Protokoll der Sitzung vom 16.05.2018

Wenn der Kollege Henning damit einverstanden ist? - Ja, ganz großzügig. Wunderbar!

(Frank Henning [SPD]: So sind wir!)

Herr Kollege Bode für die FDP-Fraktion!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Henning, herzlichen Dank dafür. Ich dachte, es sei Usus, dass der Antragsteller immer zuerst das Wort hat.

(Sabine Tippelt [SPD]: Dann muss man rechtzeitig den Zettel abgeben!)

- Ich hatte ihn schon beim vorherigen Tagesordnungspunkt abgegeben.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Antrag vorgelegt, den Sie ablehnen wollen, obwohl es faktisch gar nicht mehr möglich ist, diesen Antrag abzulehnen.

Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive von Minister Althusmann einen konkreten Vorschlag gemacht und darum gebeten, dass das Ministerium die Aufhebung der genannten Vorschriften prüft. Dankenswerterweise hat das Ministerium unserem Antrag entsprechend diese

Prüfung bereits durchgeführt und dem Ausschuss darüber berichtet.

Den Antrag jetzt abzulehnen, wäre deshalb falsch. Sie können ihn für erledigt erklären, aber ihn abzulehnen, passt nicht, weil unserem Begehren tatsächlich bereits Rechnung getragen worden ist.

Mit dem Ergebnis sind wir allerdings nicht zufrieden. Denn das Ministerium hat im Ausschuss dargelegt, dass da wohl etwas dran sei, dass man die in Rede stehenden Vorschriften aufheben könnte, vielleicht sogar sollte, weil sie nicht mehr so richtig in den entsprechenden Rechtszusammenhang passen. Die Folge davon wäre, dass die Aufsicht und der Ansprechpartner nicht mehr das Landesbergamt wäre, sondern die Gewerbeaufsicht von Minister Lies. Man ist aber bei der Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verfahren in der Gewerbeaufsicht so bürokratisch seien, dass das für alle eine deutlichen Rückschritt bedeuten würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man denn tatsächlich zu diesem Ergebnis kommt und feststellt, dass die Verfahren in der Gewerbeaufsicht so bürokratisch sind, dass sie eine Verzögerung und mehr Schwierigkeiten für die Rechtsanwender bedeuten würden, müsste doch, wenn man wirklich Bürokratieabbau betreiben will, der nächste Schritt sein, zu prüfen, ob man nicht tatsächlich zu einer Vereinfachung der Rechtsanwendung beitragen kann, indem man die Verfahren bei der Gewerbeaufsicht vereinfacht.

Das ist übrigens auch der Grund, warum wir unseren Antrag nicht zurückgezogen haben, sondern hier noch einmal über ihn beraten wollen; denn ich bin der festen Überzeugung, dass die beiden Minister heute zum ersten Mal tief in diese Prüfergebnisse einsteigen, weil sie heute das erste Mal davon hören.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Du weißt, wovon du redest!)

Deshalb mein Hinweis: Ihre Häuser haben uns in der Tat recht gegeben, aber gleichzeitig gesagt: Anders wäre es zu bürokratisch. - Da Sie alle ja Bürokratie abbauen wollen, meine herzliche Bitte: Schauen Sie sich einmal die Abläufe in der Gewerbeaufsicht an! Sie können da noch viel tun.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Bode. - Wir bitten darum, das mit der Reihenfolge zu entschuldigen; die Reihenfolge hier oben war eine andere. Aber so etwas lässt sich ja sehr kollegial untereinander regeln. Danke.

Für die SPD-Fraktion nun der Kollege Frank Henning, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir also nun zum vorläufigen Höhepunkt der Plenardebatte für diese Woche, nämlich zur Verordnung über die Anwendung von Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten auf die bergbauliche Versuchsanlage der Studiengesellschaft für Doggererze in Othfresen, Landkreis Goslar, vom 25. August 1960! - Was für ein Titel, meine Damen und Herren!

(Christian Grascha [FDP]: Lange ge- übt, Herr Kollege!)

Die FDP-Fraktion hat gerade eben - wie auch im Wirtschaftsausschuss - zur Begründung ihres Antrags erklärt, sie sei beim Studium bergrechtlicher Vorschriften - man wundert sich, was die FDP so alles studiert - auf die genannte Verordnung gestoßen. Sie sei historisch bedingt - bei historisch gebe ich Ihnen recht, obwohl sie nur etwas älter ist als ich - und habe heute praktisch keine Relevanz mehr, und von daher könnte sie aufgehoben werden, so die Aussage des Kollegen Bode im Ausschuss.

