Dörte Liebetruth
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Insbesondere die Gastronomie ist von der neuen Corona
Verordnung des Landes und den damit verbundenen Schließungen stark betroffen. Vor diesem Hintergrund ist meine Frage: Gibt es über die von Ihnen bisher dargestellten Hilfen hinaus weitere Fördermöglichkeiten für die Gastronomie?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage ist: Welche Rolle können die Zukunftslabore des Zentrums für digitale Innovationen und die Start-upZentren spielen, um kleinen Unternehmen in Mittelstand und Handwerk den Zugang zu IT-sicherheitsrelevanten Erkenntnissen zu erleichtern und etwaige Zweifel am Kosten-Nutzen-Verhältnis auszuräumen?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an die Landesregierung ist: Wie viele Bundesländer haben sich bis heute verbindlich für das Flächen-Lage-Modell entschieden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage an die Landesregierung lautet: Welche weiteren Maßnahmen über das Verbot von Werkverträgen hinaus sind aus der Sicht der Landesregierung am wichtigsten, um die Situation der Beschäftigten in der Fleischindustrie zu verbessern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass wir gerade in diesen Corona-Zeiten über ein gründerfreundliches Niedersachsen reden, dass wir darüber reden, Startups und andere Gründungen in Niedersachsen nachhaltig noch attraktiver zu machen. Denn gerade in der nun verdüsterten Wirtschaftslage kommt es darauf an, Mut zu machen, neue Unternehmen zu gründen und dafür zu sorgen, dass aussichtsreiche Geschäftsideen nicht Corona zum Opfer fallen. Deswegen an dieser Stelle vielen Dank an die Landesregierung für die Unterstützung, die Gründerinnen und Gründer schon in den vergangenen Wochen erhalten haben!
Bevor ich nun den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU einbringe, möchte ich kurz auf den Startup-Begriff eingehen, weil nicht immer alle dasselbe meinen, wenn sie von Start-ups reden. Der gemeinsame Antrag von SPD und CDU begreift Start-ups als besonders innovative Gründungen, die ein hohes Wachstumspotenzial haben, meist technologiebezogen sind und nicht älter als zehn Jahre. Start-ups machen maximal 5 % der Gründungen aus.
Ich werde nun erst den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU für ein gründerfreundliches Nieder
sachsen einbringen, der übrigens Anregungen vom Beirat startup.niedersachsen, aber auch aus bereits vorliegenden Anträgen von Grünen und FDP aufgreift. Ich werde dann kurz auf den neuen Antrag der FDP eingehen.
Unternehmensgründungen können nicht nur der Schlüssel für den Aufstieg Einzelner sein, von dem wir schon gehört haben, sondern auch für die Zukunftsfähigkeit Niedersachsens insgesamt. Davon geht unser Antrag aus. Denn in Gründungen fließt oft jede Menge Kreativität ein. Erfolgreiche Gründungen erfordern gute Geschäftsideen. Sie fordern etablierte Unternehmen heraus und tragen zur Modernisierung unserer Wirtschaft bei.
Ein Beispiel dafür, dass auch gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden, ist das Braunschweiger Biotechnologie-Start-up Yumab - von dem wir in der Debatte heute Morgen schon mehrfach gehört haben -, das derzeit eine Antikörpertherapie gegen das Coronavirus entwickelt.
Andere Start-ups können uns bei der Bekämpfung des Klimawandels voranbringen.
Wiederum andere tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, indem sie kreative Lösungen entwickeln, wie die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum gewährleistet werden kann.
Wo stehen wir heute in Niedersachsen mit der Förderung von Start-ups und anderen Gründungen? - Die von Minister Olaf Lies im Jahr 2017 ins Leben gerufene Start-up-Initiative, die seither fortgeführt wird, hat schon viel erreicht:
Der erste Baustein dieser Initiative ist die Förderung von Start-ups durch inzwischen zehn Startup-Zentren an acht Standorten: Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Osnabrück, Oldenburg und neuerdings auch Emden. Der zweite Baustein ist die Bereitstellung von Risikokapital über das Programm „NSeed“, der dritte ist das Gründungsstipendium für innovative Geschäftsideen, der vierte ist die Unterstützung bei der Vernetzung, z. B. auch durch die Verleihung des DurchSTARTer-Preises oder die Internetplattform startup.nds.de.
Zwischenfazit: Niedersachsen bietet eine vielseitige und gleichzeitig solide Gründungsförderung.
Leider musste die Landesregierung in ihrer kürzlich beschlossenen Innovationsstrategie - und müssen auch wir heute - dennoch feststellen: Die Gründungsintensität - also die Anzahl der Gründer je 10 000 Erwerbsfähige - ist rückläufig, und der An
teil weiblicher Gründer verharrt mit 35 % auf einem viel zu niedrigen Niveau.
Deswegen - und auch weil wir in Corona-Zeiten auf den Jobmotor Unternehmensgründung angewiesen sind - müssen wir die Chancen nutzen, die sich bieten, um Niedersachsen noch gründungsfreundlicher zu gestalten.
Mit dem heute eingebrachten Entschließungsantrag wollen wir die Rahmenbedingungen für ganz unterschiedliche Gründungen in Niedersachsen verbessern, seien es technologieaffine Start-ups oder kluge Gründungen, die analoge Geschäftsmodelle verfolgen.
Die Landesregierung wird deshalb gebeten, sämtliche gründungsbezogene Aktivitäten der Landesregierung ressortübergreifend noch besser zu bündeln. Das Wirtschafts- und das Wissenschaftsministerium arbeiten bei der Gründungsförderung - so ist mein Eindruck - schon sehr gut und eng zusammen.
Aber die Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen muss weiterentwickelt und kann noch verstärkt werden. Angesichts der geringen Gründerinnenquote drängt sich die Frage auf, wie bei der Gründungsstrategie die Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsministerium weiter verbessert werden kann.
Um ein anderes Thema zu nennen: Da, wo Potenziale für Start-ups im Bereich der digitalen Landwirtschaft existieren, sollte das Landwirtschaftsministerium mit einbezogen werden; da, wo im Rahmen der Regionalentwicklung Gründungsförderung stattfindet, das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Bei den großen Themen „Klimawandel“, „erneuerbare Energien“ und „grüner Wasserstoff“ birgt unser Umwelt- und Energieministerium noch Potenziale, die in die künftige Gründungsstrategie der Landesregierung einzubeziehen sind.
Lassen Sie uns diese ganze Vielfalt der Potenziale dieser Landesregierung für Gründerinnen und Gründer noch besser nutzen!
