Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

Herr Präsident! Frau Staudte, es gibt, wie Sie wissen, konkrete Gesetze. Diese Gesetze haben wir umzusetzen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das gestern behandelte Verbot der betäubungslosen Kastration zu sprechen kommen. Das werden wir umsetzen müssen, und wir wollen das auch umsetzen. Wir müssen dafür aber einen

gangbaren rechtssicheren Weg finden. Eine Deadline zu setzen und nicht den Weg bis dorthin vorzugeben, das ist das Problem, das ich haben werde. Das hatte auch mein Vorgänger in diesen Sachen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Also gibt es keine Deadline?)

- Es gibt eine Deadline, und diese Deadline haben wir einzuhalten, um unseren Betrieben ab dem 1. Januar 2019 genau bei diesem einen Thema Rechtssicherheit zu geben und ihnen zu sagen, wie sie es in ihren Betrieben zu handhaben haben. Auf dem Weg dorthin befinden wir uns in Abstimmung mit allen Bundesländern im Bundesrat.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke, Frau Ministerin. - Die letzte Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt der Kollege Heilmann. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, wie sehen die Bestrebungen im Bund aus, die nationale Nutztierstrategie verbindlich umzusetzen?

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bestrebungen sehen gut aus. Auch auf Bundesebene hat die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich formuliert, dass der Tierschutz in unserem Land weiter vorangetrieben werden muss. Auf Bundesebene gibt es die nationale Nutztierstrategie. Noch einmal: Niedersachsen hat vorgelegt. Gert Lindemann arbeitet im Kompetenzkreis auf Bundesebene mit. Von daher bin ich sehr zuversichtlich, dass auf Bundesebene die gleichen Fortschritte gemacht werden wie in der Vergangenheit hier bei uns in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön, Frau Ministerin. - Die letzte mir bisher für eine Frage vorliegende Wortmeldung: Kollegin Guth, AfD-Fraktion. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Regierung: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die in Niedersachsen stattfindenden Tiertransporte mit einem Zielland außerhalb der EU in Gänze in Übereinstimmung mit dem Tierschutzplan erfolgen?

Vielen Dank, Frau Guth. - Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Frau Guth, genau deswegen finde ich die Einrichtung einer Projektgruppe Tiertransporte extrem wichtig, um das Problem von Langstreckentransporten z. B. von Rindern in den Griff zu bekommen, wenn nicht sogar abzustellen. Das wird die Arbeit dieser Gruppe sein. Ich hoffe, wir werden am Ende zu einem guten Ergebnis für die zu transportierenden Tiere, für die Betriebe und Halter, aber auch für die Transportunternehmen kommen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt 21c liegen mir nicht vor.

Wir nehmen jetzt einen Wechsel vor und machen dann mit Tagesordnungspunkt 22 weiter.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, bevor wir nach dem Wechsel der Sitzungsleitung in der Tagesordnung weitermachen und ich Tagesordnungspunkt 22 aufrufe, kommen wir seitens des Präsidiums auf den gestrigen Tagesordnungspunkt 10 „Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen“ zurück. Wir hatten uns seitens des Präsidiums vorbehalten, uns den vorläufigen Stenografischen Bericht anzuschauen. Das haben wir zwischenzeitlich getan. Ich zitiere daraus.

Der Kollege der AfD, Herr Stephan Bothe, hat gesagt:

„Der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas, berüchtigt für Zensur - Entschuldigung, ich meine natürlich das Netzwerk

durchsetzungsgesetz - hat mit einer wahrlich tiefgründigen Aussage bereits...“

Wir sind uns einig, die Formulierung „berüchtigt für Zensur“ ist ein rhetorisches Stilmittel, das der Verunglimpfung dient. Wir fordern Sie auf, das zukünftig zu unterlassen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Er könnte es mal zurücknehmen!)

Ich komme zu einem zweiten Punkt in diesem Redebeitrag. Dort heißt es:

„... um Jugendämter zum vorgeblichen Schutz in bester Stasimanier loszuschicken.“

Das ist ein leichtfertiger Gebrauch von Begrifflichkeiten, um Grenzen auszudehnen und zu überschreiten. Es ist eine allgemeine Verunglimpfung, die wir zukünftig hier ahnden werden.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Jetzt kommen wir zu dem

Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Qualität steigern, Sicherheit erhöhen - Anzahl der Ausführungen Sicherungsverwahrter überprüfen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/649

Zur Einbringung haben wir seitens der CDUFraktion eine Wortmeldung des Kollegen Christian Calderone vorliegen. Bitte schön!

