Kerstin Liebelt

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Unterschätzt und ausgesetzt - Hamburg hat ein Schildkrötenproblem“ - ein Artikel mit dieser Überschrift erschien am 3. Juli dieses Jahres in der Hamburger Morgenpost. Im Hamburger Tierheim Süderstraße leben demnach zurzeit etwa 160 Wasser- und Landschildkröten. Die Zahl, die in den Gewässern zu finden ist, liegt aber deutlich höher. Die Vermittlung dieser Tiere gestaltet sich sehr schwierig. Sie verbleiben in der Regel sehr lange in den Tierheimen.
Dieses Beispiel zeigt die Problematik mit dem Halten und Handel von exotischen Tieren sehr deutlich auf. Eine kleine, oft nur handtellergroße Schildkröte ist schnell im Internet oder bei Tierbörsen gekauft. So schwierig kann die Haltung ja schon nicht sein. Schnell wird klar, dass die Haltung eines solchen Tieres doch nicht so einfach ist wie gedacht. Dann werden die Tiere größer, brauchen viel Platz. Wasserschildkröten brauchen z. B. ausreichend große Außengehege, und schnell sind sie zu groß für ihre kleinen Terrarien. Im besten Fall landen diese Tiere dann in Tierheimen. Im schlimmsten Fall werden sie in einer Umgebung ausgesetzt, in die sie nicht gehören und in der sie nicht selten auch nicht überleben können.
Gestern haben wir uns über das Thema der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Internethandel mit Haustieren, Hunden und Katzen beschäftigt
und heute nun mit diesen Exoten. Wir von der SPD-Fraktion freuen uns darüber, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag „Regelungen für Exotenhandel“ eingebracht hat. Dieser Antrag wurde, wie Frau Byl eben schon gesagt hat, ja bereits leicht modifiziert in der letzten Wahlperiode behandelt, damals von SPD und Grünen noch eingebracht, und leider kam es nicht zu einer endgültigen Abstimmung.
Dieses Mal ist er erweitert worden um das aktuelle Thema der Gefahr, die von den Zoonosen ausgeht. Wenn Sie sich die Protokolle der letzten Wahlperiode durchlesen, dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass wir bereits beim letzten Mal eine große Einigkeit erzielt hatten. Leider kam es nicht zu dem abschließenden Beschluss. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir uns mit diesem Thema befassen. Denn exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen und Echsen haben nicht die Lobby in der Bevölkerung wie niedliche Katzen, Hunde oder auch Meerschweinchen.
Über die Missstände beim gewerbsmäßigen Handel haben wir bereits gestern gesprochen. Das ist bei diesen Tieren nicht anders. Beim Import aus den Herkunftsländern wird zudem keine Rücksicht auf dort gefährdete Arten genommen. Ausgefallene Tierarten bei uns zu Hause auf Kosten der Artenvielfalt in den Herkunftsländern!
Bei den sogenannten Exoten kommt zu dem Leid hinzu, dass die Tiere beim Handel und beim Transport hierher oft nicht artgerecht gehalten werden. Hinzu kommt eine Gefahr für die Bevölkerung, z. B. durch entflohene Giftschlangen, worüber man immer wieder in der Zeitung liest.
Es gibt aber auch eine große Bedrohung für die heimische Tierwelt durch eingeschleppte Krankheiten und deren ungehinderte Ausbreitung. Wir brauchen uns nur einmal anzuschauen, was Waschbär und Nutria für die heimische Tier- und Pflanzenwelt bedeuten.
Ich bin mir sicher, dass wir in den anschließenden Beratungen im Fachausschuss zu guten Ergebnissen kommen werden. Ich würde mich freuen, wenn wir zu Beschlüssen kommen, die von einer großen Mehrheit getragen werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Corona-Lockdown mit Homeoffice und Homeschooling hat dazu geführt, dass sich immer mehr Familien dazu entschlossen haben, dass ein Hund oder eine Katze auch gut zu ihnen passen würden. Wer einen Hund hat oder hatte, weiß, dass dieser sehr gerne von anderen ausgeliehen wurde, dass man mit dem Hund spazieren gehen wollte oder auch mal was zum Kuscheln zuhause haben wollte. Bei den Kindern war der Wunsch schon häufig da, und jetzt haben viele Eltern diesem Wunsch nachgegeben und gesagt, dass ein Hund oder auch eine Katze gut in ihre Familie passen würde.
Nun ist die verantwortungsvolle Zucht von Hunden oder Katzen aber nichts, was man mal eben schnell hochfahren kann. Wenn Sie zurzeit beschließen, dass ein vierbeiniger Mitbewohner in Ihren Haushalt einziehen soll, werden Sie sehr schnell feststellen, dass die Umsetzung nicht ganz so einfach ist. Seriöse und verantwortungsbewusste Hundezüchter haben zum Teil sehr lange Wartezeiten. Es kann Ihnen passieren, dass Sie länger als ein Jahr warten müssen, bis das Tier, das sie gerne haben möchten, bei Ihnen einzieht.
Auch in Tierheimen gab es eine sehr verstärkte Nachfrage nach den Tieren dort, die im besten Fall auch viel schneller als im Normalfall eine Familie gefunden haben.
Schaut man aber jetzt im Internet, so sieht man, dass es gar kein Problem zu sein scheint, genau den Welpen, den man haben möchte, zu kaufen. Scheinbar seriös, mit Bildern von niedlichen, vermeintlich gesunden Hunden und Katzen und vor allen Dingen nicht günstig - so werden die Tiere heute angeboten.
Mittlerweile sind die Inserate so professionell, dass die Kundinnen und Kunden nicht oder nur sehr
schwer erkennen können, welchen illegalen Machenschaften sie dort aufgesessen sind. Spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die zukünftigen Besitzer einen Welpen angeschaut haben, ist es sowieso zu spät: Das Herz schmilzt dahin, und man schaut über die Warnzeichen hinweg. Oder man denkt sich gerade: Der arme kleine Kerl! Den nehme ich mit. Den päppele ich auf.
Ist dann der Vierbeiner eingezogen, fangen für die Besitzerinnen und Besitzer die Probleme erst an. Häufig sind diese Tiere schwer krank, sind nicht geimpft, sind nicht entwurmt. In der Regel folgt eine lange und kostspielige Odyssee bei Tierärztinnen und Tierärzten und auch in Tierkliniken. Häufig endet es auch leider damit, dass die Tiere schlussendlich doch eingeschläfert werden sollen. Was dann in so einer Familie los ist, können sich alle vorstellen.
Die Tiere, die dann aber überleben, haben ganz oft massive Verhaltensstörungen. Sie werden ihren Müttern viel zu früh weggenommen, haben kein normales Sozialverhalten. Im besten Fall hat man dann einen sehr ängstlichen Hund; im häufigeren Fall hat man aber einen aggressiven und auch bissigen Hund.
Aber es gilt nicht nur, das Leid der Tiere und Menschen hier bei uns zu beobachten, sondern auch die Umstände, unter denen diese Tiere produziert werden - ich spreche hier bewusst von Produktion; denn mit Zucht hat das überhaupt nichts mehr zu tun -: Inzucht, Elterntiere mit starken gesundheitlichen Problemen werden zur Vermehrung genutzt, gesunder Nachwuchs spielt keine Rolle, Hauptsache, es gibt genügend Masse.
Millionen Hundebabys werden so in Osteuropa unter den schlimmsten Bedingungen produziert. Wenn die dauerträchtigen Hündinnen nicht mehr genug Nachwuchs produzieren können, dann werden sie entsorgt. Die Welpen werden sehr jung in Autos oder andere Transporter eingepfercht, quer durch Europa gefahren und dann in Deutschland mithilfe von Internetplattformen verkauft. Tiere, die diese Strapazen nicht überleben, spielen bei diesem lukrativen Geschäft keine Rolle. Denn wir haben ja die Masse; der Schwund ist mit eingerechnet.