Um die ganze Vielfalt von Gründungen besser anzuerkennen, fordern wir in unserem Antrag, den DurchSTARTer-Preis weiterzuentwickeln und in den Kategorien „bestes digitales Start-up“, „bestes soziales Start-up“ und „bestes green Start-up“ zu verleihen.
Wir wollen das Gründen von Unternehmen weiter vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren.
Auch des wichtigen Themas der Unterstützung von Ausgründungen von Hochschulen, das im FDPAntrag angesprochen wird, nimmt sich der Antrag von SPD und CDU an.
Wir fordern, die derzeitigen Möglichkeiten der Finanzierung für Gründerinnen und Gründer in den verschiedenen Phasen der Gründung weiterhin nachhaltig auszubauen. Ein guter Schritt ist dabei, dass die EU-Förderstrategie der Landesregierung für die Zeit ab 2021 darauf abzielt, Gründungen und Betriebsübergaben in Niedersachsen attraktiv zu machen.
Wagniskapital wird im FDP-Antrag ebenfalls thematisiert.
Lassen Sie uns dieses Thema gerne in den Ausschussberatungen vertiefen!
Apropos Ausschussberatungen: Weil das Thema Wirtschaft im Vordergrund des FDP-Antrags steht, beantrage ich hiermit, den FDP-Antrag federführend im Wirtschaftsausschuss zu behandeln. Wegen der Bedeutung des Themas Gründungen im Rahmen der Regionalentwicklung und der EUFörderung beantrage ich für den Antrag von SPD und CDU die Mitberatung durch den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Auch die aktuelle Krise birgt Chancen. Lassen Sie uns die gemeinsam nutzen und Niedersachsen noch gründerfreundlicher gestalten!
Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Frage an die Landesregierung lautet: Könnten Sie bitte noch etwas mehr zur 4G-Versorgung und zu den Maßnahmen der Bundesnetzagentur sagen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Frage an Sie ist: Sie haben dargestellt, dass das Programm breit angelegt sei. Können Sie bitte noch näher darauf eingehen, warum die Förderrichtlinie die Fördergegenstände nicht näher eingrenzt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Normalerweise sind wir Niedersachsen sturmfest und erdverwachsen. Aber was ist, wenn sich das eigene Haus plötzlich gefühlt um 10 cm anhebt und wieder in sich zusammensackt und wenn Gläser klirrend durch die Vitrine wackeln?
In der Nähe meines Heimatortes Kirchlinteln waren am 20. November die Epizentren von gleich zwei Erdbeben, die durch die Erdgasförderung hervorgerufen wurden. Viele Menschen in der Region sind besorgt. Dass Kirchlintelns Ortsvorsteher Henning Leeske heute hier ist, zeigt die große Betroffenheit dieser Region.
Vor diesem Hintergrund fordern wir als SPD und CDU mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag, dass die Landesregierung dem Landtag zeitnah wirksame Maßnahmen vorschlägt, wie die Bevölkerung der von Erdgas- und Erdölförderung betroffenen Regionen künftig vor Erdbeben geschützt werden soll.
Zum Schutz der Menschen kommt es aber auch auf den Trinkwasserschutz an. Der Trinkwasserschutz hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Das steht so in der rotschwarzen Koalitionsvereinbarung für Niedersachsen, und danach handeln wir heute. Auf dem Weg zu besserem Trinkwasserschutz in Erdöl- und Erdgasförderregionen sind verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen nötige Schritte nach vorn. Mit Umweltverträglichkeitsprüfungen können mögliche Auswirkungen von Vorhaben wie etwa Erd
gas- oder Erdölbohrungen auf die Umwelt geprüft werden, und die Öffentlichkeit wird beteiligt.
Nun liegt uns heute im Landtag der Entwurf der Landesregierung für ein neues niedersächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vor. Er
passt das Gesetz an verändertes Recht der EU an. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf stand die Frage zur Debatte, wie, durch welche Regelungen Umweltverträglichkeitsprüfungen am besten dazu beitragen können, den Vorrang des Trinkwasser- und Gesundheitsschutzes durchzusetzen. Die Landtags-Grünen wollen es per Landesgesetz regeln, wenn bei Erdgas- und Erdölbohrungen Fragen des Naturschutzes oder des Wasserrechtes betroffen sind.
Leider ist das eine Scheinlösung. Denn einerseits ist das leider gar nicht möglich und andererseits nicht praktikabel. Sofern es um den Naturschutz geht, haben wir als Land leider keine Gesetzgebungskompetenz. Die seit März vorliegende Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes - für die ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken möchte - macht das deutlich. Soweit das Wasserrecht betroffen ist, könnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz: UVP, seitens des Landes dazu führen, dass eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung nach Bundesrecht und eine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung nach Landesrecht parallel laufen. Das ist nicht nur bürokratisch, das versteht auch kaum mehr einer.
Dabei soll sich im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen doch gerade die Öffentlichkeit beteiligen können. Deswegen haben wir als SPD und CDU uns für eine viel bürgerfreundlichere gemeinsame Lösung entschieden.
Es ist eine Lösung in zwei Schritten, auf die ich kurz eingehen möchte. Der erste Schritt: Wir haben jetzt de facto eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht in Wasserschutzgebieten. Das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und die Staatskanzlei haben diese Pflicht am Montag per Erlass eingeführt. Allen Beteiligten danke ich dafür herzlich.
Wie das funktioniert? - Dem neuen Erlass folgend, endet die nach Bundesrecht vorgesehene Umweltverträglichkeitsvorprüfung in niedersächsischen
Wasserschutzgebieten jetzt in aller Regel mit dem Ergebnis, dass eine UVP durchgeführt werden muss. Umweltverträglichkeitsprüfungen nur in
Wasserschutzgebieten - das reicht uns aber nicht aus.
Wir wollen deswegen im zweiten Schritt die große Lösung. Wir fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Der soll u. a. darauf abzielen, die Umweltverträglichkeitsprüfungsregelung auf Bundesebene so zu ändern, dass für alle Erdgas- und Erdölbohrungen unabhängig von der Fördermenge und unabhängig von der Tiefe eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgeschrieben wird.
Mit unserem Antrag wollen wir auch die Sicherheit der bestehenden Bohrplätze erhöhen, und wir fordern, den Mindestabstand von Gasbohrungen zu Wohnbebauung hier im Land zu überprüfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jede Bohrung birgt immer ein Risiko. Dort, wo unser kostbarstes Gut, unser Trinkwasser, gefördert wird, bin ich nicht bereit, dieses Risiko einzugehen. Wir brauchen ein Verbot der Erdgas- und Erdölförderung dort, wo Trinkwasser gefördert wird.
