„Wir wollen, dass Eltern selbst entscheiden können, welche Art der Betreuung für ihr Kind am besten geeignet ist. Das Betreuungsgeld steht insofern nicht in Konkurrenz zu den Krippen, sondern ermöglicht den Familien echte Wahlfreiheit - ohne eine Betreuungsform zu benachteiligen.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind nicht meine Worte, sondern die Worte des jetzigen Finanzministers Hilbers aus dem Jahr 2015.
Auch die allseits geschätzte Kollegin Frau Petra Joumaah, ebenfalls CDU-Fraktion, wusste schon 2015 - ich zitiere Frau Joumaah -:
„Die Verlierer dieses Urteils sind die über 43 000 Familien in Niedersachsen, die das Betreuungsgeld bislang bekommen haben. Den Eltern geht damit ein Stück Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder verloren.“
Derlei Zitate aus der CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang ließen sich geradezu endlos aneinanderreihen.
Den Worten Taten folgen zu lassen, ist jedoch nicht die Sache der Christdemokraten. Im Gegenteil: Der im letzten Jahr ausgehandelte Koalitionsvertrag scheint alle ehemaligen CDU-Positionen
über Bord geworfen zu haben. Oder können Sie, liebe CDU-Abgeordnete, mir erklären, warum im besagten Koalitionsvertrag der Punkt „Frühkindliche Bildung“ zwar einen derart breiten Raum einnimmt, aber hierbei keinerlei - ich wiederhole: keinerlei - Worte zu Betreuungsgeld oder Wahlfreiheit für die Eltern fallen?
Stattdessen liest sich der Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht wie eine Propagandaschrift linksgrüner Bildungsideologen.
Ja, meine Damen und Herren, der CDU, Sie haben einen Kuhhandel abgeschlossen. Im Koalitionsvertrag haben Sie alle Ihre früheren Grundsätze mal wieder einfach über Bord geworfen. Aber das ist halt so.
„Bildung beginnt mit der Geburt. Kinder lernen gerade in den ersten Lebensjahren besonders schnell. Hier werden die Grundlagen für die Bildungschancen gelegt.“
Volle Zustimmung! Aber es ist wissenschaftlich belegt, dass gerade in den ersten drei Lebensjahren die körperliche und seelische Nähe zur Mutter viel entscheidender ist als alle frühkindlichen Bildungsexperimente am lebenden Objekt.
(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Am lebenden Objekt? - Weite- re Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Keine staatliche Institution kann die Verbindung, die zwischen Eltern und Kindern besteht, ersetzen. Insbesondere kleine Kinder durchlaufen eine Entwicklung, wie sie wegen der intensiven emotionalen Verbindung in dieser Form nur innerhalb der Familie gelingen kann.
In Ihren Positionierungen im GroKo-Vertrag und Ihrer daraus folgenden praktischen Politik ziehen Sie die absolut falschen Schlüsse. Ich zitiere weiter:
„Die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen haben großen Anteil an der Entwicklung von Kindern zu selbstbestimmten, selbstbewussten und nach ihren Befähigungen gebildeten Erwachsenen.“
Das ist auch richtig. Aber Sie vergessen - auch dies zieht sich durch den kompletten Koalitionsvertrag - hier einen entscheidenden Punkt. Die Eltern
haben einen ebenso großen Anteil an der Entwicklung, wenn nicht sogar einen größeren. Und das ist auch gut so.
„Unsere Kindertagesstätten haben einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Im Rahmen einer Novelle des KiTaG wollen wir diesen fortschreiben, um die Qualität in der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Einer unserer Schwerpunkte ist der Zugang zur Bildung für alle Kinder. Daher will die Koalition dafür Sorge tragen, dass jedem Kind in Niedersachsen ein Platz in Krippen bzw. Tagesstätten angeboten werden kann.“
Meine Damen und Herren, es ist ja begrüßenswert, wie sehr Sie sich für allerlei Angebote, für Plätze in der U3 und Ü3, einsetzen. Aber nun kommt das große und vehemente Aber: Sie ignorieren damit geltendes Verfassungsgebot des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben in unserer ausführlichen Antragsbegründung - vielleicht haben Sie sie gelesen - detailliert darauf hingewiesen, dass der Staat „„Sorge zu tragen“ hat, „dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden“. So die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, das im besagten Urteil die Wahlfreiheit der Kinderbetreuung eben nicht, wie oft behauptet, beschnitten hat, sondern im Gegenteil die Wahlfreiheit bekräftigt, aber sie eben in die Zuständigkeit der Länder überantwortet hat.
Genau diese Position ist auch die Position unserer Fraktion. Deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Einführung eines Landeserziehungsgeldes. Nur dieses erlaubt den Eltern eine wirkliche Wahlfreiheit - eine Wahlfreiheit, die das Bundesverfassungsgericht genau in diesem Sinne fordert.
Damit Eltern aber auch wirklich eine Wahl haben, muss es zum Krippenbesuch eine attraktive Alternative geben. Und genau hier setzt unser Landeserziehungsgeld an.
Verehrte Kollegen, wenn der Staat jeden Krippenplatz monatlich mit über 1 000 Euro subventionieren muss, aber gleichzeitig Eltern, die ihre Kinder eigenverantwortlich erziehen, keinerlei Bezuschussung oder Förderung erfahren, dann ist dies nicht
Vergegenwärtigen Sie sich bitte, dass nur ein knappes Drittel der unter Dreijährigen in Kindertagesstätten untergebracht ist und die meisten Kinder immer noch in der häuslichen Betreuung von ihren Eltern betreut werden! Und das ist auch gut so. Aber dies muss auch gefördert werden, um soziale Ungerechtigkeit zu verhindern.
Eltern sind keine Störfaktoren in der frühkindlichen Bildung, sondern im Gegenteil deren eigentliche Impulsgeber. Deshalb ist es auch das gute Recht der Eltern, ihre Kinder selbst zu betreuen. Es sollte daher die Pflicht unseres Bundeslandes sein, die Eltern auf diesem Weg zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns eine echte Wahlfreiheit für Familien in Niedersachsen schaffen!
Verehrte Kollegen der Großen Koalition, sehr geehrte Frau Ministerin Reimann, in Ihrem Koalitionsvertrag erklären Sie wörtlich:
Hier und heute ist Ihre große Stunde gekommen. Ich fordere Sie auf: Lassen Sie Ihren hehren Worten auch Taten folgen!
In diesem Sinne: Machen Sie das einzig Richtige, und unterstützen Sie unseren Antrag für ein Landeserziehungsgeld! Schaffen wir Gerechtigkeit für Familien und Eltern in Niedersachsen!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es wäre sehr schön, wenn es jetzt leiser würde. Es wäre sehr nett, wenn es auch hier ganz links außen bei der Regierungsbank etwas leiser würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag unter dem Schlagwort „Wahlfreiheit schaffen“ die Einführung eines Landeserziehungsgeldes - ein familien- und bildungspolitisch rückwärtsgewandtes Modell,
das es in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile nur noch in Bayern und Sachsen gibt, nachdem Baden-Württemberg und Thüringen es abgeschafft haben.
Zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes in Thüringen führte u. a. ein Gutachten des Thüringer Landesrechnungshofes. Im Kern kam der Landesrechnungshof zu dem Urteil, dass die Ziele des Landeserziehungsgeldes familienbezogen, finanzbezogen und gesundheitsbezogen im Allgemeinen verfehlt wurden.