Genau die Emotionalität und die Spontaneität beim Welpenkauf werden von einem Netzwerk aus Vermehrern, Fahrern, Händlern und auch Tierärzten höchst effektiv ausgenutzt. Schätzungen sprechen davon, dass mit illegalem Welpenhandel in Europa mehr als 1,3 Milliarden Euro im Jahr um
gesetzt werden. Dem Umsatz nach liegen diese illegalen Geschäfte in Europa auf Platz drei - nach Drogen- und Waffenhandel. Wir haben es hier also nicht mit einem Randproblem zu tun, sondern mit einem ganz massiven Problem.
Das Internet bietet diesen Kriminellen einen idealen Schutzraum. Sind die Tiere erst einmal verkauft, kann nicht mehr nachvollzogen werden, woher sie stammen. Die Internetadressen werden gewechselt, die Tiere sind nicht gechippt und können auch nicht mehr zugeordnet werden.
Genau hier setzt der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU an. Wir setzen uns mit unserem Antrag dafür ein, Onlineplattformen zur Prüfung der Identität aller Anbieterinnen und Anbieter im Tierhandel zu verpflichten und auch eine Anbieterkennzeichnung in Printmedien einzuführen. Wir wollen erreichen, dass das Tierschutzgesetz entsprechend angepasst wird. Auch soll es eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Hunden und Katzen geben, die im Internet gehandelt werden.
Wie mein Vorredner schon gesagt hat, stellt das für seriöse Züchter kein Problem dar. Sie chippen ihre Tiere sowieso. Die Tiere werden registriert. Mit einem seriösen Züchter trifft man sich in der Regel mehrmals, bevor man einen Hund oder eine Katze von ihm bekommt. Diese Züchter handeln sehr verantwortungsbewusst.
Eine Kennzeichnung von Züchtern und Tieren sowie eine europaweite Registrierungs- und Chippflicht sorgen für eine Nachvollziehbarkeit der Herkunft, liefern die notwendige Transparenz und tragen somit maßgeblich dazu bei, den illegalen Tierhandel massiv einzuschränken.
Die potenziellen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer und die Tiere sollen vor illegalen Machenschaften geschützt werden.
In unserem Sinne und für die Tiere wichtig ist auch ein Verbot von Tierinseraten in sozialen Netzwerken. Tiere sind keine Ware, die man mal schnell im Internet bestellen kann. Sie sind Lebewesen, die wir vor kriminellen Machenschaften schützen wollen und müssen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU „Schreiben, Lesen und Rechnen als Grundkompetenzen in der Grundschule stärken“ und der Antrag der FDP-Fraktion, über den wir hier auch beraten, haben die gleiche Zielsetzung: Wir alle möchten Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, die Grundfähigkeiten zu erlangen, die unabdingbar für einen erfolgreichen weiteren Bildungsweg sind.
In den Vorschlägen, wie wir zu diesem Ziel gelangen, unterscheiden sich unsere Anträge in einigen Punkten. Unser Antrag geht insofern weiter, als wir uns nicht auf das Lesen beschränken, sondern auch auf die anderen Grundfertigkeiten eingehen.
In den niedersächsischen Grundschulen leisten unsere Lehrerinnen und Lehrer täglich hervorragende Arbeit. Sie setzen sich dafür ein, Schülerinnen und Schülern bestmögliche Startvoraussetzungen zu geben, die ihnen weiteren Bildungserfolg garantieren.
Wie aber schon von meinen Vorrednern ausgeführt wurde, erreichen leider nicht alle Schülerinnen und Schüler am Ende der vierten Klasse ein sicheres Umgehen mit diesen Grundfertigkeiten. Etwa 28 % haben Probleme mit dem richtigen Schreiben, 13 % mit dem Lesen, 16 % haben unzureichende Mathematikkenntnisse. Diese Zahlen können uns nicht zufriedenstellen. Hier wollen wir ansetzen, um allen Kindern gute Bildungschancen zu ermöglichen.
Denn entscheidend dafür, wie erfolgreich Kinder sind, sind häufig nicht die Intelligenz und die eige
nen Fähigkeiten, sondern welche Unterstützung sie aus ihrem Elternhaus erhalten. Das haben uns die letzten Wochen eindringlich gezeigt. Kinder, die von ihrem Elternhaus unterstützt werden, sind gut durch die Corona-Zeit gekommen. Andere Kinder brauchen jetzt noch mehr Unterstützung von uns, damit wir sie nicht endgültig verlieren.
In ihrem Antrag möchte die FDP-Fraktion als Erstes verpflichtend eine zusätzliche Stunde Deutschunterricht pro Woche für alle Jahrgänge der Grundschule einführen. Das würde bei einem Aufsatteln auf die bestehende Stundentafel einen Mehrbedarf von ca. 520 Vollzeitlehrerstellen bedeuten. Mal ganz abgesehen von den Kosten - mir ist bewusst: Teurer, als in Bildung zu investieren, ist nur, nicht in Bildung zu investieren -: Woher möchten Sie denn im Moment diese Lehrerinnen und Lehrer nehmen? Wir haben sie nicht. Auch wenn das Kultusministerium bei den Einstellungen auf einem guten Weg ist: 520 neue Lehrer sind nicht einfach so auf dem Markt.
Oder möchten Sie die Stundentafeln umstellen und die zusätzliche Stunde bei anderen Fächern einsparen? Wenn ja, dann sollten Sie aber auch sagen, wo Sie sparen wollen, auf Kosten welcher Fächer Sie die Prioritäten verschieben wollen.
Eine Grundschulleiterin hier aus Hannover sagte mir zu diesem Thema: Lesen und Schreiben finden auch in jedem anderen Fach statt. - Wichtig ist hier nicht ein generelles Mehr, sondern eine zielgerechte Förderung insbesondere der leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler.
Das Niedersächsische Kultusministerium ist hier mit dem Programm zur Förderung der Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen genau auf dem richtigen Weg. Wir möchten dies mit unserem Antrag unterstützen.
Als ein Beispiel möchte ich hier den Start des Programmes „Lesen macht stark“ nennen. Dort erhalten Schülerinnen und Schüler eine differenzierte Förderung zur Verbesserung ihrer Lesekompetenz. Den Schülern, den Lehrkräften und den Schulleitungen werden Materialien, Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Das wird von den Schulen sehr gut angenommen. Die Grundschulen, mit denen ich gesprochen habe, freuen sich, an einem solchen erfolgreichen Projekt teilnehmen zu können.
Auch im Bereich Rechtschreibung, bei der Erarbeitung netzbasierter Datenbanken und bei weiteren Qualifizierungsmaßnahmen für Fachmultiplikatorinnen und -multiplikatoren für die Qualitätsentwicklung im Mathematikunterricht befindet sich das Kultusministerium auf dem richtigen Weg. Wir wollen hier weiter unterstützen. Erfolgreiche Programme sollen weiterentwickelt und nicht erfolgreiche Programme kritisch hinterfragt werden.
Wir als SPD-Fraktion wollen das Kultusministerium mit unserem Antrag dabei unterstützen, die erfolgreiche Arbeit weiterzuführen und weiter zu verbessern. Wir sind der Auffassung, dass die Umsetzung unseres Antrages einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, unsere Kinder möglichst fit für weiterführende Schulen und - was noch wichtiger ist - fit für ein erfolgreiches, selbstbestimmtes Leben zu machen. Bitte unterstützen Sie mit der Zustimmung zu diesem Antrag uns und damit vor allem auch die Schülerinnen und Schüler.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen werden in den niedersächsischen Grundschulen täglich unseren jüngsten Schülerinnen und Schülern erfolgreich vermittelt. Die vielen engagierten Lehrkräfte leisten hier eine herausragende Arbeit, um die Kinder für die weiterführenden Schulen fit zu machen, aber auch - das ist noch wichtiger -, um sie auf ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben vorzubereiten.
