Kommunen sollen zudem auch Energie im Bereich der erneuerbaren Energien erzeugen oder gewinnen können. Sie sollen sich auch an derartigen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bin
dung an eigene oder örtliche Versorgungszwecke vorliegt. Wenn wir mit Blick auf den Klimawandel die Wende schaffen wollen, dann brauchen wir dafür auch und gerade die kommunale Ebene.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das waren jetzt nur die wesentlichen Eckpunkte der Reform, die wir heute auf den Weg bringen. Die weiteren Einzelheiten werden noch Gegenstand in den folgenden Ausschussberatungen sein. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass wir Ihnen ein wirklich gutes Gesetz vorgelegt haben. Es stärkt die Gleichstellung von Mann und Frau, die kommunale Demokratie und auch die öffentliche Daseinsvorsorge. All dies sind Faktoren, die wesentlich zur Attraktivität einer Kommune beitragen.
Ich freue mich deshalb auf einen kommunalfreundlichen Dialog und auf die weiteren Beratungen und danke fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. - Wir treten in die Beratung ein. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Kollege Bernd-Carsten Hiebing.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über eine umfassende Reform unseres Kommunalverfassungsrechts. Die Kommunen in Niedersachsen sind die Garanten der Zukunft unseres Landes. Sie haben durch die Wahrnehmung zahlreicher Aufgaben, auch Selbstverwaltungsaufgaben, einen zentralen Stellenwert für unsere Gesellschaft. Deshalb wollen wir diesem Gesetzentwurf hohe Beachtung schenken und die Änderungswünsche, die Sie als Regierung einbringen wollen, genau abwägen.
Damit wir uns aber richtig verstehen, meine Damen und Herren: Wir sprechen hier nicht über einen Wunsch oder einen Bedarf der Kommunen. Die kommunale Seite hat nach dieser Reform nicht gerufen. Deshalb sollten wir sehr genau überlegen, was denn daran kommunalfreundlich ist.
Im Gegenteil: Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen sehen rund fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes keinerlei Grund für eine große Novellierung des Kommunalverfassungsrechts. Das ist auch kein Wunder; denn diese Landesregierung mit ihren ehemaligen Oberbürgermeistern und Landräten ist zwar mit dem Anspruch angetreten, eine besonders kommunalfreundliche Politik umzusetzen. Zu erkennen ist davon allerdings kaum etwas.
Im Gegenteil: Es gibt eine ganze Reihe von Eigentoren, die Sie im Hinblick auf unsere Kommunen schießen oder geschossen haben. Nennen möchte ich nur die kürzeren Amtszeiten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder der Landräte, was unsere Kommunen, glaube ich, im Wettbewerb um die klügsten Köpfe als falsches Signal empfinden. Ich denke aber auch, dass die wiedereingeführte Stichwahl einen hohen Aufwand für Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten sowie für die Kommunen bedeutet und ein sinkendes Interesse der Bevölkerung mit sich gebracht hat. Ich glaube, das ist Fakt.
Meine Damen und Herren, mit einem unguten Gefühl wurde nun also die Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes erwartet. Die Landesregierung macht, wie ich finde, da weiter, wo sie aufgehört hat: Es gibt ein paar große Baustellen, die mehr Schaden anrichten, als sie Nutzen bringen.
Schauen wir uns als Erstes, verehrte Frau Modder, den Bereich der Gleichstellungsbeauftragten an! Wenn Gleichstellungsbeauftragte vor Ort einen Beitrag dazu leisten können, dass jede und jeder eine Chance bekommt - unabhängig von Geschlecht und anderen Attributen -, dann ist das ohne Wenn und Aber gut. Bisher sind hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten vorgeschrieben. In Zukunft sollen aber alle Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Das wird gut 80 Kommunen in Niedersachsen betreffen. Meine Damen und Herren, eine schöne Idee! Aber wer bestellt, der soll auch bezahlen.
