Martin Bäumer

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Umweltbereich geht es mit großem Tempo voran: vor vier Wochen - mein Kollege Calderone hat es erzählt - Naturschutzgesetz und Wassergesetz, heute das Klimaschutzgesetz inklusive Verfassungsänderung. Es tut sich was in Niedersachsen!
Dabei - das zu betonen ist mir wichtig - betreiben wir Klimaschutz mit Augenmaß, nicht ideologisch.
Erstmals werden für Niedersachsen verbindliche Ziele für die Reduzierung von Klimagasemissionen vereinbart: minus 55 % bis 2030 und Klimaneutralität im Jahr 2050.
Darüber hinaus legen wir fest, dass Niedersachsen seinen Energiebedarf bilanziell bis zum Jahr 2040 komplett aus erneuerbaren Energien decken muss.
Die Landesverwaltung bekommt ebenfalls verbindliche Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Wir legen auch fest, dass wir Kohlenstoffspeicherkapazitäten erhalten und erhöhen wollen.
Wenn meine grüne Vorrednerin nun behauptet, dass dies alles schneller gehen müsse, dann zeigt mir das vor allem eines: Es fehlt den Grünen an Fingerspitzengefühl.
Dieses Jahr, meine sehr geehrten Damen und Herren, war vor allem von einem geprägt - von Corona. Es hat uns aber auch sehr deutlich gezeigt, wie sehr schnell man vermeintlichen Klimaschutz betreiben kann: Wirtschaft herunterfahren, Geschäfte zusperren, Menschen zu Hause - und schon sinkt der Ausstoß von CO2.
Aber was sind die Folgen? - Viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit, manche verlieren ihren Arbeitsplatz, und Unternehmen machen ihre Betriebe zu.
Ich frage Sie: Wer investiert in Wasserstoffautos, wer tauscht seinen Diesel gegen ein Elektroauto, und wer lässt sein Haus energietechnisch sanieren? - Doch nur der, der Arbeit, Einkommen und Perspektive hat.
Deshalb brauchen wir für den Umbau Niedersachsens, für eine Energiewende vor allem eines - wirtschaftlichen Erfolg. Den dürfen Sie nicht kaputt machen.
Ein bisschen kommen mir, liebe Kollegin von den Grünen, Ihre Forderungen immer so vor wie eine sozialistische oder kommunistische Planwirtschaft:
Der Staat muss das nur anordnen, und dann wird der Plan erfüllt. - Wenn das stimmen würde, dann
wäre doch die DDR der Champion bei den Klimaschützern gewesen.
Aber das Gegenteil war der Fall. Wir kennen doch alle die Bilder von Bitterfeld, das berühmt und berüchtigt war für seine schlechte Luft.
Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer in Niedersachsen erfolgreich Klimaschutz betreiben will, der muss wirtschaftlich erfolgreich sein und die Menschen mitnehmen. Wir tun das.
Klimaschutz braucht Kapital und Akzeptanz.
Bis zum Jahr 2019 waren wir in Deutschland schon recht erfolgreich. Wir hatten gegenüber 1990 unsere CO2-Emissionen um 36 % reduziert. In diesem Jahr werden wir das Zwischenziel 40 % erreichen.
Die weitere Entwicklung wird von dieser Landesregierung eng begleitet. Regelmäßig muss sie demnächst Bericht erstatten, wie groß der Fortschritt war.
Ich will Ihnen weitere Punkte nennen, die wir gleich beschließen werden: ab dem Jahr 2025 nur noch Schienenfahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben; für den ÖPNV nur noch saubere oder emissionsfreie Antriebe; Dienstfahrzeuge werden Stück für Stück auf saubere Antriebe umgestellt; die Kommunen erstellen regelmäßig Energieberichte; es gibt ein Klimakompetenzzentrum.
Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird dafür sorgen, dass unsere Klimabilanz hier in Niedersachsen Jahr für Jahr besser wird. Wir machen das - ich betone das noch einmal - mit Augenmaß und ohne Ideologie.
Flankiert wird dies von einem umfangreichen Maßnahmenprogramm, das die Landesregierung bereits vorgelegt hat: Förderprogramm Batteriespeicher, PV-Pflicht für Neubauten von Gewerbehallen, Wasserstofftechnologie, Förderprogramm Wärmepumpen, energetische Quartierskonzepte, Bauen mit Holz, Förderrichtlinie waldbauliche Maßnahmen, Aufbau von Ladeinfrastruktur, Förderprogramm zur Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge, Photovoltaik auf landeseigenen Gebäuden, klimagerechte Wie
derbewaldung von Landeswald - das - meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte es fortführen - waren nur einige Punkte aus einer langen Liste, die schon fertig ist, mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro.
Trotzdem schreien einige - und vor allem die Grünen - immer wie der kleine Häwelmann: Mehr, mehr, mehr!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen doch, wie das Märchen vom kleinen Häwelmann endete: Am Ende lag er im Wasser und hatte nichts erreicht.
Das, was hier von den Grünen betrieben wird, ist in meinen Augen politischer Populismus.
Aber während die einen noch schreien, haben wir schon angefangen zu arbeiten: ruhig, unaufgeregt und solide. Das verbraucht auch weniger Energie.
Ich darf mich bei allen bedanken, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben: allen voran das Umweltministerium mit Umweltminister Olaf Lies, die Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitskreisen Umwelt von SPD und CDU und vor allem auch beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Dieses Gesetz zu erarbeiten - meine sehr geehrten Damen und Herren, vorhin war schon die Rede davon -, war nicht einfach. Denn solch ein Klimaschutzgesetz gab es in Niedersachsen noch nie. Wir haben hier nicht einfach ein Gesetz novelliert, sondern Neuland betreten. Deswegen darf ich mich an dieser Stelle ganz besonders beim GBD und bei Frau Brüggeshemke bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Politiker haben die Pflicht, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Wir in Niedersachsen tun das schon immer und jetzt sogar in der Verfassung.
Die Kernenergie läuft aus, der Kohleausstieg ist beschlossen. All das tun wir mit Augenmaß und planbar, verlässlich.
Nur bei einer Sache sind wir schneller. Denn auf dieses Gesetz muss niemand bis Freitag warten. Wir machen das schon heute, an einem Mittwoch.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2020 war ein sehr erfolgreiches Jahr für den Arbeitsbereich Umwelt. Ich habe es heute Morgen schon ausgeführt und wiederhole es gerne: Wir haben das Naturschutzgesetz beschlossen, wir haben das Wassergesetz beschlossen, und wir haben das Klimaschutzgesetz beschlossen. Dinge, an denen sich die Grünen fünf Jahre lang die Zähne ausgebissen haben, haben wir in der Großen Koalition von SPD und CDU gemeinsam zum Erfolg geführt. Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, das haben wir gut gemacht.
Ich muss schon sagen, Frau Kollegin Byl: Ich habe immer sehr große Erwartungen, wenn jemand spricht, von dem ich glaube, dass er den Haushalt auseinanderpflückt. Insofern habe ich den ganzen heutigen Nachmittag überlegt: Was wird die Kollegin wohl nach ihren großen Ankündigungen erzählen? Wird sie ihren großen Worten Taten folgen lassen? - Ich muss ehrlicherweise sagen: Ich bin ein Stück weit enttäuscht. Denn das, was Sie hier permanent machen, läuft immer nach dem gleichen Muster ab: Sie stellen gewisse Behauptungen in den Raum, die zum Teil überhaupt nicht belegt sind, und dann werden sie permanent wiederholt. Und irgendwann fangen auch die Letzten an zu glauben, dass es genau so ist.
