Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

Vielen Dank, Herr Calderone. - Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Ulf Prange gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag verfolgen wir als Regierungsfraktionen das Ziel, die Sicherungsverwahrung weiterzuentwickeln und damit besser zu machen. Dabei haben wir die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung, die Belange der Mitarbeiter im

Vollzugsdienst und natürlich auch die Sicherungsverwahrten selbst im Blick.

Die derzeitige Regelung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2011 zurück. Das Verfassungsgericht hat seinerzeit den Bund und die Länder in die Pflicht genommen; es hat enge Vorgaben zur normativen Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aufgestellt. Dabei geht es um den besonderen Status der Sicherungsverwahrten, der sich in dem sogenannten Abstandsgebot niederschlägt. Die Verbüßung der Sicherungsverwahrung, die einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt, muss sich positiv vom Strafvollzug unterscheiden. Denn der Sicherungsverwahrte hat seine Strafe verbüßt und befindet sich allein zum Schutz der Allgemeinheit vor ihm in der Sicherungsverwahrung.

Im Dezember 2012 wurde in Niedersachsen ein eigenständiges Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz auf den Weg gebracht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden konsequent umgesetzt, indem der Schwerpunkt auf die therapiegerichtete Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung gelegt wurde. Daneben wurde - Christian Calderone hat es eben angesprochen - ein gesetzlicher Mindestanspruch auf eine Ausführung im Monat eingeführt.

Eine so weitgehende Regelung - das haben wir eben gehört - hat außer Niedersachsen nur das Bundesland Bremen, das aber keine eigene Einrichtung vorhält, sondern seine Sicherungsverwahrten hier in Niedersachsen unterbringt. Alle anderen Bundesländer sehen - und das unabhängig von der politischen Farbenlehre - einen Mindestanspruch auf weniger Ausführungen vor, in der Regel auf vier Ausführungen pro Jahr.

Der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung dient dem Ziel, die Gefährlichkeit der Sicherungsverwahrten für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die Vollstreckung der Unterbringung zu einem späteren Zeitpunkt zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann.

Mit den gesetzlichen Regelungen wurde seinerzeit Neuland betreten. Die Rahmenbedingungen, die die Rechtsprechung gesetzt hat, mussten umgesetzt werden. Aber gerade dann ist es sinnvoll, gesetzliche Regelungen auch an den Zielen zu messen, die man verfolgt. Letztlich ist das die Resozialisierung des Sicherungsverwahrten.

Obgleich zahlreiche therapeutische Angebote in der Sicherungsverwahrung vorgehalten werden und die Mitarbeiter im Vollzug, insbesondere in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf, die schwerpunktmäßig zuständig ist, eine sehr engagierte und gute Arbeit leisten, sind die Zahlen ernüchternd.

Ich will diese Gelegenheit nutzen, um mich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu bedanken.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Bernd Busemann [CDU])

Nach fünf Jahren ist es aus unserer Sicht an der Zeit, die geltenden Regelungen zu evaluieren und gegebenenfalls, soweit erforderlich, anzupassen. Auf unsere Nachfrage im Ministerium haben wir den Hinweis erhalten - der Kollege hatte es schon gesagt -, dass sich gerade der Rechtsanspruch auf mindestens zwölf Ausführungen im Jahr negativ auf die Vollzugsziele auswirkt. Die Erwartung, dass die Ausgestaltung dieser vollzugsöffnenden Maßnahmen die Sicherungsverwahrten in ihrer Änderungsmotivation bestärkt, hat sich nicht erfüllt.

Diese Hinweise aus dem Haus haben wir zum Anlass genommen, eine Unterrichtung im Rechtsausschuss zu beantragen, die Anfang des Monats stattgefunden hat. Wir wollten damit Transparenz herstellen und auch die Oppositionsfraktionen mit einbinden. In dieser Unterrichtung ist meiner Auffassung nach aus fachlicher Sicht sehr nachvollziehbar und überzeugend dargestellt worden, dass die derzeitige Regelung falsche Anreize setzt. Wir hatten dazu eine gute Aussprache im Ausschuss, und ich habe so ein bisschen den gemeinsamen Willen herausgehört, etwas am Status quo zu ändern. Ich bin gespannt auf die Redebeiträge der Kollegen.

