Protokoll der Sitzung vom 13.04.2016

Konnexität, Herr Hiebing, ja - das hat der Innenminister gesagt -, und für diese Konnexität werden wir auch geradestehen.

Übrigens: Ich finde es ein bisschen schräg, dass Gleichstellungspolitik in Geld aufgewogen werden soll - noch dazu, wenn diese Landesregierung ankündigt, dafür geradestehen zu wollen.

(Zustimmung bei der SPD - Zurufe von Gudrun Pieper [CDU] und von Christian Grascha [FDP])

Bei dieser Gelegenheit wird auch eine Regelung gestrichen, und zwar die, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kernbereich der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten liegen soll. Meine Damen und Herren, wer so etwas im Gesetz verankert, der hat, denke ich, überhaupt nicht verstanden, worum es bei moderner Gleichstellungspolitik geht.

(Beifall bei der SPD)

Dritter Kernpunkt unserer Novelle ist die Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene. Ich möchte Willy Brandt als Zitatgeber nicht über die Maßen strapazieren,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Dann las- sen Sie es sein!)

aber die Aussage von ihm, mehr Demokratie zu wagen, ist an dieser Stelle so passend wie an wenigen anderen Stellen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Durch den Regierungsentwurf wird nicht nur das bürgerliche Engagement gestärkt, vielmehr werden die Rahmenbedingungen für eine direkte Demokratie eindeutig verbessert. Die in Niedersachsen vergleichsweise hohen Quoren für Bürgerbegehren und auch für Bürgerbescheide werden auf ein realistisches Maß herabgesetzt. Die Hürden von 10 % für Bürgerbegehren bzw. von 25 % für die folgenden Bürgerentscheide haben sich insbesondere in der Diversität unserer größeren Städte als unrealistisch erwiesen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für die bisher in der Kommunalverfassung verankerte Verpflichtung zur Unterbreitung eines Kostendeckungsvorschlags bei Bürgerbegehren. Es ist wichtig und richtig, dass gerade auch die Menschen, die sich ehrenamtlich um die Organisation eines Bürgerbegehrens in unserer Demokratie verdient machen, ein Stück weit entlastet werden. Der Innenminister hat auch das eben ganz besonders deutlich gemacht, Herr Hiebing.

Ich finde es beachtlich: Bei unseren kommunalpolitischen Debatten vor Ort wird automatisch bei solchen Gelegenheiten immer über Kosten gesprochen. Warum wollen wir das die Bürger vorwegnehmen lassen, wenn wir uns anschließend damit noch einmal beschäftigen?

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Gerade für Laien außerhalb von Kommunalvertretungen und -verwaltungen hat sich die Hürde komplexer finanzieller Deckungsvorschläge oft als absolutes K.-o.-Kriterium herausgestellt. Alle Kommunalos unter uns wissen, dass Kostendeckungsvorschläge in der Regel nicht umsonst einer der Hauptgründe waren, warum Bürgerbegehren bei uns in Niedersachsen so oft abgelehnt worden sind. Mithin sind sie meist finanzpolitische Gesellenstücke für Kommunalpolitiker.

Die logische Konsequenz ist, dass Bürgerbegehren auch zu einer Sperrwirkung führen müssen. Wir hätten wirklich ein schiefes Demokratieverständnis, wenn es tatsächlich möglich wäre, an den Bürgerbegehren vorbei einfach Fakten schaffen zu können.

Die Umgestaltung der Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung wird künftig noch mehr Menschen, die bei uns leben, in die demokratische Teilhabe einbeziehen. Vor allen Dingen jüngere Menschen und Migrantinnen und Migranten erhalten so die Möglichkeit, endlich an der Willensbildung vor Ort aktiv mitzuarbeiten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Hut ab! Ich denke, nicht nur Willy Brandt wäre mit diesem Mehr an Demokratie zufrieden.