Leider gibt es immer mehr Kinder, denen nicht mehr zu Hause vorgelesen, nicht diese Freude am Lesen vermittelt und damit auch der Zugang zu Bildung und einer völlig neuen Welt verschlossen wird. Die meisten von uns waren am 15. November unterwegs und haben kleinen Kindern oder - wie ich - Senioren vorgelesen. Gerade bei kleinen Kindern merkt man, wie begeistert sie bei der Sache sind: „Noch eine Geschichte! Noch eine Geschichte!“ Gerade auch die persönliche Interaktion mit dem, der vorliest, ist wichtig.
Leider ist es so, dass nicht nur in sogenannten bildungsfernen Schichten nicht vorgelesen wird, sondern das passiert in immer mehr Familien. Mit Entsetzen habe ich letztens im entfernten Bekanntenkreis eine Familie kennengerlernt, da wurde dem achtjährigen Kind eine „Alexa“ geschenkt, damit sie abends die Geschichten vorlesen kann. Das ist sicher nicht der Weg, den wir haben wollen, sondern das Vorlesen von Mensch zu Mensch ist das, wie wir unsere Kinder für das Lesen und damit für einen erfolgreichen Bildungsweg fähig machen.
Denn gerade die Fähigkeit des sinnentnehmenden Lesens ist unabdingbar für diesen späteren Erfolg im Bildungsleben, aber auch im weiteren Leben.
In der letzten IQB-Studie wurde festgestellt, dass leider 13 % der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler am Ende der 4. Klasse noch Probleme beim Lesen haben. Dieses Ergebnis ist natürlich nicht zufriedenstellend. Da wollen wir uns auch nicht ausruhen. Wir wollen dazu beitragen, dass die Lesekompetenz dieser Kinder weiter verstärkt wird.
Insofern stimme ich mit Ihnen, Herr Försterling, überein. Aber in einigen Punkten, wie Sie dieses erreichen wollen, sind wir doch noch etwas auseinander.
Einige Punkte haben wir schon umgesetzt. Natürlich kann man auch hier noch mehr machen. Das ist völlig klar. So gibt es natürlich, wie erwähnt wurde, Fortbildungen in der Mediennutzung für Lehrerinnen und Lehrer. Die Einbindung von Lesementoren findet in vielen Schulen in hervorragender Art und Weise statt. Auch Lesewettbewerbe, die die Kinder mit Begeisterung in den Grundschulen mitmachen, können hier noch weiter gefördert und ausgebaut werden.
Allerdings würde der erste Punkt, den Sie angeführt haben, im Primarbereich verpflichtend eine weitere Stunde Deutsch pro Woche für jeden Jahrgang einzurichten, allein ca. 520 Vollzeitlehrerstellen bedeuten. Ganz davon abgesehen: Wie soll man das in die Stundentafeln, die es im Moment gibt, noch einfügen?
Ich habe das Gefühl, dass Sie so ein bisschen diese Forderung stellen und sagen, das kann man natürlich ganz leicht umsetzen. Ich glaube aber, Sie wissen, die Landesregierung ist auf einem sehr guten Weg, die Lehrerversorgung weiter zu verbessern. Dann mal eben über 500 Lehrer zusätzlich zu fordern, konterkariert das Ganze natürlich.
Sie wissen auch, dass diese Lehrer nicht auf den Bäumen wachsen. Das ist aber zum Glück für jeden, der sich mit dem Thema Schule auseinandersetzt, auch durchschaubar. Ich glaube, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in Politik, die sich mit diesem Thema befassen, wird nicht unbedingt gestärkt, wenn solche Forderungen gestellt werden.
Bei dem Ziel, das Sie genannt haben, sind wir uns einig, die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und auch hier die Schulen zu unterstützen. Über die Schritte, wie wir dieses Ziel erreichen können, um die Kinder zu stärken, aber auch den Lehrern eine Hilfestellung zu geben, werden wir sicher im Ausschuss konstruktiv und ausführlich miteinander diskutieren. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bündnis 90/Die Grünen fordern mit ihrem Antrag, jede Straßenmeisterei und Polizeidienststelle in Niedersachsen mit mindestens einem Haustierchiplesegerät auszustatten. In Ihrer Begründung gehen Sie u. a. darauf ein, dass die Ungewissheit über den Verbleib eines Haustiers für Menschen sehr belastend sein kann. Rein emotional betrachtet, kann ich Ihnen hier durchaus zustimmen. Ich habe das selbst einmal mitgemacht, dass wir vier Tage lang nicht wussten, wohin unser Hund verschwunden war. Er ist zum Glück gefunden worden. Das ist quasi ein Familienmitglied, auf das man wartet.
Aber wir sind hier im Landtag. Wir sind nicht dabei, rein emotionale Entscheidungen zu treffen, sondern unsere Entscheidungen sollen auch aufgrund von Fakten, Gesetzen und Rechtsverordnungen gelten.
Die Landesregierung hat uns zu der flächendeckenden Einführung von Chiplesegeräten, zu den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowohl zur Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen als auch über den Umgang mit lebenden und toten Fundtieren ausführlich informiert.
Die Kennzeichnung von Transpondern, das sogenannte Chippen der Hunde über sechs Monate, und die Registrierung sind in Niedersachsen nach dem speziellen Gefahrenabwehrrecht, dem
NHundG, dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden, Pflicht. Die Zuständigkeit für die Kontrolle liegt hier bei den zuständigen Gemeinden. Damit die Kontrolle durchgeführt werden kann, müssen natürlich Lesegeräte vor Ort sein.
Für Katzen gibt es eine solche landesweite Vorgabe nicht. Allerdings können Gemeinden eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung
erlassen. Sofern sie dies erlassen haben, liegt auch hier die Pflicht der Überwachung wieder bei den Gemeinden.
Wenn Hunde und Katzen lebend als Fundtiere bei der zuständigen Gemeinde gemeldet oder abgegeben werden, liegt das schnelle Auffinden der Tierhalterinnen und Tierhalter auch aus Kostengründen in ihrem Interesse. Die Gemeinden, die dafür keine Lesegeräte vorhalten, beauftragen in der Regel Tierschutzvereine, Tierheime oder auch Tierärzte, die diese Tiere gegebenenfalls auch behandeln und aufbewahren.
Beim Auffinden von toten Hunden und Katzen haben wir wieder eine andere Rechtsgrundlage. Weder aus dem NHundG noch aus dem Tierschutzgesetz ergibt sich eine Rechtsgrundlage für die verpflichtende Kontrolle einer Kennzeichnung der aufgefundenen Tierkadaver. Die Beseitigung ist durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz - ich weiß, das hört sich furchtbar an; aber das ist nun einmal so - geregelt. Hier sind die Straßenbaubehörden in der Pflicht, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, und auch wieder nicht das Land Niedersachsen.
Wie schon zu Anfang meiner Rede gesagt: Rein emotional gesehen, könnte man schon geneigt sein, diesem Antrag zuzustimmen. Fakt ist aber, dass wir nicht zuständig sind und uns hier auch nicht in die Zuständigkeit der Kreise und der Gemeinden einmischen werden.
Des Weiteren gibt es neben den nicht registrierten Hauskatzen in Niedersachsen schätzungsweise 200 000 verwilderte Hauskatzen. Dort unterstützt das Land Niedersachsen auch in diesem Jahr ein Programm, bei dem wild lebende Katzen von Tierärzten kastriert und mit einem Chip gekennzeichnet und registriert werden.
Eine Kontrolle kann erst dann effektiv sein, wenn es landesweit eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen gibt - initiiert aber durch die Gemeinden, die dafür zuständig sind - und auch die streunenden Katzen erfasst werden können. Das ist für uns der erste notwendige Schritt, bevor wir über den zweiten Schritt, eine flächendeckende Kontrolle von toten Tieren im Straßenverkehr, sprechen wollen.
Dazu kommt dann noch die Frage der Praktikabilität: Würde es wirklich reichen, nur die Straßenmeistereien und Polizeiinspektionen oder -kommissariate auszustatten? Müssten wir dann nicht eher jedes Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausstatten? Ist das dann noch verhältnismäßig? Denn das sind eine ganze Menge Kosten. Allein die Polizei hat über 4 200 Fahrzeuge.
