Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der CDUFraktion in der Drucksache 17/3708 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sie sind auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Der Tagesordnungspunkt 20 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 21: Besprechung: Konsequenzen aus den Krankenhausmorden ziehen - Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit einsetzen - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2884 - Abschlussbericht des Sonderausschusses „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ - Drs. 17/5790

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ausgehend von dem soeben erwähnten Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen hat der Landtag in seiner 57. Sitzung am 18. Februar 2015 beschlossen, einen Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit einzusetzen. Der Auftrag und die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Ausschusses ergaben sich aus der als Drucksache 17/2964 herausgegebenen Unterrichtung über den Landtagsbeschluss.

Zum Abschluss seiner Arbeit hat der Sonderausschuss seinen Bericht in der Drucksache 17/5790 vorgelegt. Hierzu ist eine mündliche Berichterstattung vorgesehen, die der Vorsitzende des Sonderausschusses, Herr Christian Calderone, übernommen hat. Herr Kollege, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine begrenzte Redezeit. Dennoch möchte ich als Vorsitzender des Sonderausschusses „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ zu Beginn einen herzlichen Dank ausrichten: einen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Landtag, die sich in den vergangenen 16 Monaten mit großer Ernsthaftigkeit diesem

Thema gewidmet haben und den Willen in sich trugen, heute einen von allen Fraktionen dieses Landtages getragenen Bericht vorzulegen.

(Beifall)

Ein Dank gilt dem Ausschussdienst, insbesondere Herrn Rasche, Herrn Kühn und Herrn Diedrich. Ein besonderer Dank gilt Herrn Rasche, der mir die Sitzungsleitung tatsächlich einfach gemacht hat.

Ein Dank gilt dem Stenografischen Dienst, insbesondere Herrn Pohl, der die langen und inhaltlich tiefen Anhörungen ganz hervorragend und in kurzer Frist protokollarisch niedergelegt hat.

Ein Dank geht auch an das IT-Management des Landtages, das uns erstmals in der Geschichte des Landtages ermöglichte, Sitzungen via Skype durchzuführen - Landtag 4.0!

Ein Dank geht an Herrn Professor Duttge vom Zentrum für Medizinrecht der Universität Göttingen und seinem Mitarbeiter, Herrn Lammers, der uns bei der Erstellung des Abschlussberichtes nicht unerheblich unterstützt hat.

(Beifall)

Meine Damen, meine Herren, auch im Beisein von Herrn Marbach von der Interessenvertretung der Opfer darf ich noch einmal erwähnen, dass der Niedersächsische Landtag in seiner 57. Sitzung am 18. Februar 2015 diesen Sonderausschuss eingesetzt hat, nachdem ab Mitte November 2014 über ein laufendes Strafverfahren gegen einen ehemaligen Krankenpfleger des Klinikums Delmenhorst wegen des Verdachts des dreifachen Mordes und des zweifachen Mordversuches berichtet worden und die Zahl die Verdachtsfälle während des Verfahrens immer größer geworden war.

Inzwischen wissen wir, dass das bis dahin Undenkbare traurige Gewissheit geworden ist. Wir haben es nach heutigem Kenntnisstand mit der größten Tötungsserie - man wird sagen müssen: Mordserie - der deutschen Nachkriegsgeschichte zu tun. Die Betroffenheit und das Mitgefühl, das der Landtag bei Einsetzung des Sonderausschusses den Opfern und Hinterbliebenen bekundet hat, begleiteten daher die Arbeit dieses Sonderausschusses.

Dieser sollte untersuchen, wie es zu der Mordserie kommen konnte, und dazu die vorhandenen Kontrollmechanismen im Gesundheitswesen kritisch durchleuchten, um parlamentarische Initiativen zur

Gewährleistung von mehr Patientensicherheit und Patientenschutz ergreifen zu können.

Mit dieser Aufgabe wirkte der Sonderausschuss, mithin der Landtag, weit über die Landesgrenzen hinaus. Er leistete einen Beitrag zu einer nötigen bundesweiten Diskussion in dieser Sache.

Denn, meine Damen und Herren, der Niedersächsische Landtag ist nach unserer Kenntnis das erste deutsche Parlament, welches sich in dieser Ausführlichkeit mit dem Phänomen der Pflegemorde befasst hat. Das war auch dringend erforderlich.