Im bisherigen Dialog von Umweltminister Olaf Lies haben viele Akteure diese Forderung zum Thema gemacht. Und das ist gut so.
Es ist zu begrüßen, dass dieser Dialog fortgesetzt wird.
Lassen Sie uns heute beschließen, dass zeitnah wirksame Maßnahmen vorgelegt werden, wie der Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung noch besser umgesetzt werden soll! Die
Menschen in den betroffenen Regionen bauen auf uns.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, wenn Sie die von Ihnen, Herr Grascha, angesprochene Tradition fortführen und - wie heute und im vergangenen Jahr - von nun an jedes Jahr im Herbst den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Generationengerechtigkeit vorlegen wollen,
dann habe ich einen Vorschlag: Denken Sie doch einmal ganz gründlich über den Begriff „Generationengerechtigkeit“ nach! Bisher machen Sie es sich da ein wenig zu einfach.
Sie meinen in dieser Wahlperiode: Das Land müsste trotz der Niedrigzinszeiten einfach in großen Schritten die auch zu Ihren Regierungszeiten angehäuften Schulden tilgen, und alles würde gut.
500 Millionen Euro Tilgung schlagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf vor, obwohl noch nicht einmal der Jahresabschluss 2019 durch ist.
Leider ist die Welt nicht ganz so einfach. Ein Grundproblem ist, dass jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann:
entweder für Zukunftsinvestitionen oder für Tilgung.
Es würde allen Beteiligten weiterhelfen, wenn Sie sich einmal intensiver mit den Schulden auseinan
dersetzen würden, die das Land macht, wenn Zukunftsinvestitionen unterbleiben.
Das sind Schulden, die durch unterlassene Investitionen z. B. in die Infrastruktur, in den Klimaschutz und in unser Gemeinwesen entstehen.
Diese Schulden belasten zukünftige Generationen.
FDP-Gesetzentwürfe legen regelmäßig den Eindruck nahe, dass der FDP wenig am Zusammenhalt unseres Gemeinwesens liegt, dass die FDP der nächsten Generation eine kaputtgesparte Infrastruktur hinterlassen will. Und, ja, Sie lassen den Eindruck entstehen, dass es Ihnen nicht wichtig sei, der kommenden Generation durch wirksamen Klimaschutz eine noch einigermaßen beherrschbare Erderwärmung um höchstens 1,5 °C zu hinterlassen.
Ich möchte gerne im Zusammenhang ausführen.
Ich bin unserer SPD-geführten Landesregierung dankbar, dass sie den Willen hat, den gerade auch in Zeiten mit FDP-Regierungsbeteiligung angehäuften Investitionsstau - die implizite Verschuldung des Landes Niedersachsen - Schritt für Schritt abzubauen. Genügend Beispiele bieten der Landeshaushalt 2019 und unser im Sommer beschlossenes Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge.
Wenn Menschen in unserem Land keine für sie bezahlbare, menschenwürdige Wohnung mehr finden, dann zerstört das auf Dauer unser Gemeinwesen. Deswegen haben wir mit dem Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge aus dem besonders guten Jahresabschluss 2018 immerhin 400 Millionen Euro in den Wohnraumförderfonds investiert.
Wenn man Landesstraßen und Radwege verkommen lässt, dann wird die Sanierung am Ende umso teurer. Deswegen haben wir die Mittel für die Sanierung von Radwegen entlang von Landesstraßen mit Beschluss des Landeshaushalts 2019 von 5 auf 10 Millionen Euro im Jahr verdoppelt. Insgesamt stehen 115 Millionen Euro für Landesstraßen und Radwege entlang von Landesstraßen zur Verfügung.
Die Landesregierung investiert aber nicht nur in Landesstraßen. Auch die kommunale Verkehrsinfrastruktur und der öffentliche Personennahverkehr wurden von uns schon gestärkt. Die mit dem Landeshaushalt 2018 von 123 auf 150 Millionen Euro erhöhten Mittel für das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz haben wir auf dem hohen Niveau von 150 Millionen Euro im Jahr fortgeschrieben. Mit diesem Geld werden in den Kommunen u. a. Straßen, Brücken und Radwege an Kreisstraßen gefördert.
Nun können Sie, liebe FDP, der SPD-Fraktion entgegenhalten, dass auch Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine Zukunftsinvestition - nämlich in die Hochschulkliniken - vorgesehen haben, in Höhe von 200 Millionen Euro. Zum Vergleich: Wir Regierungsfraktionen haben das Sondervermögen für die nötigen Zukunftsinvestitionen in unsere Hochschulkliniken mit inzwischen 1 150 Millionen Euro ausgestattet.
Wenn Ihnen die Investitionen in die Hochschulkliniken so wichtig sind, warum haben Sie dann nicht im Sommer 2018 dem Sondervermögen zugestimmt oder im Sommer 2019 dem Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge?
Gegen unser Sondervermögen, das mit mehr als 1 Milliarde Euro ausgestattet ist, sind die von Ihnen vorgeschlagenen 200 Millionen Euro ein netter Versuch.
Die rot-schwarze Koalition hier in Niedersachsen macht generationengerechte Politik. Denn hier wird nicht nur die Schuldenbremse eingehalten, sondern auch zugunsten kommender Generationen in die Zukunft investiert. Und das ist gut so.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion sind sich doch eigentlich einig: Wir wollen nicht, dass im oder unter dem UNESCO-Weltnaturerbegebiet und Nationalpark Wattenmeer Erdgas oder Erdöl gefördert wird.
Dieses Ziel haben wir gemeinsam, und zwar aus gutem Grund. Denn es würde nicht folgenlos bleiben, wenn dort Erdgas gefördert würde. Die geplante Gasförderplattform würde nicht folgenlos bleiben. Ich danke unserem Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, dass er bei der Landtagsdiskussion am 12. September bereits darauf aufmerksam gemacht hat - ich zitiere, um das in Erinnerung zu rufen -:
„In der Bauphase“
- dieser Gasplattform -
„sind Lärmeinwirkungen und Veränderungen der Geomorphologie nicht auszuschließen. Insbesondere durch die notwendigen
Rammarbeiten können die besonders geschützten Schweinswale und Robben innerhalb der Schutzgebiete und auch außerhalb gestört werden. Des Weiteren haben die notwendigen Bodenbewegungen am Meeresboden Auswirkungen auf den Lebensraum von Muscheln, Fischen und diversen Kleinlebewesen.“
Für die klare Haltung unserer Landesregierung möchte ich mich an dieser Stelle aber auch bei unserem Olaf Lies,
unserem Umweltminister, herzlich bedanken.
