Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erste Bemerkung: Was die Finanzierung etwaiger Aktivitäten des Landes, die im unternehmerischen Bereich angesiedelt sind, betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass sich alle Überlegungen, die überhaupt möglich sind und die angestellt werden, auch in Bezug auf die Schuldenbremse im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und abgedeckt sind. Es werden keine Lösungen angedacht, die mit der Schuldenbremse oder mit der Verfassungsmäßigkeit kollidieren würden.

Zweite Bemerkung: Was im Einzelnen aus welchen Ressorts angemeldet wird, dient zur regierungsinternen Meinungsbildung, die noch nicht abgeschlossen ist. Das alles könnte ich Ihnen heute auch gar nicht im Detail auflisten, weil ich darauf gar nicht vorbereitet bin. Es dient aber der regierungsinternen Meinungsbildung.

(Christian Grascha [FDP]: Das kön- nen Sie nachliefern!)

Herr Kollege Limburg, Sie sitzen gerade neben dem ehemaligen Minister Wenzel. Ich erinnere nur daran: Herr Wenzel hat beim letzten Haushaltsaufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt ein Mehrfaches dessen angemeldet, was seinen Eckwert ausmacht. Er hat ein Mehrfaches seines Eckwertes für die Haushaltsberatung angemeldet. Wenn das am Ende eine Lücke gewesen wäre, hätte Herr Wenzel schon damals eine große Lücke produziert.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es folgt für die Fraktion der AfD der Kollege Lilienthal.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Themenkomplex NORD/LB hier natürlich nicht detailliert besprochen werden darf, frage ich die Landesregierung: Welches sind nach Ihrer Einschätzung die beiden größten Haushaltsrisiken für die Jahre 2019 und 2020?

Danke schön. - Herr Finanzminister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es in den nächsten Haushaltsjahren mit einer Menge Herausforderungen zu tun. Deswegen ist es schwer, zu sagen, was die gravierendsten Auswirkungen oder schwierigsten Themen sein werden.

Sicherlich ist ein Thema, über das ich mir schon Gedanken mache und das uns, glaube ich, schon vor Herausforderungen stellen wird, die tarifliche Entwicklung in unserem Land. Wenn wir auf der einen Seite Steuermehreinnahmen haben, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Lohnkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse, dann wird das bei einer Personalkostenquote von 40 % dazu führen, dass alle unsere Etats relativ stark belastet werden.

Die zweite Frage ist, wie sich das Wachstum bei uns entwickelt. In der Zeitung war heute Morgen zu lesen, dass die Wirtschaftsweisen ihre Prognosen auf den Tisch gelegt haben und im nächsten Jahr von einer Abschwächung des Wachstums ausgehen. Man muss also berücksichtigen, dass vielleicht nicht immer mehr dazu kommt, sondern wir uns etwas mehr darauf einstellen müssen, dass die Prognosekurven wieder flacher werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Unruhe)

Vielen Dank. - Ich darf darum bitten, die Gesprächsrunden an verschiedenen Stellen aufzulösen. Es herrscht doch eine gewisse Unruhe im Plenarsaal. Das gilt für alle, auch, Herr Kollege Santjer, für Ihre Mannschaft da hinten. Vielleicht könnten Sie uns auch optisch Aufmerksamkeit schenken.

Es folgt für die AfD Kollege Bothe. Bitte sehr!

(Klaus Wichmann [AfD]: Das kann nicht sein!)

- Ja. - Es folgt für die FDP Herr Grascha.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass ich mich sehr darüber freue, dass mir der Herr Finanzminister den Teil des Koalitionsvertrags zum Thema Schuldenbremse vorgelesen hat, frage ich den Herrn Ministerpräsidenten, der in unserer Dringlichen Anfrage wie folgt - ich darf das wiederholen - zitiert wurde: „Am 12. April 2018 äußerte er in der Hannoverschen Allgemeinen

Zeitung: ‚Vorderhand kommen wir mit der Regelung im Grundgesetz gut zurecht. Und wie eine Verfassungsänderung in Niedersachsen mit einem Mehrwert verbunden ist, werden wir zu erörtern haben‘.“: Herr Ministerpräsident, wie darf denn diese Aussage vor dem Hintergrund interpretiert werden, dass Ihr Finanzminister gerade gesagt hat, dass er die Schuldenbremse gerade erarbeitet?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Grascha. - Der Ministerpräsident antwortet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Herr Kollege Grascha, Sie dürfen diese Aussage dahin gehend interpretieren, dass es das selbstverständliche Anliegen der Landesregierung ist, dem Landtag optimale Vorschläge zu unterbreiten, und dass wir uns dabei große Mühe geben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Christian Grascha [FDP]: Es reicht aber nicht, dass Sie sich Mühe geben! Man muss es auch können!)

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt jetzt Herr Wenzel. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich frage Sie, ob Sie als Finanzminister des Landes Niedersachsen der Auffassung sind, dass das Land nach Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes - da geht es um die Verteilung der Umsatzsteuer; dort sind einige wesentliche Kriterien genannt - über die für die notwendigen Aufgaben des Landes angemessene Ausstattung verfügt. Meine Frage ist: Sind wir nach Ihrer Auffassung angemessen ausgestattet?