Sie haben heute den ganzen Tag behauptet, der Umzug der Forschungsstelle Küste wäre über diese 1 Milliarde Euro abgebildet.
- Ach so! In dem Maßnahmenprogramm Klimaschutz habe ich das nämlich nicht gefunden. Ich habe mir alle 46 Punkte angeschaut - ich habe die große Liste, nicht die kleine.
Und darin ist das überhaupt nicht enthalten. Insofern können Sie nicht die Behauptung aufstellen, dass dieser Punkt in unserem Milliardenprogramm enthalten ist. Er ist an anderer Stelle zu finden, aber nicht hier.
Insofern haben Sie gewisse Dinge behauptet, die bei näherer Betrachtung gar nicht wahr sind.
Ich will mich aber nicht zu viel mit Ihnen beschäftigen; denn ich glaube, wir haben auch eigene Erfolge vorzuweisen.
Die Hälfte der Wahlperiode ist jetzt um; Bergfest haben wir gefeiert,
und ich glaube, wir haben viele Dinge, die wir im Rahmen des Koalitionsvertrages zugesagt haben, erfüllt.
Auch der Haushalt des Bereichs Umwelt für das Jahr 2021 ist solide aufgestellt. Erstmals werden in diesem Haushalt die Mittel für das Thema Natur- und Artenschutz deutlich erhöht. Es werden massiv Mittel zur Verfügung gestellt. Wir finanzieren das über eine Erhöhung der Wasserentnahmegebühr. Ich will nicht verhehlen, dass es welche gibt, denen das nicht unbedingt gefällt. Aber ich habe auch schon im Rahmen der Beratungen zu den entsprechenden Gesetzen im November gesagt, dass wir eine Finanzierungsquelle brauchen, die über die Jahre verlässlich ist. Ich glaube, dass die Einführung von Verlässlichkeit an dieser Stelle gut ist. Es ist gut, wenn ein Landwirt, der gewisse Einschränkungen in Kauf nimmt und dafür bezahlt wird, weiß, dass er sich darauf verlassen kann, dass die Mittel dafür im Haushalt auf Dauer verlässlich zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn wir beschließen, für Einschränkungen zu bezahlen, und in drei Jahren das Geld alle wäre.
Diesen Umwelthaushalt tragen wir als CDU-Fraktion mit. Aber gemeinsam mit den Kollegen von der SPD-Fraktion haben wir natürlich bei einigen Punkten noch Änderungsbedarf gesehen und diesen in Änderungsvorschläge gegossen. Es geht um die Lösung von Konflikten bei der Errichtung von Windkraftanlagen, die Unterstützung von Kommunen im Endlagersuchprozess, das Flächenmanagement Hochwasserschutz, die Abwasseraufbereitung im Zusammenhang mit dem Thema Mikroplastik und einen Zuschuss für das Landesbüro für Naturschutz.
Die 200 000 Euro für den Bereich Windkraftanlagen sollen dazu dienen, zu untersuchen, wie die vielen Konflikte, die es in dem Bereich in den Kommunen gibt, gelöst werden können. Es gibt Konflikte bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und von Bebauungsplänen, wenn man z. B. plant, eine Windkraftanlage zu errichten, aber aufgrund von bestehenden Klagen einsehen muss, dass man es nicht schafft. Wir wollen untersuchen, wie wir dafür sorgen können, dass das alles schneller und einfacher geht, wie wir Kommunen vielleicht auch miteinander vernetzen können, damit sie sich austauschen. Denn wir alle gemeinsam wollen das Thema Energiewende und den Bau von Windkraftanlagen voranbringen.
Natürlich geht es auch da immer um Natur- und Artenschutz. Es geht auch immer um die Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung. Und es geht natürlich auch um das Thema „Wind im Wald“. Ich denke, dass die 200 000 Euro da sehr gut angelegt sind.
Was den Endlagersuchprozess angeht, liebe Frau Kollegin, halte ich es für gut, dass wir das Geld eingestellt haben. Aber ich gehe nicht davon aus, dass jedes Teilgebiet und jede Kommune jetzt schon Geld brauchen wird. Ich habe Ihnen hier vor einigen Monaten erzählt, dass auch meine Heimatgemeinde davon betroffen ist. In meiner Heimatgemeinde würde kein Ratsmitglied auf die Idee kommen, zu sagen: „Wir brauchen Geld aus Hannover, weil wir Gutachten haben wollen“, weil wir fest davon ausgehen, dass im weiteren Verlauf auch unsere Heimatgemeinde vermutlich wegen gewisser Restriktionen herausfallen wird.
Das Geld, das wir jetzt einstellen, wird dazu dienen, dass die Kommunen, die in einem weiteren Prozess noch übrig bleiben, Geld haben, um damit Gutachten zu beauftragen. Insofern brauchen Sie sich da keine Sorgen zu machen. Das Geld wird sicherlich nicht dafür sorgen, dass man alle Wünsche erfüllen kann. Aber diejenigen, die betroffen sind, werden sich aus diesem Topf bedienen können. Sie werden auch die Dinge, die sie für den Anfang brauchen, finanzieren können. Und wenn es dann mehr Geld braucht - wir haben ja auch die Haushaltsjahre 2022 und 2023; vielleicht regieren wir als CDU und SPD und/oder andere noch weiter -, wird man sicherlich Mittel und Wege finden, das Ganze auch zu bedienen.
Was das Flächenmanagement angeht, wird mein Kollege Oesterhelweg gleich einige Ausführungen machen.
Beim Thema Mikroplastik ist es uns wichtig, dass wir untersuchen, wie wir das Zeug, das im Wasser drin ist, wieder rausbekommen, weil man nämlich dieses Grauwasser, dieses Abwasser auch für viele andere Dinge benutzen kann. In Braunschweig und in Wolfsburg wird seit vielen Jahrzehnten das Wasser, das aus der Kläranlage kommt, für Bewässerung benutzt. Das ist eine hervorragende Idee. Sie funktioniert aber nur so lange, wie man davon ausgehen kann, dass das Wasser, das man da benutzt, nicht so verunreinigt ist, dass man dauerhaft diese Belastung auf dem Acker hat. Deswegen sind die 200 000 Euro, die wir dafür ausgeben wollen, auch gut angelegt.
Mir persönlich und meinen Kolleginnen und Kollegen war ein großes Anliegen das Thema „Zuschuss für das Landesbüro für Naturschutz“. Wir haben das Geld verstetigt und sorgen damit dafür, dass auch Jäger, Fischer und Angler als anerkannte - - -
- Quatschen Sie doch nicht so!
Wir sorgen dafür, dass auch Jäger, Fischer und Angler als anerkannte Naturschutzverbände in diesem Landesbüro für Naturschutz mitarbeiten können. Ich glaube, das haben sie auch verdient.
Was die Zukunft angeht, haben wir einige dicke Brocken im Bereich der Gesetzesvorhaben abgeräumt. Aber natürlich haben wir gerade im Baubereich noch einige vor uns.
Wenn er das möchte, soll er das tun. Ich will seinem Glück nicht im Wege stehen.
Herr Kollege, vielen Dank für Ihre Frage.