Er setzt sich mit großem Engagement für den Erhalt des UNESCO-Weltnaturerbes und des Nationalparks Wattenmeer ein.
Gerade weil der Schutz unseres Wattenmeers vor den Risiken der Erdgas- und Erdölförderung hier und heute nicht das erste Mal Thema ist, haben sich mir im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Fragen gestellt. Die Änderung eines Landesgesetzes ist ein wichtiger Schritt. Aber ist der Gesetzentwurf ausreichend, um sicherzustellen, dass wir unser gemeinsames Ziel, den dauerhaften Ausschluss von Erdöl- und Erdgasförderung im UNESCO-Weltnaturerbe und Nationalpark Wattenmeer, in jedem Fall erreichen?
Wie der Wirtschaftsminister hier vor einigen Wochen erläutert hat, prüft das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - kurz: LBEG - die beiden vorliegenden Initiativen auf Grundlage des Bundesberggesetzes. Leider ist unser Landesge
setz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht allein maßgeblich.
Wenn also die entscheidenden gesetzlichen Rahmenbedingungen langfristig verbessert werden sollen, um die Erdöl- und Erdgasförderung ein für alle Mal aus dem Wattenmeer herauszuhalten, dann müsste auch das Bundesberggesetz geändert werden - nicht nur ein Landesgesetz.
Wie ist die Rechtslage nach dem Bundesberggesetz bisher? - Nach der Regelung des § 55 Abs. 1 des Bundesberggesetzes wird die Zulassung eines Betriebsplanes zur Erdgas- oder Erdölförderung im Rahmen einer sogenannten gebundenen Entscheidung geprüft. Leider hat das Erdgas- oder Erdölunternehmen einen Genehmigungsanspruch, sofern die nur vage definierten Versagensgründe nicht vorliegen. Eine unangemessene Beeinträchtigung der Pflanzen- und Tierwelt gehört zu diesen Versagensgründen ebenso wie der Umstand, dass gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung zu erwarten sind.
Nach § 11 Nr. 10 des Bundesberggesetzes darf eine Erlaubnis versagt werden, wenn „überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen“. Diese Fragen sollten wir auch zum Gegenstand unserer Debatten in den Ausschüssen machen.
Ich komme noch einmal auf unseren Wirtschaftsminister zurück, der gesagt hat:
„Die Landesregierung wird die niedersächsischen Interessen und insbesondere die Interessen der Menschen an der Küste - besonders von Borkum - weiterhin mit vollem Einsatz vertreten.“
Ein intaktes UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer ist im Interesse der Menschen an der Küste. Es ist im Interesse Niedersachsens - und ja, es ist auch von globalem Interesse. Kurzum: Ein intaktes UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer ist von herausragendem öffentlichen Interesse.
Das wird das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie bei seiner gründlichen Prüfung der vorliegenden Anträge zu berücksichtigen haben.
Danke schön.
Meine Frage an die Landesregierung lautet: Was ist der aktuelle Diskussionsstand bei dem vom Umweltministerium durchgeführten Dialog mit Umweltverbänden, Wasserwirtschaft und Erdgasindustrie im Hinblick auf das dringend benötigte Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Europa ist die Antwort! Jetzt wollen einige hier im Saal wissen, was denn die Fragen sind. Viele Fragen sind hier schon gestellt worden. Ich möchte gerne einige weitere Fragen aus Sicht der SPD-Fraktion nennen.
Was ist - zwar noch nicht perfekt, aber - die beste europäische Demokratie, die wir auf diesem Kontinent je hatten? - Die Europäische Union!
Wie können wir hier, in unserer niedersächsischen Heimat, den Frieden sichern? - Das ist mit einem starken Zusammenhalt Europas möglich. Es ist doch keine Selbstverständlichkeit, dass meine Generation, die Generation meiner Eltern keinen Krieg in Deutschland miterleben mussten - anders als die Generationen meiner Großeltern und Urgroßeltern dies miterlebt haben.
Wie können wir den Klimawandel am wirksamsten bekämpfen? - Mit Europa!
Wo können und müssen wir den Kampf um ein freies Internet ohne Uploadfilter gewinnen? - Das geht nur auf europäischer Ebene.
Wie können wir erreichen, dass alle jungen Menschen von den Chancen profitieren, die die Europäische Union schafft? - Mithilfe der Europäischen Union, wenn wir - wie wir das auch hier im Landtag diskutiert haben - dafür sorgen, dass alle jungen Menschen an Austauschprogrammen, an europäischen Jugendbegegnungen teilnehmen können.
Wie können wir in unserem Exportland Niedersachsen den Wohlstand und viele, viele Arbeitsplätze erhalten? - Dazu brauchen wir den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. 2018 gingen mehr als 66 % der niedersächsischen Exporte in andere EU-Staaten.
Wie können wir die Gestaltungsmacht der Politik zurückgewinnen, in Zeiten, in denen globale Finanzmärkte die Gestaltungsmacht von Politik einzelner Nationalstaaten aushebeln? - Das geht nur mit der Europäischen Union. Alleine schafft das kein Nationalstaat, auch nicht Deutschland.
Wie können wir Steuer-Dumping beenden und dafür sorgen, dass das kleine Café um die Ecke nicht höhere Steuern zahlt als die riesige Kaffeekette? - Das geht nur mit Europa, genauer gesagt, wenn künftig endlich die Mehrheit der Staats- und Regierungschefs über Steuerfragen entscheidet und wenn wir das Europäische Parlament stärken.
Wie können wir einen armutsfesten Mindestlohn von 12 Euro in Deutschland durchsetzen? - Mit Europas Hilfe! Da ist mit der Europäischen Säule
sozialer Rechte ein Schritt in die richtige Richtung getan. Wir als SPD wollen, dass mehr Schritte in diese Richtung folgen.
Was stärkt Europa in der Welt und liegt im ureigensten Interesse Niedersachsens und Deutschlands? - Ein starker europäischer Zusammenhalt!
Was können wir noch besser machen, noch sozialer, noch demokratischer, noch umweltfreundlicher gestalten, wenn wir alle gemeinsam daran arbeiten? - Europa ist die Antwort auf diese und viele, viele weitere Fragen.
Als Sozialdemokratin kann ich Sie deswegen nur ganz herzlich einladen: Gehen Sie zur Europawahl! Machen Sie Europa stark, am 26. Mai 2019 und darüber hinaus!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade heute, an einem Tag, an dem der Brexit fast schon Wirklichkeit geworden wäre, ist es gut, dass wir hier über europäische Jugendbegegnungen reden. Denn während der Brexit neue Hindernisse zwischen Menschen in Europa aufbaut, können Jugendbegegnungen Brücken bauen. Europäische Jugendbegegnungen tragen zum Zusammenhalt in Europa bei.
Vor ein paar Tagen durfte ich zuhören, wie eine Schülerin der Berufsbildenden Schulen in Verden von ihren Erfahrungen bei einem Schüleraustausch berichtet hat. Sie hat erzählt, dass sie vorher immer sehr zurückhaltend gewesen sei und sich nicht getraut habe, ihre Englischkenntnisse, die sie in der Schule erworben habe, auch anzuwenden. Aber dann, als sie das erste Mal mit ihrer Gastfamilie allein im Auto saß und ihr nicht anders übrig blieb, musste sie diese Fremdsprachenkenntnisse anwenden. Und seitdem, so hat sie berichtet, sei sie auch von sich aus viel selbstbewusster und offener geworden.
Dieses Beispiel der Schülerin zeigt: Europa schafft Chancen. Das ist einer der vielen Gründe, weswegen die europäische Einigung Niedersachsen stärker macht. Als Fraktionen von SPD und CDU schlagen wir nun vor, solche Europachancen bis 2025 endlich für die gesamte junge Generation zugänglich zu machen. Wir wollen, dass alle jungen Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens im Rahmen europäischer Jugendbegegnungen Europa erleben können und auf diese Weise von der europäischen Einigung profitieren.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Europaausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung durchgeführt, und alle, die zu unserem Antrag Stellung genommen haben - ob Landesjugendring, Industrie- und Handelskammer, Landesschülerrat, Deutscher Gewerkschaftsbund, Handwerkskammer oder Deutsch-Polnisches Jugendwerk -, haben den Antrag begrüßt.
Wie wir das Ziel, Europachancen für alle besser zugänglich zu machen, bestmöglich erreichen können, dafür haben wir in der Anhörung wertvolle Hinweise erhalten. Zu diesen Anregungen, die wir aus der öffentlichen Anhörung im Ausschuss mitgenommen und dann in den Änderungsantrag eingearbeitet haben, gehört z. B. die Idee, dass die duale Berufsausbildung mit einem Abschnitt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union noch attraktiver gestaltet werden kann. Es
gehört dazu der Hinweis, wie wichtig es ist, dass sich die Landesregierung für eine Entbürokratisierung und Harmonisierung der Antragsverfahren auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzt. Denn um „Europa-Chancen für alle!“ zu erreichen, muss der Weg zu einer europäischen Jugendbegegnung einfacher werden. Und dazu gehört auch der Hinweis, dass die Informationsangebote über solche europäischen Jugendbegegnungen einfach besser aufeinander abgestimmt werden, noch besser als das heute der Fall ist.
Nicht alles, was in diesem Antrag steht, kostet Geld. Aber wie andere Entschließungsanträge auch bietet der Änderungsantrag von SPD und CDU natürlich Anhaltspunkte für die künftigen Haushaltsberatungen. Mit einem Landtagsbeschluss im Rücken können im Rahmen der Haushaltsberatungen - soweit erforderlich - ergänzend zur Förderung durch die Europäischen Union, den Bund und die Kommunen leichter zusätzliche Landesmittel für europäische Jugendbegegnungen mobilisiert werden als ohne einen solchen Beschluss.
Den Kommunen, den Trägern der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, den Betrieben, den Kammern, den Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie vielfältigen Organisationen und Initiativen, die sich zum Teil seit vielen Jahren intensiv für europäische Partnerschaften und Austauschmaßnahmen engagieren, kann ich gar nicht genug für ihre großartige Arbeit danken. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen: Danke schön an alle Beteiligten vor Ort!
Lassen Sie uns nun mit der Initiative „EuropaChancen für alle!“ gemeinsam auf diesem großartigen Engagement aufbauen, gerade heute, an einem Tag, an dem noch häufig vom Brexit die Rede sein wird. Lassen Sie uns dem Brexit mit „Europa-Chancen für alle!“ ein starkes Zeichen entgegensetzen. Lassen Sie uns Brücken bauen und stimmen Sie dem Änderungsantrag von SPD und CDU zu!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrter Herr Kollege Pantazis, Sie lassen mich hier - - -
- Entschuldigung, die Namen fangen beide mit „P“ an.
Herr Pancescu, Sie lassen mich mit Verwunderung - Sie sehen, wie verwundert ich war - zurück. Warum haben Sie denn dann nicht selbst als Fraktion der Grünen etwas getan, wenn Sie meinen, dass noch mehr Anregungen hätten einfließen sollen?
Wir haben Ihnen eine Synopse zukommen lassen, wie wir die einzelnen Anregungen - vom Landesjugendring, von den verschiedenen Verbänden - aufgenommen haben. Warum haben Sie nicht selbst einen Änderungsantrag eingebracht? Warum weisen Sie überhaupt nicht darauf hin, dass wir an bestimmten Stellen - z. B., was die InterrailTickets angeht - Anregungen aus der Anhörung aufgenommen haben? Warum lesen Sie den Antrag nicht genau?
Da steht nämlich, dass spätestens 2025 endlich alle jungen Menschen die Möglichkeit bekommen sollen, vor ihrem 25. Lebensjahr eine Zeit im europäischen Ausland zu verbringen.
Danke, Herr Pancescu.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung: Gibt es Empfehlungen an die Kommunen, wie Abbiegeunfälle künftig vermieden werden können, z. B. durch Straßenführung oder die Schaltung von Ampelanlagen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gehen wir einmal davon aus, dass es beim Brexit bleibt. Frau Ministerin Honé, Sie hatten das Thema Fischereiabkommen angesprochen. Mich würde interessieren, wie sich Niedersachsen in die Verhandlungen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs zum Freihandelsabkommen und zu weiteren Abkommen einbringen würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Während wir hier den Landeshaushalt 2019 für Niedersachsen diskutieren, läuft in der Europäischen Union seit Monaten eine hei
ße Diskussion über den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen für Europa in den Jahren 2021 bis 2027.
