Protokoll der Sitzung vom 13.04.2016

(Zuruf von Thomas Schremmer [GRÜNE])

- Sehr geehrter Herr Kollege Schremmer, Sie haben die Stadt Hannover angesprochen. Aber was die Stadt Hannover gerade macht, ist eine Unverschämtheit.

(Beifall bei der FDP)

Sie gaukelt den Bürgerinnen und Bürgern vor, dass die Straße saniert werden muss, obwohl gar keine Kernbohrungen gemacht worden sind. Das ist nicht nur ein Hinter-die-Fichte-Führen, sondern das ist hochgradig unehrlich. Denn es ist doch klar: Wenn nur die Oberfläche nicht in Ordnung ist, wie es bei einer Inaugenscheinnahme deutlich wird, der Untergrund aber schon, dann handelt es sich um eine Unterhaltung, die von der Stadt geleistet werden muss, und nicht um eine Sanierung, deren Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden kann.

Die Stadt Hannover greift hier den Bürgern ungerechtfertigt in die Tasche. Es ist ein schlechtes Beispiel, das Sie hier gerade anführen, Herr Schremmer.

(Beifall bei der FDP)

Abschließend will ich hier deutlich sagen: Wir Freien Demokraten sehen, dass Ihre Gesetzesänderung dazu führen wird, dass den Bürgerinnen und Bürgern höhere Belastungen aufgebürdet werden. Das gilt übrigens auch für die Ausweitung der Tourismusabgabe. Deshalb werden wir dem insgesamt nicht zustimmen können.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es hat sich Herr Belit Onay von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht heute um die Abgaben auf kommunaler Ebene und dabei vor allem um die Straßenausbaubeiträge.

Vorweg, Herr Oetjen und die Kollegen von der FDP, aber zum Teil auch von der CDU, möchte ich eines noch einmal in Erinnerung rufen: Hier muss keiner, aber hier kann jeder. Wir verpflichten die Kommunen nicht zu diesen Regelungen, sondern wir eröffnen hier eine neue Option. Zum einen können die Beiträge, gerade die Straßenausbaubeiträge, wiederkehrend sein und ähnlich einer Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Zum anderen werden sie auf mehr Schultern verteilt; Letzteres ist vielleicht viel entscheidender. Es können innerhalb einer Gemeinde liegende Abrechnungsräume geschaffen werden, was zielführend und sinnig ist, weil die jeweilige Straße nicht nur von den Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern von allen, die in einem solchen Gebiet wohnen, genutzt wird.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das ist hoch bürokratisch!)

Das heißt, wir verteilen die finanzielle Last. Das haben der Minister und meine Vorredner beschrieben. Die finanzielle Last ist sonst für die einzelnen Personen total überraschend, und teilweise sind damit finanzielle Härten verbunden, die unfair sind. Deshalb ist das, was wir vorschlagen, eine richtige Lösung. Aber wie gesagt, es kann vor Ort entschieden werden, wie die Lösung explizit aussehen soll. Damit wird eine Option geschaffen, die nicht nur auf ein konkretes Projekt bezogen ist und die auch nicht einmalig ist, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg läuft. Ich glaube, dass diese Option sehr wichtig und sehr richtig ist.

Darüber hinaus haben wir die sogenannte Tourismusabgabe. Hierzu sind zum einen die Begrifflichkeiten aktualisiert worden. Ich glaube, dass diese Änderungen relativ unstrittig sind. Jetzt darf ein weiterer Kreis von Kommunen diese Abgabe erheben. Bisher fielen darunter nur die als Kur- oder Erholungsorte bzw. als Küstenbadeorte staatlich zertifizierten Orte. Das ändert sich jetzt. Auch das ist aber lediglich eine Option, die vor Ort diskutiert und eingeführt werden kann. Das heißt, die kommunalen Handlungsspielräume werden hier lediglich erweitert, nicht mehr und nicht weniger. Ich befürworte diese Erweiterung.

Das Beispiel Goslar wurde genannt. Ich bin unseren Kolleginnen und Kollegen in der Region, Julia Hamburg und Alexander Saipa, der schon gesprochen hat, sehr dankbar dafür, dass sie diese Initiative vor Ort aufgegriffen und hier eingebracht haben. Denn dort gibt es die Situation, dass Hahnenklee, staatlich zertifiziert, in den Genuss einer solchen Abgabe kam, während Goslar mit ähnlicher, vergleichbarer Struktur, aber auch anders strukturiert, davon nicht profitieren kann. Hiermit wird dies zukünftig möglich. Insofern glaube ich, dass das sehr gute Ansätze sind.

Wir haben die Möglichkeit, uns darüber intensiver auszutauschen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Wir sind jetzt am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Wer dafür ist, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Nach Absprache mit den Fraktionen dauert sie bis 14.45 Uhr. Danach beginnen wir mit dem Tagesordnungspunkt 5. Minister Pistorius fängt an.

Eine gute Mittagspause!

(Unterbrechung der Sitzung von 13.13 Uhr bis 14.45 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten eine ausreichende und schöne Mittagspause.

Ich eröffne die Nachmittagssitzung und rufe den heute Morgen auf heute Nachmittag überwiesenen Tagesordnungspunkt 5 auf, also

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5423

Zur Einbringung hat für die Landesregierung Herr Innenminister Pistorius das Wort. Bitte, Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung bringt heute einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, dessen Inhalte sowohl auf kommunaler Seite als auch auf Landesebene viel diskutiert worden sind und sicherlich auch weiter diskutiert werden. Wir als Landesregierung verfolgen dabei insbesondere drei Ziele:

Erstens. Wir stärken die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen.

