Das zeigt, dass Sie auf dem richtigen Weg sind. Sie haben nur noch nicht den richtigen Schluss gezogen. Aber weiter so!
Einen Punkt muss ich aber noch anführen. Es geht hier nicht um Fukushima. Die Verunsicherung, was radioaktive Strahlung angeht, herrscht spätestens seit Tschernobyl 1986 vor.
Dass man vor über 50 Jahren einen Betrieb, der radioaktive Materialien verarbeitet, in einem Wohngebiet angesiedelt hat, hat einfach damit zu tun, dass man in den 60er-Jahren völlig andere Vorstellungen davon hatte, wie gefährlich Radioaktivität ist. Ich erinnere mich an Filme aus den 50er- und 60er-Jahren, die zeigten, wie Soldaten z. B. der amerikanischen oder der japanischen Armee der Explosion von Atombomben beigewohnt haben. Damals dachte man, das alles wäre völlig ungefährlich.
Herr Kollege, wenn Sie auf die Uhr schauen, wissen Sie, warum ich Ihnen das Mikrofon abgeschaltet habe. Die 90 Sekunden sind um. Vielen Dank.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Restredezeit, und zwar von 1:34 Minuten. Die möchte der Kollege Gerald Heere in Anspruch nehmen. Ich erteile ihm das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier um ein Unternehmen in Braunschweig-Thune, das von drei Seiten mit Wohnbebauung umgeben ist, das immense Umgangsgenehmigungen hat und das Ausnahmeregelungen bei der Strahlenemission in Anspruch nimmt. Frau Mundlos, da hilft auch kein Zaun. Wenn laut den Onlinedaten des NLWKN regelmäßig einzelne Strahlungs-Peaks ausgestoßen werden, dann kann man das nicht mit irgendwelchen Zäunen beheben.
(Beifall bei den GRÜNEN - Miriam Staudte [GRÜNE]: Genau! - Dr. Ste- fan Birkner [FDP]: Das will ja auch niemand! Das ist doch nicht Sinn der Zäune!)
Ich will die Sinnhaftigkeit dieses Unternehmens nicht in Frage stellen. Aber vor dem Hintergrund der Lage und der genannten Neubaupläne müssen wir dies auch politisch begleiten und Maßnahmen ergreifen. Hier geht mein Dank schon einmal an das MU, das die Überwachung bereits intensiviert hat und weiter tätig sein wird.
Die Befürchtungen in der umliegenden Bevölkerung müssen sehr ernst genommen werden. Wir Grüne sind vor Ort schon länger im Gespräch: mit der Initiative, aber auch mit dem Unternehmen.
Das Unternehmen will jetzt mit freiwilligen Maßnahmen die Kritik ersticken, und die CDU orchestriert das hier im Landtag mit einem entsprechenden Antrag. Dazu sage ich ganz klar: Dieser Freiwilligkeit traue ich keinen Zentimeter, solange das Unternehmen alles und jeden mit Klagen überzieht.
Die Umgangsgenehmigungen sind so großzügig bemessen, dass sie mit der bisherigen Produktion nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft werden. Gleichwohl will sie das Unternehmen nicht reduzieren, weil es dann nach eigener Aussage nicht mehr so flexibel am Weltmarkt agieren und auf Vorrat einkaufen kann.
Diese reinen Marktinteressen können aus Sicht der Politik aber keineswegs über dem Schutzinteresse der Anwohnerinnen und Anwohner stehen.
Daher ist es richtig, dass die Landesregierung alle Möglichkeiten prüft, um die Umgangsgenehmigungen rechtswirksam zu reduzieren. Und das, Herr Hocker, gilt ausdrücklich auch für Umgangsgenehmigungen, die zum Teil noch für alte Betriebe ausgesprochen wurden und jetzt für die Nachfolger gelten sollen.
Sie können nicht einfach sagen, es müssen Genehmigungen auf Dauer, sozusagen für die Ewigkeit ausgestellt werden. Das ist doch eine Politik von gestern. Man muss das an die aktuellen Bestände und die aktuelle Situation anpassen.
Danke schön. - Weitere reguläre Wortmeldungen im Rahmen der Debatte liegen nicht vor. Die Landesregierung möchte von ihrer Redezeit jetzt Gebrauch machen. Das Wort hat Herr Umweltminister Wenzel.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einige Anmerkungen zu dem machen, was meine Vorredner ausgeführt haben.
Herr Dr. Hocker, man darf hier nicht die Bundes- und die Landeszuständigkeit vermischen. Sie haben das alles mal so munter durcheinandergerührt. Wir handeln dort, wo wir handeln können. Aber wir lassen uns ungern für etwas verantwortlich machen, was eindeutig in der Zuständigkeit des Bundes liegt.