Heute Abend werden in einer Fraktion des britischen Parlaments Entscheidungen gefällt, die Auswirkungen auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union haben dürften. Das wiederum wird nicht ohne Konsequenzen bleiben für die Frage, ob - und, wenn ja, wie viel - Geld Großbritannien künftig an die Europäische Union zahlt und damit für den kommenden Mehrjährigen EUFinanzrahmen bereitstellt.
Der kommende Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union gibt vor, wie viel Geld in den Jahren 2021 bis 2027 für EU-Politik zur Verfügung gestellt wird und für welche Aufgabenbereiche der Europäischen Union dieses Geld ausgegeben werden darf. Zwar wirkt sich dieser kommende Mehrjährige Finanzrahmen noch nicht auf den Landeshaushalt 2019 aus, aber dafür werden wir die Konsequenzen für Niedersachsen in den Jahren ab 2021 deutlich spüren. Grund genug also, dass wir uns hier in Niedersachsen für diesen kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen stark aufstellen! Genau das fordert der gemeinsame Antrag von SPD und CDU.
Denn, anders als hier behauptet wurde, kann aus Niedersachsen heraus sehr wohl beeinflusst werden, wie die europapolitischen Weichen gestellt werden. Das ist möglich über den Bundesrat, über den EU-Ausschuss der Regionen und mithilfe niedersächsischer Abgeordneter des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages. All diese Chancen müssen wir Niedersachsen gemeinsam nutzen!
Wichtig ist: Noch im Frühjahr 2019, vor der Europawahl, brauchen wir die Entscheidung. Sonst wird es schwierig, alle Förderprogramme rechtzeitig und ohne Übergangsschwierigkeiten an den neuen Finanzrahmen anzupassen. Obwohl wir den Antrag, der heute zur Diskussion vorliegt, noch nicht beschlossen haben, ist unsere Europa- und Regionalministerin Birgit Honé bereits aktiv geworden und hat sich im Bund sowie im Ausschuss der Regionen für eine schnelle Beschlussfassung über diesen Mehrjährigen Finanzrahmen eingesetzt. Dafür sind wir dir sehr dankbar, liebe Birgit Honé.
In unserem Antrag wird deutlich - das haben wir auch in den Ausschussberatungen gezeigt -: Die Europäische Kommission setzt mit ihren Vorschlägen für den Mehrjährigen Finanzrahmen viele richtige Akzente. Zu diesen richtigen Akzenten gehört, dass Europa künftig vor allem dort investieren soll, wo der Mehrwert Europas spürbar wird, also beispielsweise beim europäischen Jugendaustausch. Zu diesen richtigen Akzenten gehört auch, dass die EU-Förderfonds künftig vereinfacht und flexibilisiert werden sollen.
Aber die Vorschläge der EU-Kommission lassen auch noch Luft nach oben. Und genau da weist unser Antrag auf einige zentrale Punkte hin, die verbessert werden müssen.
Ich will zwei Punkte nennen:
Erstens ist leider noch nicht sichergestellt, dass Niedersachsen auch in Zukunft stark in die Strukturfondsförderung einbezogen wird und die europäische Strukturpolitik ausreichend in der Fläche sichtbar bleibt.
Zweitens passt es selbstverständlich nicht zu den Zielen der EU-Kommission, dass trotz des bedeutenden europäischen Mehrwertes des sogenannten INTERREG-Programms zur grenzübergreifenden, interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit gerade bei diesem Förderprogramm gekürzt werden soll. Hier muss sich Niedersachsen dafür einsetzen, dass bis zum Beschluss des kommenden Mehrjährigen EU-Finanzrahmens - hoffentlich im Frühjahr 2019 - noch Verbesserungen erreicht werden.
Nicht zuletzt gilt es, gemeinsam auf allen Ebenen Druck zu machen, damit wir endlich eine Finanztransaktionssteuer in Europa bekommen. Deutschland und Frankreich haben dazu eine neue Initiative gestartet. Mit unserem Antrag geben wir dieser Initiative Rückenwind aus Niedersachsen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Europa wird in diesen Tagen mancherorts infrage gestellt, leider auch hier im Niedersächsischen Landtag. Aber diese Krise birgt eine Chance. Lassen Sie uns die neue Aufmerksamkeit, die europäische Politik in diesen Zeiten erhält, nutzen, und Europa noch stärker vor Ort verankern! Dazu muss der Mehrwert, den Europa bringt, müssen die Chancen, die Europa den Menschen in Niedersachsen verschafft, spürbar werden. Dabei kann es helfen, wenn Niedersachsen weiterhin stark von EUFördermitteln profitiert. All das gilt vor allem dann, wenn sich Niedersachsen für den kommenden
Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union stark aufstellt. Unterstützen Sie daher den entsprechenden Antrag von SPD und CDU! Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Wenn es Ihnen mit Ihrem Gesetzentwurf um echte Generationengerechtigkeit ginge, könnten Sie nach der Debatte um die Regierungserklärung von Ministerpräsident Stephan Weil diesen Gesetzentwurf für ein 2. Nachtragshaushaltsgesetz eigentlich zurückziehen.
Denn dabei ist eines deutlich geworden: Diese rotschwarze Koalition in Niedersachsen macht generationengerechte Politik. Rot-Schwarz hat weit mehr zu bieten als Sie in Ihrem Gesetzentwurf.
Ich will Ihnen gerne deutlich machen, warum. Diese rot-schwarze Landesregierung führt die solide Haushaltspolitik der letzten Jahre fort. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung, den wir im nächsten Monat hier diskutieren werden, sieht weder eine Nettokreditaufnahme noch ein strukturelles Defizit vor.
Herr Birkner, Sie haben vorhin gefragt, was diese rot-schwarze Koalition zugunsten kommender Generationen tut. Wir investieren zugunsten künftiger Generationen in allen wichtigen Zukunftsbereichen des Landes. Ich möchte Ihnen nur zwei Beispiele nennen.
Erstens. Sie als FDP hatten es ja nicht so eilig, junge Familien zu entlasten. Die rot-schwarze Koalition dagegen hat die Kindergartengebühren zum 1. August 2018 abgeschafft, Eltern spürbar finanziell entlastet und dafür gesorgt, dass die Bildungschancen
der Generation der Drei- bis Sechsjährigen nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Mit dem Haushalt 2019 investiert die rot-schwarze Landesregierung mehr als 1,2 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung. In der Summe enthalten sind auch Schritte zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung - etwa, dass es ab Sommer 2019 endlich kein Schulgeld mehr für die Erzieherausbildung geben wird.