Ich fand die Anmerkung der Tierärztekammer heute in der Presse durchaus richtig. Herr Lorenz, der Geschäftsführer, hat gesagt, dass es in keinem Verhältnis steht, diesen Aufwand zu betreiben; denn die Zahl der Tiere, die überfahren und die dann am Straßenrand oder irgendwo verscharrt werden, ist nicht besonders hoch.
Für den Einzelnen und für die einzelne Familie - da gebe ich Ihnen völlig recht - ist das zum Teil ein Schicksalsschlag. Alte Menschen weinen und sind traurig, und Kinder sind sehr betroffen, aber auch die anderen Familienangehörigen.
Aber rein aus emotionalen Dingen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Wir können zu vielen Punkten nicht beipflichten und werden deshalb Ihren Antrag in Gänze ablehnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den ausführlichen Beratungen im Fachausschuss - und ich gehöre diesem Ausschuss an - wird es für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion,
nicht weiter verwunderlich sein, dass wir Ihren Antrag ablehnen und somit der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses folgen werden.
Schule bedeutet heute nicht mehr nur reine Wissensvermittlung durch Lehrerinnen und Lehrer. An unseren Schulen arbeiten die unterschiedlichsten Berufsgruppen mit unterschiedlichen Arbeitsfeldern in hervorragender Art und Weise zusammen und sorgen so dafür, unseren Kindern und Jugendlichen eine bestmögliche Ausbildung und Chancengleichheit zu ermöglichen.
Dadurch steht das Land im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Arbeitgebern. So war die Gewährung einer Zulage ein Mittel, die Attraktivität des Landes Niedersachsen als Arbeitgeber zu steigern und so entsprechende Fachkräfte zu gewinnen.
Im Ausschuss wurde uns vom MF ausführlich erläutert, dass eine offizielle Anerkennung unterrichtsbegleitender Tätigkeiten keine Auswirkung auf die Zulagenberechtigung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion hat. Die Gewährung der Entgeltgruppenzulage ist ausschließlich an die Profession und nicht an den Aufgabenbereich geknüpft. Insofern hat bereits der erste Punkt Ihres Antrages, also die Anerkennung, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wohl auch unterrichtsbegleitende Tätigkeiten ausüben, keine Auswirkungen auf die Zulagenberechtigung.
Auch aus tarifrechtlicher Sicht gibt es keine Möglichkeit der Zahlung der Zulage. Die von Ihnen geforderte Maßnahme beträfe eine Vielzahl von Beschäftigten, und das Land Niedersachsen ist als Mitglied der TdL nicht befugt, allein zu entscheiden, ob die Zulage gezahlt werden kann oder nicht. Nach der Satzung der TdL wäre für diese Maßnahme eine Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das Land Niedersachsen hat seine Möglichkeiten bei der TdL genutzt, um zu versuchen, die Schaffung einer Ausweitung der Zulage auf weitere Berufsgruppen zu ermöglichen. Da dies abgelehnt wurde, sind uns hier die Hände gebunden. Natürlich würden wir auch gerne diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Zulage zahlen. Aber auf diesem Wege ist es leider nicht möglich.
Wir erkennen natürlich an, dass Sie sich in Ihrem Antrag für die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen. Ehrlicherweise müssten Sie aber nach den Ausführungen, die wir durch die
zuständigen Fachleute der Ministerien im Kultusausschuss bekommen haben, auch zugeben, dass wir als Politik an diesem Punkt keine Veränderung mehr erreichen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen und Wochen stand das massenhafte Töten von männlichen Küken sehr im Fokus - sowohl in der Presse als auch bei den Verbraucherinnen und Verbrau
chern. Nahezu jeder - die Landwirte und natürlich auch wir als verantwortliche Politikerinnen und Politiker - hat sich dazu bekannt, dass diese Praxis schnellstmöglich abgeschafft werden soll. Aber wie ist es überhaupt zu einer solchen Praxis gekommen?
Die heile Welt, in der die Hühner im Garten gehalten werden, in der die jungen Hühner und Hähnchen geschlachtet und als Sonntagsbraten auf den Tisch kamen und in der man die alten Hühner noch als Suppenhuhn nutzte, sind natürlich lange vorbei. Die Landwirtschaft hat sich auf die sogenannten Hybridhühner verlegt und ist damit den Ansprüchen, die die Bevölkerung hatte, gerecht geworden. Die alten Hühnerrassen taugten natürlich nicht mehr dafür und drohten - und drohen leider immer noch - auszusterben.
Zum Glück besinnen wir uns heute wieder auf diese genetische Vielfalt. Den Erhalt seltener Nutztierrassen zu fördern, ist heute aktueller denn je. Schauen wir uns die Zahlen an! Noch 1981 waren nur 70 Haustierrassen als gefährdet angesehen, heute sind es mittlerweile 170 Rassen, die auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen - kurz GEH genannt - stehen.
„Biodiversität“ und „Artenvielfalt“ sind auch in der Bevölkerung zu Schlagworten geworden, allerdings meist nur, wenn man über Wildtiere spricht. Jeder, der hier im Plenarsaal sitzt, hat mit Sicherheit in seiner Heimatkommune schon einmal ein Problem mit einem Bauvorhaben gehabt, weil es dort Feldhamster, Bekassinen, Juchtenkäfer oder Ähnliches gab. Engagierte Bürgerinnen und Bürger setzen sich sehr für die Artenvielfalt ein, aber das hört meist mit Tierpatenschaften beim BUND oder Ähnlichem auf.
Unsere Aufgabe ist es deshalb, die alten Nutztierrassen, die hier leider nicht so im Vordergrund stehen, zu erhalten und zu fördern. Zu deren Erhaltung tragen, wie meine Kolleginnen und Kollegen eben schon gesagt haben, insbesondere die landwirtschaftlichen Kleinbetriebe und sehr viele Hobbyzüchter bei. Dazu bedarf es nicht nur viel Zeit und Arbeit der Züchter, sondern häufig ist das auch mit einem sehr großen finanziellen Aufwand verbunden. Dieses Engagement möchten wir mit diesem Vorschlag hier entsprechend unterstützen und so effektiv zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Nutztierhaltung beitragen.
Neben der Förderung von Züchtern und Haltern mit Tieren, die Zuchtbescheinigungen und Einträge
ins Zuchtbuch aufweisen, werden auch Züchter unterstützt, die Genmaterial von alten Nutztierrassen zur Verfügung stellen. Die Möglichkeit, Zuchterhaltungsprämien, die es ja bereits gibt, noch bekannter zu machen, um so für noch mehr Menschen die Anreize zu schaffen, sich für den Erhalt dieser Rassen einzusetzen, wird von uns auch gefördert.
Ganz wichtig finde ich auch den regelmäßigen Bericht, der alle drei Jahre herausgegeben werden soll. Auf seiner Grundlage können wir prüfen, ob die Maßnahmen, die wir hier eingefordert haben, effektiv sind oder ob wir gegebenenfalls nachsteuern müssen.
Nun kam am Freitag ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Frau Staudte, Sie hatten das bereits im Mai angekündigt. Leider kam er so spät, dass wir uns inhaltlich zwischen den Fraktionen nicht mehr abstimmen konnten, was ich sehr bedauerlich finde. Aber es geht nicht nur um die fehlende Abstimmung. Auch inhaltlich enthält der Änderungsantrag ein paar Punkte, die wir schwierig finden, z. B. eine institutionelle Förderung der Arche-Parks bzw. Arche-Regionen. Egal, wie gut die Arbeit auch ist, die sie machen, eine institutionelle Förderung finde ich immer sehr schwierig. Dazu kommt auch die Ausweitung der Liste der förderfähigen Rassen, die nicht den Regionalbezug aufweisen. Da ergibt sich die Frage, wo wir aufhören: Hören wir in Thüringen auf? Hören wir in Frankreich auf? Hören wir vielleicht bei aus den USA eingeführten Nutztierrassen auf?