(Beifall)

Der Bericht will und kann keine Beschlussvorlage sein, der man zustimmen muss, um bestimmte Regeln zu ändern oder neue zu setzen. Der Bericht enthält viele Handlungsanweisungen, die der Umsetzung bedürfen: durch die Krankenhausträger, teils aber auch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schließlich auch durch den Bund und das Land selbst.

Der Bericht des Sonderausschusses ist in diesem Sinne also kein Abschlussbericht. Er ist eher eine Zusammenfassung von Arbeitsaufträgen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, der Bericht verschwindet nicht in den Schubladen der Parlamente und der Ministerien, sondern ich hoffe, er fordert Bund, Land und Kliniken gleichsam gemeinsam heraus, insbesondere auch die Kliniken. Denn eines kann politisch nicht verordnet werden: der Geist auf den Stationen in den Krankenhäusern, in den Altenpflegeheimen. Denn nicht zuletzt ein Geist der gegenseitigen Achtung in den Häusern, der Achtung zwischen Pflegern und Patienten, zwischen Pflegern und Pflegern sowie zwischen Verwaltung und Pflegedienst erschwert oder verhindert jene Vorfälle, die Grundlage der Einsetzung des Sonderausschusses waren. Achtung kostet zunächst einmal nichts. Sie bringt aber viel ein.

Lassen Sie uns die Arbeit dieses Sonderausschusses also in den politischen Alltag transferieren und daraus politische Initiativen ergreifen. Wir sind es den Menschen in Niedersachsen und den Opfern schuldig.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Calderone als Vorsitzender dieses vom Parlament eingesetzten Son

derausschusses. Sie haben sich bei all denen bedankt, die Sie in Ihrer Arbeit unterstützt haben. Ich glaube, ich darf anlässlich Ihres Berichtes den Dank des gesamten Landtages an Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus unserer Mitte aussprechen, die diese Arbeit geleistet haben. Vielen Dank!

(Beifall)

Wir kommen jetzt zur Aussprache über den Bericht. Dazu hat sich als Erste Frau Kollegin Annette Schwarz für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang 2015 wurde der Sonderausschuss „Patientensicherheit“ gemeinsam von allen Fraktionen, einvernehmlich getragen, ins Leben gerufen, weil ein Krankenpfleger nachweislich gemordet hatte.

Die Aufgabe des Sonderausschusses bestand nicht darin, parallel zu den damals laufenden Gerichtsverfahren Ermittlungsarbeit zu betreiben, sondern die Fragen zu stellen: Wie konnte das geschehen? Wie kann man dem vorbeugen? Wie baut man dem am besten einen Riegel vor?

Wir haben durch zahlreiche Anhörungen darüber hinaus auch Informationen bekommen, wie eventuell die Strukturen in den Krankenhäusern und die Arbeit in der Pflege verbessert werden können.

Eines lässt sich vorweg sagen, und zwar mit großer Bestimmtheit: Tötungsdelikten in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen wird man wohl nie gänzlich vorbeugen können, man wird sie wohl nie gänzlich ausschließen können. Aber die mittlerweile festgestellte hohe Anzahl und auch die hohe Anzahl noch vermuteter Delikte in den beiden Fällen in Delmenhorst und Oldenburg, um sie exemplarisch zu nennen, darf sich nicht wiederholen.

Meine Damen und Herren, in der Pflege müssen keine Fehler passieren. Fehler können passieren. Das gilt überall, wo Menschen handeln. Aber vorsätzliche Fehler, die sogar zum Tode führen, dürfen nicht geschehen. Es ist immer die Frage, wie viel Vertrauen man in medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen setzt. Anfang dieses Jahres gab es die Meldung „Hebamme vor Gericht, Mordversuche bei Entbindung in einer Klinik in Bad Soden in Hessen“.

Ich finde es positiv - das wird hier im Hause sicherlich gemeinsam so getragen -, dass der Sonderausschuss einvernehmlich eingesetzt wurde und dass wir dort eine sehr konstruktive und auf die

Sache bezogene Arbeit geleistet haben. Wir haben es vermieden, die Diskussion über strittige Punkte so weit zu treiben, dass ein Minderheitenvotum als erforderlich erachtet worden wäre. Im Falle des Sonderausschusses wäre das völlig unangebracht gewesen. Wir sind kein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss gewesen. Wir haben aber immer wieder den Punkt gefunden, deutliche Aussagen zu treffen, wo Alternativen bezüglich der Handlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern vorhanden sind.