Meine Damen und Herren, ich bin fast geneigt zu sagen: Was hat die Regierungskoalition aus SPD und CDU doch für eine komfortable Situation. Die FDP-Opposition hat offensichtlich nichts Besseres zu tun, als bergrechtliche Vorschriften aus den 60er-Jahren zu studieren. Wie schön! Was muss die Regierung hier also gut aufgestellt sein, wenn die Opposition nichts Besseres macht, als bergrechtliche Vorschriften der 60er-Jahre einer Prüfung zu unterziehen.

Aber worum geht es eigentlich im Kern, meine Damen und Herren? - Im Jahre 1922 wurde die Studiengesellschaft für Doggererze gegründet. Sie hatte den Zweck, durch wissenschaftliche und praktische Untersuchungen zur wirtschaftlichen Nutzung der Eisenerze beizutragen.

Da diese Tätigkeit eine enge Beziehung zu der unter das Bergrecht fallenden Aufbereitung von

Bodenschätzen hat, war es naheliegend, diese Tätigkeiten den bergrechtlichen Vorschriften zu unterwerfen. Die Versuchsanlage in Othfresen im Landkreis Goslar unterliegt daher der Bergaufsicht durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - kurz LBEG.

Die praktische Ausübung der Aufsicht durch das LBEG verursacht aber nach Auskunft unseres Wirtschaftsministeriums eben einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand, als die FDP angenommen hat. Im Wirtschaftsausschuss konnte das MW im Rahmen einer Unterrichtung, jedenfalls nach Auffassung der SPD-Fraktion, überzeugend darlegen, dass es keine zwingende Notwendigkeit gibt, nun diese Verordnung aufzuheben.

Die FDP begründet die Notwendigkeit damit, dass es an einer Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnung fehle, wenn man dem Text des Antrags Glauben schenken darf. Genau das sehen aber die Juristen aus dem Wirtschaftsministerium anders, Herr Bode. Die Verordnung wurde vielmehr auf der Grundlage des Allgemeinen Berggesetzes erlassen. Das Allgemeine Berggesetz ist zwar mit Inkrafttreten des Bundesberggesetzes außer Kraft getreten, dennoch gelten die auf der Grundlage des Allgemeinen Berggesetzes erlassenen Verordnungen weiter fort. Insoweit entsteht nach Auffassung der Juristen im MW überhaupt keine Regelungslücke.

Hinzu kommt, dass eine Aufhebung der Verordnung mit unnötigem Anpassungsaufwand sowohl aufseiten der Studiengesellschaft im Landkreis Goslar als auch aufseiten der Aufsichtsbehörden verbunden wäre.

Mit einer Aufhebung der Verordnung - das haben Sie allerdings richtig gesagt, Herr Bode - wäre auch keine Verwaltungsvereinfachung verbunden, da eine Aufsicht über die Studiengesellschaft dann durch die Gewerbeaufsicht erforderlich wäre. Durch eine Umstellung der Aufsicht wäre im Gegenteil sogar mehr Verwaltungsaufwand zu erwarten. Nach Auffassung der Rechtsgelehrten im MW, der wir uns als SPD-Fraktion ausdrücklich anschließen, wäre somit mehr Verwaltungsaufwand zu erwarten, da sich die jahrzehntelange Aufsicht durch die Bergverwaltung eben bewährt hat.

Meine Damen und Herren, ich weiß nicht genau, wie viele Kollegen den rechtlichen Auseinandersetzungen der Rechtsgelehrten hier im Hause und im MW haben folgen können. Für die SPD-Fraktion ist jedenfalls durch die Unterrichtung im Ausschuss deutlich geworden, dass die von der FDP ge

wünschte Aufhebung der Verordnung keinen Sinn macht, sodass wir heute Ihren Antrag ablehnen werden.

Im Interesse einer lebendigen Plenardebatte, Herr Bode, würde ich mir allerdings für die Zukunft wünschen, dass die Opposition doch den Versuch unternimmt, die Regierung mit tagesaktuellen Debatten und tagesaktuellen Themen zu stellen, anstatt sich mit Verordnungen aus den 60-Jahren zu befassen.

(Christian Grascha [FDP]: Das müs- sen Sie uns schon überlassen!)

