Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechtsaufsicht durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat sich bewährt. Es spricht daher viel dafür, die seit Jahrzehnten übliche Begleitung der Arbeit der Studiengesellschaft unverändert fortzuführen. Dies gilt besonders, da der Aufwand für die Aufsicht offenkundig minimal ist.
Trotz veränderter Forschungsaufträge bleibt die enge Bindung an den Bergbau unverändert; denn hierfür sprechen auch die sechs Kommanditisten der seit 2009 als GmbH & Co. KG geführten Studiengesellschaft, die aus der metallverarbeitenden Industrie stammen.
Es ist zu begrüßen, dass sich die FDP den Themen Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau widmen will. Allein die Auswahl der zu prüfenden Rechtsgrundlagen scheint noch verbesserungswürdig zu sein.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat erkannt, dass diese Themen stärker beachtet werden müssen. Daher wird der für Bürokratieabbau zuständige Bereich im Ministerium personell deutlich gestärkt. Damit wird auch ein wichtiges Ziel der CDU umgesetzt.
Ich lade alle Kollegen ein, daran mitzuarbeiten, bürokratische Lasten in Niedersachsen abzubauen. Gemeinsam werden wir sicherlich zahlreiche Vorschriften finden, bei denen eine Vereinfachung oder Abschaffung wirklich zweckmäßig ist und zu einer echten Entlastung führt.
Vielen Dank, Herr Kollege Schatta. - Für die Grüne-Fraktion hat sich der Kollege Detlev SchulzHendel gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann natürlich ein bisschen Pfeffer in eine trockene Debatte bringen. Nicht nur die Preußen sind untergegangen, sondern jetzt auch der HSV.
Der Antrag, Herr Henning, ist wohl auf die Beschwerdehomepage des FDP-Landesverbandes „bürokratiemonster-nds.de“ zurückzuführen. Dort schrieb ein paar Tage vor der vergangenen Landtagswahl ein gewisser Dirk - das kann auch ein Pseudonym sein - zum Thema „vermeintliche Regulierungswut“ und bezog sich mit seinem Groll allen Ernstes auf die „Verordnung über die Anwendung von Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten auf die bergbauliche Versuchsanlage der Studiengesellschaft für Doggererze in Othfresen, Landkreis Goslar“ vom 25. August 1960.
Der Landesverband der FDP - das muss man dazu wissen - hält auf seiner Beschwerdeseite Bürgerinnen und Bürger dazu an, Themen zu benennen, die uns Normalbürger manchmal zur Verzweiflung bringen. Wer hätte gedacht, dass diese knochentrockene Verordnung zur Versuchsanlage in Othfresen die Menschen in Niedersachsen in ihrem Alltag massiv stört und auf die Palme bringt? Ich hätte vermutet, dass kaum ein Mensch diese Verordnung überhaupt kennt. Aber so kann man sich täuschen.
Gesagt, getan: Die FDP nahm sich des Anliegens des Beschwerdeführers an und brachte drei Monate später den vorliegenden Antrag ein. Mir ist in den Debatten im Ausschuss am Ende nicht ganz klar geworden, wo der Mehrwert der Initiative liegt und was der Sinn sein sollte.
Wie die Landesregierung in ihren schriftlichen Stellungnahmen ausführt, sei es rechtlich nicht erforderlich, die Verordnung aufzuheben oder an den Zuständigkeiten etwas zu verändern. Die FDP möchte mit diesem Antrag Bürokratie abbauen. Gleichzeitig würde aber eine Überführung der Aufsicht über die Versuchsanlage vom Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie zum örtlich zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt zumindest übergangsweise Doppelstrukturen und somit zusätzliche Bürokratie schaffen.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Versuche zur Entbürokratisierung am Ende noch mehr Bürokratie mit sich bringen. Für mich bleibt da ein Widerspruch bestehen. Da uns die FDP nicht plausibel darlegen konnte, dass das LBEG nicht ausreichend in der Lage ist, die Aufsicht über die Versuchsanlage wahrzunehmen, sehen wir zumindest derzeit keine Veranlassung, von der bisherigen Regelung abzuweichen.
