Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Fragen. Es scheint mir notwendig zu sein, dass ich hier noch einmal einiges klarstelle.
Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt - auch wenn Sie es gern hätten - über die Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung keinen Dissens innerhalb der Landesregierung. Wenn Sie sich auf den Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien von SPD und CDU beziehen, dann sollten Sie sich die entsprechenden Passagen anschauen und diese komplett zitieren. Schauen Sie einmal auf die Zeilen 3388 bis 3395! Dort heißt es - ich zitiere -:
„werden SPD und CDU keine neuen Schulden machen. Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes sind für uns verbindlich. Wir werden sie und Regelungen dazu in der Niedersächsischen Verfassung verankern. Die grundgesetzlich eröffnete Möglichkeit, landesgesetzliche Regelungen zu schaffen, um auf konjunkturelle Schwankungen, Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen reagieren zu können, werden wir nutzen. Umgehungen oder Ausnahmen der Vorgaben des Grundgesetzes, die faktisch oder rechtlich zu neuen strukturellen Schulden führen, lehnen wir ab.“
Schon wiederholt habe ich ausgeführt, dass ich an einem Entwurf zur Verfassungsänderung arbeite und diesen Entwurf in diesem Jahr vorlegen werde. Ich erinnere daran, dass wir die Debatte darüber hier bereits am 1. März geführt haben. Unser Entwurf wird die Vorgaben des Grundgesetzes strikt umsetzen. Es kann und wird darüber hinaus keine Sonderregelungen geben.
Über unseren Vorschlag können wir mit Ihnen, Herr Grascha, gern gemeinsam auf der Grundlage dessen, was Sie vorgelegt haben, diskutieren. Wir können auch das einbeziehen, worauf sich die Parteien im Ausschuss verständigt haben. Das könnte dann auch für Sie ein Weg sein, Ihre Gedanken zu konkretisieren und zu einer guten Regelung hinzulenken.
Die detaillierten Regelungen zu den im Grundgesetz eröffneten Ausnahmen sollten nicht in der Verfassung, sondern einfachgesetzlich geregelt werden. Wir müssen diese Möglichkeiten einer Regelung zuführen, wollen wir die Konjunkturkomponente für Schwankungen, Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen nutzen, um reagieren zu können. Auch das habe ich hier im Hause schon mehrfach ausgeführt.
Die Antworten auf Ihre zweite und Ihre dritte Frage möchte ich gern zusammenfassen: Alles zu seiner Zeit, meine Damen und Herren.
Wir befinden uns derzeit im regierungsinternen Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022. Dieses Verfahren hat begonnen mit einem Aufstellungsschreiben an die Häuser vom 2. Januar 2018. Da wurde dieses Verfahren gestartet. Mit einem Eckwertebeschluss am 13. März 2018 hat es einen weiteren Verfahrensschritt absolviert. Der Abschluss des Verfahrens aufseiten der Regierung ist mit dem Beschluss der Landesregierung am 24./25. Juni 2018 und dem dann vorzulegenden Haushaltsplanentwurf 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 vorgesehen. Bis zu diesem Beschluss ist eben noch nichts beschlossen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich hier klarstellen: Das ist ein ganz normaler Prozess regierungsinterner Meinungsbildung. Dass der Saldo des Datenbestandes nicht schon jetzt alle Jahre vollständig ausgleichen kann, ist nichts Außergewöhnliches. Es entspricht vielmehr dem normalen Bild vom Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs und der mittelfristigen Finanzplanung, dass verschiedene Politikbereiche Aufgaben anmelden, die dann dauerhaft finanziert werden müssen und entsprechend abgebildet werden. Die Aufgabe des Aufstellungsverfahrens ist gerade eben nicht, dieses Fehl zwischen Einnahmen und Ausgaben entstehen zu lassen, sondern vielmehr muss für einen entsprechenden
Ausgleich gesorgt werden. Das ist das ganz normale Geschäft der Aufstellung des Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung, meine Damen und Herren.
Ich darf daher betonen, dass dieser Haushaltsausgleich erforderlich ist. Er wird aber auch Haushaltsdisziplin, Mühen und Verzicht erfordern, um dieses Ziel zu erreichen. Die Landesregierung hat die Erwartung, dass die Eckwerte der Ressorts nach den erläuterten Verfahrensschritten in Einnahmen und Ausgaben auch mittelfristig ausgeglichen finanzierbar sind.
Zu den von Ihnen angesprochenen Vorsorgemaßnahmen habe ich bereits an verschiedenen Stellen Stellung bezogen. Beispielsweise habe ich darauf hingewiesen, dass wir bei den Eckwerten zusätzliche Vorsorge hinsichtlich der Personalkosten treffen. Das ist sinnvoll aufgrund der Abschlüsse, die gestern für den kommunalen Bereich und den Bundesbereich erzielt worden sind. Hinweisen möchte ich aber auch auf das, was wir im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt hinsichtlich der Versorgungsrücklage gemacht haben.
Alles läuft in einem geordneten Verfahren. Wir werden Ihnen den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 und die mittelfristige Finanzplanung rechtzeitig vorlegen. Damit, Herr Grascha, werden dann auch all Ihre Fragen, die Sie zu den laufenden Anmeldungen haben, beantwortet.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Die Fragen haben wir aber jetzt, Herr Mi- nister!)
Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Meine Damen und Herren, Mir liegen einige Wortmeldungen zu Zusatzfragen vor. Es beginnt Herr Kollege Wenzel, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien in ihrer Koalitionsvereinbarung verschiedenste Aussagen zu Mittelbereitstellungen gemacht haben, die möglicherweise auch in Teilen den Ländern oder den Kommunen zugutekommen - Bezug nehme ich hierbei
auf Kita-Gebührenfreiheit, Digitalpakt Schule, Pakt für Forschung und Innovation, Investitionen für Krankenhäuser und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ -, frage ich Sie: In welcher Höhe sind entsprechende Mittel des Bundes veranschlagungsreif im Sinne der Landeshaushaltsordnung für Ihren Haushalt 2019 vorgesehen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, wir haben bisher bei den Eckwertebeschlüssen nur das veranschlagt, von dem wir sicher sind, dass wir es veranschlagen können. In die mittelfristige Finanzplanung wird vielleicht noch mehr einfließen, wenn wir im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens weitere Klarheit darüber erhalten, wie sich bundespolitische Maßnahmen auswirken. Ich warne aber davor, daraus große Entlastungswirkungen zu erwarten, weil vielfach auch eine Kofinanzierung des Landes damit verbunden ist, die wir entsprechend abbilden müssen.
Wir haben bisher bei den Eckwerten zwei Aspekte berücksichtigt. Das ist die Fortführung der Integrationspauschale, die wir für die Flüchtlingsarbeit bekommen. Es hat sich mittlerweile so weit erhärtet, dass man davon ausgehen kann, dass diese Mittel kommen. Einen Teil davon hatten wir bereits in der mittelfristigen Finanzplanung, noch in der alten Planung, veranschlagt. Jetzt sind die weiteren Mittel berücksichtigt worden.
Ein weiterer Punkt, den wir berücksichtigt haben: Wir hatten eine sehr hohe Vorsorge für den Fall getroffen, dass im Bund eine größere Steuerentlastung vereinbart worden wäre, die dann auch die Landeskasse betroffen hätte. Diese fällt jetzt geringer aus. Die Abschaffung des Solis belastet allein den Bundeshaushalt und unseren nicht. Andere Dinge wie Kinderfreibeträge, Abschreibungsmöglichkeiten und Ähnliches werden entsprechend geringer ausfallen. Deshalb konnten wir einen Teil der Vorsorge, die wir an dieser Stelle eingeplant hatten, etwas zurückfahren.
Das Weitere bleibt jetzt abzuwarten. Wir haben im Mai noch eine Steuerschätzung, deren Ergebnisse in Kürze kommen werden. Dann können wir noch entsprechend nachjustieren, und dann wird sich auch zeigen, ob sich noch weitere Gesetzesvorhaben auf der Bundesebene so weit erhärten, dass sie veranschlagungsreifen Charakter bekommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Hilbers, vor dem Hintergrund, dass Sie hier eben erklärt haben, dass Sie die Schuldenbremse einhalten und in dieser Legislaturperiode keine neuen Schulden machen wollen und auch keinerlei Umgehungen von diesen Regelungen vorsehen, frage ich Sie aufgrund der Berichterstattung des Politikjournals Rundblick zur Finanzierung einer etwaigen Kapitalspritze für die NORD/LB von 1 Milliarde Euro - die nach Berechnung des Rundblicks über den normalen Haushalt nicht finanzierbar wäre und über Finanzmittel aufgenommen werden müsste -, ob der dort vorgesehene Ausweg, die Kredite nicht als Land aufzunehmen, sondern über die Tochtergesellschaft HanBG - also dort die Schulden zu machen und dann das Geld einzusetzen - für Sie eine Möglichkeit ist, die Schuldenbremse zu umgehen, die Sie in dieser Legislaturperiode in Erwägung ziehen würden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das alles sind Dinge aus dem Bereich der Spekulation. Zu solchen Spekulationen, die andere Möglichkeiten der Finanzierung von Kapitalaufstockungen bei der NORD/LB betreffen, werde ich mich hier heute in öffentlicher Sitzung nicht äußern.
Ja, Frau Kollegin Heiligenstadt, ich war in der Tat überrascht, und zwar über die Antwort des Herrn Finanzministers auf die Nachfrage des Kollegen Bode. Ich habe das Gefühl, hier ist - ich will da mal wohlmeinend sein - etwas falsch verstanden worden. Herr Bode hat nicht nach Details zur NORD/LB, sondern nach möglichen Umgehungen der Schuldenbremse über die HanBG gefragt, und dazu haben Sie hier überhaupt nichts gesagt. Damit sind Sie aus meiner Sicht Ihrer verfassungsmäßigen Pflicht nicht nachgekommen, Herr Minister.
Aber da ich Herrn Bode als Teil der wehrhaften Opposition erlebt habe, gehe ich davon aus, dass er selbst die geeigneten Mittel wählen wird, um sein Recht hier einzufordern.
Ich habe eine Frage, auf die Sie in der Tat in Ihrer ersten Antwort - gelinde gesagt - nur sehr allgemein eingegangen sind, nämlich eine Frage zu den Anmeldungen der Ressorts für das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Haushalt 2019. In welcher Höhe sind vom Landwirtschaftsministerium und vom Wissenschaftsministerium Mittel für die Düngerlagerung, die Weideprämie und für den Hochschulneubau für das Haushaltsaufstellungsverfahren bei Ihnen angemeldet worden, Herr Minister?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erste Bemerkung: Was die Finanzierung etwaiger Aktivitäten des Landes, die im unternehmerischen Bereich angesiedelt sind, betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass sich alle Überlegungen, die überhaupt möglich sind und die angestellt werden, auch in Bezug auf die Schuldenbremse im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und abgedeckt sind. Es werden keine Lösungen angedacht, die mit der Schuldenbremse oder mit der Verfassungsmäßigkeit kollidieren würden.