Zu der Frage nach dem Überprüfungsbedarf: In den zehn Jahren, bevor wir Verantwortung übernommen haben, hat es eine Reihe von Genehmigungen gegeben, bei denen die nach UVP-Recht erforderliche Vorprüfung nicht durchgeführt wurde. Inzwischen ist das alles rechtskräftig. Das lässt sich nachträglich auch nicht heilen. Aber das und auch die 2 000-Stunden-Regelung sind der Grund, warum wir gesagt haben, dass wir die Genehmigungen, die dieses Unternehmen hat, noch einmal sehr grundsätzlich überprüfen.
Das Ganze ist ein sehr komplexer Vorgang, der umfangreiche Arbeiten erfordert. In diesem Rahmen prüfen wir beispielsweise die Grundlagen der Störfallanalyse von 2012. Wir prüfen, ob eine nachträgliche Beschränkung der Genehmigung nach Art und Umfang möglich ist. Die basiert auf § 7 der Strahlenschutzverordnung.
Darüber hinaus führen wir Gespräche, um auch durch freiwillige temporäre Maßnahmen sicherzustellen, dass Risikopotenziale gesenkt werden. Das kann aber allenfalls eine Übergangslösung sein. Mir liegt sehr daran, hier zu einem festen rechtlichen Rahmen zu kommen, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen anhand von Messungen, die öffentlich zugänglich sein sollen, feststellen können,
ob das alles in diesem Rahmen liegt. Gleichzeitig ist das aber natürlich auch für ein Unternehmen ein rechtlicher Rahmen. Allein auf freiwillige Maßnah
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Wir sind aber - zusammen mit einem Gutachter - noch intensiv dabei, zu prüfen, was hier in Zukunft notwendig ist. Wir werden selbstverständlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um hier für die Sicherheit von Mensch und Natur zu sorgen.
Das schließt z. B. eine Überprüfung der maximalen Dauer des Verweilens betrieblicher Abfälle auf dem Betriebsgelände ein. Frau Mundlos, der Betrieb könnte diese Abfälle der Landessammelstelle andienen. Wenn es das aber nicht will, sondern andere Entsorgungswege nutzen will, dann können wir ihn nicht dazu zwingen. Trotzdem haben wir ein Interesse daran, dass die auf dem Grundstück gelagerten Mengen reduziert werden. Das ist überhaupt keine Frage.
Auch das Thema „Störeinwirkungen Dritter“ wird überprüft. Wir rechnen damit, dass die neue SEWD-Richtlinie unsere Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich erweitern wird.
Wir haben dafür gesorgt, dass Messergebnisse auch im Internet öffentlich zugänglich sind. Wir arbeiten auch daran, die Deckungsvorsorge neu festzusetzen; wir überprüfen sie.
Am Ende steht natürlich immer die Hoffnung: Gelingt es vielleicht, diesen Betrieb an einen anderen Ort zu lenken, wo die Wohnbebauung nicht so eng ist?
Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig: Man würde heute versuchen, größere Abstände zwischen Industrie und Gewerbe einerseits sowie Wohnbebauung und Schulen andererseits zu legen. Das ist gewachsene Bebauung.
Ich habe aber auch vor Ort gesagt: Da können wir keine großen Hoffnungen machen. Denn auch an jedem anderen Ort würden sich die gleichen Fragen stellen. Auch dort würden Anwohnerinnen und Anwohner fragen: Gibt es nicht andere Möglichkeiten?
Gleichwohl sind wir daran interessiert, solche Möglichkeiten zu finden. Auch in der Endlagerkommission werden alle Fragen der Zwischenlagerung und Konditionierung von schwach, mittel- und hoch radioaktiven Abfällen sehr intensiv diskutiert. Auch die Frage einer künftig dafür notwendigen Infrastruktur ist natürlich Gegenstand der Debatte. Ich kann Ihnen versichern: Wenn wir irgendeine Chance sehen, mehr Raum zwischen medizinischtechnische oder konditionierungstechnische Anwendungen und die Wohnbebauung zu bekommen, werden wir sie nutzen. Aber Hoffnungen zu machen, dass sich von heute auf morgen etwas ändern wird, ist schwierig.
Insofern können Sie darauf vertrauen, dass wir alles tun, was rechtlich denkbar ist. Wir hoffen, dass wir so zeitnah so möglich vorankommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir zu Tagesordnungspunkt 20 nicht vor. Deswegen schließe ich die Beratung.
Ich halte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, für damit einverstanden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag abstimmen, auch weil er am umfassendsten ist; er sieht die Annahme beider Ausgangsanträge in einer von ihnen abweichenden Fassung vor. Falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die einzelnen Nummern der Beschlussempfehlung ab.
Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5861 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Zweite war die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/5061 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen.