(Schriftführerin Hanna Naber verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: Thomas Adasch (CDU) Ja Dirk Adomat (SPD) Ja Jens Ahrends (AfD) Ja Dr. Bernd Althusmann (CDU) Ja Dr. Gabriele Andretta (SPD) Ja Holger Ansmann (SPD) Ja Matthias Arends (SPD) Ja Martin Bäumer (CDU) Enthaltung Karsten Becker (SPD) Ja Jochen Beekhuis (SPD) Ja Dr. Stefan Birkner (FDP) Nein Karl-Heinz Bley (CDU) Nein André Bock (CDU) Ja Jörg Bode (FDP) Nein Marcus Bosse (SPD) Ja Stephan Bothe (AfD) Ja Axel Brammer (SPD) Ja Christoph Bratmann (SPD) Ja Markus Brinkmann (SPD) Ja Sylvia Bruns (FDP) Nein Bernd Busemann (CDU) Enthaltung Imke Byl (GRÜNE) Enthaltung Christian Calderone (CDU) Nein Helmut Dammann-Tamke (CDU) Ja
(CDU) Enthaltung Jörn Domeier (SPD) Ja Uwe Dorendorf (CDU) Ja Thomas Ehbrecht (CDU) Ja Christoph Eilers (CDU) Nein Hillgriet Eilers (FDP) Nein Christopher Emden (AfD) Ja Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) Ja Björn Försterling (FDP) Nein Rainer Fredermann (CDU) Ja Christian Fühner (CDU) Ja Dr. Marco Genthe (FDP) Nein Immacolata Glosemeyer (SPD) Ja Christian Grascha (FDP) Nein Hermann Grupe (FDP) Nein Dana Guth (AfD) Ja Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Enthaltung Thordies Hanisch (SPD) Ja Karl Heinz Hausmann (SPD) Ja Frauke Heiligenstadt (SPD) Ja Tobias Heilmann (SPD) Ja Karsten Heineking (CDU) Nein Frank Henning (SPD) Ja Stefan Henze (AfD) Ja Bernd-Carsten Hiebing (CDU) Ja Reinhold Hilbers (CDU) Ja Jörg Hillmer (CDU) Ja Eike Holsten (CDU) Ja Gerda Hövel (CDU) Nein Gerd Hujahn (SPD) Ja Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Enthaltung Burkhard Jasper (CDU) Nein Petra Joumaah (CDU) Ja Rüdiger Kauroff (SPD) Ja Alptekin Kirci (SPD) Ja Stefan Klein (SPD) Ja Veronika Koch (CDU) Enthaltung Horst Kortlang (FDP) Nein Dunja Kreiser (SPD) Ja Deniz Kurku (SPD) Ja Clemens Lammerskitten (CDU) Nein Sebastian Lechner (CDU) Ja Dr. Silke Lesemann (SPD) Ja Kerstin Liebelt (SPD) Ja Dr. Dörte Liebetruth (SPD) Ja Olaf Lies (SPD) Ja Peer Lilienthal (AfD) Ja Helge Limburg (GRÜNE) Enthaltung Karin Logemann (SPD) Ja Oliver Lottke (SPD) Ja Bernd Lynack (SPD) Ja Christian Meyer (GRÜNE) Enthaltung Volker Meyer (CDU) Ja Anette Meyer zu Strohen (CDU) Nein Axel Miesner (CDU) Ja Johanne Modder (SPD) Ja Matthias Möhle (SPD) Ja Dr. Marco Mohrmann (CDU) Ja Hanna Naber (SPD) Ja Jens Nacke (CDU) Ja Dr. Esther Niewerth-Baumann
(CDU) Ja Frank Oesterhelweg (CDU) Enthaltung Jan-Christoph Oetjen (FDP) Nein Belit Onay (GRÜNE) Enthaltung Wiebke Osigus (SPD) Ja Dragos Pancescu (GRÜNE) Enthaltung Dr. Christos Pantazis (SPD) Ja Anja Piel (GRÜNE) Enthaltung Gudrun Pieper (CDU) Ja Boris Pistorius (SPD) Ja Christoph Plett (CDU) Nein Stefan Politze (SPD) Ja Guido Pott (SPD) Ja Ulf Prange (SPD) Ja Philipp Raulfs (SPD) Ja Laura Rebuschat (CDU) Ja Thiemo Röhler (CDU) Ja Harm Rykena (AfD) Ja Dr. Alexander Saipa (SPD) Ja Uwe Santjer (SPD) Ja Marcel Scharrelmann (CDU) Ja Oliver Schatta (CDU) Ja Jörn Schepelmann (CDU) Ja Dr. Frank Schmädeke (CDU) Ja Heiner Schönecke (CDU) Ja Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Ja Doris Schröder-Köpf (SPD) Ja Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Enthaltung Uwe Schünemann (CDU) Ja Claudia Schüßler (SPD) Ja Susanne Victoria Schütz (FDP) Nein Annette Schütze (SPD) Ja Uwe Schwarz (SPD) Ja Kai Seefried (CDU) Ja Volker Senftleben (SPD) Ja Wiard Siebels (SPD) Ja Dr. Stephan Siemer (CDU) Ja Miriam Staudte (GRÜNE) Enthaltung Ulf Thiele (CDU) Ja Björn Thümler (CDU) Ja Sabine Tippelt (SPD) Ja Dirk Toepffer (CDU) Ja Eva Viehoff (GRÜNE) Enthaltung Ulrich Watermann (SPD) Ja Stephan Weil (SPD) Ja Stefan Wenzel (GRÜNE) Enthaltung Lasse Weritz (CDU) Ja Dr. Thela Wernstedt (SPD) Ja