Ich führe diese Punkte an, weil ich denke, dass Sie Ihren Begriff von Generationengerechtigkeit erweitern müssen.
Denn zur Generationengerechtigkeit gehört zweitens auch, dass die Landesregierung neben der Bildung in unsere Straßen und in den öffentlichen Personennahverkehr investiert. Schon mit dem Nachtragshaushalt haben wir die Mittel für das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stark erhöht - von 123 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Der Haushaltsentwurf 2019 sieht nun substanziell mehr Mittel für den Landesstraßenbau vor.
Es wird deutlich: Rot-Schwarz macht auch ohne Ihren Gesetzentwurf kluge Politik zugunsten künftiger Generationen.
Ihr Gesetzentwurf dagegen hält nicht, was er verspricht. Denn für Sie ist Generationengerechtigkeit vor allen Dingen die Tilgung von Altschulden.
Dafür wollen Sie mit 1 Milliarde Euro den Löwenanteil der Mehreinnahmen des Jahres 2018 einsetzen, also die gesamte sogenannte VWMilliarde, die in den Landeshaushalt fließt.
Die Frage ist aber doch: Würde ein stärkerer Schuldenabbau als geplant unser Land wirklich gerechter für zukünftige Generationen machen?
Wir Sozialdemokraten sagen dazu heute, gerade in diesen Zeiten mit niedrigen Zinsen: Nein.
Wenn der Preis für den stärkeren Schuldenabbau wäre, dass wir künftigen Generationen eine marode Infrastruktur hinterließen, dann ist Schuldenabbau alles andere als generationengerecht.
Herr Grascha, immerhin haben Sie gerade in Ihrer Rede die Bedeutung von Investitionen anerkannt.
Sie wollen auch den Kommunen unter die Arme greifen und in die Hochschulen investieren. Das Problem ist nur: Sie können jeden Euro nur einmal ausgeben.
Sie übersehen nämlich etwas. Bei Ihnen von der FDP gibt es keine Zukunftsinvestitionen aus der VW-Milliarde in unsere digitale Infrastruktur. Wenn Sie die VW-Milliarde für die Schuldentilgung ausgeben wollen, dann ist diese Investition nicht möglich. Es könnten also nicht, wie von der Landesregierung vorgesehen, bis zu 350 Millionen Euro auf das Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen übertragen werden.
Nein, ich möchte jetzt gern zu Ende führen. - Sie von der FDP wollen nicht in Luftreinhaltungsmaßnahmen in unseren Kommunen investieren. Die rot-schwarze Landesregierung dagegen hat bis zu 100 Millionen Euro zusätzlich für saubere Luft und Klimaschutz in den Kommunen vorgesehen.
Sie können auch nicht in die kommunalen Sportstätten investieren.
Das Fazit ist: Ihr Gesetzentwurf ist ein netter Versuch. Mehr Generationengerechtigkeit in Niedersachsen würden Sie damit aber nicht erreichen, weil Sie Zukunftsinvestitionen in weiten Bereichen vernachlässigen.
Die SPD-geführte Landesregierung dagegen investiert in die Zukunft künftiger Generationen und macht gleichzeitig solide Haushaltspolitik. Sie
könnten Ihren Gesetzentwurf deswegen entspannt zurückziehen. Mehr Zukunftsinvestitionen gibt es nur mit der rot-schwarzen Koalition.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, vielen Dank für die Gelegenheit, heute hier im Landtag über die Landesförderung
von Unternehmensgründungen und insbesondere die Start-up-Zentren in Niedersachsen zu diskutieren.
Warum das gut ist, dass wir das heute tun? Auf drei Gründe möchte ich hier noch einmal eingehen; einiges ist in den vorangegangenen Beiträgen schon genannt worden.
Erstens sind Start-ups nicht nur ein wichtiger Impulsgeber für eine innovative und dynamische Wirtschaft, wie es im Antrag dargestellt wird, sondern auch Orte guter Arbeit. Denn Gründerinnen und Gründer können dort selbstbestimmt arbeiten. Sie können dort ihre persönliche Geschäftsidee umsetzen. Von Freunden, die den mutigen Schritt getan haben, ein Unternehmen zu gründen, weiß ich, dass sie zwar gerade zu Beginn sehr viel gearbeitet haben. Aber weil es sich hier um selbstbestimmte Arbeit handelt, weil sie ihre eigenen Geschäftsideen verwirklichen konnten, haben sie diese Arbeit als gute Arbeit aufgefasst. Ein Grund dafür, dass wir als SPD-Fraktion Start-upFörderung für wichtig halten, ist also, dass damit gute, weil selbstbestimmte Arbeit gefördert wird.
Ein zweiter Grund, warum es gut ist, dass wir heute hier über Start-up-Förderung sprechen, ist: Wir haben schon viel erreicht.
Der damalige Wirtschaftsminister Olaf Lies hat vor mehr als einem Jahr die Start-up-Initiative Niedersachsen auf den Weg gebracht, die auf drei Säulen beruht. Die Beratung und Betreuung von Startups durch die Start-up-Zentren ist eine dieser Säulen; der Antrag geht ausführlich darauf ein. Die anderen beiden Säulen sind die Bereitstellung von Risikokapital und die Förderung einer noch besseren Vernetzung der Start-up-Szene.
Für diese Start-up-Initiative und für andere Projekte, wie die Unterstützung von Unternehmensübergaben im Handwerk durch Nachfolgemoderatoren, möchte ich mich an dieser Stelle bei dem damals verantwortlichen Minister Olaf Lies noch einmal ganz herzlich bedanken.
Ich nenne noch einen dritten Grund, warum es gut ist, dass die Start-up-Förderung heute Thema ist: Wir haben noch viel vor. Meine Kollegin Mareike Wulf ist gerade auf verschiedene Details eingegangen. Ich möchte das an dieser Stelle nicht wiederholen.
Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion konzentriert sich sehr auf die Förderung der Start-upZentren. Die Frage ist aber: Reicht das? Werden Sie als FDP-Fraktion damit Ihrer eigenen Forderung nach „Engagement für eine konsequente, ressortübergreifende Landesstrategie für die niedersächsische Gründungskultur“ gerecht?
Sollten wir nicht neben der in Ihrem Antrag behandelten Beratung durch Start-up-Zentren auch andere Ansätze der Gründungsförderung diskutieren? Ich denke dabei z. B. an die Frage, wie bei Bedarf die Liquidität von Start-ups gestärkt werden kann, oder an die Frage der Vernetzungsförderung.