Wir haben es immer als eine Art von Ungerechtigkeit empfunden, dass man gewisse Naturschutzverbände dort mit Geld bedient hat und andere nicht. Insofern hätte es aus unserer Sicht der Dinge zwei Möglichkeiten gegeben: entweder den ganzen Laden einzustellen oder dafür zu sorgen, dass die anderen, die auch Naturschutz betreiben und die anerkannt sind, nämlich Jäger, Fischer und Angler, mit dort hineinkommen. Dann braucht es eben mehr Geld.
Diese beiden Möglichkeiten gab es. Wir haben uns für eine entschieden. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Das, was Sie gemacht haben, war eine selektive Auswahl von bestimmten Verbänden. Das war nun einmal ungerecht. Und das haben wir korrigiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was den Baubereich angeht, haben wir noch dicke Brocken vor uns: das Wohnraumschutzgesetz, das Wohnraumfördergesetz, das Quartiersgesetz und die NBauO. Ich darf Ihnen für die CDU-Fraktion zusagen, dass wir großes Interesse haben, auch diese Gesetzesvorhaben zu einem guten Ende zu bringen. Insofern werden wir uns in den kommenden Monaten noch häufiger hier treffen und gemeinsam Gesetze beschließen, im Interesse unseres Landes.
Ich darf meinen Beitrag mit einem großen Dank, und zwar einem dreifachen Dank, beenden.
Ein besonderer Dank geht an das Ministerium. Lieber Umweltminister Olaf Lies und liebe Mitarbeiter des Umweltministeriums, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit auch in diesem Jahr, vielen Dank für die zahlreichen Erläuterungen zum Haushalt und vielen Dank, dass wir gemeinsam in Niedersachsen Umweltpolitik gestalten dürfen.
Ich darf mich bei den Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion bedanken. Lieber Marcus Bosse und liebe Kollegen, ich habe die Zusammenarbeit im Ausschuss und im Arbeitskreis immer als wohltuend empfunden. Wir sind nicht immer einer Meinung. Aber wir tragen die Konflikte freundschaftlich aus. Ich freue mich, dass wir auch in den kommenden zwei Jahren gemeinsam Politik machen. Ich denke, wir kriegen das gemeinsam hin.
Ich darf mich auch bei meinem Arbeitskreis Umwelt bedanken, der immer sehr konstruktiv dafür sorgt, dass wir die Dinge voranbringen. Wir machen das nicht spektakulär, aber solide, unaufgeregt und vor allem fleißig. Vielen Dank dafür!
Nun wünsche ich Ihnen, weil ich heute so guter Stimmung bin, alles Gute. Bleiben Sie gesund, kommen Sie gut ins neue Jahr, und sorgen wir gemeinsam dafür, dass Umweltpolitik auch im neuen Jahr erfolgreich läuft!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, ich bin froh, dass wir diese Redezeit noch haben, weil man dann einige Dinge klarstellen kann.
Der Wahrheitsgehalt dessen, was der Kollege Meyer vorhin gesagt hat, entspricht exakt dem, was er gestern zu der Förderung von Ölheizung gesagt hat, nämlich null.
Weil ich ein Freund des Schriftlichen bin, lese ich Ihnen gerne § 5 Abs. 3 des Entwurfes der Wolfsverordnung vor:
„Können Schäden in der Weidetier- und Gehegewildhaltung keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden oder ist eine sichere Identifizierung durch besondere, erkennbare äußere Merkmale nicht mit hinreichender Sicherheit möglich, gilt § 45 a Abs. 2 BNatSchG.“
Ich schalte einmal kurz um und lesen Ihnen § 45 a BNatSchG - Umgang mit dem Wolf - auch noch vor. Dort heißt es in Absatz 2:
„§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 gilt mit der Maßgabe, dass, wenn Schäden bei Nutztierrissen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet worden sind, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis zum Ausbleiben von Schäden fortgeführt werden darf.“
Ich stelle fest, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das, was der Kollege Meyer gesagt hat, stimmt überhaupt nicht. Ich könnte es auch noch schlimmer nennen!
Ich könnte auch sagen, dass der Kollege Meyer zum wiederholten Mal bewiesen hat, dass er es mit der Wahrheit nicht so ernst nimmt. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist dieses Hohen Hauses unwürdig.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann das hier in aller Ruhe vortragen.
Herr Kollege Meyer, Sie haben das Argument schon geliefert. Das, was das OVG gesagt hat, hatte einen ganz einfachen formalen Grund. Es ging um den zeitlichen Zusammenhang mit der Entnahme. Das Gericht hat gesagt, wenn eine Genehmigung für mehrere Monate erteilt worden ist, ist es schwierig, den zeitlichen Zusammenhang herzustellen. Das Gericht hat aber gerade nicht gesagt, dass man Tiere eines Rudels so lange schießen darf, bis keine Risse mehr vorkommen. Insofern ist das, was Sie hier gesagt haben, wieder mal knapp an der Wahrheit vorbei.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Wege führen nach Rom? - Nein! In Sachen Naturschutz führt der Weg heute nach Hannover. Denn wenn die Mehrheit der Mitglieder dieses Landtages sich gleich erheben wird, um den Gesetzen zuzustimmen, dann kann man mit Fug und Recht von einem historischen Tag sprechen. Historisch deshalb, weil der Inhalt dieser Gesetze in einem bundesweit einmaligen Vorgang zwischen Landesregierung, Landvolk, Kammer, BUND und NABU erarbeitet worden ist, mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Vertrag zu schließen, der den Naturschutz in Niedersachsen deutlich
voranbringt und die Eigentümer der Flächen damit nicht alleinlässt.
Ich darf mich im Namen meiner CDU-Fraktion ganz herzlich bei allen bedanken, die daran zielorientiert mitgewirkt haben, allen voran unseren Ministern Bärbel Otte-Kinast und Olaf Lies. Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch!
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese beiden Minister haben in einem Jahr mehr erreicht als ihre grünen Vorgänger in einer ganzen Wahlperiode.
Gestatten Sie mir, dass ich mich auch bei jemandem bedanke, der in meinem Wahlkreis wohnt und in wenigen Wochen sein Amt abgibt: Mein Dank gilt Albert Schulte to Brinke. Denn der hat gezeigt, dass man auch noch kurz vor dem Ruhestand Höchstleistungen vollbringen kann, im Interesse von Naturschutz und Landwirtschaft.
Mein Dank geht aber auch an die Mitglieder des Landtages, die bereit sind, diese Gesetze im Interesse eines vernünftigen Ausgleichs zwischen Ökonomie und Ökologie zu beschließen.
Die heutige Beschlussfassung - das wurde schon erwähnt - zeigt, dass parlamentarische Mehrheiten schneller als Volksbegehren in der Lage sind, den Rahmen zu verändern. Deshalb ist es auch ein logischer Schritt, wenn die Initiatoren des Volksbegehrens in dieser Woche das Ende des Volksbegehrens verkünden. Alles andere wäre auch nicht zu vermitteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den beiden Gesetzen, die heute vorliegen, bekommen wir breitere Gewässerrandstreifen, die nicht gedüngt werden und auf die kein Pflanzenschutz aufgebracht wird.
Wir bekommen einen Biotopverbund, von vielen jahrelang gefordert, auf 15 % der Landesfläche.
Wir bekommen mehr Landschaftselemente wie Hecken, Baumreihen, Alleen oder auch Streuobstwiesen.
Wir bekommen mehr Vertragsnaturschutz, mit dem bessere Lebensbedingungen für Wiesenvögel oder Birkhuhn, Lerche und Fasan geschaffen werden können.