Dass das Thema sehr wohl auch auf Bundesebene eine Rolle spielt, wobei es auch um das Patientenwohl geht, zeigt sich an der Broschüre des Deutschen Ethikrates „Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus“, die in diesem Frühjahr erschienen ist und wonach die Selbstbestimmung des Patienten Vorrang hat.

Patientenwohl und Patientensicherheit sind allerdings zwei verschiedene Dinge. Deswegen möchte ich einige Punkte aus dem Bericht aufgreifen.

Wir haben die Einsetzung von Patientenfürsprechern in den niedersächsischen Kliniken aufgenommen. In der Öffentlichkeit wird das oft so verstanden, dass mit der Einsetzung von Patientenfürsprechern auch die Patientensicherheit erhöht wird. Die Patientenfürsprecher dienen allerdings vorrangig dazu, dass die Kommunikation verbessert wird, dass ein besseres Verständnis füreinander gegeben ist. Ein Patientenfürsprecher kann nicht stündlich neben dem Patienten oder bei OPs anwesend sein. Das ist überhaupt nicht seine Aufgabe. Von daher würde ich in diesem Zusammenhang nicht vorrangig von einer Verbesserung der Sicherheit sprechen. Ich glaube, da sind wir d’accord. Sie haben es, Herr Kollege Schwarz, im Ausschuss immer wieder betont.

Qualitäts- und Risikomanagement kann eventuell Hinweise geben. Dies ist seit dem 1. Januar 2016 bei den Patientenfürsprechern verpflichtend. Allerdings muss man dazu sagen, dass sie bislang noch nicht überall eingesetzt worden sind. In 40 Kliniken scheinen sie noch zu fehlen. Ich glaube, erst nach zwei bis drei Jahren wird sich die Wirkungsweise von Patientenfürsprechern bewerten lassen.

Eine wesentlich stärkere koordinierende Aufgabe wird man dem Landesbeauftragten für den Patientenschutz zuweisen können. Die Benennung müsste eigentlich kurz bevorstehen. Nachgedacht wird darüber in der Landespolitik bereits seit März 2015. Wenn die Ausschreibung erfolgt ist und drei

bis vier Monate für die Auswahl durch das Ministerium benötigt werden, sollte die Benennung in den nächsten Wochen kurzfristig erfolgen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Diese zeitliche Differenz zwischen der Einsetzung eines Landesbeauftragten und der Einsetzung der Patientenfürsprecher würde ich als unglücklich bezeichnen. Ich hoffe, dass sich das nachher besser einspielt, damit man dann den Praxisbezug sehen kann und gerade auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher hinreichende Resonanz und Anerkennung finden.

Wesentlich eingreifender ist der Vorschlag in dem Bericht, auf den jeweiligen Stationen einen Stationsapotheker einzusetzen. Unbestritten ist die beratende Funktion eines Stationsapothekers gerade für die Mediziner als sehr positiv zu bewerten. Das setzt allerdings voraus, dass am Markt hinreichend Fachkräfte vorhanden sind. In großen Kliniken lässt sich so etwas mit Sicherheit eher umsetzen als in kleinen Häusern. Oder aber man müsste sich noch einmal über bestimmte Regularien unterhalten, wie man das auffangen kann.

Bei den „Unit-Dose“-Verfahren wird angeregt, ein Modellprojekt durchzuführen. Allerdings wird in dem Bericht auch darauf hingewiesen, dass vorher ein Gutachten erstellt werden sollte, wie eine praktische Umsetzung in Deutschland möglich ist.

Vor allem ist die Frage zu klären, inwiefern das Umpacken von Fertigarzneimitteln in Einzeldosen mit dem Arzneimittelgesetz vereinbar ist. Es sind sehr wohl also auch noch rechtliche Fragen zu beleuchten.

Die Strukturierung der Fehlermeldesysteme, des sogenannten Whistleblowing, kann ein Anschub für eine nationale Strategie der Patientensicherheit sein. Das betrifft dann ganz Deutschland.