Erstens. Das Budget für Arbeit muss einfacher strukturiert werden. Es muss also Bürokratie abgebaut und Verwaltung verschlankt werden. Ich kann aus der Praxis sagen: Oftmals scheitert es schon daran. - In Ihrem Antrag ist das noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Zweitens. Unabhängig vom Bundesteilhabegesetz müssen bereits jetzt die Eckpunkte der Landesarbeitsgemeinschaft per Erlass umgesetzt werden. Sie sprechen da nur von „weiter ausbauen“. Wir von der CDU sagen: Wir müssen sie jetzt umsetzen.
Unabhängig davon ist es drittens erforderlich, dass öffentliche Verwaltungen mit gutem Beispiel vorangehen. Hier in Niedersachsen haben wir leider erst zwei Einrichtungen, die das tun.
Sie sprechen von Modellversuchen. Wir sagen: Das ist etwas zu wenig. Richtigerweise nennen Sie nämlich in Ihrem Antrag das Beispiel Hamburg, das bereits erfolgreich praktiziert wird. Infolgedessen denken wir von der CDU, dass wir, darauf aufbauend, bereits jetzt in die praktische Umsetzung gehen können. Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich: Man muss das Rad nicht immer neu erfinden.
Viertens. Zusammen mit den Sozialpartnern müssen die zertifizierten Teilqualifizierungen zu Qualifikationsbausteinen zusammengefasst werden, um die Beschäftigung behinderter Menschen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes verstärkt zu ermöglichen. Auch diesen Punkt haben Sie noch nicht ausreichend bedacht.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten innovative Arbeit. Sie haben sich in den letzten Jahren - das hat der Kollege Ansmann ausgeführt - verstärkt dafür eingesetzt, dass behinderte Menschen nicht nur in den Werkstätten selbst arbeiten, sondern auch auf Außenarbeitsplätzen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Wie erfolgreich sie das bewältigen, zeigt ein Beispiel aus meinem Wahlkreis. Dort, in Walsrode, betreiben die Werkstätten u. a. das Café SAMOCCA, das in der Bevölkerung sehr großen Zuspruch findet - ein Erfolgsmodell, das zeigt, wie Menschen mit Behinderungen ihren Arbeitsalltag meistern.
Voraussetzung ist allerdings, dass ihnen die Assistenz zur Seite gestellt wird, die sie benötigen, um ihren Arbeitsalltag zu bewältigen. Auch diesen Punkt müssen wir in dem Antrag berücksichtigen.
Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich zuversichtlich bin, dass wir im Ausschuss ausgiebig und konstruktiv hierüber beraten werden, um zu einer guten Lösung zu kommen. Niedersachsen könnte damit als bundesweiter Leuchtturm im Rahmen der Inklusion und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention agieren.
Wie der Kollege Ansmann schon ausgeführt hat, liegt unser Antrag dem Ausschuss bereits vor. Insofern bin ich sehr zuversichtlich, dass wir das gemeinsam schaffen werden. Wir werden eine konstruktive inhaltliche Beratung haben. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. - Für die FDPFraktion hat nun Frau Kollegin Bruns das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz viel zu dem Thema gesagt worden. Mithilfe eines Budgets für Arbeit haben Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das war 2008 ein gutes und richtiges Projekt.
Deswegen ist es wichtig, das nicht nur im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun, sondern es auch generell den Menschen anzubieten.
Am richtigen Platz in der richtigen Weise eingesetzt, sind Menschen mit Beeinträchtigungen wertvolle Mitarbeiter, die ihre Arbeit oft noch motivierter und engagierter als andere verrichten.
Wir haben bei dem Gespräch mit der LAG aber auch gelernt - Gudrun Pieper hat die Zahlen noch einmal genannt -, dass es nur 80 bis 100 Menschen sind, die das bis jetzt in Niedersachsen Anspruch nehmen. Das ist bei Weitem zu wenig. Deswegen ist es gut und richtig, hier einen Antrag zu stellen und sagen: Wir müssen das bekannter machen.
Von außen betrachtet, ergänzen sich die beiden Anträge für mich in wunderbarer Art und Weise. Bürokratieabbau und die Wünsche der LAG - alles das findet sich in den Anträgen wieder. Deswegen bin ich zuversichtlich, dass wir das gemeinsam auf die Füße stellen können.
