Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen! Die Antwort auf Ihre Frage lautet schlicht und einfach „Nein“.
Unsere gemeinsame Linie gegen Fracking in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein, den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, diese rotgrüne Antifrackinglinie bleibt. Diese Linie beendet niemand im Alleingang.
Mit dem 2016 auf Bundesebene beschlossenen Fracking-Gesetzespaket ist Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten grundsätzlich verboten worden. Und das ist auch gut so! Denn weil die Durchlässigkeit von Schiefer-, Ton- und Mergelgestein so gering ist, muss das Gestein mit hohem Wasserdruck aufgebrochen, also gefrackt, werden. Über solche künstlich erzeugten Risse im Gestein strömt das Gas zusammen mit Lagerstättenwasser
und Frackfluiden der Bohrung zu. Der Wasserbedarf ist gewaltig, es werden zum Teil wassergefährdende Chemikalien eingesetzt, und die Entsorgung des Abwassers bleibt mehr als schwierig. Eine Grundwassergefährdung kann in verschiedenen wissenschaftlichen Studien nicht ausgeschlossen werden. Deswegen hat der Landtag in der vergangenen Wahlperiode die Förderung von Schiefergas entschieden abgelehnt.
Das Wirtschaftsministerium hat im Umweltausschuss des Landtages am 7. Mai deutlich gemacht, dass sich in den vergangenen Jahren keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben haben. Die erheblichen Risiken des Frackings aus unkonventionellen Lagerstätten bestehen weiter. Deswegen bleibt die SPD-Fraktion bei ihrer Linie. Es gibt keinen Anlass, davon abzuweichen - auch nicht, wenn es um die bundesweit bis zu vier Probebohrungen geht, die der Bundesgesetzgeber zugelassen hat.
Das Gute ist: Einer Probebohrung in Niedersachsen müsste die Landesregierung zustimmen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Landesregierung nicht tun.
Denn im Niedersachsen-Koalitionsvertrag haben SPD und CDU zur Erdgas- und Erdölförderung klipp und klar vereinbart:
Die SPD-Fraktion steht voll und ganz hinter dieser Aussage. Wir sind zuversichtlich, dass die Landesregierung den absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes mit aller Entschiedenheit umsetzt, und zwar bei jeder Art der Erdgasförderung. Den hohen öffentlichen Interessen an sauberem Trink- und Grundwasser und an einer unversehrten Gesundheit der Menschen muss die Landesregierung gerecht werden. Phantomdebatten über Probefracking in Schiefergestein sind daher überflüssig.
Die Landesregierung und das ihr nachgeordnete Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie haben mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags
Übrigens geht der rot-schwarze Koalitionsvertrag auf Druck der SPD beim Trinkwasserschutz über den Landtagsbeschluss von 2015 hinaus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, prüft die Landesregierung derzeit intensiv, wie der absolute Vorrang des Trinkwasserschutzes umzusetzen ist, d. h. ob ein Verbot des Bohrens nach Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen in die „Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten“ aufzunehmen ist. Im Landtagsbeschluss von 2015 wurde ein solches Verbot jeglicher Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten noch nicht gefordert. Da ging es nur um ein Frackingverbot.
Klar ist aber: Jede Erdgasbohrung birgt immer ein Restrisiko, vor allem langfristig, egal wie ausgefeilt die Sicherheitsvorkehrungen sein mögen.
Für uns Sozialdemokraten steht fest: In Wasserschutzgebieten, also in der Nähe unserer Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserreserven, dürfen wir dieses Restrisiko auf keinen Fall eingehen.
Eigentlich müsste die Erdgasindustrie freiwillig auf Bohrungen in Wasserschutzgebieten vollständig verzichten, schon um die eigene Akzeptanz bei der Bevölkerung zu verbessern. Aber als jemand aus dem Kreis Verden muss ich dazu berichten: Im Wasserschutzgebiet Panzenberg in Verden ist das dortige Erdgasförderunternehmen noch nicht einmal bereit, das eigene neue Bohrvorhaben im Wasserschutzgebiet freiwillig einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Druck - dafür möchte ich mich bei unseren beiden Ministern Olaf Lies und Dr. Bernd Althusmann und bei zahlreichen Vertretern von Bürgerinitiativen bedanken - hat bisher noch nicht dazu geführt, dass das Unternehmen freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung macht.
Deswegen baue ich - und das tue ich gemeinsam mit dem gesamten Verdener Kreistag - nun darauf, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie die vorhandenen rechtlichen Ansatzpunkte nutzt und das Unternehmen endlich zu einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtet.
Sie sehen also, schon um den absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes nur im Bereich der Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten durchzusetzen, ist jede Menge zu tun.
Debatten über Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten bringen uns keinen Millimeter weiter. Vor dem Hintergrund bin ich mehr als froh, dass unser Umweltminister Olaf Lies deutlich gemacht hat: Als oberste Wasserbehörde wird er nicht das notwendige Einvernehmen zu einer Schiefergasprobebohrung erteilen.
Niemand beendet die rot-grüne Linie gegen Schiefergasfracking im Alleingang. Unsere Linie bleibt bestehen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was wir hier gerade von grüner Seite erlebt haben und in den letzten Tagen hören und lesen konnten, war der sprichwörtliche Wind bzw. Sturm im Wasserglas. Viel Aufregung um absolut nichts.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Thema Fracking gibt es in dieser Landesregierung von SPD und CDU nur eine Meinung.
Und zu behaupten, Kollegin Byl, dass sich Wirtschaftsminister Althusmann alle Optionen offenhalten wolle, um Frackingmaßnahmen in unkonventionellen Lagerstätten in Niedersachsen zulassen zu können, ist an politischer Dreistigkeit überhaupt nicht zu überbieten.
Fast wäre ich vorhin geneigt gewesen zu sagen: Gut gebrüllt, Löwe! - Aber das war nicht einmal ein Tiger. Das reicht eher als Bettvorleger.
In der Unterrichtung, die wir in der vergangenen Woche zu diesem Thema im Umweltausschuss gehabt haben, sind, liebe Kollegin, alle Fragen, die Sie gehabt haben, klar und deutlich beantwortet worden. Der zuständige Mitarbeiter aus dem Wirtschaftsministerium hat die geltende Rechtslage umfassend und sehr präzise geschildert. Wenn Sie dem aufmerksam zugehört hätten, dann hätten Sie sich das Frackingfeuer, das Sie hier im Land entzünden wollten, sparen können. Im Umweltausschuss - das können Sie bei der entsprechenden fachlichen Kompetenz im vorläufigen Ausschussprotokoll auf Seite 4 nachlesen - ist wörtlich gesagt worden:
„Die Landesregierung lehnt die Förderung von Schiefergas aus unkonventionellen Lagerstätten durch den Einsatz der Frackingtechnologie ab.“
Herr Kollege Bäumer, ich darf Sie kurz unterbrechen. Es ist der Wunsch nach Zwischenfragen geäußert worden.