Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden die Regierung tragenden Fraktionen SPD und CDU haben in der Frage der Sicherungsverwahrung einen langen Weg hinter sich. Angefangen bei Sprüchen des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten und Bundeskanzlers Gerhard Schröder: „Wegsperren, und zwar für immer“, über die unsäglichen Versuche der CDU, ein Landesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung einzuführen, fortgesetzt mit Sprüchen des früheren Justizministers und heutigen Landtagsvizepräsidenten Busemann: „Ich

lasse keinen raus“, trotz entsprechender Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, über - das war schon der erste große Meilenstein - das 2012 verabschiedete Gesetz zum Sicherungsverwahrungsvollzug, dem neben der damaligen Koalition von CDU und FDP in der Tat auch SPD und Grüne zugestimmt haben. - Das war der erste große Schritt.

Einen weiteren großen Schritt - das möchte ich ausdrücklich würdigen - stellt aus meiner Sicht die heutige Debatte dar. Die Redebeiträge von Herrn Calderone und Herrn Prange haben sich in wohltuend sachlicher Weise von diesen - von mir gerade genannten - früheren Sprüchen abgehoben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Tat - es ist angesprochen worden - haben wir 2012 gesetzgeberisches Neuland betreten. Angestoßen war diese Entwicklung allerdings nicht aus der Mitte des Parlaments oder aus einer rechtspolitischen Debatte heraus. Sie wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestoßen, die beide die Regelungen über die Sicherungsverwahrung in Deutschland für verfassungswidrig bzw. für menschenrechtswidrig erklärt und grundlegende Änderungen angemahnt haben. Ich bin beiden Gerichten für diese Rechtsprechung sehr, sehr dankbar.

(Zustimmung von Dragos Pancescu [GRÜNE])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ausführungen waren und sind als Mittel zur Aufrechterhaltung der Lebenstüchtigkeit gedacht und dazu, Kontakte zur Welt draußen aufrechtzuerhalten. Darum war die Idee bei der Verabschiedung der Mindestanzahl von Ausführungen natürlich - auch das ist von meinen Vorrednern mehrfach angesprochen worden -, die Resozialisierung zu erleichtern.

Nun ist bei der schon angesprochenen Unterrichtung - die ich in der Tat für sehr wichtig für unsere Arbeit halte, Herr Prange - deutlich geworden, dass die Fachebene des Ministeriums zu der Erkenntnis gekommen ist, dass genau dieses Ziel, die Resozialisierung, also letztendlich das Ziel, die Sicherungsverwahrung selbst überflüssig zu machen, durch die Ausführungen nicht nur nicht erreicht, sondern die Erreichung tendenziell sogar eher behindert wird. Aus dieser Motivation heraus ist die Fachebene der Auffassung: Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber hierzu tätig würde, damit wir hierbei zu einer Reduzierung kommen.

Ich finde es wichtig, die Motivation zu betonen. Sie ist in Ihren beiden Reden, Herr Calderone, Herr Prange, angeklungen. Davon steht allerdings überhaupt nichts in Ihrem Entschließungsantrag. Darin schreiben Sie lediglich über Sicherheitsinteressen einerseits und die Ansprüche der Sicherungsverwahrten auf Ausgänge andererseits. Hierbei geht es ja vielmehr um das eigentliche Ziel der Sicherungsverwahrung, nämlich in den Therapiebereich zu kommen - und nicht nur wegzusperren - und damit die Sicherungsverwahrung für sich überflüssig zu machen. Wie gesagt, in Ihren Reden ist es deutlich geworden. Ich fände es gut, wenn das im Rahmen der Ausschussberatungen im Entschließungstext selbst seinen Niederschlag fände, damit klar wird, aus welcher Motivation heraus wir hierbei zu Veränderungen kommen wollen und müssen.

Zu Recht ist die hervorragende Arbeit der Bediensteten des Justizvollzugs angesprochen worden. Auch im Namen der Grünen schließe ich mich dem Dank für deren Arbeit an. Vom Kollegen Dr. Genthe ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es natürlich nicht mit einer Reduzierung der Zahl der Ausführungen getan sein kann, sondern dass man angesichts der Belastung finanziell mehr tun muss, um diese Arbeit angemessen zu würdigen.