Einer Aufhebung von Gesetzen im Zusammenhang mit dem Bergrecht stehen wir generell kritisch gegenüber. Dazu kommen wir aber noch in einer späteren Diskussion über einen anderen Antrag. Wir lehnen den Antrag der FDP heute ab.
Vielen Dank. - Seitens der Landesregierung hat sich der Minister Dr. Bernd Althusmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bringt keinen Vorteil in der Sache. Es kann kein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Ich kann meinen Beitrag dazu leisten, das Ganze kurz zu halten.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/182 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag in der vorgelegten Form abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Keine Waffenlieferungen an die Türkei - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/328 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/728
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion, die Waffenlieferungen in die Türkei zu stoppen, hatte das Ziel, ein Zeichen in Richtung des Deutschen Bundestages und der Regierung zu senden, dass sie den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Syrien bzw. gegen die Kurden im Norden Syriens zumindest verurteilen sollen. Denn außer einem peinlichen Schweigen gab es leider keine Reaktion aus Berlin. Seit dem 19. März sind nun fast zwei Monate vergangen, in denen sie darüber beraten haben, ob die Waffenlieferungen an die Türkei zu stoppen sind oder nicht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen: Ihre Entscheidung, unseren Antrag abzulehnen, ist keine Überraschung für die AfD-Fraktion. Eine Überraschung sind eher die Argumente für diese Ablehnung. Diese sind ja immer wieder neu. Das ist ein Schlag ins Gesicht der unzähligen Kurden im Norden Syriens, die die türkische Armee - auch mit deutschen Waffen - ermordet hat.
Viele Kurden in Afrin und im Norden Syriens sind tot. Diese Menschen waren unsere Verbündeten im Kampf gegen den IS. Sie haben - auch für uns - im Norden Syriens genau gegen die Terroristen gekämpft, die ansonsten als Gefährder nach Deutschland - und auch nach Niedersachsen - gekommen wären, wie unsere steigenden Zahlen leider belegen.
So gesehen verdankt Deutschland auch diesen toten Kurden ein Stück unserer inneren Sicherheit. Eine Schande ist dabei nicht nur, dass die Bundesregierung sich gegenüber der Türkei - immerhin
NATO-Mitglied und leider immer noch EU-Beitrittskandidat - nicht dahingehend geäußert hat, die völkerrechtswidrigen Angriffe gegen die Kurden einzustellen, oder diese zumindest auf das Schärfste verurteilt hat. Beschämend ist vor allem, mit welchen Argumenten Sie diesen Antrag der AfD ablehnen.
Die FDP, Herr Bode, sagte, der Antrag gehe in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Ja, Herr Bode, Sie haben recht. Wir müssen auch die Verhandlungen über den Beitritt der Türkei in die EU betrachten. Der Stopp der Waffenlieferungen wäre aber zumindest erst einmal ein symbolischer Schritt in die richtige Richtung gewesen.
Herr Schulz-Hendel von den Grünen äußert, man könne nicht erwarten, dass man einem Antrag zustimme, auf dem steht: „in den Augen der AfDFraktion“. Dadurch würde auf die Ansicht dieser Fraktion abgestellt. Dem können Sie nicht zustimmen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Augen der AfD-Fraktion wurde im Norden Syriens ein Angriffskrieg geführt. Viele Menschen wurden ermordet.
Komischerweise haben Sie keine Probleme, unsere Themen aufzugreifen. Die CDU hat keine Probleme, das Thema Altersfeststellungen bei den UMAs anzunehmen, und auch Ministerin Havliza fordert jetzt Altersfeststellungen. Dem werden wir natürlich zustimmen, auch wenn uns der Antrag nicht weit genug geht.
Auch die Grünen und die FDP übernehmen unsere Themen wie Schächten und Frauenhäuser bei uns in Niedersachsen.
(Lachen und Widerspruch bei den GRÜNEN - Christian Meyer [GRÜNE]: Zur Frauenpolitik brauchen wir keine Belehrung! Wie viele Frauen haben Sie in der Fraktion?)