Wir bekommen ein Aktionsprogramm Insektenvielfalt.
Wir bekommen im Solling ein 1 000 ha großes Wildnisgebiet.
Wir bekommen weitere Einrichtungen zur Gebietsbetreuung wie ökologische Stationen oder Landschaftspflegeverbände.
Wir bekommen - mir persönlich ganz wichtig - ein verbindliches Kompensationskataster für die Bauleitplanung. In der Vergangenheit war es manchmal schwierig, genau zu erklären, was denn wo kompensiert worden ist.
Und wir bekommen - auch das klang an - eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 3 ha bis zum Jahr 2030 und auf netto null bis zum Jahr 2050.
Der Weg dahin war nicht immer leicht. Manches Mal lagen dicke Findlinge auf dem „Niedersächsischen Weg“, die mit gemeinsamer Anstrengung weggeräumt werden mussten. Aber wo ein Wille ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist auch ein Weg, und da entsteht ein Weg, ein breiter Weg, eben der „Niedersächsische Weg“.
Aber ganz ohne Geld war auch dieser Weg nicht zu bauen. Diese Programme und die Entschädigung der Grundstückseigentümer kosten eine Menge Geld. Dieses Geld - das ist wichtig - muss dauerhaft und unabhängig von zukünftigen Landeshaushalten zur Verfügung stehen.
Deshalb war es konsequent und richtig, dies über eine Erhöhung der Wasserentnahmegebühr zu finanzieren. Diese Gebühr gibt es bei uns seit dem Jahr 1992. Das Gesamtaufkommen beträgt aktuell 55 Millionen Euro. Jetzt werden die Wasserentnahmegebühr und ihre einzelnen Sätze für Verwendungszwecke wie Fischhaltung oder Trinkwasserversorgung verdoppelt.
Auch nach dieser Verdopplung bewegen wir uns im Mittelfeld aller Bundesländer. Trotzdem - darauf will ich ehrlich hinweisen - werden Bürger und Unternehmen in Niedersachsen diese Erhöhung spüren. Für Bürger bedeutet sie eine Erhöhung der Wasserpreise im kommenden Jahr um mindestens 7,5 Cent pro Kubikmeter. Aber bei jedem Schluck des guten Trinkwassers, das der Bürger quasi frei Haus geliefert bekommt, wird er demnächst wissen, dass er damit Gutes finanziert.
Zum Nulltarif, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist besserer Naturschutz eben nicht zu haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der „Niedersächsische Weg“ ist ein weiterer Meilenstein erfolgreicher Politik dieser Landesregierung. Das letzte Mal, als das Wassergesetz und das Naturschutzgesetz umfassend novelliert wurden, schrieben wir das Jahr 2010; damals regierten CDU und FDP. Anschließend haben es SPD und Grüne miteinander probiert, sind aber auch beim Naturschutz gescheitert. Jetzt bringen SPD und CDU das Naturschutzgesetz und das Wassergesetz auf einen guten Weg - wer hätte das gedacht?!
Da soll noch einer sagen, mit der CDU sei kein Naturschutz zu machen! Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, Naturschutz gehört zur DNA der CDU.
Genau deshalb beschließen wir gleich aus voller Überzeugung den „Niedersächsischen Weg“.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute - davon war vorhin schon die Rede - Änderungen der NBauO und über ein Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum. Beides sind Gesetze, um das Bauen in Niedersachsen zu vereinfachen. Aber nach vielen Jahren hier im Parlament weiß eigentlich jeder: Nach der Novelle ist vor der Novelle. - Denn mit der heutigen Novelle regeln wir nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gesamtspektrum der NBauO. Dabei wissen wir, dass wir in der verbleibenden Zeit dieser Wahlperiode noch ein weiteres Mal über die NBauO diskutieren müssen, damit das Bauen in der Tat einfacher, leichter und günstiger wird, um neuen Wohnraum zu schaffen.
Mit der jetzt vorliegenden Novelle regeln wir die Aufstellung von Mobilfunkmasten, die Zulassung von weiteren Baumaterialien wie Holz, die Handhabung von Typengenehmigungen, die Schaffung von Lademöglichkeiten für Elektroautos und den Umgang mit Spielplätzen bei der Schaffung von Wohnraum.
Bei den Mobilfunkmasten - das klang schon an - sorgen wir dafür, dass der weitere Bau dieser Masten erleichtert wird. Dafür werden in bestimmten Fällen die Abstände reduziert. Für mobile Masten, die manchmal aufgestellt werden, bevor der endgültige stationäre Mast kommt, regeln wir, dass diese 24 Monate ohne Genehmigungsverfahren aufgestellt werden dürfen.
Das Bauen mit Holz wird mit dieser Novelle insofern erleichtert, als es zukünftig für Bauteile, die
feuerbeständig oder hoch feuerhemmend sein müssen, verwendet werden kann, wenn es den technischen Baubestimmungen entspricht.
Die Regelung zu den Typengenehmigungen wird das Genehmigungsverfahren für Standardbauten zukünftig deutlich vereinfachen. Wenn in unserem Bundesland bauliche Anlagen in derselben Ausführung an mehreren Orten errichtet werden sollen - also das klassische Musterhaus -, dann kann man dafür einmal eine Genehmigung beantragen und diese dann, wenn sie ordentlich geprüft worden ist, an weiteren Orten im Land verwenden und damit deutlich schneller und mit weniger Bürokratie bauen.
Die Sache mit den Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge ist eine logische Konsequenz aus der zunehmenden Installation von solchen Ladepunkten und sorgt damit im Rahmen der NBauO für eine rechtliche Klarstellung.
Mit dem hier angefügten Gesetz zur erleichterten Schaffung von Wohnraum soll für einen befristeten Zeitraum beim Bau eines Mehrfamilienhauses mit mehr als fünf Wohneinheiten auf den Bau eines Spielplatzes für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren verzichtet werden. Für fünf Jahre wird daher für Baulücken der entsprechende § 9 Abs. 3 NBauO außer Kraft gesetzt. Mit dieser Norm wollen wir einen Beitrag dafür leisten, dass in bestehenden Baulücken günstiger als bisher neuer Wohnraum geschaffen werden kann. In fünf Jahren werden wir uns in Ruhe ansehen, was wir damit erreicht haben.
Lieber Kollege Meyer, wenn man Kinder haben will, braucht man erst einmal Wohnraum. Insofern haben wir uns im Rahmen einer Abwägung dafür entschieden, dass wir erst einmal Wohnraum schaffen, und gehen davon aus, dass bei Baulücken in der Regel in der Nähe ein Spielplatz vorhanden ist. Man muss halt manchmal eine Geschichte entscheiden und auf die andere für einen gewissen Zeitraum verzichten.
Was die Stellplätze für Autos angeht, mag es ja populär sein, zu sagen, dass man sie gar nicht brauche. Aber wenn wir alle uns ein bisschen an unsere kommunale Erfahrung erinnern, dann stellen wir fest, dass in der heutigen Zeit interessanterweise immer noch Leute irgendwann Autos haben, die dann irgendwo herumstehen. Bei mir, im ländlichen Raum, gibt es dafür relativ viel Platz. Ich kann mich aber erinnern, dass ich hier in Hannover schon vor 30 Jahren - damals beim Studium an der Sparkassenakademie - immer froh war,
wenn ich Montagmittag einen Parkplatz hatte. Den habe ich bis Samstagmittag festgehalten; denn ich wusste: Wenn du einmal das Auto da wegfährst, dann ist der Platz weg! - Daran dürfte sich wohl nichts geändert haben.