Editha Westmann Ja Klaus Wichmann (AfD) Ja Stefan Wirtz (AfD) Ja Mareike Lotte Wulf (CDU) Ja Sebastian Zinke (SPD) Ja)
Vielen Dank. - Befindet sich ein Mitglied des Landtages im Saal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und gebe gleich das Ergebnis bekannt. Bitte einen Moment Geduld!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Ergebnis liegt vor. Abgestimmt haben 137 Mitglieder des Landtages, davon 100 mit Ja, 20 mit Nein; 17 haben sich der Stimme enthalten. Damit wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den dazu beschlossenen Änderungen angenommen.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde auch hier gefolgt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es so schön ist, noch einmal Feiertagsgesetz!
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/39 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/1091 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/1127
Wir treten in die Beratung ein. Da dies ein Gesetzentwurf der FDP ist, beginnt Kollege Jan-Christoph Oetjen. Bitte sehr, Herr Oetjen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit nach dieser Debatte.
Es geht um Flohmärkte an Sonntagen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg herrschte große Rechtsunsicherheit bei der Genehmigung von Flohmärkten. Die Region Hannover hat beispielsweise gar keine Flohmärkte an Sonntagen mehr genehmigt. Daraufhin haben über 10 000 Menschen in Niedersachsen eine Petition für den Erhalt von Sonntagsflohmärkten gezeichnet.
Sehr verehrte Damen und Herren, über 10 000 Menschen haben dafür plädiert, dass diese Sonntagsflohmärkte als kulturelles Gut, als Moment der Begegnung für Familien, als Moment der Freizeitgestaltung am Wochenende erhalten bleiben. Wir als FDP-Fraktion hier im Niedersächsischen Landtag haben dazu einen Gesetzentwurf eingereicht, über den wir heute beraten und der das Ziel hat, die Sonntagsflohmärkte zu erhalten.
Nach anfänglicher Ablehnung - ich erinnere hier an die erste Debatte im Niedersächsischen Landtag - kam im Anschluss an die Anhörung im federführenden Innenausschuss Bewegung in das Thema. Diese Bewegung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mündete in den heute vorliegenden Beschlussvorschlag.
Mit diesem Beschluss können zukünftig Flohmärkte auch an Sonntagen weiter rechtssicher genehmigt werden. Die Sonntagsflohmärkte werden damit gerettet.
Zukünftig bestehen drei Möglichkeiten, Flohmärkte an Sonntagen zu genehmigen: gemäß § 14 Abs. 1 Nrn. 3, 4 und 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage zukünftig erstens einmal monatlich als gewerblich organisierte Märkte mit überwiegend privaten Anbietern, zweitens viermal jährlich als gewerbliche Veranstaltung und drittens grundsätzlich aus besonderen Anlässen im Einzelfall; diesen Auffangtatbestand hat es in der Vergangenheit schon gegeben.
Insgesamt ist der Beschluss, den der Niedersächsische Landtag heute trifft, zur Änderung des Feiertagsgesetzes zum Erhalt der Sonntagsflohmärkte ein guter, tragfähiger Kompromiss, der eine gute Balance darstellt. Diese Mischung gibt privaten Anbietern die Möglichkeit, ihre Waren dort zu verkaufen, und ermöglicht weiterhin, dass das Flair von Flohmärkten mit Kunsthandwerk, Gebrauchtwaren und Antiquitäten erhalten bleibt.