Ziel muss es sein, die Start-up-Initiative des Landes weiter zu verbessern und so den Gründergeist in Niedersachsen weiter zu stärken - sei es im Handwerk, im Handel, im Dienstleistungsbereich, in der Landwirtschaft oder in der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Lassen Sie uns in den Ausschussberatungen darüber sprechen, mit welchen Schritten wir dieses Ziel gemeinsam am besten erreichen können.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe zu, ein paar Jahre ist es her, da habe ich als Sprecherin des Landesschülerrates Niedersachsen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Teilen Europas an einem Seminar des europäischen Zusammenschlusses von Schülervertretungen teilnehmen
dürfen, des Organising Bureau of European School Student Unions.
Diese und andere europäische Jugendbegegnungen haben meinen Horizont erweitert, Vorurteile infrage gestellt und mir neue Chancen eröffnet. Nicht zuletzt habe ich wunderbare Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten kennenlernen dürfen. Zu einigen von ihnen habe ich auch heute noch Kontakt.
Kurzum: Durch europäische Jugendbegegnungen habe ich Europa ganz konkret erleben dürfen. Ich habe dabei viel gelernt, was mich auf meinem Lebensweg weitergebracht hat - und da bin ich nicht die Einzige.
Ein Forschungsprojekt zu Langzeitwirkungen von internationalen Jugendaustauschprogrammen ist vor einigen Jahren zu dem Ergebnis gekommen, dass Jugendaustausch eine erstaunlich nachhaltige Wirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung ausübt. Nicht nur Fremdsprachenkenntnisse und die Offenheit gegenüber anderen Kulturen werden gefördert, sondern auch Sozialkompetenz und weitere Schlüsselqualifikationen, auf die es z. B. im Berufsleben in unserer exportorientierten Wirtschaft ankommt.
Europäische Jugendbegegnungen erweitern also Zukunftschancen junger Menschen in unserem Land. Jugendaustausch kann so dazu beitragen, dass junge Menschen zu Gewinnern der Globalisierung werden.
Bei uns vor Ort in Niedersachsen engagieren sich zahlreiche Kommunen, Betriebe, Kammern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie vielfältige Organisationen der Zivilgesellschaft zum Teil seit vielen Jahren intensiv für europäische Partnerschaften und Jugendaustauschprojekte.
Ich möchte die Gelegenheit heute nutzen, diesen engagierten Niedersächsinnen und Niedersachsen ganz herzlich zu danken.
Denn ihre Arbeit ist ungeheuer wichtig, nicht nur für die Jugendlichen, die deswegen an europäischen Austauschprojekten teilnehmen können, sondern auch für Niedersachsen, für Deutschland und für Europa.
Aber leider ist es in weiten Teilen der jungen Generation auch bei uns in Niedersachsen bisher noch die Ausnahme, eine Zeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu verbringen. Deswegen freue ich mich sehr, dass SPD und CDU heute gemeinsam die Initiative „Europa - Chancen für alle!“ einbringen. Ziel ist es, europäische Austauschprogramme für die gesamte junge Generation zugänglich zu machen. Die Chancen, die Europa schafft, müssen allen jungen Menschen offen stehen; sie dürfen nicht nur hauptsächlich denen aus sogenannten bildungsnahen Elternhäusern offen stehen.
Bis 2025 wollen wir mit allen Beteiligten in Niedersachsen gemeinsam entscheidende Schritte vorankommen. Junge Menschen sollen vor ihrem 25. Geburtstag die Chance bekommen, den Alltag in einem anderen europäischen Land mitzuerleben, und zwar mindestens einmal zwei Wochen oder länger während ihrer Schullaufbahn, ihres Studiums oder ihrer Berufsausbildung. Damit wir dieses Ziel erreichen, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten notwendig.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen, dass Niedersachsen stark ist in Europa. Deswegen ist es gut, wenn wir uns in Niedersachsen auch ehrgeizige Ziele setzen, wenn wir uns stark machen für eine Europäische Union, an deren Chancen alle teilhaben können.
Das Ziel, europäische Jugendaustauschprogramme für alle jungen Menschen zugänglich zu machen, ist nicht neu: Beim Jugendkonvent zu einer Verfassung für die Europäische Union 2002 habe ich mich dafür eingesetzt. 2007 hatten dann die Jugendorganisationen von FDP, Grünen, CDU und SPD auf Bundesebene gemeinsam mit der Bundesschülerkonferenz und den Jungen Europäischen Föderalisten im Zusammenhang mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gefordert, Jugendaustausch für alle zugänglich zu machen.
Wir haben dieses Ziel noch nicht erreicht. Aber dass der Weg zu „Europa - Chancen für alle!“ kein Kurzstreckenlauf, sondern eher ein Marathon wird, war von Anfang an klar.
Die gute Nachricht ist: Wir sind vorangekommen. Die Zahl derjenigen, die aus Niedersachsen während ihres Studiums ins Ausland gehen, ist in den vergangenen Jahren nach Angaben des Wissenschaftsministeriums angestiegen. Auch aus dem
Bereich des Handwerks wird von immer mehr Auszubildenden berichtet, die eine Zeit während ihrer Ausbildung im Ausland verbringen. Das EUProgramm Erasmus+ wird in Niedersachsen von den Schulen, aber auch von Jugendorganisationen aktiv genutzt.
Jetzt kommt es auf die nächsten Schritte an, und zwar auf allen Ebenen. Die Europäische Union hat die Mittel für Jugendaustauschprogramme zu Beginn der jetzt noch laufenden mehrjährigen EUHaushaltsperiode erhöht, und im Vorschlag der Europäischen Kommission für den nächsten EUFinanzrahmen ist wiederum eine deutliche Erhöhung vorgesehen. Bis 2025 soll ein europäischer Bildungsraum Wirklichkeit werden. Auch auf Bundesebene steht eine entsprechende Formulierung im Koalitionsvertrag.
Das alles ersetzt aber nicht, dass auch wir hier in Niedersachsen etwas tun können. Auch wir müssen aktiv werden. Genau hier setzt unsere Initiative von SPD und CDU an.
Es geht um viele weitere Schritte zu dem Ziel „Europa - Chancen für alle!“. Sehr geehrte Damen und Herren, die Europäische Union ist nicht nur ein Mittel zum Zweck, nicht nur eine abstrakte politische Ebene, die unser Leben hier in Niedersachsen beeinflusst. Sie ist viel mehr. Das Zusammenwachsen Europas, der enge Austausch, die Begegnung mit unseren europäischen Nachbarn - das ist auch ein Wert an sich.