Als interessanten Aspekt empfand ich die Sachen, die die LAG sich gewünscht hat. Ich denke, dass man da ruhig leuchtturmmäßig vorangehen kann. Das betrifft den Anspruch, zu sagen: Kommunen können da auch einmal ein bisschen weiter vorangehen und deutlich machen, dass sie das doch eher tun können als andere. - An dieser Stelle fehlt mir ein bisschen, dass wir da vielleicht auch als Land und als Kommunen Zeichen setzen und sagen: Wir verlangen das von anderen, und wir wünschen uns das; gehen wir da doch einfach voran.
Ich denke aber, dass wir im Ausschuss gut darauf eingehen können, und freue mich sehr auf die Beratungen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Schremmer das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass bei diesem Thema sehr große Einigkeit herrscht. Aber gerade weil so
große Einigkeit besteht, sollten die Dinge durchaus auch noch einmal und immer wieder genannt werden; denn damit können wir dem Problem Herr werden, dass erst so wenige Menschen vom Budget für Arbeit wissen und es in Anspruch genommen haben. Deswegen will ich meinen gesamten vorgesehenen Redebeitrag halten, auch wenn er teilweise dieselben Inhalte umfasst, die hier schon gehört worden sind.
Mit der Einführung des Budgets für Arbeit hat Niedersachsen 2008 eine Vorreiterrolle in der Verwirklichung der Rechte der Menschen mit Behinderungen übernommen. Ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geben wir diesen Menschen die Möglichkeit, selbstbestimmt insbesondere zu entscheiden, wo sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen wollen, ob das nun in einer Werkstatt passiert, wie das bisher vielleicht der Fall war, oder bei einem Arbeitgeber ihrer Wahl auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Budget für Arbeit kann dabei nicht nur den Lohn subventionieren, sondern auch für eine persönliche Assistenz eingesetzt werden, also zur Unterstützung am Arbeitsplatz - ganz nach dem Ermessen des Budgetnehmers.
Dies bedeutet für die Menschen mit Behinderungen eine echte Teilhabe und ist damit gelebte Inklusion. Wir wollen auch im Bundesteilhabegesetz mehr Wunsch- und Wahlrecht. Gelebte Inklusion stärkt die Selbstbestimmung. Sie beugt Stigmatisierungen vor, wie wir sie lange in unserer Gesellschaft hatten. Außerdem - es ist schon gesagt worden - gewinnen die Arbeitgeber besonders engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In der Sache ist das eine sehr gute Teilhabeidee. Aber auch das beste Vorhaben nützt nichts, wenn es nicht genügend bekannt ist oder nicht in Anspruch genommen wird. Wie wir hier schon festgestellt haben, gibt es seit Einführung des Budgets gerade einmal 80 Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer. Damit sollten wir uns nicht zufriedengeben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir sollten uns auch nicht damit zufriedengeben - das will ich ausdrücklich sagen -, dass sich unter den wenigen Arbeitgebern noch sehr wenige bis gar keine öffentlichen Arbeitgeber befinden. Das ist kein gutes Zeichen. Daran sollten wir arbeiten.
Damit eines klar ist - das ist hier schon gesagt worden; es ist auch aus grüner Sicht wichtig, darauf noch einmal hinzuweisen -: Die Werkstätten leisten eine sehr gute Arbeit. Wir haben in Niedersachsen etwa 29 000 Beschäftigte in Werkstätten.
Diese Werkstätten gehören übrigens, um einmal an die Diskussion von heute Morgen anzuknüpfen, zu einem großen Teil der freien Wohlfahrtspflege an, also den Wohlfahrtsverbänden. Insofern kann man hier wieder sehen, wie wichtig deren Arbeit ist. Weil Frau Pieper die Werkstätten im Heidekreis genannt hat, will ich auch gerne die Hannoverschen Werkstätten nennen, die hier in Hannover sehr breit, in vielen Stadtteilen, vertreten sind und auch an vielen Veranstaltungen mit ihren Produkten und Dienstleistungen teilnehmen.
Wir waren vor vier Wochen mit dem Sozialausschuss in Seelze, und die LAG hat uns einige Vorschläge gemacht, wie man das Budget weiterentwickeln kann. So kam dieser Antrag zustande. Wir wollen das Budget weiterentwickeln, indem wir z. B. Sozialhilfeträger, Arbeitgeber und Beschäftigte in den Werkstätten stärken und mehr über die Möglichkeit der selbstbestimmten Suche nach Arbeit informieren.