Bei anderen Punkten wie den Bienen hätte ich Ihnen sehr gerne zugestimmt. Aber leider konnten wir uns nicht mehr beraten.
Wir von der SPD-Fraktion sind überzeugt, dass wir mit unserem vorliegenden Antrag einen wichtigen und richtigen Schritt zur Erhaltung seltener Nutztierrassen gehen, und bitten daher um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin Otte Kinast, meine Frage an die Landesregierung ist: Wie will die Landesregierung die Einhaltung des neuen Düngerechts konsequent kontrollieren?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen leben zurzeit ca. 180 Kinder aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern.
Diese Kinder sind auf verschiedenste Art und Weise zu uns nach Niedersachsen gelangt. Nicht wenige haben Fluchterfahrungen hinter sich. Aber auch die, die keine Fluchterfahrungen haben, sind häufig von Gewalt, Hunger, Verfolgung oder Ähnlichem bedroht worden. Es gibt natürlich auch Kinder, die auf einem relativ sicheren Weg hierher gekommen sind, deren Eltern sich aber hier für sich und ihre Familien ein besseres Leben erhoffen.
Egal aber, ob diese Kinder mit Fluchterfahrung oder ohne erlittene Traumata bei uns sind, eines haben diese jungen Menschen gemeinsam: Sie sind entwurzelt. Ihnen fehlt ihre Heimat. Sie sind in einer völlig fremden Umgebung. Sie sind mit einer fremden Sprache konfrontiert und müssen sich erst einmal hier zurechtfinden.
Die schulischen Kenntnisse dieser Kinder und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen
sind völlig unterschiedlich. Hier gibt es Kinder und Jugendliche, die kurz vor einem Schulabschluss stehen, der dem Abitur gleichzustellen ist. Aber es gibt natürlich auch Kinder, die eine Schule seit vielen Jahren nicht oder auch noch gar nicht besucht haben. Diese müssen alphabetisiert werden. Sie müssen aber auch erst einmal an einen regelmäßigen Schulbesuch gewöhnt werden. Auch ihre Familien müssen daran herangeführt werden.
Um allen Kindern und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen gerecht zu werden, ist die Interkulturelle Lernwerkstatt 2.0 mit jeweils mindestens zwei abgeordneten Lehrkräften eingerichtet worden. Dadurch wird ganzjährig - das ist wichtig: auch in den Ferien - ein auf die jungen Menschen abgestimmtes Bildungsangebot vorgehalten. Es wird hier bewusst auf starre Standards verzichtet, damit die Kinder individuell betreut werden können, damit sie sich von ihrer teilweise sehr strapaziösen Anreise erholen können, sich in ihrer neuen Umgebung eingewöhnen können und auch erst einmal Kind sein dürfen.
Gerade in dieser ersten Zeit ist diese Art der Beschulung richtig und wichtig, um die Kinder und auch ihre Familien dort abzuholen, wo sie sich befinden, und sie in vielen Fällen auch wieder auf einen regelmäßigen Schulbesuch vorzubereiten.
- Ich bin ja noch nicht fertig.
Solange neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, also in deren Erstaufnahmeeinrichtung, untergebracht sind, haben sie noch keinen dauerhaften Wohnsitz im schulrechtlichen Sinne und unterliegen daher zurzeit nicht der Schulpflicht.
- Darf ich vielleicht mal zu Ende reden?
- Sie wissen doch gar nicht, was ich hier stehen habe. Oder möchten Sie weiterreden?
Leider ist es in der Praxis so, dass es Kinder insbesondere aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern gibt, für die die Erstaufnahmeeinrichtungen nicht nur eine kurzfristige Lösung sind, sondern sie deutlich länger dort untergebracht sind. So sind ungefähr 70 Kinder länger als drei Monate dort, 30 Kinder sogar länger als sechs Monate und, wie Herr Onay es schon gesagt hat, zum Teil auch bis zu 22 Monate. Insbesondere für diese Kinder wäre eine verpflichtende Beschulung wichtig und richtig. Egal, ob sie perspektivisch in Deutschland bleiben können oder in ihre Herkunftsländer zurückkehren werden - eine gute Schulausbildung ist für ihr weiteres und selbstbestimmtes Leben ein entscheidender Baustein.
Wie mir aus der Sitzung der Kommission für Migration und Teilhabe berichtet wurde, hat der GBD eine Stellungnahme zum Thema Schulpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen abgegeben. Es wurde u. a. die Auffassung vertreten, dass die Regelungen in den ergänzenden Bestimmungen zum gewöhnlichen Aufenthalt im Hinblick auf den aktuellen Zustand - also einer längeren Verweildauer von über drei Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung - zu überprüfen sind und gegebenenfalls eine Änderung der gesetzlichen Bestimmung des Niedersächsischen Schulgesetzes in Erwägung zu ziehen ist.
Aufgrund der Signale, die wir auf Nachfrage im Ministerium erhalten haben, gehen wir als SPDFraktion daher davon aus, dass das Ministerium an einer Lösung arbeitet, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen zum nächsten Schuljahr an einer Regelschule oder aber auch in Anbindung an eine Regelschule vor Ort verpflichtend zu beschulen. Damit gewährleisten wir dann allen Kindern und Jugendlichen einen Einstieg in eine erfolgreiche Schullaufbahn, unabhängig davon, wo sie später zu Hause sind und eine Schule besuchen werden.
Vielen Dank.
Ich habe ja angesprochen, dass wir beim Ministerium nachgefragt haben, dass es die Einwände des GBD gibt und dass darauf selbstverständlich auch reagiert wird. Ich finde, das hat sich am Ende meiner Rede, recht klar dargestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“: Das war das Erste, was mir in den Sinn kam, als ich diesen Antrag gelesen habe - aber leider nicht in einem so netten Zusammenhang wie beim gleichnamigen Film, sondern eher verbunden mit dem düsteren Tatort mit Ulrich Tukur „Murot und das Murmeltier“.
Wie so häufig kommen hier von der ganz rechten Seite dieses Parlaments Anträge, in denen Dinge gefordert werden, die wir sowieso tun. Wenn wir dann auch ohne Ihr Zutun und ohne Ihre überflüssigen Anträge so handeln, wie wir sowieso gehandelt hätten,
fehlt im Anschluss nur noch die Aussage: Unsere Partei wirkt.
Ich frage mich, wie Sie darauf kommen, dass die regierungstragenden Fraktionen den Erhalt der Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung infrage stellen. Im Koalitionsvertrag steht:
„Um den Schulen und Schulträgern zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten zu geben,
werden wir das Konzept zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Förderbereich der emotionalen und sozialen Entwicklung prüfen und gegebenenfalls anpassen.“
Eindeutig wird hier von zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten gesprochen und nicht etwa von der Abschaffung dieser Schulform.
Mir ist durchaus bewusst, dass es in der letzten Wahlperiode da große Unklarheiten bei den Trägern gab. Ich selbst war Mitglied des Schulausschusses der Region Hannover. Wir wollten die Förderschule auf der Bult, eine Förderschule mit diesem Schwerpunkt, neu bauen und wussten nicht, wie es dort weitergehen soll. Aber im Jahr 2015 wurden mit dem Schulgesetz diese Vorbehalte ausgeräumt. Darin wurde der dauerhafte Bestand dieser Schulform zugesichert. Und prompt begann die Region Hannover auch, diese Schule zu bauen.
Ihren Antrag hätten Sie sich auch sparen können, wenn Sie die Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Bode gelesen hätten, die im Oktober 2018 kam. Herr Bode fragte nämlich, inwieweit sich die Inklusion auf Unterrichtsversorgung auswirkt. Ich zitiere hier aus der Antwort:
„Alle anderen Formen der Förderschule“
- zur Klarstellung: außer der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen -
„bleiben erhalten. So werden Förderschulen mit den folgenden Förderschwerpunkten weiterhin vorgehalten: Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Hören, Sehen, und Sprache.“
Lesen bewahrt also manchmal davor, Anträge zu schreiben, die völlig überflüssig sind.