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Danke schön. - Herr Minister Hilbers, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die angemessene Ausstattung ist ein dauerhafter Prozess, den man mit dem Bund entsprechend zu diskutieren hat. Die Angemessenheit ist immer wieder zu überprüfen, und das gilt immer vor dem Hintergrund sich verändernder Aufgaben. Es wird ein laufender Prozess sein, uns mit dem Bund über diese Frage zu verständigen.

(Helge Limburg [GRÜNE] und Christi- an Grascha [FDP]: Und aktuell?)

- Aktuell glaube ich schon, dass das ausgewogen ist.

Danke schön. - Es folgt für die FDP Herr Bode. Bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Hilbers, vor dem Hintergrund, dass Sie eben Zeile 3388 des Koalitionsvertrages zu Ihrem Regierungshandeln erhoben - ich zitiere die Passage: „In der kommenden Legislaturperiode werden SPD und CDU keine neuen Schulden machen.“ - und ergänzt haben, gemeint sei diese Legislaturperiode - ich gehe auch davon aus, dass Sie das Land und den Landeshaushalt und nicht die beiden Parteien meinen -, frage ich Sie: Werden neben dem Land Niedersachsen auch Gesellschaften, Körperschaften, Betriebe oder sonstige Konstruktionen, die zu 100 % dem Land Niedersachsen gehören, in dieser Legislaturperiode keine neuen Schulden machen?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung Herr Minister Hilbers, bitte!

Sehr geehrter Herr Kollege Bode, in den Gremien der Finanzministerkonferenz und in den entsprechenden Ausschüssen und Tagungen, auch im Stabilitätsrat, gibt es erhebliche Diskussionen darüber, was für die Betrachtung herangezogen wird, wenn es darum geht, ob die Kriterien des Stabilitätsrats eingehalten werden oder nicht. Unternehmerische Beteiligungen - so ist der Stand der Diskussion - und Gesellschaften, die nicht durch den Kapitaldienst des Landes getragen sind, für deren

Kapitaldienst das Land nicht sorgt und die ihre Finanzierung unabhängig vom Land sicherstellen, werden nicht in diese Thematik einbezogen.

Das heißt also: Mal angenommen, die HanBG würde bei einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen mitgehen, die rentierlich und im Interesse des Landes wäre, dann würde die HanBG ein atmendes System bleiben. Das würde an der Stelle auch nicht zu betreiben sein, wenn man das anderen Kautelen unterwerfen würde.

Das heißt, es muss aber strikt von den Dingen abgegrenzt werden, die das Land aus eigenem Kapitaldienst oder aus der Landeskasse zu bestreiten hätte. Das sind rechtlich nicht selbstständige Unternehmen oder aber Unternehmen, für deren Leistungen letztendlich die Landeskasse aufkommt. Sie alle würden unter das Verschuldungsverbot fallen. So ist der augenblickliche Diskussionstand dort.

Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt ist noch einmal die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dran. Kollegin Piel, bitte!

Vor dem Hintergrund, dass wir die Bemühungen der Landesregierung anerkennen, die Kommunen im Bereich der Beitragsfreiheit nicht über die Maßen zu belasten und zueinander zu führen, wir aber auch wissen, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlage wegbrechen wird, fragen wir die Landesregierung, wie viel von dem Steueraufkommen der Kommunen sie an der Stelle beabsichtigt, nach 2020 in ihre eigene Finanzplanung einzuplanen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Herr Minister Hilbers, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir planen überhaupt keine Steuermittel der Kommunen in die Finanzplanung des Landes ein. Was sich allerdings verschiebt - das haben wir verschiedentlich deutlich gemacht -, ist die Relation zwischen der zukünftigen Entwicklung der Einnahmeverteilung beim Land und in der Summe bei den Kommunen.

Wir werden sicherlich mit den Kommunen über die Verteilungssymmetrie zu reden haben, wenn wir

einerseits die Aufgaben und andererseits die Finanzverteilung betrachten. Wir haben mehrfach deutlich gemacht, welche Auswirkungen das hat. Darüber wird zu reden sein. Aber Sie können davon ausgehen, dass in den Planungen, die wir Ihnen vorlegen werden, nur die Dinge abgebildet werden, die etatreif sind, wobei es entsprechende Regelungen gibt, sodass sie auch etatisiert bzw. in die Finanzplanung eingestellt werden können. Solange das Überlegungen sind, werden sie dort nicht abgebildet werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage - das wäre dann die fünfte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - stellt Kollege Limburg.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Finanzminister, ich muss noch einmal auf meine Frage von vorhin zurückkommen. Auf die Nachfrage nach den Haushaltsanmeldungen von zwei Ressorts haben Sie zunächst die Auffassung vertreten, das sei der interne Bereich der Willensbildung der Landesregierung und müsse deshalb nicht beantwortet werden.

Dann haben Sie aber, um quasi einen Entlastungsangriff bzw. einen Gegenangriff zu starten, dem Parlament aus dem Haushaltsaufstellungsverfahren, aus den internen Ressortanmeldungen der vergangenen Wahlperiode berichtet. So geht das natürlich nicht. Das Recht muss für alle Wahlperioden in gleichem Maße gelten. Sie haben de facto dann doch die Auffassung vertreten, dass Sie über dieses Verfahren zu berichten haben.

Deshalb frage ich noch einmal: Was haben das Landwirtschaftsministerium und das Wissenschaftsministerium für die Weideprämie, die Düngerlagerung und den Hochschulneubau bei Ihnen angemeldet?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP - Dr. Stefan Birkner [FDP]: So ist das, Herr Minister! Mit zweierlei Maß messen!)