Meine Damen, meine Herren, unser gesellschaftlicher Zusammenhalt wirkt von der Basis aus. Das passiert vor Ort in den Kommunen. Hierfür braucht es eine gute und moderne Grundlage. Der Gesetzentwurf des Innenministers ist eine gute Grundlage, die bisherigen Regelungen einmal gründlich zu entstauben, auch wenn sie erst fünf Jahre alt sind. Damit werden wir - davon bin ich ganz fest überzeugt - die Kommunen als demokratische Beteiligungsebene vor Ort weiterentwickeln und verbessern.

Herr Minister Pistorius, ich danke Ihnen und Ihren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für die gute Vorarbeit. Auch ich freue mich selbstverständlich auf die jetzt folgenden

Beratungen in den Ausschüssen zusammen mit den Verbänden, die mit uns darüber sprechen wollen bzw. die wir zu uns einladen werden.

Herzlichen Dank für das Zuhören.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Auch Ihnen vielen Dank, Herr Kollege Lynack. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes werden drei wesentliche Änderungen vorgenommen, auf die ich hier so kurz eingehen möchte, wie es meine Redezeit erlaubt.

Der erste Punkt ist die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Wir haben bei der Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes die drittschützende Wirkung bewusst in das Gesetz aufgenommen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil es aus unserer Sicht wichtig ist, dass sich die Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und dass wir dort, wo Private gute Arbeit machen, die Privaten ihre gute Arbeit weitermachen lassen. Wir halten es für falsch, dass Sie jetzt mit diesem Weg brechen, sehr geehrter Herr Minister, und dass Sie die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen ausweiten wollen. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Wir sollten die Kommunen ihre Hauptaufgaben wahrnehmen lassen und sich die Privaten, die Wirtschaft, dort, wo sie sich frei entfalten können, frei entfalten lassen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Der zweite Punkt betrifft die 80 zusätzlichen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Ich bin ja durchaus der Meinung, dass wir bei der Gleichstellung von Mann und Frau viel zu tun haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das wird sich allerdings aus meiner Sicht nicht dadurch erledigen lassen, dass 80 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in den niedersächsischen Kommunen eingestellt werden, für die von Ihnen nicht einmal ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

(Beifall bei der FDP - Belit Onay [GRÜNE]: Das ist ein wichtiger erster Schritt!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir nicht gesellschaftspolitisch darangehen, wenn wir nicht aufhören, die Arbeitszeit der Frauen als Variable zur Kinderbetreuung zu betrachten, wenn Männer nicht dazu kommen, dass sie nicht nur zur Hälfte an der „Kinderproduktion“ beteiligt sind, sondern sich auch zur Hälfte an der Erziehung der Kinder beteiligen, und wenn Frauen endlich einmal sehen würden, dass ihr eigenes Wohl genauso wichtig ist wie das Wohl des Kindes, wenn wir also nicht an diese gesellschaftlichen Änderungen herankommen, dann kommen wir auch bei der Gleichstellung nicht weiter. Insofern werden Ihnen die 80 Gleichstellungsbeauftragten, verehrte Damen und Herren, an dieser Stelle überhaupt nicht weiterhelfen.

Im Gegenteil: Die 20 000-Einwohner-Marke, die Sie genommen haben, ist völlig willkürlich gegriffen. Vorher war das an der Funktion orientiert. Das war der bessere Weg. Sehr geehrter Herr Minister, Sie gehen hier auf dem falschen Weg, finanzieren den Kommunen das nicht aus, überlassen diese Kosten den Kommunen. Das tragen wir nicht mit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Der dritte Punkt ist das Thema direkte Demokratie. Hierzu liegt ein etwas halbherziger Vorschlag vor. Sie werden jetzt sagen, das ist das Juste Milieu, Herr Innenminister. Aber ich persönlich glaube, dass Sie bei bestimmten Punkten in die falsche Richtung gehen. Bei allem Wohlwollen, was die Veränderung der Quoren angeht, nehmen Sie den Kostendeckungsvorschlag heraus. Ich persönlich habe es immer als sehr wichtig empfunden, dass sich jemand, der sich auf den Weg macht, einen Bürgerentscheid anzustrengen, auch damit beschäftigen muss, was es eigentlich kostet, wenn das nachher tatsächlich umgesetzt werden muss, und eben einen solchen Kostendeckungsvorschlag in die Initiative aufnehmen muss.