Trotz des Konnexitätsgebotes will die Landesregierung jedoch nur 1,6 Millionen Euro in diesem Bereich bezahlen, verehrte Frau Tiemann, also etwa die Hälfte der geschätzten Kosten. Es soll landesseitig also nur die Arbeit abgegolten werden, in der die Gleichstellungsbeauftragten nach außen wirken. Ich frage mich: Ist das nicht eigentlich eine Ohrfeige für die Kommunen? - Das stellt auch einen willkürlichen Eingriff in die kommunale Organisations- und Personalhoheit dar; denn die konkreten Bedürfnisse vor Ort, inwieweit entsprechende Themen vielleicht schon anderweitig abgearbeitet werden, kennen wir natürlich nicht. Das sollte derjenige, der diese Musik bestellt, auch bedenken. Ich glaube, das sind hohe zusätzliche Kosten. Meine Damen und Herren, das so zu machen, ist eine Farce. Das geht so nicht!
Meine Damen und Herren, auch in einem zweiten großen Punkt geht dieser Entwurf, wie ich finde, in die falsche Richtung: Es geht um die generelle Ausweitung der Möglichkeiten für Bürgerbegehren. Neben der Beratungspflicht für Hauptverwaltungsbeamte, die etabliert werden soll, werden laut Entwurf die Quoren für die notwendige Unterstützung herabgesetzt. Auch ein Finanzierungsvorschlag muss nicht mehr vorgelegt werden. Obendrein wird die Mindestbeteiligung abgesenkt. Ich denke, dass das für die Demokratie möglicherweise nicht so gut ist, wie Sie sich das vielleicht vorstellen.
Meine Damen und Herren, Bürgerbegehren sind nicht per se eine großartige Sache, meine ich, in der die Kommune und die Menschen immer die beste Entscheidung treffen müssen. Am vergangenen Wochenende, meine Damen und Herren von der SPD, haben Sie sich zu einem Landesparteitag getroffen. Sie hatten den luxemburgischen Außenminister, Herrn Asselborn, zu Gast. Er warnte vor einem Werteverfall in der Europäischen Union. Das war sicherlich ein großes Thema. Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung nach sagte er über Referenden in der Europäischen Union, diese seien kein geeignetes Instrument. Man kann sich durchaus die Frage stellen, ob das auf der kommunalen Ebene grundsätzlich anders ist. Man kann durchaus die zugespitzte Frage stellen, was diese Referenden so sehr von den nationalen Referenden unterscheidet.
Ich glaube, dass auch der Vorschlag, dass Finanzierungsvorschläge keine Rolle mehr spielen sollen, sehr genau bedacht werden muss. Sie wollen die Komplexität und Schwierigkeit aus den Bürgerentscheiden entfernen, belasten aber die Mitglieder der kommunalen Vertretungen mit der Umsetzung.
Bei allem Respekt vor der Bevölkerung glaube ich durchaus, dass man immer sehr genau überlegen muss, ob dadurch nicht Partikularinteressen befördert werden. Das muss nicht unbedingt demokratisch sein, meine Damen und Herren.
Sinnvoller wäre es, die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Bewusstsein der Bevölkerung präsenter zu machen. Ich glaube, dass es dafür viele Möglichkeiten gibt. Gerade jetzt, wo sich alle Volksparteien in den Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen befinden, müssen wir uns überlegen, ob es nicht eine Schwächung von Räten und der repräsentativen Demokratie ist, wenn wir diese Bürgerbeteiligungen verändern wollen.
Meine Damen und Herren, für unsere Kommunen kann wohl insgesamt festgestellt werden, dass sie den Wunsch haben, sich wirtschaftlich zu betätigen. Man muss sehr genau überlegen, was der richtige Weg ist. Vom Grundsatz her haben wir uns in der Vergangenheit häufig mit diesem Thema beschäftigt. Der Vorstoß kann Chancen, aber auch Risiken eröffnen. Ich meine, dass das grundsätzlich richtig ist. Die Kommunen wollen das. Von daher sind nicht alle Instrumente, die hier vorgeschlagen werden, untauglich.