Zur Wahrheit gehört aber auch - das finde ich durchaus wichtig -: Herr Kollege Emden, Sie haben abstrakte Gefahren beschrieben, die es bei Ausführungen in der Tat geben kann. Entweichungen hat es durchaus gegeben. Ich finde es wichtig, deutlich zu machen, dass wir zumindest in den letzten Jahren schreckliche Gewaltsituationen im Zusammenhang mit Ausführungen in Niedersachsen nicht hatten. Gleichwohl: Man weiß nie! Natürlich kann das immer passieren. Aber diese Erfahrung haben wir in der Realität bislang noch nicht machen müssen.

Abschließend bleibt festzuhalten: Wir nehmen hier eine leichte Korrektur an einem vor wenigen Jahren völlig neu verabschiedeten Gesetz vor; das ist richtig. Aber ich schließe mich den Forderungen der Kolleginnen und Kollegen an. Wir sollten bei dieser Gelegenheit auch andere Aspekte des Justizvollzugsgesetzes und insbesondere der Therapie in Niedersachsen in Augenschein nehmen. Es gehört zu unserem liberalen und freiheitlichen Rechtsstaat, dass wir keinen Menschen - auch keinen Sicherungsverwahrten - aufgeben dürfen. Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, dass

sich die Gesellschaft um ihn kümmert und sich mit ihm beschäftigt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Uns liegt die Meldung zu einer Kurzintervention von Herrn Emden vor.

(Zuruf von der AfD: Von Herrn Bothe!)

- Entschuldigung!

(Zuruf von der AfD: Weil er eben Är- ger gekriegt hat!)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrter Kollege Limburg, jeder hat ja das Recht auf seine Meinung, aber nicht auf eigene Fakten.

(Zustimmung bei der AfD - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf einen Fall aufmerksam machen - zumal ich aus diesem beruflichen Bereich komme -, der sich im Oktober 2017 in Delmenhorst zugetragen hat, bei dem ein Mann bei einer Ausführung die Justizvollzugsbeamtin in seine Gewalt gebracht hat, sie vergewaltigt hat und sich anschließend selbst umgebracht hat. Es gab also in den letzten Jahren sehr wohl mehrere Vorfälle im Verlauf von Ausführungen. Ich kann Ihnen mehrere Beispiele noch zusenden.

Eine Ausführung ist immer ein hohes Sicherheitsrisiko für den Mitarbeiter, der diesen Menschen begleitet, und auch für die Gesellschaft, weil die Fluchtgefahr hierbei ungemein hoch ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Limburg möchte erwidern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Präsidentin hat ja zunächst Herrn Emden aufgerufen. Vielleicht wäre das besser gewesen, Herr Bothe, weil ich bei ihm zumindest das Bemühen um eine sachliche Debatte hierzu erkenne.

Sie haben völlig recht: Ein Recht auf alternative Fakten gibt es nicht. - Der Adressat für diese Aussage ist aber nicht bei mir und auch nicht bei den anderen vier Fraktionen zu suchen, sondern die Adressaten müssten Ihre eigene Fraktion, Ihre Partei und Ihre Anhängerschaft sein, Herr Bothe.

Zur Sache, zum Inhalt: Ich habe in der Tat davon gesprochen, dass Gefahren bestehen. Sie haben recht. Der eine Vorgang, den Sie gerade erwähnt haben, war mir entfallen. Aber es ist eben nicht so, dass es sich um permanent wiederkehrende Ereignisse mit gewalttätigen Vorfällen handelt. Die ganz große Mehrzahl dieser Ausführungen - das zu betonen, war mir wichtig - läuft problemlos ab. Es hat mehrere Fälle von Entweichungen gegeben, aber ohne Gewalteinsatz.

Stimmt, es gab diesen einen Fall; er war mir gerade entfallen. Aber es ist nicht so, wie Sie es gerade eben wieder versucht haben darzustellen, Herr Bothe, als wären Ausführungen in den vergangenen Jahren eine permanente Sicherheitsgefahr für die Bevölkerung gewesen. Das ist doch wieder Ihr altes Muster, dass Sie bei jedem Tagesordnungspunkt versuchen, hier irgendwelche Horrorszenarien an die Wand zu malen, um den Menschen in der Hoffnung Angst zu machen, aus dieser Angst dann Kapital schlagen zu können. Herr Bothe, das ist ein wirklich billiges Muster. Überlegen Sie sich doch mal qualitativ etwas hochwertigere Beiträge für dieses Hohe Haus!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke, Herr Limburg. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides sehe ich nicht. Damit ist der Antrag entsprechend überwiesen.