Wir wollen einen Modellversuch analog dem Hamburger Modell unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit einrichten. Im Übrigen gibt es bereits Modellprojekte der Integrationsfachdienste Oldenburg, Osnabrück und Braunschweig zum Übergang aus den Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie können die Richtung angeben.
Ich will hier einmal das Budgetbüro Göttingen, GötZ, nennen. Es hat im ersten Projektjahr bereits 18 Menschen bei der Beantragung des persönlichen Budgets begleitet. Ich weiß leider nicht, wie viele dieser Anträge zum Erfolg geführt worden sind. Aber ich halte das für eine gute Weiterentwicklung dieses Ansatzes. Wir können einiges dafür tun, dass dort noch mehr passiert.
Wie Kollege Ansmann gesagt hat, haben diese Menschen, wenn sie denn das Budget in Anspruch nehmen, die meiste Angst davor, dass sie nicht mehr zurückkehren können. Das müssen wir nicht nur informell, sondern auch formell regeln, glaube ich. Das stände dem Projekt sehr gut zu Gesicht und würde auch eine gewisse Sicherheit erzeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 15 % aller Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind arbeitslos. Das ist eine wesentlich höhere Quote als bei der allgemeinen Arbeitslosigkeit. 30 % der jüngeren alleinstehenden Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Haushaltsnettoeinkommen von unter 700 Euro im Monat. Ich finde, dass wir alles tun sollten, um daran etwas zu ändern.
Insofern begrüße ich es, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion mit ihrem Antrag das gleiche Ziel im Blick haben. So werden wir - ich glaube, das sagen zu können - mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem gemeinsamen Antrag kommen. Vielleicht ist das ja beim nächsten Tagesordnungspunkt auch der Fall, nämlich bei dem Tierschutzplan; denn er stammt auch aus Ihrer Feder. Dann hätten wir zum Ende des heutigen Tages viele Gemeinsamkeiten entdeckt. Ich freue mich also auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Für die Landesregierung spricht nun die Sozialministerin. Frau Ministerin Rundt, bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über den vorliegenden Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung des persönlichen Budgets, weil auch ich dieses Instrument für wunderbar geeignet halte, um Menschen mit Behinderungen eine Chance auf den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu geben. Noch heute gilt leider, dass es für Menschen mit einer Behinderung deutlich schwieriger ist und dass sie deutlich höhere Hürden auf dem ersten Arbeitsmarkt haben als Menschen ohne Behinderung. Unser gemeinsames Ziel ist, das zu ändern.
Das Budget für Arbeit ist dabei ein sehr guter Ansatz, um Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben auch mit wirklichen Inhalten zu füllen. Niedersachsen hat im Jahr 2008 als eines der ersten Bundesländer das Budget für Arbeit als eine Unterform des persönlichen Budgets entwickelt. Auch ich hätte mir gewünscht - da sind wir uns sicherlich einig -, dass mehr Menschen mit einer Behinderung dieses Budget für Arbeit in Anspruch nehmen, um dann auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und dort ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können.
träger und beteiligte Unternehmen sehr positive Erfahrungen mit dem persönlichen Budget bzw. dem Budget für Arbeit gemacht. Diese Erfahrungen stellen eine sehr gute Grundlage für die Weiterentwicklung dieses Instruments dar. Vieles hat sich aus unserer Sicht bewährt. Dazu zählen z. B. die Option auf Rückkehr in die Werkstatt und die bedarfsgerechten Möglichkeiten zum Einsatz des Budgets.
Was wir aber brauchen, sind deutliche Verbesserungen insbesondere im Bereich der höheren Akzeptanz dieses Instruments bei allen Beteiligten. Wir möchten Menschen mit Behinderungen dabei fördern und unterstützen, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Dabei müssen wir aber auch die Arbeitgeberinnen und -geber mitnehmen und erst noch davon überzeugen, dass sie diesen Menschen wirklich eine Chance auf dem Arbeitsmarkt eröffnen und sie in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernehmen, das Augenhöhe ermöglicht.
Einbeziehen wollen wir darüber hinaus auch die zuständigen Stellen der Arbeitsverwaltung, die bei der Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze wertvolle Partner sein können.