Bessere Auskünfte zu Nebentätigkeiten könnten meiner Meinung nach dazu beitragen, Unsicherheiten abzuschaffen. In den vergangenen Monaten hat es in diesem Bereich an der einen oder anderen Stelle in unserem Land Probleme gegeben.
Auch die Einführung der Möglichkeit der Ton- und Videoaufzeichnungen in Vertretungen ist zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, im Ausschuss werden wir sicherlich noch über einiges reden müssen: Gleichstellung, Bürgerbegehren und wirtschaftliche Betätigung sind vermutlich drei Kernthemen, von denen ich glaube, dass sie wichtig sind, um zu guten Entscheidungen zu kommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Hiebing. - Jetzt hat für die SPD-Fraktion der Kollege Bernd Lynack das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss tun, was man sagt. Wir haben in unseren Wahlprogrammen und auch in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung ganz deutlich angekündigt, was wir im Bereich des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes novellieren wollen. Dieser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch. Insoweit meine ich, lieber Kollege Herr Hiebing, werden wir noch genügend Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren. Aber insbesondere den Verbänden wie den kommunalen Spitzenverbänden ist das seit Längerem bekannt. Die Wählerinnen und Wähler haben uns dafür schließlich auch gewählt.
Der Anfang - darauf waren Sie eingegangen - war die Wiedereinführung der Stichwahl und die Synchronisation der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten mit denen der Vertretungen.
Jetzt lösen wir ein weiteres Versprechen ein, und zwar rüsten wir unsere Kommunen mit einem Bündel von Maßnahmen für die Zukunft aus: für eine starke Selbstverwaltung mit starken Vertretungen, mit einer gestärkten Daseinsvorsorge und mit stärkeren Beteiligungsmöglichkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger und last, but not least einer starken Gleichstellung.
Aber der Reihe nach! Durch die neuen Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Städten, Gemeinden und Landkreisen werden die Vorgaben für Unternehmensgründungen oder auch -übernahmen nicht nur erleichtert, sondern auch wesentlich vereinfacht. Erst dann, wenn Private es definitiv qualitativ besser oder kostengünstiger
schaffen, den Zweck des Unternehmens zu erfüllen, sind die Kommunen raus. Wichtig ist dabei, dass das Leistungserbringungsprinzip dann endlich nicht mehr auf dem Kopf steht und den Kommunen nicht mehr per se unterstellt wird, sie handelten unwirtschaftlicher als die Unternehmen.
Von ganz besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die Festlegungen - das hat der Innenminister vorhin ganz wunderbar dargestellt -, dass Unternehmen in den Bereichen ÖPNV, Telekommunikation und Energie- und Wasserversorgung grundsätzlich im öffentlichen Interesse stehen und dies nicht mehr im Einzelfall nachgewiesen werden muss.
Damit, meine Damen und Herren, entlasten wir die Kommunen, vereinfachen Verfahren und schaffen viel bessere Voraussetzungen für eine noch bessere kommunale Infrastruktur.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Gleichstellung ist ein mehr als wichtiges Querschnittsthema, das gerade auch in der öffentlichen Verwaltung endlich wieder stärker gewichtet werden muss. Deswegen werden künftig alle Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern - das ist gerade noch einmal besonders deutlich geworden - eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen müssen; ein Plus von immerhin 80 Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen. Ich denke, es ist Zeit, dass wir darauf in diesem Haus auch einmal ein bisschen stolz sind.
Die Prinzipien guter Arbeit gelten selbstverständlich auch in der öffentlichen Kommunalverwaltung und selbstverständlich auch für deren Gleichstellungsbeauftragten.
Konnexität, Herr Hiebing, ja - das hat der Innenminister gesagt -, und für diese Konnexität werden wir auch geradestehen.