Zweitens. Das bürgerschaftliche Engagement vor Ort wird gefördert.

Drittens. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erleichtert.

Zum ersten Punkt, zur Rolle der Gleichstellungsbeauftragten. In Zukunft sollen alle Gemeinden mit über 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet sein, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich zu beschäftigen. Der Kreis wird damit deutlich ausgeweitet; er wird sich im Ergebnis von heute 50 auf 130 Kommunen erhöhen. Das heißt, es wird künftig annähernd dreimal so viele hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte geben wie bisher. Die dadurch entstehenden Kosten werden im Zuge der Konnexität vom Land getragen.

Auch die Abberufung einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wird erschwert. Künftig soll dafür die absolute Mehrheit der Stimmen in den Räten und Kreistagen erforderlich sein. Bisher reicht dafür eine einfache Mehrheit. Unser Ziel dabei ist klar: Die Gleichstellungsbeauftragten sollen ihre Tätigkeit ausüben können, ohne dass ihnen bei zunächst auf der einen oder anderen Seite unpopulären Vorschlägen gleich die Abberufung droht.

Ich bin insgesamt sicher: Das neue Gesetz wird die Gleichstellung in Niedersachsen ein weiteres Stück voranbringen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vorangebracht wird mit unserem Gesetzentwurf auch die Bürgerbeteiligung. Bisher müssen Bürgerbegehren von mindestens 10 % der Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden, damit es zu einem Bürgerbescheid kommen kann. Im Ländervergleich sehen wir: Diese Hürde ist relativ hoch. Das zeigt sich in der Praxis vor allem in größeren Kommunen. Für größere Kommunen soll das Quorum deshalb bis auf 5 % gesenkt werden.

Auch die Hürden für den Bürgerentscheid, der auf ein Bürgerbegehren folgen kann, sollen gesenkt werden. Bisher ist ein Bürgerentscheid verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit wiederum mindestens 25 % der Wahlberechtigten ausmacht. Dieses Quorum soll auf 20 % abgesenkt werden.

Auch an anderer Stelle gibt es in Niedersachsen bislang eine Hürde, die nicht unbedingt notwendig ist. Bisher gilt nämlich: Wer in Niedersachsen ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt, muss einen formellen Kostendeckungsvorschlag einreichen. Daran scheitern viele Verfahren, weil diese Regelung zum Teil sehr konkrete haushaltsrechtliche Fachkenntnisse voraussetzt. Diese Regelung darf daher ohne Weiteres als nicht besonders bürgerfreundlich angesehen werden. In Zukunft soll der Kostendeckungsvorschlag deshalb nicht mehr zwingende Voraussetzung sein.

Andere Länder verzichten ebenfalls darauf, und das aus gutem Grund. Denn wer kommunale Debatten kennt - und das gilt selbstverständlich für Sie alle hier -, der weiß, dass sich die Kostenfrage in der Diskussion über ein Bürgerbegehren auch dann stellen wird, wenn die Initiatoren gar keinen Deckungsvorschlag eingereicht haben. Das liegt in der Natur der Sache.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe in den letzten Monaten von einzelnen Seiten gehört, eine stärkere Bürgerbeteiligung schwäche die Rolle der gewählten Mandatsträger vor Ort. Als ehemaliger Ratsherr und Oberbürgermeister kann ich dazu nur sagen: Ich empfinde derartige Aussagen als einigermaßen merkwürdig. Ich bin vielmehr überzeugt: Mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen dient am Ende der

Demokratie; sie stärkt damit die kommunale Selbstverwaltung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich glaube, wir haben einen gesunden Mittelweg gefunden. Einerseits gehen wir nicht einer zu weitgehenden, fast schon basisdemokratischen Bürgerbeteiligung nach, und andererseits finden wir eine engere Verbindung mit der repräsentativen Vertretung. Ich bin davon überzeugt: Unser Kompromiss, unser Weg ist der Richtige.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Schließlich sollten wir an dieser Stelle auch nicht so tun, als stünden die Interessen von Bürgern und Mandatsträgern im Widerspruch zueinander. Dieser Eindruck wird ja gelegentlich erweckt. Wir wollen vielmehr dafür sorgen, dass politische Entscheidungen künftig auf noch breiterer Basis akzeptiert und damit eben auch getragen werden können.

Ich komme nun zu dem letzten von mir genannten Punkt, den ich herausgreifen will: der wirtschaftlichen Betätigung. Die Kommunen erhalten hier deutlich mehr Spielraum. Ich füge hinzu: Sie erhalten ihn endlich wieder. Es ist ihnen künftig nur noch dann untersagt, ein wirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, wenn ein privater Dritter den damit verbundenen öffentlichen Zweck besser oder wirtschaftlicher erfüllen kann.

Konkret wird auch für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation im Gesetz klargestellt, dass die jeweiligen Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen.

Kommunale Unternehmen sollen außerdem in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen, ebenfalls als überörtlicher Anbieter von Leistungen auftreten können. Auch das ist eine logische Folge der Entwicklung der vergangenen Jahre. Dies gilt natürlich - das versteht sich von selbst - immer unter dem Vorbehalt der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Kommunen.

Kommunen sollen zudem auch Energie im Bereich der erneuerbaren Energien erzeugen oder gewinnen können. Sie sollen sich auch an derartigen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bin