Wie vereinbart, kommen wir jetzt vor der Mittagspause noch zu dem

Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Nachhaltige und standortnahe Holzproduktion

im Landeswald sichern - Flächenkulisse für natürliche Waldentwicklung realistisch darstellen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/641

Zur Einbringung hat sich aus der FDP-Fraktion der Kollege Hermann Grupe gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Nachhaltige, standortnahe Holzproduktion und eine realistische Flächenkulisse für die natürliche Waldentwicklung als Voraussetzung für die Flächenfeststellung - das fordern wir in unserem Antrag. Es geht darum, die Natur nachhaltig zu nutzen. Das Ziel ist dabei, die biologische Vielfalt zu schützen und gleichzeitig eine angemessene Nutzung im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interesse zu verwirklichen.

1992 wurde dieses Ziel bei der Konferenz der Vereinten Nationen in Rio festgeschrieben. Daraufhin hat die Bundesregierung 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt mit diesem Ziel verabschiedet:

„2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche.“

Dies soll hier in Niedersachsen durch das Programm zur natürlichen Waldentwicklung erreicht werden, wo man mit einer „Stilllegung“ von 10 % der staatlichen Waldflächen dieses Portfolio zusammenbekommen will.

Zur Nachhaltigkeit gehört es aber auch, hochproduktive Standorte für die Produktion des wichtigen nachwachsenden Rohstoffes Holz zu nutzen. Im Rahmen des NWE-Konzeptes sollten bevorzugt Flächen berücksichtigt werden, die für die Bewirtschaftung weniger geeignet sind. Insbesondere die wegen der Geländekupierung oder wegen der Bodenbeschaffenheit wirtschaftlich nicht nutzbaren Flächen sollten für diese naturschutzfachlichen Zwecke berücksichtigt werden.

Wenn man aber alle diese Flächen, die wir im Antrag einzeln aufgeführt haben und die ich nun nicht alle nennen will, berücksichtigt, ist das 10-%-Ziel längst übererfüllt. Wir kommen dann auf 36 700 ha. Die Holzbodenfläche in Niedersachsen beträgt 321 000 ha, d. h. 10 % entsprächen 32 100 ha. Wir liegen also längst um ein paar Tausend Hektar über dem Ziel.

Man sollte sich vor Augen führen: Im niedersächsischen Cluster Forst und Holz wird ein Umsatz von 14 Milliarden bis 15 Milliarden Euro erwirtschaftet. Hier sind rund 10 000 Unternehmen mit durchschnittlich acht Mitarbeitern beschäftigt. Das ist ein ganz entscheidender Faktor, gerade in unseren ländlichen Räumen. Deswegen ist unser Ziel, die Ziele der ökologischen Vielfalt mit einer nachhaltigen Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz zu verknüpfen. Dass wir diesem Ziel möglichst nahe kommen, sollten wir im Interesse der Menschen im ländlichen Raum im Ausschuss ausgiebig diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Grupe. - Für die SPD-Fraktion hat sich Kollege Karl Heinz Hausmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Nachhaltige und standortnahe Holzproduktion im Landeswald sichern - Flächenkulisse für natürliche Waldentwicklung realistisch darstellen“. Für den heutigen Sitzungsverlauf kann ich feststellen, dass wir der Zeitplanung der Tagesordnung etwas voraus sind. Für den Antrag muss ich feststellen, dass Sie der Zeit gewaltig hinterherlaufen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Die Ausgangslange - ich wiederhole es; ich mache es aber kurz -: Der Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahre 2007 zur Nationalen Strategie der biologischen Vielfalt umfasst u. a. das Ziel, den Anteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung bis 2020 auf 5 % der Waldflächen im Bundesgebiet zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat Niedersachsen entschieden, 10 % der Fläche der Niedersächsischen Landesforsten der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bin schon ein bisschen länger in diesem Ausschuss und stelle fest: Dieses Thema hat uns fast über die gesamte letzte Legislaturperiode beschäftigt. Es war eine Riesenaufgabe, die unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Verbände und Institutionen zusammenzubringen.