage zu machen, die ich gegeben haben soll, als der Antrag, eine Enquetekommission einzusetzen - er liegt ja das