Viel wichtiger und entscheidender ist aber der zweite Schritt, nämlich die Senkung der Hürde beim Bürgerentscheid. Hier wird das Quorum von 25 % auf 20 % der Wahlberechtigten abgesenkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Kostendeckungsvorschlag - auch das wurde schon angesprochen - wird entfallen. Ich glaube auch, dass das klug ist. Das entbindet ja nicht von der Diskussion darüber, welche Kosten letztendlich vor Ort entstehen. Diese Diskussion wird ohnehin geführt werden. Dass der Kostendeckungsvorschlag unzureichend ist, war in der Vergangenheit allerdings immer wieder ein Totschlagargument. Denn die Initiatoren solcher Initiativen hatten im Grunde weder die Verwaltung im Rücken, noch hatten sie die Expertise, um verlässliche Kostenberechnungen anstellen zu können. Das war oft eine Schwierigkeit. Aber die Argumente werden weiterhin in der Debatte ausgetauscht werden müssen. Das findet ja auch statt. Deshalb kann der Kostendeckungsvorschlag zumindest als Ausschlusskriterium entfallen. Das ist ja auch so.
Darüber hinaus haben wir die Sperrwirkung neu eingeführt. Denn es kann nicht sein, dass, wenn ein Signal aus der Bevölkerung kommt, ein Bürgerbegehren initiiert werden und darüber abge
stimmt werden soll, die Initiatoren von der kommunalen Ebene vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Dies soll die Sperrwirkung verhindern. Ich glaube, das ist in der Logik schlüssig.
Zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Herr Oetjen hat natürlich insoweit recht, als sich damit die Frage nach der gesellschaftlichen Gleichstellung nicht vollkommen erledigt. Das ist aber ein wichtiger Schritt hin zu mehr Initiativen vor Ort, zu einem Aufwerfen von mehr gleichstellungsrelevanten Fragestellungen durch die Gleichstellungsbeauftragten. Wir haben dann 80 zusätzliche Gleichstellungsbeauftragte auf kommunaler Ebene, also dort, wo das politische Leben in Niedersachsen stattfindet. Das ist ein sehr wichtiges Signal. Dabei gilt die Konnexität: Wer die Gleichstellungsmusik bestellt, der soll sie auch bezahlen. - Das setzen wir um, indem das Land einen finanziellen Ausgleich leistet.
Wir stärken die Gleichstellungsbeauftragten außerdem insofern, als eine Abberufung - z. B. wenn einem ihre Politik oder Initiativen nicht mehr gefallen - mit einfacher Mehrheit nicht mehr möglich ist, sondern es bedarf in Zukunft einer absoluten Mehrheit.
Darüber hinaus wird in § 136 in der Fassung des Gesetzentwurfs die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen geregelt. Wichtig dabei ist: Wir schaffen damit keine neue Konkurrenzsituation; das muss man klar und deutlich sagen. Denn eine wirtschaftliche Betätigung ist nur dann möglich, wenn ein Dritter diese Betätigung nicht wirtschaftlicher oder besser im Sinne des öffentlichen Zweckes erfüllen kann. Wenn dies also nicht möglich ist, können die Kommunen wirtschaftlich tätig werden. Auch das ist hier geregelt.
Alles in allem handelt es sich um eine sehr gute Vorlage, die das Innenministerium erarbeitet hat. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Onay. - Weitere Wortmeldungen zur ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs liegen nicht vor. Deswegen schließe ich die Beratung.
Federführend soll sich mit diesem Gesetzentwurf der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend - wie das bei Gesetzentwürfen üblich ist - der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen befassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind mehr als die nach der Geschäftsordnung erforderlichen 30 Abgeordneten. Die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs ist beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Einsetzung eines 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - „Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen“ - Antrag der Abgeordneten Jens Nacke (CDU) und Christian Grascha (FDP) und 48 weiterer Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5502 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5552
Zur Einbringung hat zunächst für die CDU-Fraktion der Kollege Jens Nacke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der langjährige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble - heute Bundesfinanzminister - hat am 11. Januar 2015, nur wenige Tage nach den feigen, islamistisch motivierten Terroranschlägen auf die Redaktion von Charlie Hebdo in Paris, folgenden Satz gesagt:
„Wenn wir Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendienste zu den letzten Trotteln machen, vor denen wir immer nur Angst haben müssen, dass sie unsere Rechte untergraben, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sie uns im Zweifel nicht so schützen können, wie sie uns schützen müssen, damit unsere Freiheit wirklich gewährleistet ist.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Verfassungsschutz und Polizeibehörden des Bundes und der Länder tragen eine hohe Verantwortung für die
Wolfgang Schäuble macht mit seinem pointierten Satz deutlich, dass die Sicherheitsbehörden dabei der Unterstützung der politischen Verantwortungsträger im Parlament und in der Regierung bedürfen. Schließlich dürfen wir in Deutschland und in Niedersachsen darauf vertrauen, dass Polizei und Verfassungsschutz ihre Aufgaben im Rahmen der von diesem Parlament gesteckten Grenzen engagiert erfüllen. Pauschale Vorwürfe oder Verunglimpfungen der Beamten oder Behörden sind unangebracht.
SPD und Grüne in Niedersachsen hatten aber 2013 leider etwas anderes im Sinn. In ihrem Koalitionsvertrag wurde die Schwächung der niedersächsischen Sicherheitsbehörden ausdrücklich als politisches Ziel festgeschrieben.
