Protokoll der Sitzung vom 07.06.2016

stimmt. Ich halte es für richtig, dass der Norddeutsche Rundfunk auch im digitalen Bereich unterwegs ist, weil da natürlich die Zukunft liegt. Aber er sollte sich auf das beschränken, was seine Kernaufgabe gerade bei DAB ist, und das ist Bildung, das ist Information, und das ist Kultur.

Letztlich schafft der Staatsvertrag Fakten in einem noch neuen Bereich, der die duale Rundfunkordnung am Ende ins Ungleichgewicht bringen kann. Deswegen können wir hier nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dürr. - Für die Landesregierung wird jetzt Herr Ministerpräsident Weil sprechen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens der Landesregierung kann ich mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Staatsvertragsparteien des NDR auf eine gute, konsequente Umstellung und auch wesentliche Ergänzung des Programms in dem Sinne verständigt haben, dass, da der Traffic-Kanal nicht mehr so nachgefragt ist und es ein anhaltendes Bedürfnis gibt, deutsche Schlager zu hören, mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag ein Vorschlag unterbreitet wird, der der Vielfalt des Hörfunkprogramms des NDR Rechnung trägt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist genau der Auftrag des Norddeutschen Rundfunks. Er soll in der ganzen Breite des Sendegebiets den Hörerinnen und Hörern die Möglichkeit geben, auch Musik nach ihrem Verständnis, nach ihren Vorlieben so gut wie möglich zu hören. Das ist beim deutschen Schlager ganz sicher der Fall, was insbesondere viele ältere Hörerinnen und Hörer betrifft, wie wir aus diversen Untersuchungen wissen.

Damit bin ich im Grunde beim springenden Punkt. Es bleibt nämlich bei diesem Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks. Ich darf ausdrücklich hervorheben: Wir haben mit dem Norddeutschen Rundfunk in dieser Hinsicht gute Erfahrungen gemacht. Entscheidungen des Norddeutschen Rundfunks fallen nicht einsam an der Spitze, sondern im Rahmen einer pluralistisch organisierten anstaltsinternen Demokratie, insbesondere in Verbindung

mit dem Rundfunkrat. Deswegen können wir an dieser Stelle sicher sein, dass, wenn es Fortentwicklungen gibt, diese sinnvoll sein werden.

Lassen Sie mich noch eine letzte Bemerkung, bezogen auf Herrn Dürr, machen: Von der Möglichkeit der Einrichtung eines vierten digitalen Hörfunkprogramms wird mit Rücksicht auf die privaten Mitbewerber weiterhin kein Gebrauch gemacht. Das bringt zum Ausdruck, dass der NDR an dieser Stelle in der Tat bedachtsam vorgeht. Das heißt aber beileibe nicht, dass ausgerechnet dort, wo private Mitbewerber ein Programmangebot unterbreiten, der Norddeutsche Rundfunk nichts mehr zu senden haben soll.

(Christian Dürr [FDP]: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe auf DAB+ Be- zug genommen!)

Das würde eindeutig zu weit führen. Ich lege jedenfalls Wert darauf, auch künftig auf NDR z. B. die Schlusskonferenz der Fußball-Bundesliga zu hören.

(Christian Dürr [FDP]: Das ist aber nicht DAB!)

Ich bitte Sie um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich komme jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich des Staatsvertrages. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Ich komme jetzt zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer dagegen stimmen möchte, der möge sich jetzt erheben. - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion ist das Gesetz mit großer Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, wir gehen über zum

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung der Gleichwertigkeit und der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5084 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/5747 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/5849

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt und daher der Bericht mündlich erstattet werden soll. Ich halte das Haus damit einverstanden, so zu verfahren.

Ich bitte die Kollegin und Abgeordnete Filiz Polat um Berichterstattung. Bitte sehr, Frau Polat!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung der Gleichwertigkeit und der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Niedersachsen ist am 4. Februar dieses Jahres direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Seine Grundzüge wurden am 12. Februar im federführenden Ausschuss vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorgestellt.

Es geht im Wesentlichen um die Umsetzung europäischer Richtlinien, hier namentlich die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG.

Andererseits ist der Gesetzentwurf darauf gerichtet, im Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - kurz: NBQFG - einen subsidiären Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung aufzunehmen.

Begleitet wird dies von einer vom Land beigesteuerten Kofinanzierung des IQ-Netzwerkes.

Das Sozialministerium wies darauf hin, dass die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU am 18. Januar 2016 abgelaufen ist. Da die Gefahr eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens droht, wurde der Gesetzentwurf eilbedürftig im federfüh

renden Ausschuss behandelt. Die Verzögerungen wurden darauf zurückgeführt, dass die Umsetzung im Hinblick auf den Europäischen Berufsausweis und den Vorwarnmechanismus eines Durchführungsrechtsakts der Kommission bedurft habe, der erst am 24. Juni 2015 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen worden ist. Außerdem hat es eine Verzögerung durch die umfangreiche Ressortabstimmung auch im Hinblick auf die Einbindung des einheitlichen Ansprechpartners geben.

Der federführende Ausschuss führte eine schriftliche Anhörung durch. Es sind 15 Stellungnahmen von Verbänden und Interessenvertretungen eingegangen. Im Wesentlichen waren die Stellungnahmen positiv. Auch die Erörterungen im federführenden Ausschuss waren einvernehmlich.

Es gab eine wesentliche Änderung, auf die ich gerne eingehen möchte. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte seine Formulierungsvorschläge mit sieben Ressorts der Landesregierung abgestimmt. Abgesehen von der Ausnahme des Artikels 1 Nr. 1 betreffend § 2 wurden alle Änderungen einvernehmlich abgestimmt. Dem sind auch die Fraktionen gefolgt.

Bei der Änderung in § 2 geht es um eine besondere Klausel, auf die der GBD bereits 2012, als wir das Anerkennungsgesetz hier im Niedersächsischen Landtag mit der sogenannten Ausbezugsklausel erstmals beschlossen haben, hingewiesen hatte. Der GBD weist darauf hin, dass er schwerwiegende Bedenken habe, diese Vorschrift so bestehen zu lassen. Das Ministerium verwies darauf, dass das eine Klausel sei, die im Mustergesetzentwurf von 2012 genauso verankert sei und auch in 16 anderen Bundesländern dementsprechend umgesetzt worden sei, und es bisher keinerlei Bedenken oder Auswirkungen gegeben habe. Dem schlossen sich die Vertreter der Fraktionen an.

Insofern kann ich Sie mit diesen Hinweisen nur bitten, dem Votum des federführenden Ausschusses zu folgen, der empfiehlt, die Drucksache 17/5747 anzunehmen.

Mitberaten haben den Gesetzentwurf der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Auch

diese beiden Ausschüsse haben dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt.

Insofern bitte ich Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Polat. - Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, der möge die Hand heben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 3. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der möge die Hand heben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war ebenfalls einstimmig.

Artikel 4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 5. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 6. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 7. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.