Wie Sie wissen, kann das Parlament gemäß § 66 der Geschäftsordnung von der Tagesordnung abweichen, aber das geht bei einer Erweiterung der Tagesordnung nur dann, wenn eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich habe die Wortbeiträge von CDU und SPD so verstanden, dass sich die Fraktionen insgesamt gegen eine Behandlung dieses Themas aussprechen. Ich glaube, das habe ich richtig subsummiert.
- Ich kann auch darüber abstimmen lassen, wenn Sie die Geschlossenheit der beiden Fraktionen anzweifeln.
Es kann ja sein, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer ihre Fraktionen nicht hinter sich haben, sondern das nur gedacht haben.
Also, wer dem widerspricht, das Thema „Regierungserklärung zum Gegenstand NORD/LB“ zu behandeln, der möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben zwei Fraktionen komplett, jedenfalls mehr als zehn Abgeordnete, der Behandlung des Themas widersprochen. Damit hat sich das erledigt.
Wie aus der Tagesordnung zu ersehen ist, hat der Ältestenrat die Aktuelle Stunde in der Weise aufgeteilt, dass heute die Anträge der Fraktionen der AfD und der CDU und morgen die Anträge der
anderen drei Fraktionen behandelt werden sollen. Die in unserer Geschäftsordnung für den Ablauf der Aktuellen Stunde geregelten Bestimmungen setze ich bei allen Beteiligten, auch bei der Landesregierung, als bekannt voraus. Ich eröffne die Besprechung zu
Hier gibt es eine Wortmeldung des Kollegen Jens Ahrends. Herr Ahrends, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren... werde.“
Das hat Frau Merkel jetzt bereits zum vierten Mal geschworen, und trotzdem hat sie 2015, ohne den Bundestag zu fragen, die Grenzen geöffnet und eine unbekannte Anzahl von Menschen ins Land gelassen. So kam leider auch eine unbekannte Anzahl von Kriminellen und Terroristen in unser Land, wie man heute weiß.
Unsere Sicherheitslage hat sich seitdem dramatisch verschlechtert. Großveranstaltungen finden - wenn überhaupt - meist nur noch mit massivem Polizeiaufgebot statt. Wir erleben massenhaft sexuelle Übergriffe, und überfallartige Gruppenvergewaltigungen erscheinen als neues Delikt in der PKS
2017 hatten daran nicht deutsche Täter einen Anteil von 75 %. Da können Sie protestieren; ich finde, dazu haben Sie auch allen Grund. Angriffe mit Messern haben in einigen Städten um 300 % zugenommen. Auch die niedersächsische Polizei fordert jetzt eine Statistik für Messerangriffe, was die AfD sehr begrüßt.
wedel sind nur einige der Opfer. Frau SchröderKöpf, bitte nehme Sie zur Kenntnis, dass man die Problematik der Messerstechereien nicht dadurch löst, dass man noch mehr Menschen aus diesen Kulturkreisen in unser Land holt.
In dem Fall Vivian K. in Burgwedel lebte der geständige Täter Abdalla M. bereits fünf Jahre mit seiner Familie unter uns. Und trotzdem hat er brutal und ohne zu zögern die arme Frau niedergestochen. Maria L., Daniel S., Niklas P., Maria P. - um nur einige zu nennen - wurden totgetreten, erwürgt, vergewaltigt und sogar bei lebendigem Leibe verbrannt. Die jüngsten Messertäter sind mittlerweile zwischen 7 und 13 Jahre alt.
Aber vor allem, meine Damen und Herren, hat sich in unserem Land die Gefahr des islamistischen Terrors erhöht. Nach BKA-Angaben leben hier derzeit 24 400 Islamisten, etwa 11 000 Salafisten und ca. 760 sogenannte Gefährder. Das sind Menschen, die jederzeit politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung verüben können. Die meisten von ihnen leben hier auf Staatskosten. Und während sie unser Geld annehmen, schmieden sie Pläne, hier in Deutschland ein heiliges Kalifat nach dem Vorbild des IS auszurufen.