Sie haben daher die bewusste Herabsetzung der Sicherheitsbehörden insgesamt und insbesondere des Verfassungsschutzes betrieben. Dies geschah mit der Billigung und zum Teil mit der aktiven Beteiligung des Ministerpräsidenten und des Innenministers. Um in dem Bild von Herrn Schäuble zu bleiben: Herr Ministerpräsident Weil, Herr Innenminister Pistorius, Sie haben zugelassen, dass die Fraktion der Grünen, aber auch die SPD-Fraktion Polizei und Verfassungsschutz zu den letzten Trotteln machen wollten.
(Johanne Modder [SPD]: Das ist eine Unverschämtheit! - Zuruf von der SPD: Bedenken Sie Ihre Wortwahl! - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Es hat gerade mal zweieinhalb Minuten ge- dauert! - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Ganz schlechte Fantasie! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
- Frau Kollegin, mit kaltem politischem Kalkül wurde diese Herabsetzung betrieben. Sie wollten die Behörden beschädigen, um Gesetzesänderungen und politischer Einflussnahme das Feld zu bereiten.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sie sind abgewählt worden! - Weitere Zu- rufe von der SPD und von den GRÜ- NEN)
Frau Modder, ich kann mir denken, dass Sie das nicht gerne hören wollen. Aber Sie tragen damit die politische Verantwortung für die schweren Sicherheitsmängel, die inzwischen bei der Bekämpfung des salafistischen Terrorismus in Niedersachsen zutage getreten sind. Das ist die Wahrheit.
Bereits im Landtagswahlkampf, Frau Kollegin Modder, hat Ihre Kollegin, Frau Fraktionsvorsitzende Piel, die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als „Scheißhaufen“ bezeichnet. - Ich bitte um Entschuldigung für dieses Zitat.
Das war der traurige Höhepunkt eines Feldzuges der Grünen gegen den Verfassungsschutz, in dem sogar dessen völlige Abschaffung im Raume stand.
Meine Damen und Herren! In keinem anderen Politikfeld, mit Ausnahme der Verkehrspolitik, wurde anschließend der Konflikt zwischen SPD und Grünen so klar wie in der Sicherheitspolitik.
Während aber in der Verkehrspolitik der Stillstand von vornherein deutlich gemacht wurde, verlagerten Sie die Sicherheitspolitik in eine außerparlamentarische, paritätisch besetzte Kommission.
Ich habe noch sehr gut vor Augen, wie Sie, Herr Minister Pistorius, offen bekannten, Sie wüssten auch nicht, wer sich da eigentlich worüber einigen sollte. Gleichzeitig begannen Sie jedoch damit, den Verfassungsschutz zu demontieren.
So titelte der rundblick schon anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch den Innenminister am 25. April 2013: Pistorius beendet Deradikalisierungsprogramm. - Weiter hieß es dort: Als nicht geeignet betrachtet Pistorius den Verfassungsschutz für Maßnahmen der Deradikalisierung. Deshalb werde er das von der Vorgängerregierung beschlossene Handlungskonzept zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des islamistischen Terrorismus einstellen, kündigte er an.
Meine Damen und Herren, das geschah zu einer Zeit, in der die Gefahr, die von der Wolfsburger Salafistenszene ausgeht, bereits sehr deutlich wurde. Von dort wurden Menschen radikalisiert, die anschließend im Irak und in Syrien schwere Straftaten bis hin zu Kriegsverbrechen begangen haben. Bis heute, meine Damen und Herren, ist nichts Vergleichbares an die Stelle dieses Handlungskonzeptes getreten.
Herr Minister Pistorius, Sie haben zugelassen, dass die Präsidentin des Verfassungsschutzes aus wahltaktischen Gründen gegen die eigene Behörde den Vorwurf erhob, der Verfassungsschutz habe unzulässig Journalisten beobachtet - ein Vorwurf, der sich in Luft auflöste, obwohl die Präsidentin die Belege löschen ließ.
(Zurufe von den GRÜNEN: Oh! - Hel- ge Limburg [GRÜNE]: Ein bisschen bei der Wahrheit zu bleiben wäre schön!)
Herr Minister, Sie haben eine Taskforce aus in der Mehrheit abhängig Beschäftigten eingesetzt, die willkürlich die Aktenbestände des Verfassungsschutzes als rechtswidrig oder rechtmäßig bewerteten. Eine Orientierung an geltendem Recht erfolgte dabei nicht.
Trotzdem sprachen Sie anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse dieser Taskforce im Mai 2014 von einem erschreckenden Ergebnis und davon, dass das System offenbar versagt hat, so die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 14. Mai 2014.
Herr Minister Pistorius, Sie hätten es schon damals besser wissen müssen, und es wäre ein Akt politischer Größe, wenn Sie zumindest heute ein Wort des Bedauerns für Ihre haltlosen Vorwürfe von damals finden würden.
Im Übrigen trafen sowohl die Kommission als auch die Taskforce die Empfehlung, Minderjährige erst ab einem Alter von 16 Jahren zu speichern - eine verhängnisvolle Fehleinschätzung, die der Minister inzwischen kassiert hat.
Die Vorgaben der Taskforce führten aber dazu, dass fortan gegen geltendes Recht überhaupt keine 14- und 15jährigen Jugendlichen mehr erfasst wurden, mochten diese auch fest in einen islamistischen Moscheeverein eingebunden sein.