Wie gesagt, dies ist eine kleine Novelle. Im verbleibenden Rest der Wahlperiode haben wir noch eine ganze Menge zu tun. In vielen Gesprächen, die wir alle mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, Architekten, Bauingenieuren, Landschaftsgärtnern, Sachverständigen und Mitarbeitern der Bauverwaltung geführt haben, ist klar geworden, dass kleine Novellen der Bauordnung nicht ausreichen, um große Probleme zu lösen. Deshalb - das sage ich hier zu - werden wir in den kommenden Monaten hart dafür arbeiten, dass wir an weiteren Stellen zu vernünftigen Lösungen kommen.
In der weiteren Novelle sollten wir uns mit solchen Themen beschäftigen wie der Beschleunigung der Bauvorhaben durch eine Entlastung der Bauaufsichtsbehörden, einer zeitlichen Höchstgrenze für die Dauer der Bearbeitung von Baugenehmigungen, verbindlichen Gesprächsterminen vor Einreichung der Unterlagen, einer Erweiterung der Liste genehmigungsfreier Vorhaben, einer Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und Maßnahmen zur weiteren Innenstadtverdichtung für die Schaffung von Wohnraum. Kollegin Schütz hat vorhin schon davon gesprochen, dass bei vorhandenem Gebäude aufgestockt werden kann. Das wird aber manchmal schwergemacht, weil auch das Thema Brandschutz dann eine Rolle spielt, die manchmal dazu dient, dass wir das Gute, das wir wollen, mit dem Hochhalten dieser Norm verhindern.
Wir wollen dafür sorgen, dass wir auch das Thema Holz noch weiter voranbringen; gerade bei uns in Niedersachsen ist das ein wichtiges Thema. Wir wollen eine bessere Anwenderfreundlichkeit diskutieren. Wir wollen uns vielleicht auch stärker bei manchen Punkten an der Musterbauordnung orientieren. Und wir wollen auch eine Erleichterung bei der Aufstellung von PV-Anlagen.
All das, Frau Kollegin Schütz, sind Ideen, die ich bislang gesammelt habe. Dabei bin ich, genauso wie Sie, für weitere Vorschläge offen. Wir sollten wirklich zeigen, dass wir allesamt darin einig sind - und so habe ich das Gespräch, das wir letzte Woche beim vdw geführt haben, auch wahrgenommen -, dass wir bei diesem Thema deutlich vorankommen müssen. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, lassen Sie uns heute
diese kleine Novelle beschließen und zeigen, dass wir in den kommenden Monaten und Jahren auch zu Großem fähig sind!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit drei Zitaten beginnen.
„In den Genehmigungsverfahren werden die Behörden eine strenge Prüfung vornehmen, ob der Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung der ionisierenden Strahlen innerhalb und außerhalb der Anlage uneingeschränkt gewährleistet ist.“
„Die Landesregierung lehnt in Fragen der Sicherheit, die Vorrang vor allen anderen Überlegungen haben muss, jeden Zeitdruck ab.“
„Die Landesregierung sichert zu, die gesamte Öffentlichkeit über jede Prüfungsphase umfassend zu informieren.“
Diese drei Sätze, meine sehr geehrten Damen und Herren, klingen sehr aktuell und könnten aus dem Jahr 2020 stammen. Das tun sie aber nicht. Alle drei Sätze stammen aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 22. Februar 1977. Sie sind also mehr als 43 Jahre alt.
Der damalige Tag war ebenfalls historisch; denn damals wurde die vorläufige Standortauswahl für Gorleben getroffen. Aus 14 möglichen Standorten wurde damals Gorleben schlussendlich ausgewählt. Der Rest der Geschichte ist bekannt. Viele Jahre und einige Milliarden Euro später wurde das Projekt beendet.
Das Aus für Gorleben wurde in diesen Tagen vor Ort kräftig gefeiert. Aber das darf ehrlicherweise nicht darüber hinwegtäuschen, dass weite Teile des Wendlands -, wie man sieht, wenn man sich die Karte der BGE anschaut - nach wie vor aktuelles Endlager sein könnten.
Aber anders als vor 43 Jahren ist das Wendland heute nicht allein. Nachdem es bis zum 27. September 2020 eine weiße Landkarte gab, sind seit dem 28. September mehr als 54 % der Fläche Deutschlands nach aktuellem Stand potenziell als Endlager geeignet.
Wegen unserer geologischen Vielfalt sind zumindest theoretisch in Niedersachsen fast alle Landkreise oder kreisfreien Städte betroffen. Salz, Ton oder Granit - alles ist bei uns in Niedersachsen vorhanden, und zwar reichlich.
Die Veröffentlichung der aktuellen Suchräume hat in vielen Teilen Niedersachsens für große Betroffenheit gesorgt. Wer hätte gedacht, dass auch vor seiner Haustür nach einem Endlager gesucht werden könnte? Auch ich hätte ehrlicherweise nicht geglaubt, dass mein Grundstück zum Suchraum gehören könnte.
Aber wenn wir für diese und alle kommenden Generationen den Anspruch erheben, dass wir den bestmöglichen Standort finden wollen, kann es keine Tabus geben. Dann gehört quasi jeder Stein umgedreht, um nachzuschauen, ob der Boden darunter für ein atomares Endlager geeignet ist oder nicht.
Ich bin froh, dass nach den Karten der BGE auch Bayern und Baden-Württemberg Suchräume haben. Denn nach dem politischen Sankt-FlorianTheater aus Bayern hätte es der Glaubwürdigkeit dieses Suchprozesses massiv geschadet, wenn der Eindruck entstanden wäre, man könne per Kabinettsbeschluss aus dem Suchverfahren ausscheiden.
Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundlage für ein Ausscheiden aus dem Suchprozess liefert diesmal allein die Wissenschaft und nicht die Politik.
Wie sehr die aktuelle Karte die Politik in Bayern überrascht hat, kann man erahnen, wenn man liest, dass ein bayerischer Bundestagsabgeordneter die Bundesgesellschaft für Endlagerung, die BGE, als „durchgeknallte Narren“ bezeichnet - so gefunden im Traunsteiner Tagblatt vom 4. Oktober 2020.
Aber auch in Niedersachsen - der Kollege Dr. Birkner hat es vorhin schon erwähnt - werden das Standortauswahlverfahren und die aktuelle Karte von Grünen-Landtagsabgeordneten schon mal als „sehr schlechte Nachricht für die Menschen in der Region“ bezeichnet oder wird behauptet, es sei „schwer vermittelbar, dass wir jetzt auch noch möglicher Endlagerstandort sein könnten“.
Beide Äußerungen tun etwas, vor dem ich dringend warnen möchte. Sie stellen nämlich das Verfahren an sich infrage. Vielleicht sind sie in Teilen politischer Unerfahrenheit geschuldet. Aber ich sage ganz deutlich: Die Suche nach einem atomaren Endlager eignet sich nicht für populistische Debatten oder politische Spielchen. Wer dieses Spiel spielt, läuft Gefahr, das Spiel kaputt zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Regierungen, ob auf der Bundesebene oder auf der Landesebene und egal in welcher farblich-politischen Zusammensetzung, haben von der Existenz der Kernenergie profitiert. In Lingen kann man das übrigens sehr deutlich sehen. Die dort entstandenen Kraftwerke haben ganz massiv zum wirtschaftlichen Aufschwung des Emslandes beigetragen.