Im Januar 2015 lebten hier nur 266 dieser Gefährder; heute sind es bereits mehr als 760, also fast dreimal so viele in nur drei Jahren. Seit 2015 hat sich die Zahl der Verfahren wegen islamistischen Terrors vor unseren Gerichten verzehnfacht. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wo soll das hinführen?
Wie reagieren unsere Behörden? - Sie nehmen den Gefährdern zum Teil die Ausweispapiere ab, damit sie unser Land nicht verlassen können. Der Fall Anis Amri mit 13 Toten und mehr als 100 Schwerverletzten hat gezeigt, welche Gefahr von diesen Menschen ausgehen kann.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei unseren Sicherheitskräften bedanken; denn nur durch ihre hervorragende Arbeit konnten weitere schreckliche Anschläge verhindert werden.
Auch in Niedersachsen ist seit 2016 die Zahl der Salafisten von 680 auf 850, also um 25 % innerhalb eines Jahres, angestiegen. Ebenso leben hier 69 dieser sogenannten Gefährder, davon sind 34 aus dem Gebiet des IS mit Kamperfahrung nach
Dass unsere Sicherheitskräfte diese tickenden Zeitbomben nicht rund um die Uhr bewachen könne, ist, glaube ich, jedem klar. Auch eine Fußfessel kann Anschläge nicht verhindern. Man kann mit einer Fußfessel sogar unbemerkt nach Griechenland fliegen, wie es letztes Jahr passiert ist.
Es bleiben also nur folgende Möglichkeiten: Jeder Gefährder, Syrienrückkehrer oder Salafist, der abgeschoben werden kann, muss nach § 58 a des Aufenthaltsgesetzes konsequent abgeschoben werden.
Denn Abschiebung kann Leben retten, meine Damen und Herren. Wenn eine Abschiebung nicht sofort möglich ist, müssen diese Menschen präventiv in Haft genommen werden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Mörder von morgen außer Landes zu schaffen, Herr Minister Pistorius. Abschiebung kann Leben retten!
Vielen Dank, Herr Kollege Ahrends. - Es folgt jetzt für die CDU-Fraktion unser Kollege Eike Holsten. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Abschiebung kann Leben retten!“ Nach dieser Rede sind sicherlich alle im Plenum hellwach; denn dazu sollte dieser reißerische Titel heute früh ja ganz offenkundig dienen. Wenn nicht, versuche ich es gern wahlweise mit einem anderen Titel: Nicht abschieben kann töten! - Denn das will uns die Überschrift Ihres Antrages zur Aktuellen Stunde im Umkehrschluss wohl sagen.
Ich bin dafür, solche wachrüttelnden Überschriften dem Boulevard zu überlassen. Der kann das nämlich bekanntermaßen viel besser. Aber gut, sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, es wäre ja auch zu einfach gewesen, sich dem Thema einmal ganz sachlich zuzuwenden.
Wie wäre es denn mit dem Titel „Konsequente Anwendung des § 58 a AufenthG in Niedersachsen“? Oder, wenn das ein wenig dröge klingt und Sie es doch in die Boulevardblätter schaffen wollen, nehmen wir doch: „Gefährder abschieben - Niedersachsen schützen!“ - Dann hätte man ein wenig den Kopf gewogen und gesagt: Na gut, die sind gewählt, und ein gerüttelt Maß an Populismus musst du hier in diesem Haus eben ertragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, islamistische Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird, können nach § 58 a des Aufenthaltsgesetzes abgeschoben werden. Unter Zuhilfenahme dieses Paragrafen wurden in Niedersachsen im Jahr 2017 ein 27-jähriger Algerier und ein 22-jähriger Nigerianer abgeschoben und mit einem lebenslangen Wiedereinreiseverbot belegt,
eine Praxis, die in Niedersachsen bundesweit erstmalig Anwendung gefunden hat. Unser Rechtsstaat kann das. Das hat er 2017 bewiesen. Und diese Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Abschiebungen von Gefährdern zu priorisieren und den Behörden alle Möglichkeiten an die Hand zu geben, diesen Weg konsequent zu gehen.