Apropos Gewalt: Die AfD Salzgitter postet mit der Überschrift „Meine Damen, traut euch!!!“ ein Foto einer Frau mit Baseballschläger und der Aufschrift: „Patriotismus ist auch Frauensache!“
So viel zum Thema „Friedfertigkeit einer Partei hier im Niedersächsischen Landtag“, meine Damen und Herren!
Aber zurück zum Thema, auch wenn der AfDRedner das Thema praktisch gar nicht angesprochen hat. Wahrscheinlich ist es auch zu komplex, um einfach so in der Aktuellen Stunde darüber zu reden; das verstehe ich. Das kann man aber lernen, wenn man möchte.
Die Ausländerbehörden, meine Damen und Herren, tun alles, was sie können und was möglich ist, um Ausländerinnen und Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und nicht freiwillig ausreisen, abzuschieben. Dabei unterstützen wir sie generell. Mit einer Arbeitsgruppe unterstützen wir sie im Besonderen bei der Abschiebung derjenigen, die durch ihren Extremismus unsere innere Sicherheit gefährden. Eine andere Arbeitsgruppe unterstützt
Aber wir wissen auch: Wir sind nicht allein auf dieser Welt. Der § 58 a des Aufenthaltsgesetzes ist angesprochen worden. Er wird übrigens nicht deshalb nicht öfter auf Gefährder angewandt, weil er nicht taugt, sondern weil seine Anwendung voraussetzt, dass eine Tatbestandsvoraussetzung eintritt,
nämlich dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Tat vorliegen. Wir können nicht jeden Gefährder einfach so abschieben.
Der Bundesminister hat einen Masterplan Abschiebung angekündigt. Ich bin sehr darauf gespannt. Gut wäre allerdings, wenn der Bund zunächst seine schon seit Langem bestehenden Aufgaben erfüllen würde: Unterstützung bei der Passersatzbeschaffung, Zulassung von Chartermaßnahmen durch die Herkunftsstaaten usw.
Meine Damen und Herren, als Fazit bleibt: Die Optimierung des Rückführungsvollzugs bleibt eine gemeinsame Daueraufgabe.
Aber das interessiert Sie, meine Damen und Herren von der AfD, nicht wirklich. Inhaltliche Fragen sind Ihre Sache nicht. Sie haben nämlich Angst.
Sie haben Angst vor deren Größe und Weite und vor deren Unübersichtlichkeit. Sie haben es gerne schlicht, klein und kompakt, so wie in der Puppenstube.
Meine Damen und Herren, es ist aber nicht schlimm, Angst zu haben. Man muss nur damit umgehen können.
tik macht. Allerdings - vielleicht auch nicht, zumindest dann nicht, wenn man Angst als Treibstoff für die eigene Politik braucht, wenn man Angst benutzt und verstärkt, um Politik zu betreiben. Das tun Sie, meine Damen und Herren von der AfD, jeden Tag aufs Neue, und zwar auf dem Rücken anderer Menschen.
Ich stelle fest: Mal reden Sie hier leise und mal laut. Aber ich kann Ihnen auch versichern: Es gibt gar nicht so viel Kreide auf dem Markt und Sie haben nicht so viel Geld, als dass Sie so viel davon essen könnten, dass wir Ihre wahre Tonart nicht erkennen.
Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Weitere Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt 2 a kann ich nicht erkennen, sodass wir übergehen können zu dem Punkt
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das OVG Lüneburg hat ein Urteil gesprochen, in dem es feststellte, dass „gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig“ sind.
Dieses Urteil hat zu einer gewissen Verunsicherung bei den kommunalen Genehmigungsbehörden geführt, weil nicht ganz klar ist, was „gewerbliche Flohmärkte“ sind: Betrifft es nur die gewerblichen Veranstalter oder auch die gewerblichen Verkäufer? - Es ist auch nicht völlig klar, was die Bedingung „wenn wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen“ bedeutet. Das führt dazu, dass die Genehmigungspraxis in diesem Lande
Ich glaube, viele von uns - auch meine Wenigkeit - werden des Öfteren angesprochen, wie es denn nun mit dem sonntäglichen Flohmarkt weitergehe. Man muss bedenken, dass 10 % der Bevölkerung zwei- bis dreimal im Monat auf einen Flohmarkt gehen, 44 % - das ist fast die Hälfte - mindestens einmal im Jahr.