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! SPD und CDU bringen heute diesen Entschließungsantrag in den Niedersächsischen Landtag ein, nachdem wir im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen eine Unterrichtung durch die Landesregierung dazu beantragt und durchgeführt haben.

Das ist für uns, Herr Kollege Limburg, gelebte Einbindung der Opposition.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Warum re- den Sie nur mit mir, Herr Calderone?)

Erst gibt es die Informationen im Ausschuss, gleichberechtigt für Angehörige aller Fraktionen, und dann gibt es den darauf basierenden Antrag.

Er befasst sich mit der Ausführung Sicherheitsverwahrter, bei der Niedersachsen tatsächlich bundesweit eine Sonderrolle einnimmt. Denn anders als in der Praxis aller anderen Bundesländer wird in Niedersachsen nicht viermal im Jahr, also quartalsweise, sondern monatlich ausgeführt. Nur das Bundesland Bremen hat eine gleichlautende Regelung. Allerdings nimmt Bremen selbst keine eigene Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung vor, sondern die Niedersachsen machen das für die Bremer.

Diese zwölf Ausführungen im Jahr stellen natürlich einen erheblichen Aufwand für die Bediensteten der Sicherheitsverwahrung dar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ausführung sicher sein und vor- und nachbereitet werden muss. Dieser Aufwand wäre ja noch hinnehmbar, im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes über die Rechte der Betroffenen sogar notwendig und müsste durch das Land durch einen entsprechenden Personalschlüssel abgedeckt werden. Aber es geht SPD und CDU in diesem Antrag nicht in erster Linie um den Aufwand. Vielmehr betrachten wir bei unseren Überlegungen auch den therapeutischen Ansatz der Sicherheitsverwahrung.

Denn wie die Landesregierung in der von SPD und CDU beantragten Unterrichtung sehr eindrücklich betont hat, führt die zwölfmalige Ausführung im Kern zu einer starken Fokussierung der Sicherheitsverwahrten auf diese Tage der Ausführung - - -

(Helge Limburg [GRÜNE]: Siche- rungsverwahrte, Christian!)

- Danke für den Hinweis, Herr Kollege,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Bitte sehr!)

Also, sie führt zu einer starken Fokussierung der - Entschuldigung! - Sicherungsverwahrten auf diese Tage der Ausführung, die in doch recht kurzer Frist erreichbar zu sein scheinen. Diese Fokussierung auf die Zeit außerhalb der Anstalt erschwert damit augenscheinlich therapeutische Ansätze und Bemühungen im Inneren der Einrichtung. Außerdem verlören weitere vollzugslockernde Maßnahmen wie Ausgang oder Freigang ihre Anreize deutlich, was ebenfalls therapeutische Bemühungen nicht erleichtert.

Meine Damen und Herren, Sicherungsverwahrung hat das Ziel, sich am Ende bestenfalls selbst überflüssig zu machen, also die Fortdauer der Maßregel zu begrenzen. Dazu bedarf es nicht zuletzt auch des Willens des Sicherungsverwahrten, sich selbst zu ändern. Wird eine solche Maßnahme allerdings dadurch erschwert, dass eine zwölfmalige Ausführung im Jahr das Freiheitsinteresse in gewisser Weise abdeckt, verringert sich unter Umständen auch diese Änderungsmotivation. Das kann dann therapeutisch nicht mehr erfolgreich und politisch nicht gewollt sein. Wenn das so ist, müssen wir über die aktuelle Praxis nachdenken und eine neue begründen. Das ist wesentliches Ziel unseres Entschließungsantrages.

Nicht unterschlagen möchte ich, dass die CDU als Partei der inneren Sicherheit natürlich auch in dieser Frage Sicherheitsüberlegungen sehr nahe ist. Wenn, wie in der Unterrichtung verdeutlicht, Zeiten für eine umfassende Nach- und Vorbereitung aufgrund der Vielzahl an Ausführungen fehlen, leidet möglicherweise die Sicherheit darunter. Dies können und wollen wir nicht hinnehmen.

Meine Damen und Herren, CDU und SPD stehen in dieser Frage für eine sichere, evaluierte, die Therapie fördernde und die Mitarbeiter nicht überfordernde Ausgestaltung der Ausführungen in Niedersachsen. Ein Blick in die anderen Bundesländer erleichtert dabei die Zielrichtungsfindung.

Deshalb bitten wir die Landesregierung, auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Evaluation der bisherigen Ausführungspraxis die gesetzlich garantierte Anzahl von Ausführungen Sicherungsverwahrter unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Gestaltungsgrundsätze anzupassen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Calderone. - Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Ulf Prange gemeldet. Bitte!