Aber spätestens nach den Beiträgen während dieser Plenarwoche ist uns allen noch deutlicher geworden, dass Sie gegen das Menschenrecht auf Inklusion sind, dass Sie für eine klare Trennung von Schülerinnen und Schülern strikt nach Leistung sind und dass Sie für ein Erziehungsmodell des vergangenen Jahrhunderts stehen.
Zum Glück ist die Zeit aber nicht stehen geblieben, sondern wir haben uns weiterentwickelt. Wir ste
hen für das Menschenrecht auf Inklusion und für die Wahlmöglichkeit der Eltern, ihren Kindern sowohl mit als auch ohne Beeinträchtigung eine bestmögliche Beschulung zu ermöglichen.
Stellen Sie sich hier nicht als Retter der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung dar! Wir sind uns sehr bewusst, welch gute und wertvolle Arbeit dort im Sinne der beschulten jungen Menschen geleistet wird. Niemand von den regierungstragenden Fraktionen stellt diese Schulform infrage.
Unsere Schulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung leisten eine hervorragende Arbeit. Sie werden auch ohne überflüssige Anträge von Ihrer Seite von uns vollumfänglich in ihrer guten Arbeit unterstützt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was haben das Vorwerkhuhn, die Weiße hornlose Heidschnucke, das Merinofleischschaf, die Bunte Edelziege, die Diepholzer und die Leinegans, das Deutsche Shorthorn und das Schwere Ostfriesisch-Altoldenburgische Warmblut gemeinsam? - Bei dem Titel dieses Antrags wissen Sie es sicherlich schon: Es handelt sich hierbei um alte heimische Tierrassen. Sie gehören zu den 26 Nutztierrassen, deren Zucht zurzeit in Niedersachsen seitens des Landes unter Beteiligung des Bundes gefördert wird.
Die Förderung ist Bestandteil der Agrarbiodiversitätsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Landes Niedersachsen, die u. a. auf dem „Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen“ aufbauen.
Um in die Förderung aufgenommen zu werden, müssen die Züchterinnen und Züchter einen Katalog an Kriterien erfüllen. So müssen u. a. die Tiere in einem genehmigten Zuchtbuch eines anerkannten Zuchtverbands eingetragen sein, und die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, fünf Jahre an dem Zuchterhaltungsprogramm teilzunehmen. Bei Geflügel ist z. B. die aktive Teilnahme am Zuchtprogramm eines entsprechenden Zuchtverbands oder Herdbuchvereins Voraussetzung.
Der Erhalt dieser wertvollen genetischen Vielfalt und damit auch der Erhalt dieses wertvollen Kulturguts wird in der Regel von kleineren Zuchtbetrieben und Hobbyzüchtern gewährleistet. Um den
Ansprüchen des Marktes und der Verbraucherinnen und Verbraucher, Fleisch und auch andere tierische Produkte jederzeit in hoher Qualität und noch dazu zu sehr günstigen Preisen erwerben zu können, gerecht zu werden, eignen sich diese Nutztierrassen nicht. Ein Vorwerkhuhn z. B. besteht eben nicht fast nur aus Brustfilet und hat auch nicht eine so unglaublich hohe Legeleistung wie die Hybridhühner, die heute in der Regel gehalten werden.
Unsere alten Nutztierrassen haben aber oft Eigenschaften, mit denen sie sich besser als ihre hochgezüchteten Verwandten an Änderungen des Klimas und auch des Nahrungsangebots anpassen können. Trotz aller Fördermöglichkeiten ist die Zucht dieser alten Nutztierrassen oft eine kostspielige Liebhaberangelegenheit. So ist die Haltung von Schafen auch jetzt schon häufig ein Zuschussgeschäft. Der Erlös z. B. aus dem Verkauf der Wolle liegt bei den heutigen Weltmarktpreisen deutlich unter denen einer Schafschur. Aber wie sähen unsere Deiche und wie sähe unsere Lüneburger Heide ohne die Schafe aus?
Die finanzielle Belastung der kleinen Betriebe und Hobbyzuchten durch die Dürre des vergangenen Sommers und die damit verbundenen Ernteausfälle sowie durch die gestiegenen Kosten für Futter ist enorm und oft nur schwer oder gar nicht aufzufangen.
In Niedersachsen sind für bedrohte landwirtschaftliche Nutztierrassen bereits seit 1984 einige Maßnahmen erfolgreich eingeführt und ausgebaut worden. So gab es Zuchterhaltungsprämien für die unterschiedlichsten Tierrassen, Förderungen für die Anlage und Führung von Zuchtbüchern für vom Aussterben bedrohte Rassen, aber auch Samengewinnungen zwecks Anlage einer Kryokonserve bei bedrohten Schaf- und Ziegenrassen.
Diese Maßnahmen müssen zum Erhalt der Agrarbiodiversität erhalten und ausgebaut werden; denn Biodiversität umfasst nicht nur Wildpflanzen, Insekten, Amphibien und Wildtiere, Biodiversität bedeutet auch den Erhalt unserer alten Nutztierrassen. Dazu haben wir uns auf Bundes- und auf Landesebene verpflichtet, und dem wollen wir auch gerecht werden.
Ich werde zur Unterstreichung dieses Themas noch kurz auf die spezielle Problematik in der Hühnerzucht eingehen.
Der weitaus größte Teil der Biodiversität des Haushuhns liegt in der Obhut von Hobbyzüchtern. Dank des Engagements dieser Züchterinnen und Züchter, die den ehrenamtlich agierenden Organisationen und Verbänden angeschlossen sind, konnte bereits ein Aussterben einiger Rassen verhindert werden. Mit der Abgabe von Bruteiern und Nachzuchten werden schon heute von den Verbänden und Organisationen auf direktem Wege private Halter und Züchter ebenso wie neue Interessenten angesprochen.
Des Weiteren finden öffentlichkeitswirksame Sonderpräsentationen über gefährdete Geflügelrassen statt, beispielsweise anlässlich der Verbands- und Vereinsschauen der organisierten Rassegeflügelzüchter. Ich vermute mal, fast jeder von Ihnen hat schon einmal an einer solchen Schau im eigenen Wahlkreis teilgenommen.
Aber um die Bestandsaufgabe von Zuchten, die leider nicht wegzudiskutieren ist, zu verhindern, können auch finanzielle Anreize zum Erhalt dieser Hühnerrassen erfolgreich sein. Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Kryoreservevorhaben von Hahnensperma unter Beteiligung der Verbände und Wissenschaft ist eine Möglichkeit auf Bundesebene, um einem möglichen Bestandsverlust durch eine dauerhafte Lagerung entgegenzuwirken. Insbesondere wenn der Fortbestand weiterer Arten gewährleistet werden soll, ist das hiermit beauftragte FriedrichLoeffler-Institut in Mariensee - für die, die es nicht wissen: das liegt hier in der Region Hannover und gehört zur Stadt Neustadt am Rübenberge - - -
Auch das Friedrich-Loeffler-Institut ist auf die Mithilfe von Züchterinnen und Züchtern angewiesen, um überhaupt an die notwendige Menge des Genmaterials zu kommen. Die genetische Vielfalt der Geflügelrassen muss auch aus diesem Grund weiterhin in ihren Beständen vor Ort bei den Züchterinnen und Züchtern gestärkt und gefestigt werden.
Ich freue mich auf die kommenden Beratungen im Ausschuss, in denen wir sicher zu gemeinsamen Lösungen, wie wir den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen angemessen fördern und damit auch ihre Vielfalt erhalten können.
Eine kleine Sache noch zu Ihnen, Frau Staudte. Das Angler Schwein kommt aus der Region um Flensburg. Die dortige Landschaft nennt sich Angeln.
