Protokoll der Sitzung vom 16.05.2018

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Dass der Bund die Frage der personellen Kapazitäten in den Blick nehmen sollte, ist unzweifelhaft richtig.

Wir in Niedersachsen haben vier mobile Beratungsstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingerichtet, die nach der Entsenderichtlinie zu uns kommen. Die Beraterinnen und Berater verfügen über die nötigen Sprachkenntnisse, um die Arbeitnehmer in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte aufklären zu können.

Meine Damen und Herren, zusammengefasst: Kann allein der Mindestlohn in Deutschland Armut verhindern? - Sein gesetzlicher Zweck ist das nicht. Sein gesetzlicher Zweck ist es, vor Niedrigstlöhnen zu schützen. Laut Institut zur Zukunft der Arbeit sei Armut für die Bevölkerungsgruppen am unteren Ende der sozialen Skala trotz Mindestlohn nicht vermeidbar. Dennoch sichert er einen angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er sichert einen funktionierenden und fairen Wettbewerb.

Wenn man diese Faktoren - gesetzlicher Mindestlohn und wirksame staatliche Kontrolle - zusammennimmt, sehe ich keinen Grund, daran zu zweifeln, dass wir in Deutschland auch in Zukunft angemessene Arbeitsbedingungen haben. Für die SPD gilt ebenso wie für die CDU: Ein guter und anständiger Lohn für eine gute Arbeit ist keine Floskel, sondern er sollte in Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion schließen kann.

Bevor wir fortfahren, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den Tagesordnungspunkt 24 - „Niedersachsens Landschaften und Bauernhöfe als Urlaubsraum - Tourismus im ländlichen Raum weiterentwickeln“, ein Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU -, der bisher für Donnerstag vorgesehen ist, und den Tagesordnungspunkt 35 - „Angemessene Unterstützung der Betreuungsvereine für eine gute rechtliche Betreuung“, ebenfalls ein Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - wegen der vorliegenden Entschuldigung von Frau Ministerin Havliza für Freitagnachmittag zu tauschen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne nun die Besprechung zu dem Punkt

b) Fracking gefährdet Gesundheit, Umwelt und Boden - Beendet Althusmann die rot-grüne Anti-Fracking-Linie im Alleingang? - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/876

Das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Byl. Bitte, Frau Kollegin!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat 2016 ein Verbot von Schiefergasfracking beschlossen, und zwar nicht ohne Gründe. Dieses Verbot wurde hart erkämpft, auch durch die damalige rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen und durch die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Fracking eingesetzt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diesen Bürgerinitiativen gilt ein besonderer Dank.

Die Reform, die die GroKo im Bund 2016 beschlossen hat, ist aber gar keine richtige Antifrackingreform gewesen, sondern tatsächlich eher ein Frackingerlaubnisgesetz; denn z. B. Fracking in Sandstein ist nun ausdrücklich erlaubt.

Daher muss ich hier einmal klarstellen: Es gibt kein gutes Fracking!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fracking gefährdet Mensch, Umwelt, Boden und Wasser.

Doch selbst an diesem - sagen wir mal - halben Frackingverbot legt unser Wirtschaftsminister auf einmal Hand an. Ich war, ehrlich gesagt, ziemlich überrascht, als ich die Antwort des Wirtschaftsministeriums auf unsere grüne Anfrage gelesen habe. Haben Sie die Antwort im Kabinett eigentlich gar nicht besprochen? Wo war da eigentlich Umweltminister Lies?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denn die CDU verkündet hier eine komplette Kehrtwende zulasten der Umwelt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD]: Erst einmal abwarten!)

Bislang hatte sich Niedersachsen klar positioniert und Schiefergasfracking ausgeschlossen. Denn der Bund - das ist tatsächlich ziemlich problematisch - lässt eine Hintertür offen und erlaubt vier sogenannte Erprobungsmaßnahmen. Dazu braucht es aber das Einverständnis der Bundesländer.

(Unruhe)

Liebe Kollegin, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Ich möchte Sie alle um mehr Aufmerksamkeit im Plenarsaal bitten. Ansonsten ist es für die Redner hier vorne sehr mühsam. - Vielen Dank.

Bitte, Frau Kollegin!

Danke schön.

Niedersachsen hat unter der rot-grünen Landesregierung ganz klar gesagt, dass es keiner dieser Erprobungsmaßnahmen zustimmen wird. In der Antwort auf die Anfrage erklärt uns nun das Wirtschaftsministerium einfach mal so nebenbei - wirklich im Nebensatz! -, dass es diesen wichtigen Beschluss gegen Schiefergasfracking für nichtig betrachtet und praktisch aufkündigt, anscheinend vollständig im Alleingang!

Wir haben das Ganze zum Thema im Umweltausschuss gemacht in der Hoffnung, dass das Ministerium und Minister Althusmann diese Aussage ge

raderücken; denn, wie gesagt, ich konnte es nicht glauben.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Gegenteil ist passiert: Uns wurde bestätigt, dass Minister Althusmann Probebohrungen nicht mehr grundsätzlich ausschließt. Da frage ich mich: Wieso müssen schon wieder erst wir Grünen kommen, dass so etwas überhaupt bekannt gegeben wird? Hätten die Öffentlichkeit und das Parlament nicht das Anrecht, einen solchen Kurswechsel direkt vom Minister zu erfahren?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Thema Fracking ist für Niedersachsen extrem bedeutend. Die Menschen hier haben schon lange mit den Folgen der Erdgas- und Erdölförderung zu kämpfen; denn - für die, die es nicht wissen - 98 % der deutschen Erdgasreserven liegen in Niedersachsen. Fracking ist damit ein niedersächsisches Thema.

Und jetzt kündigt ein Wirtschaftsminister einfach mal so das Schiefergasförderverbot auf und versucht das auch noch mit sogenannten rechtlichen Bedenken zu verschleiern, die der Vorgänger im Wirtschaftsministerium, Herr Lies, anscheinend nicht hatte. - Nicht die Rechtslage hat sich verändert, sondern die Regierung!

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Ministerpräsident Weil, Sie müssen jetzt klarmachen, wer in dieser Koalition Koch ist und wer Kellner ist!

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von SPD, CDU und FDP: Oh! Oj!)

Lassen Sie sich von der CDU die rot-grünen Errungenschaften in der Umweltpolitik kaputtmachen, dann ist Herr Althusmann doch der heimliche Ministerpräsident, der er immer sein wollte.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Unser Wirtschaftsminister braucht offensichtlich eine freundliche Erinnerung, dass er als Minister nicht nur für die Wirtschaft, sondern vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen zuständig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, Fracking schädigt das Klima. Fracking gefährdet unsere Böden. Fracking gefährdet unser Wasser. Und Fracking stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner dar. Da kann ich nur sagen:

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Umweltminister oder seinen Vorgänger!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fracking ist kein Baustein einer klimafreundlichen Energieversorgung. Im Gegenteil, es ist eine Verlängerungsoption für das fossile Zeitalter. Das ist unverantwortlich und zukunftsfeindlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern den Ministerpräsidenten hier auf, Klarheit in dieses verrückte Chaos zu bringen und sicherzustellen, dass die Landesregierung den Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor wirtschaftliche Belange stellt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schließen Sie Schiefergasfracking und mögliche Probebohrungen klar aus! Das erwarten die Menschen in Niedersachsen von Ihnen zu Recht.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)