Es gab in der Vergangenheit unter uns Diskussionen darüber, wann wir die Laufzeit der Atomkraftwerke beenden wollen. Aber diese Frage ist entschieden. Es ist jetzt unsere Aufgabe, den Atommüll sicher zu verwahren. Vor dieser Aufgabe stehen weltweit viele, viele Staaten. Niemand macht sich die Beantwortung dieser Frage leicht. Davon haben wir Politiker uns bei verschiedenen Besuchen im Ausland überzeugen können.
Zwei Dinge sind für mich persönlich sehr klar:
Erstens. Wir können diese Aufgabe nicht denen hinterlassen, die nach uns kommen. Generationengerechtigkeit, wie sie von jungen Menschen in Sachen Klimapolitik eingefordert wird, bedeutet in Sachen Atommüll, dass derjenige, der ihn gemacht hat, auch für seine sichere Verwahrung sorgen muss.
Zweitens. Weil der Atommüll hier bei uns im Land, in Deutschland, angefallen ist, muss er auch in unserem Land verwahrt werden. Das Ausland oder der Mond - ich habe das schon im SeptemberPlenum gesagt - kommen für mich nicht infrage.
Dies konsequent zu Ende gedacht, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat natürlich Konsequenzen. Wenn irgendwo auf der Welt noch deutscher Atommüll herumsteht, dann gehört er zurück ins Land gebracht, ohne dass sich, wie oft in der Vergangenheit, Menschen vor diesen Transportwegen anketten.
Wir haben in der Vergangenheit - das klang vorhin an - sehr viele Castortransporte nach Gorleben erlebt. Ich persönlich bin, wenn ich eingeladen worden bin, immer sehr gerne dorthin gefahren, um mir, wie es die Kollegin Staudte vorhin gesagt hat, selber ein eigenes Bild zu machen. Ehrlicherweise ist mir aufgefallen, dass wir sehr viel Geld dafür ausgegeben haben, dass am Ende des Tages die Castoren dann doch im Zwischenlager in Gorleben standen.
Bei dem Versuch, liebe Kollegin, die Vergangenheit zu betrachten, haben Sie in meinen Augen einen Fehler gemacht. Sie fordern bei der Diskussion um die Daten der Unternehmen vollständige Transparenz. Aber Sie haben hier, was die Vergangenheit und den Widerstand gegen die Castortransporte angeht, einiges ausgeblendet. Herr Dr. Birkner hat es vorhin gesagt. Ich glaube, das tut uns nicht gut.
Mein Kollege Hillmer hat mich vorhin gewarnt und gesagt: Martin, mach bitte keine Vergangenheitsbetrachtung.
Aber zur Ehrlichkeit und zum kompletten Bild, liebe Kollegin, gehört halt dazu, dass es in Gorleben auch einen Schwarzen Block gab. Ich habe mich vorhin noch einmal beim Kollegen Dorendorf erkundigt.
Er hat mir von einem Stahlunternehmer berichtet, bei dem sich die Castorgegner aus diesem Schwarzen Block regelmäßig mit Eisenstangen versorgt haben, die sie mit der Flex in kleine, handliche Größen geschnitten haben, um das dann als Munition für ihre Schleudern zu verwenden.
Das gehört an der Stelle zur Wahrheit dazu. Wir sollten, wenn wir den Blick nach hinten richten, alles erwähnen.
Wir sollten um Himmels willen nicht so tun, als sei unsere Polizei so, wie Sie das vorhin in Ihren Bildern gezeichnet haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir als Politiker anfangen und nicht damit aufhören, Polizei ständig zu kritisieren, dann legen wir damit die Axt an die Wurzeln dieses Staates.
Nein.
Aber da ich es ja mit Albert Einstein halte, der einmal gesagt hat: „Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben“, will ich mich um den entstandenen Atommüll kümmern und mit Ihnen darüber diskutieren, worauf es jetzt ankommt.
Wir sind uns einig, dass wir ein Endlager suchen wollen. Dann dürfen wir wissenschaftlich von oben nach unten und von links nach rechts alles hinterfragen. Aber hinter all diesen Fragen - und das ist mir persönlich sehr ernst - muss auch der feste Wille stehen, ein Endlager zu finden.
Es gab mal einen Bundesumweltminister, der den Anwohnern des Zwischenlagers eine maximale Lagerung vor Ort versprochen hat. „Die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente ist auf maximal 40 Jahre befristet. Dadurch wird gewährleistet, dass aus Zwischenlagern keine Endlager werden können“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2003.
17 Jahre, also fast die Hälfte der Zeit von 40 Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind jetzt bald um, und ein Endlager ist bislang nicht gefunden worden. Es klang vorhin bei Umweltminister Lies an: Was sagen wir den Anwohnern in Grohnde, in Gorleben und in Lingen, wenn der Müll in 23 Jahren dort immer noch steht? Das Lager in Gorleben ist von den Atomkraftgegnern und
auch von Abgeordneten der Grünen hier im Landtag immer mal wieder gerne als „Kartoffelscheune“ bezeichnet worden. Wer diesen Zustand beenden will, muss sich mit viel Motivation in den Suchprozess für ein Endlager einbringen. Dieser Prozess besteht aus mehreren Schritten. Das können Sie überall nachlesen, und wenn Sie meinem Kollegen vorhin zugehört haben, wissen Sie ganz genau Bescheid.
Die entscheidende Zeit für uns wird vermutlich bis Mitte des nächsten Jahres sein; denn dann wird die Frage beantwortet werden, wo in Deutschland, wo in Niedersachsen auch konkret obertägig erkundet werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt können wir alle für das Verfahren sehr viel tun.
Ich fordere und appelliere an jeden Bürger, der Interesse hat, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Jede Information, die einen möglichen Standort noch konkreter beurteilen lässt, ist dabei hilfreich. Auch wenn wir in Niedersachsen mit Schacht Konrad und der Asse eine besondere Betroffenheit bei der Atommülllagerung haben, darf uns das, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht dazu verleiten, stets darauf hinzuweisen, Politik zu machen. Wir suchen ehrlicherweise in diesem Verfahren nicht den Standort, der möglichst weit weg von anderen Standorten ist; denn das wäre eine politische Entscheidung, wie man sie der Politik im Zusammenhang mit Gorleben immer wieder vorgeworfen hat. Gesucht wird - der Umweltminister hat es vorhin in seiner Rede gesagt - der Standort, der die bestmögliche Sicherheit für diese Abfälle bieten kann.