Wenn die verfolgte Zielsetzung, die Fortdauer der Maßregel in letzter Konsequenz entbehrlich werden zu lassen, durch die aktuelle rechtliche Ausgestaltung nicht gefördert werden kann, ist das Regelungskonzept kritisch zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Wir sehen hier Nachsteuerungsbedarfe. Bei der vorzunehmenden Abwägung müssen aus Sicht der SPD-Fraktion die Wirksamkeit der eingesetzten Maßnahmen, Sicherheitsaspekte und die Leistbarkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten berücksichtigt werden.

Die Erwartung, dass die derzeitige Ausgestaltung der vollzugsöffnenden Maßnahmen die Sicherungsverwahrten in ihrer Änderungsmotivation

bestärkt, hat sich nicht erfüllt. Uns ist berichtet worden, dass sich viele mit der bestehenden Regelung arrangiert haben und über die monatlichen Ausführungen hinaus insbesondere therapeutische Angebote nicht in dem Maße nutzen. Diese Entwicklung kann uns nicht zufriedenstellen. Die Hinweise aus der Praxis nehmen wir ernst; wir sehen hier Handlungsbedarf.

Mit Ausführungen und anderen vollzugsöffnenden Maßnahmen ist natürlich immer auch ein Sicherheitsrisiko verbunden. Trotz bester Vor- und Nachbereitung lassen sich Risiken für die Allgemeinheit nicht gänzlich ausschließen. Ich will hier aber ausdrücklich feststellen, dass die Zahl der Entweichungen in Niedersachsen, gemessen daran, wie viele Ausführungen und andere vollzugsöffnende Maßnahmen stattfinden, äußerst gering ist. Aber das Eingehen von Risiken ist auch bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit nur dann gerechtfertigt, wenn die Maßnahme auch positive Effekte hat. Und daran haben wir wegen der Hinweise, die wir aus der Praxis erhalten haben, Zweifel.

Die Vor- und Nachbereitung und die Ausführung selbst binden in erheblichem Maß Personal. Angesichts steigender Zahlen in der Sicherungsverwahrung - aktuell ist auch die Schaffung weiterer Plätze in Meppen in der Diskussion - müssen wir die Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzugsdienst im Blick haben. Hier müssen wir für Entlastung sorgen.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass für uns die Wirksamkeit der Maßnahmen, bezogen auf die Vollzugsziele, im Fokus steht. Mit unserem Antrag wollen wir die Weiterentwicklung der Sicherungsverwahrung in Niedersachsen auf den Weg bringen. Wir wollen die Sicherungsverwahrung besser machen und Anreize dafür setzen, dass therapeutische Angebote stärker angenommen werden. Die bestehenden therapeutischen Angebote sind zu optimieren.

In Bezug auf die vollzugsöffnenden Maßnahmen wollen wir weg von starren Regelungen und hin zu Regelungen, die den Einzelfall stärker in den Blick nehmen. Dafür werden die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Dies werden wir selbstverständlich im Einklang mit den strengen Vorgaben der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts tun. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Prange. - Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Dr. Marco Genthe zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Sicherungsverwahrung wird nur bei Straftätern angeordnet, die sehr gefährlich sind; sie ist also die Ausnahme. Daher macht es Sinn, die betroffenen Personen irgendwann einmal in die Lage zu versetzen, die Sicherungsverwahrung verlassen zu können. Das macht übrigens auch für den Staat Sinn, weil die Sicherungsverwahrung - nebenbei bemerkt - sehr, sehr teuer ist.

Es war daher richtig von der schwarz-gelben Landesregierung, auszuprobieren, ob eine vermehrte Anzahl von Ausführungen am Ende dazu führt, dass sich die Sicherungsverwahrten schneller an das Leben „da draußen“ gewöhnen und schneller entlassen werden können. Man muss aber auch so ehrlich sein, zuzugeben, wenn ein solches Projekt scheitert. Das ist vorliegend der Fall. Darum unterstützt die FDP-Fraktion das Vorhaben, die Anzahl der Ausführungen auf das Niveau der anderen Bundesländer herabzusenken.