Die werden in Schleswig-Holstein gefördert. Ich bin da aufgewachsen; daher ist mir das bekannt.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier über die Informationsbroschüre „Ene, mene, muh - und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“ der Amadeu Antonio Stiftung. Die Broschüre wurde nicht nur vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, sondern auch von Dreilinden und der Freudenberg Stiftung finanziert.
Wie zu erwarten war, bezog sich schon Frau Guth in Ihrer Haushaltsrede auf das, was auch die BildZeitung über diese Studie breitgetreten hatte. Zum Glück sind wir hier nicht bei der Bild-Zeitung und nehmen kurze, aus dem Zusammenhang gerissene Zitate, um sie dann reißerisch auszuschlachten.
Das fragliche Zitat, das Frau Guth gebracht hat und das auch in der Bild-Zeitung stand, lautet:
„Das Mädchen trägt Kleider und Zöpfe, es wird zu Hause zu Haus- und Handarbeiten angeleitet, der Junge wird stark körperlich gefordert und gedrillt.“
Wenn ich nur diesen kurzen Ausschnitt nehme, kann ich mir durchaus vorstellen, dass hier Ihre erzkonservativen Emotionen hochkochen. Was soll an so einem traditionellen Weltbild denn zu kritisieren sein? - Nur, dass es sich um einen kurzen Ausschnitt aus einem Fallbeispiel handelt, in dem über Kinder berichtet wird, deren Eltern bekanntermaßen einer rechtsextremen Kameradschaft angehören. Und andere Eltern fragen, wie sie reagieren sollen, weil ihre Kinder dort zum Geburtstag eingeladen sind. Ein vielleicht nicht täglich vorkommender Fall in unseren Kitas, aber leider gehört auch das mittlerweile zu unserem Kitaalltag.
Ich kann Ihnen deshalb nur raten, diese Broschüre offen und vorurteilsfrei in Gänze zu lesen und sich nicht anhand von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten in populistischer Art und Weise vor diesem Haus zu empören.
In der 60-seitigen Broschüre finden sich Handlungsempfehlungen für Erzieherinnen und Erzieher, die in Kindertagesstätten mit rechtsradikalen und nicht etwa, wie von Ihnen vorgegaukelt, mit konservativ geprägten Familien in Kontakt kommen.
Teil der Broschüre sind u. a. Analysen von zwölf anonymisierten Fallbeispielen, die leider so oder ähnlich zum Kita-Alltag gehören. Sie befassen sich z. B. mit dem pädagogischen Handeln von Kindern, mit der Elternarbeit, der Arbeit im Team und mit den Trägern sowie mit rechtsextrem engagierten Kolleginnen und Kollegen und in diesem Zusammenhang natürlich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen.
Grundsätzlich gilt: Es ist nicht Aufgabe des Staates, zu prüfen, wie Eltern leben und was sie denken. Das sagt auch die Stiftung.
Jedoch machen menschenfeindliche und diskriminierende Bemerkungen und Einstellungen auch vor Kindertagesstätten nicht Halt. Kinder schnappen sie zu Hause auf und geben sie weiter. Eltern kommen damit auf Erzieherinnen und Erzieher zu.
Die Broschüre „Ene, mene, muh - und raus bist du!“ unterstützt Erzieherinnen und Erzieher darin, eigenständig und fallbezogen zu handeln und zu entscheiden. Die Stiftung stellt klar:
„Es geht nicht um Kontrolle, sondern darum, eine Erziehungspartnerschaft von Erzieherinnen und Erziehern mit allen Familien zu unterstützen, die im Sinne der Bildungschancen ist.“
Wir Sozialdemokraten haben vollstes Vertrauen in die Qualität unserer niedersächsischen Kindertagesstätten und in die dort tätigen Erzieherinnen und Erzieher.
Sie haben in ihrer qualifizierten Ausbildung gelernt, mit den verschiedensten Problematiken umzugehen - und zwar zum Wohle des Kindes. Denn darum geht es hier. Des Weiteren werden sie natürlich auch jetzt in ihrer Tätigkeit von den Fachbehörden unterstützt. Aber die Welt dreht sich weiter. Es kommen neue Herausforderungen auf die in der Kinderbetreuung Tätigen zu.
Wenn Erzieherinnen und Erzieher auch hier in Niedersachsen Unterstützung durch Broschüren, wie z. B. die von Ihnen kritisierte, bekommen, so ist das gut und richtig. Wir brauchen hier in Niedersachsen kein Meldeportal für Lehrer und genauso wenig für unsere Erzieherinnen und Erzieher. Das ist es doch, was Sie wirklich erreichen wollen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bothe, ich scheine in meiner letzten Rede ja ganz viel richtig gemacht zu haben. Wenn Sie mich so oft zitieren und angreifen, dann zeigt mir das, dass ich genau auf dem richtigen Weg war.
Wir als SPD-Fraktion werden Ihren Antrag zum Landeserziehungsgeld heute mit Überzeugung ablehnen.
Dieser Antrag ist rückwärtsgewandte Gleichstellungspolitik, rückwärtsgewandte Familienpolitik, rückwärtsgewandte Bildungspolitik und ist auch aus finanzpolitischer Sicht völlig unsinnig.
Die Antragsteller möchten Wahlfreiheit schaffen, indem Eltern, die ihre Kinder im Alter von einem bis drei Jahren nicht in einer öffentlich subventionierten Einrichtung der Kindertagespflege betreuen lassen, eine Herdprämie in Höhe von 500 Euro bezahlt wird; das Ganze natürlich unabhängig vom Einkommen - außer bei denjenigen, die Sozialleistungen beziehen. Die sind natürlich ausgeschlossen.
Dazu kommt auch noch, dass die Eltern mindestens zwölf Monate in Niedersachsen gewohnt haben müssen.
Wieso diese Einschränkungen? Haben Sie Angst davor, dass bei Einführung eines Landeserziehungsgeldes Niedersachsen von Zuwanderern überschwemmt wird?
Bei der Einbringungsrede zu diesem Antrag wurde deutlich, welches rückwärtsgewandte Welt- und Familienbild die Antragsteller haben. Sie zitieren in einigen Punkten unseren Koalitionsvertrag, in dem wir hervorheben, wie wichtig die ersten Lebensjahre für die Entwicklung der Kinder sind - in dieser Zeit werden die Grundlagen für die Bildungschancen gelegt - und dass die niedersächsischen Kindertagesstätten dazu einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag haben. Ein Schwerpunkt für uns ist der Zugang zu Bildung für alle Kinder.
In Ihrem veralteten Familienbild behaupten Sie - ich zitiere hier -:
„Es ist wissenschaftlich belegt, dass gerade in den ersten drei Lebensjahren die körperliche und seelische Nähe zur Mutter viel entscheidender ist als alle frühkindlichen Bildungsexperimente am lebenden Objekt.“
Selbstverständlich ist eine gute und sichere emotionale Bindung zu den Eltern - und nicht nur zur Mutter - entscheidend für eine positive Entwicklung der Kinder. Aber muss dafür ein Elternteil den ganzen Tag zu Hause bleiben und rund um die Uhr das Kind betreuen? Sollen Familien dafür finanziell belohnt werden, dass ein Elternteil zu Hause betreut? Sind die Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, oder arbeitende Alleinerziehende etwa die schlechteren Eltern?
Zum Glück sind die Zeiten, in denen Mütter als Rabenmütter bezeichnet wurden, wenn sie ihre Kinder in einer Kita betreuen ließen, lange vorbei.
Denn eines zeigen uns die Zahlen der betreuten Kinder ganz deutlich an: Sie wachsen kontinuierlich. Kontinuierlich kommen mehr Kinder, auch im Alter von ein bis drei Jahren, in eine Betreuungseinrichtung. - Wenn wir uns im Vergleich mit dem europäischen Ausland oder auch den östlichen Bundesländern sehen, dann ist unsere Quote noch ziemlich niedrig. Nehmen Sie z. B. Italien - und ich glaube nicht, dass Italiener schlechtere Eltern sind als Deutsche.