(Christian Grascha [FDP]: Das macht Rot-Grün auch nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie entledigen sich damit schlank dieser Verpflichtung. Das halte ich persönlich für falsch.

(Beifall bei der FDP)

Genauso halte ich es übrigens für falsch, sehr geehrter Herr Minister, dass Sie die Benachrichtigung bei den Bürgerbescheiden, die persönliche Benachrichtigung, die für jeden Einzelnen notwendig war, jetzt streichen. Sie wissen doch ganz genau, dass viele Bürgerentscheide daran scheitern, dass die Teilnahme nicht hoch genug gewesen ist.

(Belit Onay [GRÜNE]: Deswegen Ab- senkung des Quorums!)

- Deswegen senken Sie das Quorum; genau. Aber das konterkarieren Sie dadurch, sehr geehrter Herr Kollege, dass Sie an dieser Stelle die persönliche Benachrichtigung streichen. Das ist im Sinne der direkten Demokratie ein Rückschritt, den Sie hier machen, und wird deswegen auch auf starke Kritik der entsprechenden Verbände und auch der FDPFraktion treffen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Oetjen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Abgeordneter Belit Onay das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um das Kommunalverfassungsgesetz. Das ist - wie es der Name schon sagt - im Grunde das Gesetz, das die Verfasstheit der kommunalen Ebene regelt. Es ist also ein elementar wichtiges Gesetz auch für uns. Ich bin froh, dass das Innenministerium jetzt eine Gesetzesinitiative vorgelegt hat, in der viele wichtige Punkte angegangen werden.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Hat ja auch lange genug gedauert!)

- Ja, die FDP konnte es kaum abwarten. Hier ist der Gesetzentwurf nun.

Die Ausweitung der Bürgerbeteiligung, die Stärkung der Gleichstellung, aber auch die Vereinfachung der wirtschaftlichen Betätigung wurden bereits genannt. Auch ich möchte darauf eingehen.

Die direkte Bürgerbeteiligung ist sehr wichtig für die direkte Demokratie bzw. die Verzahnung und Vernetzung der kommunalen Ebene, der kommunalen Gremien und der Bevölkerung. Ich glaube, das stärkt im Grunde auch die kommunalen Akteure vor Ort, die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Denn die Taktung ist dann nicht mehr nur

noch von Wahl zu Wahl, sondern auch im Zwischenzeitraum können die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger abfragen, was die Bevölkerung über einen Sachverhalt denkt, welche Meinung sie dazu hat.

Herr Kollege Hiebing hat das Beispiel des Referendums in den Niederlanden über das EUAbkommen genannt. Dieser Vergleich hinkt allerdings allein schon deshalb, weil auf der kommunalen Ebene die Entscheidung im Rahmen des Bürgerentscheids letztlich an die Stelle der Gremienentscheidung tritt - mit den Beteiligungsmöglichkeiten in ebendiesem Feld. Bei der Abstimmung in den Niederlanden haben im Grunde 0,05 % der europäischen Bevölkerung versucht, etwas mit einem Veto zu blockieren. Das hat zu der Diskussion geführt, die Sie wahrscheinlich im Blick hatten.

Letztendlich senken wir, wie gesagt, die Hürde für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens von 10 % auf 5 % Unterstützungsunterschriften bei Städten oder Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern. Denn in größeren Städten und Kommunen bestand ein Problem darin, so viele Unterschriften zusammenzubekommen. Deshalb ist das, glaube ich, ein wichtiger Schritt.

Viel wichtiger und entscheidender ist aber der zweite Schritt, nämlich die Senkung der Hürde beim Bürgerentscheid. Hier wird das Quorum von 25 % auf 20 % der Wahlberechtigten abgesenkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.