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Henning. - Für die AfDFraktion Herr Henze, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich in dieser geschichtsträchtigen Sache recht kurzfassen.

Die FDP ist der Meinung, dass die Studiengesellschaft für Doggererze heute ohne verbliebenen sachlichen Bezug zum Bergbau unter Bergaufsicht steht, und fordert daher - im ersten Moment durchaus schlüssig -, dass die Gesellschaft zukünftig dem Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig zu unterstellen ist. So weit, so gut.

Genauso schlüssig hat aber das zuständige Ministerium in seiner Stellungnahme dargelegt, dass ein solcher Schritt zu zusätzlicher Bürokratie im betroffenen Gewerbeaufsichtsamt führen würde.

Um der Herleitung und der Wissensfindung hier die Krone aufzusetzen, hat dann die Große Koalition die Bitte an die Landesregierung, mindestens einen Prüfungsauftrag zuzulassen und zu prüfen, ob die Othfresen-Verordnung noch erforderlich ist, wiederum ebenfalls abgelehnt. Also ohne diese Prüfung und die damit verbundenen möglicherweise neuen Erkenntnisse ist es uns nicht möglich, hier und heute eine auf genügenden Informationen beruhende und sachliche Entscheidung zu treffen. Daher werden wir uns in dieser Sache enthalten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU-Fraktion liegt eine Wortmeldung des Kollegen Oliver Schatta vor. Bitte!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir das Wort „Doggererze“ schon einige Male gehört. Ich möchte ganz kurz erklären, was das ist. Doggererze sind Eisenerze des eigentlichen süddeutschen Schichtstufenlandes und des nordöstlichen Schweizer Juras, die im braunen Jura durch Ablagerung entstanden sind. Ähnlich wie die etwa gleichalte Lothringische Minette oder Teile des kreidezeitlichen Eisenerzes im norddeutschen Raum lagerte es sich vor der Küste im Meer - submarin - oder in Form sogenannter Ooide im Eisenoolith ab. - Das erst einmal ganz kurz einleitend.

(Beifall bei der CDU)

Als dieses Thema auf die Tagesordnung kam, habe ich gedacht: Altes Preußisches Recht. - Dazu möchte ich einleitend kurz erwähnen, dass es ja ein sehr entlegenes Rechtsgebiet ist und auch einige juristische Gefahren bietet. Denn wenn z. B. die nach Artikel 123 in Verbindung mit Artikel 125 Nr. 1 im Grundgesetz in Bundesrecht überführte vorkonstitutionelle Ermächtigungsgrundlage hierzu in Gestalt des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten von 1865 entfallen würde, würde sich nämlich die Frage stellen, ob infolge dieser Regelungslücke in Teilbereichen nicht wieder der diesbezügliche Abschnitt des Allgemeinen Preußischen Landrechts aus dem Jahr 1792 mit seinen fast 19 000 Artikeln wieder aufleben könnte. Das wäre dann noch zu klären, aber das könnte nicht ernsthaft in unseren Absichten zum Bürokratieabbau liegen. - Das möchte ich noch zu diesem doch trockenen Thema sagen.

Der Antrag ist aus unserer Sicht begrüßenswert, schließt er doch an frühere gemeinsame Bemühungen zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau an. Daher hat die CDU von Beginn an signalisiert, dass sie im Falle einer positiven Stellungnahme durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zum gemeinsamen Handeln bereit ist. Dies werden wir aber später unter Tagesordnungspunkt 15 noch einmal ausführlicher besprechen. Er behandelt ein Thema, das ähnlich gelagert ist.

Allerdings zeigt die schriftliche Unterrichtung durch das Ministerium deutlich, dass dieser Vorstoß ins Leere geht. Dies gilt nicht nur für die juristische Argumentation, die ich als Nichtjurist an dieser Stelle außen vor lassen möchte, vielmehr geht es um das, was eine Änderung der rechtlichen Regelung tatsächlich bewirken würde. Ist mit einer Neuregelung ein geringerer personeller oder finanzieller Aufwand verbunden, oder wird die Aufsicht über die Studiengesellschaft durch die angestrebte Änderung verbessert? - Die Antwort lautet auf beide Fragen nein.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechtsaufsicht durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat sich bewährt. Es spricht daher viel dafür, die seit Jahrzehnten übliche Begleitung der Arbeit der Studiengesellschaft unverändert fortzuführen. Dies gilt besonders, da der Aufwand für die Aufsicht offenkundig minimal ist.