Herr Minister, es ist deutlich geworden, dass Sie inzwischen nicht einmal mehr die grüne Landtagsfraktion, den Koalitionspartner, fragen, wenn Sie Vorschläge machen und sich vor die Sicherheitsbehörden stellen. Das ist doch sehr deutlich geworden, als Sie gesagt haben, wie hier zukünftig das Gesetz im Bereich des Verfassungsschutzes zu ändern ist.
Sie stehen vor den Sicherheitsbehörden, und die tun das nicht. Es ist wohltuend, auch zu erkennen, dass offenkundig zwischen Rot und Grün nicht mehr ein Koalitionsfrieden herrscht,
Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorliegen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
- Herr Nacke, Sie können Ihre Meinung haben, hier werden wir jetzt aber nicht mit Vorwürfen arbeiten. Ich stelle ein Abstimmungsergebnis fest: Das Erste war die Mehrheit. Sie sind der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Barrierefreier Zugang zum Recht muss auch in Niedersachsen gewährleistet sein! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5278
Wir kommen zur Einbringung durch die antragstellende Fraktion. Dazu hat sich die Kollegin Mechthild Ross-Luttmann gemeldet.
Frau Kollegin, Sie dürfen schon an das Rednerpult gehen, aber das Wort erteile ich Ihnen erst, wenn hier ein bisschen mehr Ruhe und weniger Bewegung im Plenarsaal festzustellen sind. - Wer der Rede lauschen möchte, nimmt bitte Platz, ansonsten ziehen Sie sich zu Gesprächen nach außen zurück. - Es geht jetzt einigermaßen, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, seit dem Jahr 2009 auch in Deutschland geltendes Recht, fordert die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft. Wie dies in Niedersachsen erfolgreich umgesetzt werden kann, diskutieren wir vielfach hier im Landtag, so beispielsweise für die Inklusion in den Bildungseinrichtungen oder in sozialen Einrichtungen, aber auch völlig zu Recht.
Inklusion, meine Damen und Herren, ist aber mehr. Sie erstreckt sich auf alle Lebensbereiche und muss selbstverständlich auch uneingeschränkt für den Zugang zum Gericht gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Zugang aller Menschen zum Recht ist elementares Recht eines jeden Menschen und unabdingbar für ein funktionierendes Rechtswesen.
Alle rechtsuchenden Personen und Bediensteten müssen unsere Gerichte barrierefrei erreichen und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzen können. Leider ist das in Niedersachsen nicht an allen Gerichtsstandorten gewährleistet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so hat die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens eingeräumt, dass zurzeit 35 der 80 Amtsgerichte in Niedersachsen nicht barrierefrei zugänglich sind. Das bedeutet in der Praxis, dass rechtsuchende Menschen mit Beeinträchtigungen in der Regel auf unterstützende Maßnahmen fremder Menschen angewiesen sind. Wenn sie den Verhandlungssaal des Amtsgerichtes im ersten Stock nicht selbstständig erreichen können, weil beispielsweise ein Fahrstuhl fehlt, oder das Amtsgericht nur mithilfe eines Krankentransportes wieder verlassen können, ist dies für unsere Gesellschaft beschämend. Meine Damen und Herren, das können wir nicht wollen. Unser Ziel muss vielmehr sein, dass alle Menschen die Justiz ohne Probleme erreichen können.
Das wird den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erfordern. Ich räume auch ein: Dies wird nicht sofort - an allen Standorten zeitgleich - möglich sein,
sondern es wird Zeit kosten. Es werden sicherlich Jahre vergehen. An einigen wenigen Amtsgerichten wird es wohl nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand umsetzbar sein. Schließlich sind einige Gerichte in alten, denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht, bei denen ein barrierefreier Zugang nur schwer zu realisieren ist.
Barrierefreiheit kommt insbesondere Menschen mit Behinderungen zugute, nutzt aber jedem Menschen. Ein jeder von uns kann plötzlich und unverhofft auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sein, sei es vorübergehend - durch Einschränkungen aufgrund von Krankheit oder Unfall -, sei es durch Mobilitätseinschränkungen im Alter. Beispielsweise freuen sich über einen Eingang ohne Stufen sowohl die Menschen im Rollstuhl als auch Eltern mit Kinderwagen und Personen mit Rollator.
Es gibt verschiedene Vorgehensweisen, unsere öffentlichen Gerichtsgebäude barrierefrei zu gestalten. Ein schönes Beispiel ist sicherlich das Justizzentrum Hannover. Hier hat mir insbesondere sehr gut gefallen, dass es Piktogramme gibt, die Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung barrierefreien Zugang zum Recht geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Niedersächsische Bauordnung verpflichtet das Land, bei der Änderung öffentlicher Gebäude grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Wenn wir so vorgehen, hängt die Umsetzung der Barrierefreiheit allerdings von Zufälligkeiten ab. Das wollen wir ausdrücklich nicht.
Wir möchten die Amtsgerichte schrittweise, in einem mehrjährigen Prozess, barrierefrei gestalten. Für die notwendigen vielfältigen baulichen Veränderungen brauchen wir eine realistisch umsetzbare und vor allen Dingen vorausschauende Planung. Es soll einen verbindlichen Zeitrahmen geben, der den Gerichten Verlässlichkeit und Planungssicherheit gibt. Deshalb schlagen wir vor, dass die Landesregierung ein mehrjähriges Investitionsprogramm mit festem Zeitplan zur Barrierefreiheit aller Gerichte vorlegt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn unser Antrag in großer Geschlossenheit verabschiedet würde. Dies wäre ein gutes und wichtiges Signal für mehr
Chancengleichheit für alle Menschen - mit und ohne Behinderungen - und würde zeigen, dass barrierefreies Bauen für uns selbstverständlich ist.
Die Umsetzung wird unsere Gesellschaft menschlicher gestalten. Öffentliche Gebäude ohne Barrieren sind Gebäude für alle Menschen. Dies sollten wir anstreben.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ross-Luttmann. - Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Andrea SchröderEhlers von der SPD-Fraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann, barrierefreier Zugang zum Recht ist ein sehr wichtiges Thema. In der Antwort auf die Anfrage aus Ihrer Fraktion wurde im letzten Sommer ein Teil des Bedarfes aufgezählt. Darauf haben Sie zu Recht hingewiesen.
Als frühere Sozialministerin wissen Sie sicherlich, dass Barrierefreiheit viel mehr ist als die physische Barrierefreiheit, auf die Sie mit diesem Antrag abzielen. Das Thema ist aus unserer Sicht viel weiter gefasst und die Aufgabe deutlich größer.
Unsere Ministerin hat sich dieser wichtigen Aufgabe mit der Regierungsübernahme 2013 angenommen. Grundlegendes von Herrn Busemann war leider nicht vorzufinden, sodass sie ein völlig neues Konzept auflegen musste. Dafür, meine Damen und Herren, ist in den letzten drei Jahren wirklich schon sehr viel passiert. Frau Ministerin, dafür danke ich Ihnen sehr herzlich.
Seit 2013 - das haben wir natürlich auch im Rechtsausschuss immer wieder diskutiert - gibt es die Projekte zur leichten Sprache. In der Justiz ist das ein ganz wichtiger Aspekt. Denn Barrierefreiheit bezieht sich eben nicht nur - wie Ihr Antrag - auf Aufzüge und Rampen, sondern auch auf die sprachliche Erreichbarkeit. Die Juristensprache ist für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine sehr komplizierte Sprache. Das Verwaltungs