(Zustimmung von Christian Calderone [CDU])

Meine Damen und Herren, die bisher gewährten zwölf Ausführungen pro Jahr führen auch zu einer starken Bindung von Personal. Hinzu kommen ja auch die anderen notwendigen Ausführungen der Insassen, z. B. bei Arztbesuchen. Die Belastung der Justizvollzugsbeamten ist insgesamt sehr hoch, zumal die Auslastungsquote in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten in den letzten Jahren gestiegen ist. Seit ca. zweieinhalb Jahren müssen wir wohl von einer Volllast sprechen. Die Reduzierung der Zahl der Ausführungen von Sicherungsverwahrten wird die angespannte Personalsituation bei den Justizvollzugsbeamten jedoch nicht lösen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung plant eine Aufstockung des Personals bei den Gerichten und auch bei den Staatsanwaltschaften - was wir ausdrücklich begrüßen -, jedoch nicht beim Justizvollzug. Das halten wir für einen großen Fehler.

(Beifall bei der FDP)

In der JVA Rosdorf würde die Anzahl der Ausführungen von 214 auf 152 bei den zurzeit belegten 38 Plätzen sinken. Das wäre rein rechnerisch eine Entlastung von lediglich 2,9 Stellen bei den Justizvollzugsbeamten. Das löst das grundsätzliche Personalproblem überhaupt nicht. Dabei ist die JVA Rosdorf nicht einmal voll belegt. Sollte dies demnächst einmal der Fall sein, würde sich die Anzahl der Ausführungen um lediglich 22 reduzieren.

Neben diesen Ausführungen haben die Beamten ja auch die begleiteten Ausgänge im Rahmen der Behandlung der Insassen abzuarbeiten. Um das an dieser Stelle einmal ganz deutlich zu machen: Für die gesamte JVA Rosdorf sind im letzten Jahr 6 000 Stunden allein für die Krankenhausbewachung angefallen. Das wären vier Stellen, und diese vier Stellen sind bei der Personalbedarfsberechnung überhaupt nicht erfasst.

Das Justizministerium ist daher aufgefordert, endlich eine praxisnahe Personalbedarfsberechnung durchzuführen. Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um geeignete Bewerber für den Justizvollzug zu finden. Der Justizdienst muss schlicht und ergreifend attraktiver werden. Eine Möglichkeit wäre es übrigens, die von der FDP bereits seit Jahren geforderte Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage endlich durchzuführen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, im Justizvollzug wird dafür gesorgt, dass aus Tätern keine Wiederholungstäter werden. Das ist ein sehr, sehr wichtiger Baustein zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit. Der Vollzug darf daher nicht das Stiefkind dieser Landesregierung bleiben. Wir brauchen deutlich mehr Reformen als lediglich eine Reduzierung der Zahl von Ausführungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die AfDFraktion hat sich Herr Christopher Emden zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In dem Entschließungsantrag heißt es, die Landesregierung möge beleuchten, wie die Erfahrungen mit der - wir haben es eben

schon gehört - enormen Anzahl an Ausführungen im Jahr sind, die weit über den Anzahlen in allen anderen Bundesländern liegt, abgesehen von der von uns umschlossenen Hansestadt, die mit uns sehr eng zusammenarbeitet. Es wurde schon angesprochen: Bei uns ist es einmal pro Monat, in allen anderen Bundesländern ist es einmal pro Quartal. Das möge die Landesregierung beleuchten.

Meinen denn die Fraktionen, die die Landesregierung tragen, der Landesregierung sei in dem Zusammenhang noch kein Licht aufgegangen, da sie eine Beleuchtung benötigt? Ich meine, in vielen Bereichen ist der Landesregierung offensichtlich bisher kein Licht aufgegangen, aber gerade hier ist es das schon.