Bei uns werden zurzeit gerade einmal 30 % der unter Dreijährigen in Kindertagesstätten betreut. Wir werden dafür sorgen, dass der Anteil in dieser Legislaturperiode und auch in Zukunft weiter steigen wird. Damit schaffen wir in Niedersachsen eine echte Wahlfreiheit, die es insbesondere den Frauen ermöglicht, sich nicht mehr zwischen Kindern und Karriere entscheiden zu müssen.
Auf einen Punkt, der mich bei der Einbringung durch den Antragsteller besonders verärgert hat, möchte ich hier noch kurz eingehen. Sie sprachen von - ich hatte es bereits zitiert - „frühkindlichen Bildungsexperimenten am lebenden Objekt“. Das ist eine unglaubliche Behauptung und eine Ohrfeige für die Erzieherinnen und Erzieher, die täglich in den Kindertagesstätten eine hochqualifizierte Arbeit leisten.
Was für eine Vorstellung haben Sie von den Kindertagesstätten bei uns? Dort bekommen gerade auch die Kinder, die zu Hause nicht die Förderung und Unterstützung erhalten, die sie benötigen, oder deren Eltern sie ihnen nicht geben können, die Bildungschancen, die sie wirklich verdienen.
Gerade für finanzschwache Familien ist ein Landeserziehungsgeld ein Anreiz, ihre Kinder nicht in eine Kita zu geben, sondern zu Hause zu betreuen. Aber leider ist es auch heute noch so, dass besonders sozial und finanziell benachteiligte Kinder häufiger Sprach- und Entwicklungsdefizite haben. Ein langjähriger Besuch einer Kindertagesstätte hilft gerade diesen Kindern, Defizite auszugleichen und Ihnen die Bildungschancen zu geben, die sie verdient haben.
Wir werden die zur Verfügung stehenden Mittel auf jeden Fall nicht dazu verwenden, um sie in ein veraltetes und überholtes Belohnungssystem zu stecken, das Ihren verkrusteten Vorstellungen von Familie entspricht. Wir werden weiterhin für einen qualitativen und quantitativen Ausbau der frühkindlichen Betreuung sorgen.
Konfuzius soll einmal gesagt haben: „Gib einem Mann einen Fisch, und du ernährst ihn für einen Tag. Lehre einen Mann, zu fischen, und du ernährst ihn für sein Leben.“ - Wir wollen die finanziellen Mittel nicht für eine kurzfristig wirkende finanzielle Belohnung der Eltern verwenden, sondern wir setzen uns durch den Ausbau der frühkindlichen Bildung nachhaltig für mehr Chancengerechtigkeit und gute Bildung ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag unter dem Schlagwort „Wahlfreiheit schaffen“ die Einführung eines Landeserziehungsgeldes - ein familien- und bildungspolitisch rückwärtsgewandtes Modell,
das es in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile nur noch in Bayern und Sachsen gibt, nachdem Baden-Württemberg und Thüringen es abgeschafft haben.
Zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes in Thüringen führte u. a. ein Gutachten des Thüringer Landesrechnungshofes. Im Kern kam der Landesrechnungshof zu dem Urteil, dass die Ziele des Landeserziehungsgeldes familienbezogen, finanzbezogen und gesundheitsbezogen im Allgemeinen verfehlt wurden.
Das Land Thüringen hat daraus die richtigen Konsequenzen gezogen. Und wir wollen jetzt eine solche überholte Leistung wieder einführen?
Die Kollegen und Kolleginnen der AfD-Fraktion sprechen von „Wahlfreiheit schaffen“. Ich frage mich, wie Sie darauf kommen, Wahlfreiheit schaffen zu müssen. Auch bisher ist es Erziehungsberechtigten freigestellt, ob sie ihre Kinder in eine frühkindliche Bildungseinrichtung geben oder sie zu Hause betreuen.
Wahlfreiheit bedeutet für die Erziehungsberechtigten, dass wir ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Wahlfreiheit bedeutet auch, dass wir die Qualität der Kindertagesstätten garantieren und weiterentwickeln, so wie wir es z. B. durch die Einführung einer dritten Betreuungskraft im Krippenbereich getan haben.
Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass wir die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit einer Art Belohnungssystem Erziehungsberechtigten geben, damit diese ihre Kinder zu Hause betreuen können.
In der letzten Wahlperiode sind in Niedersachsen insgesamt 16 081 Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege mit rund 127 Millionen Euro an Bundes- und 31 Millionen Euro an Landesmitteln gefördert worden. - Das bedeutet für uns, Wahlfreiheit zu schaffen. Diesen Weg werden wir konsequent weiter beschreiten.
Warum ist es so wichtig, den weiteren Ausbau im Kindertagesstättenbereich für unter Dreijährige und in den Ausbau einer frühkindlichen Bildung voranzutreiben?
Zu diesem Thema stand in der Hannoverschen Allgemeinen vom 16. April auf der Titelseite ein Artikel mit der Überschrift „Fast jeder dritte Erstklässler kann nicht richtig sprechen“. Dieser Artikel bezieht sich auf das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchungen der Regionsverwaltung in den vergangenen drei Jahren. Besonders auffällig ist, dass es hierbei erhebliche Unterschiede in Bezug auf die sprachliche Kompetenz der Kinder gibt, die ganz offensichtlich vom Einkommen der Eltern abhängen. In den Kommunen, in denen besonders viele arme Kinder wohnen, besuchen besonders wenige Kinder mindestens drei Jahre eine Kindertagesstätte. Des Weiteren wird ausgeführt, dass es im Rahmen eines sozialpädiatrischen KitaKonzeptes der Region Hannover mit 34 sogenannten Brennpunkt-Kitas ein zentrales Ergebnis gab. Bereits im Alter von drei bis vier Jahren haben rund 31 % der Kinder mit erheblichen Sprachdefiziten zu kämpfen.
Die Frage, die uns beschäftigen sollte, ist also nicht: Wie können Familien dafür belohnt werden, dass sie ihre Kinder nicht in eine frühkindliche Bildungseinrichtung geben?
Unsere Aufgabe muss es sein, eine Antwort auf die Frage zu finden: Wie erreichen wir, dass möglichst viele sozial und finanziell benachteiligte Kinder möglichst frühzeitig in Bildungseinrichtungen kommen? Gerade für diese Kinder bedeutet der Besuch einer Kita über viele Jahre hinweg eine echte Chance, vorhandene Defizite auszugleichen und Bildungschancen zu erhöhen.
Hierbei schließe ich insbesondere die Kinder mit Zuwanderungsgeschichte ein. Je früher wir es diesen Kindern ermöglichen, unsere Sprache zu lernen, desto größer sind ihre Chancen. Aber gerade für diese Familien, für einkommensschwache Familien, kann ein Landeserziehungsgeld in Höhe von 500 Euro monatlich ein großer Anreiz sein, die Kinder zu Hause zu behalten. Das wollen wir verhindern.
Eine Anmerkung habe ich noch zu diesem Antrag. Die Kolleginnen und die Kollegen der AfD-Fraktion behaupten ja mehrfach, dass wir ihre Anträge nicht richtig lesen und dass wir ihnen nicht richtig zuhören. Ich habe mir diesen Antrag sehr genau durchgelesen. Die Punkte 2 und 3 haben mich ziemlich stutzig gemacht.
Wen wollen Sie mit den Einschränkungen, dass die Kinder ihren Hauptwohnsitz mindestens zwölf Monate vor Leistungsbeginn in Niedersachsen haben müssen und an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben mussten oder müssen, eigentlich ausgrenzen?
Meinen Sie damit die Familien, die neu nach Niedersachsen gezogen sind, weil sie hier einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben? Oder wollen Sie etwa verhindern, dass Familien mit Migrationshintergrund, die oder deren Kinder noch nicht so lange bei uns in Niedersachsen wohnen, von Ihrer Herdprämie profitieren können?