Mit Blick auf die Asse will ich den Blick auf eine besonders wichtige Forderung lenken. Das Suchverfahren muss reversibel sein. Wir müssen an jeder Stelle des Verfahrens die Möglichkeit haben, auch noch mal anders zu denken. Wenn man sich die Lagerung der Fässer in der Asse anschaut, dann erkennt man, dass das schon zu dem Zeitpunkt nicht mehr reversibel war, als die Fässer die Frontladerschaufel verlassen haben, obwohl -
auch das gehört zur Wahrheit dazu - man die Lagerung damals in einem Bergwerk als einen großen Fortschritt gegenüber der Tatsache empfand, dass man die Fässer vorher auf das offene Meer gefahren und sie dann irgendwo versenkt hat. Den Müll, den man damals im Meer verklappt hat, kann man heute nicht mehr wiederfinden. Beim AsseMüll wissen wir wenigstens, wo er ist. Dass die Bergung trotzdem schwierig ist, können wir daran sehen, dass man heute immer noch die Voraus
setzungen dafür schaffen muss, um mit der Bergung beginnen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier gestern Abend im Landtag gemeinsam mit Thomas de Maizière den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit gefeiert. Ich persönlich habe das Glück, dass ich an diesem Tag Geburtstag habe. In diesem Jahr bin ich 53 Jahre alt geworden. Vielleicht wird die Standortauswahlentscheidung noch in meiner aktiven politischen Zeit getroffen, vielleicht auch nicht. Aber den Beginn der Einlagerung werde ich mir bei realistischer Betrachtung vermutlich von der Tribüne aus anschauen.
Deshalb appelliere ich ganz besonders an die junge Generation, sich in diesem Feld ganz besonders zu engagieren. Wir brauchen euch, liebe junge Leute, in allen Fragen, die mit der Endlagerung zusammenhängen. Viel zu lange haben wir so getan, als würden wir euch nicht brauchen. Wir brauchen euch, weil ihr diejenigen seid, die heute anfangen und am Ende vielleicht auch erleben werden, dass etwas passiert. Deswegen bin ich froh, dass mit einer personellen Entscheidung der BGE dafür gesorgt worden ist, dass ein relativer junger Mann die Chance hat, dieses Verfahren möglichst lange zu begleiten.
Ich will auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Viel zu lange - und das war auch in Teilen des Parlaments politischer Konsens - haben wir so getan, als würden wir Atomexperten, also die Menschen, die mit Kernenergie umgehen können, nicht brauchen. Es war ja Mode, all das, was irgendwo universitär geforscht worden ist, zu kürzen, abzuschaffen, woanders hinzugeben. Aber das Gegenteil ist der Fall, und die aktuelle Corona-Pandemie hat uns sehr deutlich gezeigt, wie das sein kann, wenn man die Experten nicht mehr im eigenen Land hat. Deswegen müssen wir auch an der Stelle universitär - über das Wissenschaftsministerium - alles dafür tun, dass wir junge Menschen ausbilden, die in der Lage sind, mit diesen Stoffen umzugehen. Ich - ehrlicherweise - kann das nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war vorhin schon die Rede davon, dass wir hier in Niedersachsen froh sein können - oder auch nicht, je nachdem wie man es betrachtet -, dass wir aus Gorleben Erfahrungen haben. Ich bin auch froh, dass sich diese Landesregierung auf den weiteren Suchprozess - nach meiner Auffassung und der meiner Fraktion - sehr gut vorbereitet hat. Anders
als vor 43 Jahren müssen wir Pressemitteilungen heute nicht mit Schreibmaschine schreiben. Vorhandene Daten - das ist ein Riesenvorteil - können heute mit einem Knopfdruck elektronisch mit vielen, vielen Menschen geteilt werden. Die Teilnahme an Konferenzen, an Fachkongressen muss heute nicht mehr körperlich erfolgen, man kann das auch emissionsfreundlich per Livestream gestalten. Das wird die Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern.
Lassen Sie mich zum Schluss bei dem Thema Partizipation aber noch einen Aspekt einbringen, bei dem ich hoffe, dass wir darüber auch mal emotionslos bzw. emotionsfrei reden können.
Wir reden hier in diesem Parlament sehr häufig über das Thema Windenergie. Allen Beteiligten ist klar, dass man natürlich für die Kommune, in der eine solche Windkraftanlage entsteht, einen finanziellen Ausgleich schaffen muss. In Rede stehen da aktuell 1 % oder 2 % vom Umsatz. Das ist klar, das erwarten wir.
Aber wWie ist das eigentlich eines Tages mit dem Standort, an dem das Endlager entstehen wird? Muss nicht auch in irgendeiner Weise vom Staat Geld dorthin fließen, wie das im Ausland möglich ist? - Ich weiß, dass bei dieser Frage mancher aus der Anti-Atomkraft-Bewegung aufjault und sagt: Oh Gott, oh Gott! Das ist moderner Ablasshandel. Das kann doch gar nicht wahr sein. Da wird sich was erkauft.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns Gorleben an! Ein Teil des Protestes dort vor Ort, der über Jahre gewachsen ist, hat damit zu tun, dass man das Gefühl hatte: Wir bekommen jetzt den Müll, aber alle anderen Fragen, die wir hier gerne geklärt haben möchten, werden nicht diskutiert. - Deswegen werbe ich intensiv dafür, dass wir uns das anschauen, was andere Länder machen, die, was das Infrastrukturelle angeht, eine ganz besondere Verantwortung für die Orte, die als Endlager ausgesucht werden, wahrnehmen, ohne dass das dort irgendjemandem vor Ort aufstößt. Deswegen werbe ich dafür, dass wir bei dem Thema Partizipation auch dieses mitdenken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der 28. September 2020 war in der Tat ein historischer Tag, und wir leben, was das Thema Standortauswahl angeht, in historischen Zeiten. Aber bei aller Euphorie müssen wir uns immer wieder vor Augen halten, dass die erste Suche nach einem Endlager gescheitert ist. Auf eine dritte Chance sollten wir
deshalb nicht hoffen. Machen wir es dieses Mal besser!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es stimmt: Wir haben den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz im vergangenen Jahr, am 15. Oktober 2019, eingebracht. Wir haben ihn beraten. Dazu gab es eine Anhörung. Und dann passierte das, was immer wieder passiert: Dann schauten sich die Landtagsjuristen das an.
Die machen das, Gott sei Dank, sehr, sehr gründlich. Sie sind auch überhaupt nicht schuld, sondern sie sorgen dafür, Herr Limburg, dass die Gesetze klar und verständlich sind. Gesetze, so sagt es Wikipedia, regeln das menschliche Verhalten. Und deshalb müssen sie klar und ordentlich sein.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei dem, was das Gesetz angeht, nicht mehr über Jahre oder Monate reden, sondern nur noch über Wochen. Der Gesetzentwurf ist vermutlich entscheidungsreif, und wir werden ihn in den kommenden Wochen im Ausschuss haben und werden ihn auch verabschieden. Dann, liebe Frau Kollegin Byl, ist das erreicht, was Sie erreichen wollten.
Aber an einer Stelle möchte ich Ihnen deutlich widersprechen. Sie suggerieren quasi, man brauche ein Klimaschutzgesetz, um Klimaschutz zu betreiben. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehe ich anders. Klimaschutz kann man auch betreiben, ohne dass es dazu ein Gesetz gibt.
Dass es mit dem Thema Klimaschutz deutlich vorangeht, lieber Kollege Meyer, kann man erkennen. In einer Publikation, die bei uns in den Landtagsfächern liegt, heißt es ganz deutlich: „Ökostrom boomt!“, weil nämlich im Jahre 2020 der Ökostrom insgesamt 49,7 % Anteil am Bruttostromverbrauch hatte. Das Ziel, das wir uns für 2025 in Deutschland gesetzt hatten, haben wir schon im Jahr 2020 erreicht. Wir werden das Klimaziel, das wir uns 1990 für das Jahr 2020 gegeben hatten, auch erreichen. Das hat eine ganze Menge mit Corona zu tun. Ich hätte mir gewünscht, dass nicht Corona dafür gesorgt hätte. Aber Corona verschafft uns eine Atempause. Wir werden die Klimaschutzziele erreichen. Untergangsstimmung haben wir in diesem Lande nicht. Insofern bitte ich Sie, liebe Frau Kollegin, auf solche Äußerungen zu verzichten.