Deswegen will ich für die CDU und die SPD heute in dieser Aktuellen Stunde eine frohe Botschaft verkünden: Wir werden die sonntäglichen Flohmärkte erhalten. Wir werden sie rechtssicher gestalten und sonntagsgerecht ausgestalten.
Wir sind uns der Bedeutung der Flohmärkte völlig bewusst: Sie sind Kommunikationsplattform, Familienerlebnis, Freizeitgestaltung. Sie sind auch ein Aspekt der Nachhaltigkeit; wenn man Waren nicht mehr benötigt, verkauft man sie an andere und schmeißt sie nicht weg. Sie sind auch sozial; mittlerweile 2 Millionen Menschen verdienen sich auf Flohmärkten ein Zubrot.
Wie ich bei meiner Vorbereitung gelernt habe, ist Hannover, Herr Ministerpräsident und Herr Fraktionsvorsitzender, die Gründungsstadt des neuzeitlichen Flohmarktes. Insofern können wir gar nicht anders, als die sonntäglichen Flohmärkte zu schützen.
Aber wir müssen den Sonntagsschutz im Auge behalten. Das ist kein lapidares Rechtsgut. Insofern, lieber Jan-Christoph Oetjen, können wir nicht einfach alle gewerblichen und nicht gewerblichen Trödel- und Flohmärkte an Sonntagen zulassen. Ich habe Sie aber im Innenausschuss so verstanden, dass das auch gar nicht unbedingt die Zielrichtung des FDP-Antrages war.
Wir müssen uns schon hüten vor Zuständen wie in NRW - dort ist alles frei -, wo der sonntägliche Flohmarkt mittlerweile zu einer Verkaufsveranstaltung für Neuwaren mutiert. Es kann nicht sein, dass wir am Sonntag Konkurrenz zum Einzelhandel schaffen. Umgekehrt kann es auch nicht sein, dass der Einzelhandel die Regelungen zur Ladenöffnung an Sonntagen dadurch umgeht, dass er auf Flohmärkten Neuware verkauft.
Wir sollten auch prüfen, wie der gewerbliche Charakter zu definieren ist. Wir haben uns mittlerweile verständigt, dass es auf einem sonntäglichen Flohmarkt zu einem Teil auch gewerbliche Verkäufer geben soll. Dies ist auch ein Zeichen in Richtung FDP. Erstens erweitern diese gewerblichen Verkäufer das Warenangebot, und sie tragen zweitens auch ansonsten, wenn es sich in Maßen hält, zum Flair bei.
Besonders wichtig ist für uns aber, dass wir die gewerblichen Veranstalter von Flohmärkten zulassen. Denn wenn wir sie an Sonntagen verbieten würden, dann würde ein großer Teil der sonntäglichen Flohmärkte, so wie wir sie kennen und wie wir sie schätzen, herausfallen. Insofern ist völlig klar - das soll auch das Signal sein -: Gewerbliche Veranstalter sollen weiterhin an Sonntagen Flohmärkte veranstalten dürfen.
Ein Letztes: Wir werden auch für einen gewissen zeitlichen Dispens sorgen, das heißt vielleicht alle vier Wochen. Das ist heute schon durch die Gewerbeordnung vorgegeben.
Am Ende steht ein Kompromiss, der, glaube ich, tragfähig sein kann und der zu meiner großen Freude auch von den Flohmarktbetreibern in Niedersachsen unterstützt wird, die ihn sogar maßgeblich mit ausgearbeitet haben. Wir wollen an das Niedersächsische Feiertagsgesetz nicht nur für die Einführung eines zusätzlichen Feiertages heran, sondern jetzt auch, um die Flohmärkte rechtssicher zu machen. Wir wollen dort eine Regelung verankern, mit der wir Neuwarenverkäufe an Sonntagen verbieten, gewerbliche Veranstalter zulassen, zu einem kleinen Teil gewerbliche Verkäufer zulassen und vielleicht noch einen gewissen zeitlichen Dispens regeln.
Wenn wir das so hinkriegen - das wollen wir schon sehr zeitnah in der nächsten Innenausschusssitzung und dann möglichst auch im nächsten Plenum tun -, dann werden wir eine sehr gute Regelung haben, die die sonntäglichen Flohmärkte in unserem Land Niedersachsen schützt.