Wir haben im Ausschuss - auch das ist eben schon angeklungen - bereits umfangreich darüber gesprochen. Die Landesregierung hat berichtet. Sie hat gesagt - auch das hatten wir eben schon gehört -: Ja, der Gedanke, der hinter der großen Zahl an Ausführungen steht, nämlich eine Resozialisierung der Sicherungsverwahrten zu fördern, ist nach den Feststellungen aus der bisherigen Praxis so nicht umgesetzt worden. Das heißt, es bringt für den Resozialisierungsgedanken nichts.

Es tut aber etwas anderes: Es belastet nämlich - wir haben es eben schon gehört, und ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen - ganz, ganz, ganz maßgeblich den Justizvollzug. Sie haben nicht bloß die Kräfte für die eigentliche Begleitung, die bei monatlicher Begleitung logischerweise viel häufiger in Anspruch genommen werden, sondern Sie haben auch die Vor- und Nachbereitung, Sie haben den Bürokratiewust in dem Zusammenhang zu bewältigen. Und obendrein haben Sie - das ist bisher noch ein bisschen zu kurz gekommen - nicht bloß die personelle Anspannung, sondern vor allen Dingen auch die psychische Anspannung zu bewältigen.

Wenn Sie nämlich mit einem Sicherungsverwahrten eine Ausführung durchführen, wissen Sie häufig nicht, was Sie erwartet. Das heißt, die Bediensteten können sich nicht wirklich darauf vorbereiten, wenn z. B. ein Verwandtenbesuch stattfindet, wer dieser Verwandte ist, ob dieser Verwandte eventuell eine Befreiungsaktion des Sicherungsverwahrten plant oder Ähnliches. Das heißt, die Bediensteten, die mit den Sicherungsverwahrten unterwegs sind, sind immer der Gefahr ausgesetzt, dass es auf einmal zu einem Übergriff kommt, dass es zu einem Fluchtversuch kommt, dass es zu Gewaltak

tivitäten kommt. Das belastet - neben der personellen Belastung - auch die Psyche der betroffenen Bediensteten ganz enorm.

Wenn demgegenüber kein Vorteil für die Resozialisierung steht, was wir nun einmal feststellen müssen, dann weiß ich in Anbetracht dieser Umstände, ehrlich gesagt, nicht, warum wir uns hier mit einem Entschließungsantrag befassen und warum die Landesregierung nicht bereits jetzt eine Gesetzesänderung vornimmt. Sie ist verfassungsrechtlich unproblematisch. Auch das wurde bereits im Ausschuss geklärt, und es ist auch naheliegend. Ich weise noch einmal darauf hin: 14 Bundesländer haben die quartalsweise Ausführung. Eine Reduzierung auf eine quartalsweise Ausführung ist also ein ganz wichtiger Schritt. Es gibt gar keinen Grund, hier noch länger zuzuwarten und noch irgendetwas zu evaluieren. Wir wissen bereits, dass es notwendig ist.

Ich finde es sehr gut, wenn - wie der Kollege Prange betont hat - noch weitere Änderungen, die vielleicht einer Resozialisierung förderlich sein können, diskutiert werden. Das eine muss aber nicht zwangsläufig mit dem anderen verbunden sein. Dort, wo jetzt der Handlungsbedarf groß ist - und das ist bei der Reduzierung der Zahl der Ausführungen von zwölf im Jahr auf vier im Jahr -, sollten wir nicht länger zuwarten, sondern hier muss jetzt eine Gesetzesänderung her zur Entlastung der Bediensteten im Justizvollzug und zu deren Sicherung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Emden. - Wir haben noch eine Wortmeldung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegen. Herr Helge Limburg, bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden die Regierung tragenden Fraktionen SPD und CDU haben in der Frage der Sicherungsverwahrung einen langen Weg hinter sich. Angefangen bei Sprüchen des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten und Bundeskanzlers Gerhard Schröder: „Wegsperren, und zwar für immer“, über die unsäglichen Versuche der CDU, ein Landesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung einzuführen, fortgesetzt mit Sprüchen des früheren Justizministers und heutigen Landtagsvizepräsidenten Busemann: „Ich