Ganz deutlich bitte ich auch darum, Herr Kollege Meyer, Äußerungen, die hier vorn am Redepult getätigt werden, nicht immer wieder völlig zu verdrehen. Niemand hat behauptet, wir wollten kein Klimaschutzgesetz. Ich habe Ihnen gesagt: Es kommt. - Vielleicht kommt es etwas später. Aber das, was Sie hier machen, ist doch permanentes Verdrehen.
Früher hätte ich das Wort mit „L“ gesagt. Das darf ich ja nicht mehr. Sie können die Menschen nicht hinter die Fichte führen; sie haben Sie endgültig durchschaut.
Diese Landesregierung tut etwas für das Thema Klimaschutz. Vielleicht hätten Sie bei dem, was Sie in der Sommerpause getrieben haben, in den Haushaltsplanentwurf schauen sollen.
Ach, Herr Kollege! Hören Sie doch auf, sich zu echauffieren.
- Meine Quellen, lieber Herr Kollege Meyer, sind Pressemitteilungen und das, was mir Leute aus den Verbänden zuspielen. Ich bin nicht auf den Haushaltsplanentwurf angewiesen. Ich lese ihn aber trotzdem. Auch Sie haben genug Zeit gehabt. Wir haben jetzt Mitte September.
- In meinem Fach hat der Haushaltsplanentwurf schon gelegen.
- Ja, vor einer Woche. Ich weiß nicht, wann das bei Ihnen war.
Nein. Sie wird mich wahrscheinlich auf Abwege führen.
Ich wollte gern weiter ausführen, dass diese Landesregierung deutlich etwas für den Klimaschutz tut: 75 Millionen Euro für das Thema WasserstoffWirtschaft, 75 Millionen Euro für das Thema erneuerbare Energien, 40 Millionen Euro für das Thema Elektromobilität. Da passiert eine ganze Menge. Parallel dazu kommt das Klimagesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Hier zu behaupten, wir täten nichts, geht an der Realität völlig vorbei.
Auch bei dem Thema Wassermanagement, das Sie vorhin eingeführt haben, Frau Kollegin, müssen Sie eingestehen, dass die Fraktionen von SPD und CDU mit den Kollegen Gerd Hujahn von der SPD und Frank Schmädeke von der CDU einfach schneller waren als Sie.
Wenn es darum geht, dass ein Unternehmen in Lüneburg mehr Wasser fördern will, dann muss man das rechtlich sauber abarbeiten. Aber die Wasserknappheit in Celle mit dem Wasserbedarf in Lüneburg in Verbindung zu bringen, ist vielleicht doch ein bisschen gewagt. Wenn Sie dem Kollegen Schmädeke deutlich zugehört hätten, dann hätten Sie aufgenommen, dass er immer wieder betont: Es gibt in Niedersachsen kein Wasserproblem. Es ist vielleicht etwas unterschiedlich verteilt, aber insgesamt haben wir noch so viel Wasser, dass wir regelmäßig jeden Tag Wasser aus dem Binnenland über den Deich in die Nordsee pumpen, weil sonst nämlich die Flächen hinter dem Deich absaufen würden.
Insofern geht es darum, im Rahmen eines vernünftigen Wassermanagements, wie wir es beschrieben haben, dafür zu sorgen, dass das Wasser vernünftig verteilt wird, dass Wasser zurückgehalten wird, dass der Grundwasserkörper als Speicher für Wasser benutzt wird. Hier aber Panik zu verbreiten, ist völlig unangebracht.
Ich sage Ihnen ganz deutlich für die CDU-Fraktion: Klimaschutz ist da. Da geht es Ihnen ein wenig wie Villarriba und Villabajo oder dem Hasen und dem Igel. Klimaschutz ist da, und das Klimagesetz kommt. Machen Sie sich keine Sorgen! Sie können weiterhin ruhig schlafen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Neben dem „Niedersächsischen Weg“, über den wir vorgestern ausführlich gesprochen haben, wird uns Umweltpolitiker in den nächsten Monaten und Jahren ein weiteres Thema beschäftigen. Es geht, wie bereits erwähnt wurde, um die Frage: Wie kann man hochradioaktiven Müll, der aus unseren Kernkraftwerken stammt, für eine sehr lange Zeit sicher lagern?
Zugegeben, diese Frage ist nicht neu. Die Geschichte der Suche nach einem Endlager für diese Abfälle ist jedem bekannt, der sich damit beschäftigt hat. Neu dagegen wird in ca. 14 Tagen die Frage sein, wo das denn passieren kann.
Während heute noch für ganz Deutschland das Credo der weißen Landkarte gilt, wird das ab dem 28. September 2020 anders sein. An diesem Tag wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung einen Zwischenbericht veröffentlichen, der die Suche nach einem möglichen Standort einschränken wird.
In den vergangenen Jahren haben viele Experten intensiv daran gearbeitet, das Suchgebiet einzuschränken und die erkennbar unsicheren Gebiete auszuschließen. Das sind Gebiete, in denen Bergbau betrieben wird oder in denen es vulkanische oder seismische Aktivitäten gibt.
Infrage kommen dann Gebiete, in denen die geologischen Mindestanforderungen nach den bislang bekannten Daten und Fakten gegeben sind. Das sind Gebiete, in denen wir ein mindestens 300 m starkes Deckgebirge haben, unter dem sich eine mindestens 100 m mächtige Schicht von Ton, Salz oder Granit befindet.
Niedersachsen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat von allem etwas. Insofern ist es kein Wunder, dass der Umweltminister, der ein kluger Mann ist, darauf kommt, dass Niedersachsen auch besonders betroffen sein wird. Ich kann nicht verstehen, wie man das aus der Fraktion der Grünen kritisieren kann.
Beispielsweise bei mir vor Ort gibt es eine ganze Menge Ziegelleien. Ziegelleien sind nicht deswegen da, weil der Ton von irgendwoher herangekarrt wird; Ziegelleien sind deswegen da, weil es dort ganz viel Ton gibt. Also wird es vermutlich auch bei mir im Osnabrücker Land eine Betroffenheit geben.
Man muss also kein Prophet sein, dass nach diesem Termin, dem 28. September 2020, in vielen Gebieten Niedersachsens Menschen darüber diskutieren werden: Könnte es sein - mit der Betonung auf „könnte“ -, dass meine Heimat möglicherweise ein Endlagerstandort für hochradioaktiven Müll wird?
Nach dem 28. September wird ein umfangreiches Verfahren gestartet, in dem der Zwischenbericht der BGE auf Teilkonferenzen mit der Zielsetzung diskutiert wird, dass bislang unbekannte Informationen zusammengetragen werden, um weitere Gebiete ausschließen zu können.
Wichtig ist meiner Fraktion, dass dieses Verfahren so geführt wird, wie man es im Standortauswahlgesetz vorgesehen hat, nämlich partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfra
gend, lernend und reversibel. Jeder geeignete Standort muss in die Suche einbezogen werden. Ich sage das ganz deutlich in Richtung anderer Bundesländer, die schon gesagt haben: Bei uns kommt das gar nicht infrage! - Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Credo „Überall anders, aber nicht bei uns!“ darf in diesem Fall nicht gelten.