Wir als FDP-Fraktion bedanken uns bei den anderen Fraktionen sehr herzlich dafür, dass sie mit uns gemeinsam nach diesem Kompromiss gesucht haben, der eine tragfähige Lösung darstellt und die Sonntagsflohmärkte für Niedersachsen auch in Zukunft sicherstellt.
- Meine Damen und Herren, nehmen Sie doch bitte Platz, und lauschen Sie den Rednern! Das gilt für Herrn Meyer und alle anderen auch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir soeben einen neuen Feiertag aus der Taufe gehoben haben, bleiben wir bei einem ähnlichen Thema - Kollege Oetjen hat es gesagt -, nämlich den Floh- und Trödelmärkten, die ebenfalls an Sonn- und Feiertagen stattfinden und durch das Feiertagsgesetz geregelt werden.
Wie wir gerade zu dem Tagesordnungspunkt zuvor gehört haben, haben die Sonn- und Feiertage ganz besonders den Charakter, dass an diesen Tagen meistens nicht gearbeitet wird. Damit sorgen diese Tage für Entschleunigung und eine gewisse Erholungsphase. Sie geben uns Zeit, uns um eine Reihe von Dingen zu kümmern, die wahrscheinlich in der Woche liegen geblieben sind oder die oft viel zu kurz kommen: unseren Hobbys nachzugehen, einen Ausflug zu unternehmen, etwas mit der Familie zu machen, um nur einige wenige wichtige, tolle Punkte zu nennen.
An diesen gewerbefreien Feiertagen wollen wir festhalten. Bei einem generellen Verbot für Gewerbe und Geschäfte würden wir allerdings unter
Umständen mit den traditionellen Floh- und Trödelmärkten in Konflikt kommen - Kollege Oetjen hat es gerade erklärt -, die an diesem Tag stattfinden sollen.
Wie wir alle nicht zuletzt aus unseren Parteien wissen, ist das für viele Menschen der einzige Tag, an dem es tatsächlich möglich ist, sich ehrenamtlich zu engagieren. Aus diesem Grund werden Flohmärkte, die z. B. von Vereinen, Verbänden und Initiativen organisiert werden und stattfinden, von dem Gewerbeverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen. Bei diesen Märkten geht es nämlich nicht darum, Umsätze und Gewinne zu erwirtschaften, sondern darum, einen Mehrwert für unsere Gesellschaft bzw. für die Verbände selbst zu generieren.
Die Unterscheidung zwischen nicht gewerblichen und gewerblichen bzw. gewinnorientierten Veranstaltungen ist sinnvoll und richtig. Allerdings kommt es in der konkreten Trennung immer wieder bei der Genehmigung dieser Veranstaltungen zu leichten Problemen für die Kommunen, die für diese Genehmigung zuständig sind.
Aus diesem Grund wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Kommunen eine klare Orientierungshilfe für die Genehmigung von Flohmärkten an die Hand geben. Es sollen sinnvolle und sachgerechte Lösungen vor Ort möglich werden. Keinesfalls wird es darum gehen, das Verbot von gewerblichen Angeboten an Sonntagen zu lockern. Deshalb haben wir die Möglichkeiten für Ausnahmegenehmigungen geschaffen, dafür aber zugleich sehr enge Grenzen für den Anteil an gewerblichen Anbietern gesetzt.
Ich freue mich sehr, dass es uns - Kollege Oetjen, ich gebe zu: nach anfänglicher Skepsis - im Innenausschuss doch noch gelungen ist, hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, die hoffentlich jetzt auch von allen Mitgliedern des Hauses getragen wird. Ich streite mich in der Sache ganz gerne mit Ihnen. Doch es ist eigentlich auch eine gute Geschichte, wenn wir so zielorientiert, wie wir gerade auch in der Anhörung zusammengearbeitet haben, zu einem Konsens kommen und endlich einmal etwas gemeinsam auf den Weg bringen können. Dann hat sich wirklich jedes Wort gelohnt.
Das hat aber ganz sicher auch damit zu tun, dass die Anhörung sehr zielorientiert durchgeführt werden konnte. Deshalb möchte ich mich insbesondere bei den Interessenvertreterinnen und -vertretern, die sich an der Anhörung beteiligt haben, sehr bedanken - und natürlich auch bei den Kolleginnen
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich rufe jetzt für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Jens Ahrends auf. Herr Ahrends, bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Traditionell ist der Sonntag der Tag der Familie. Manche Menschen gehen in die Kirche; manche unternehmen eine Radtour; andere wiederum besuchen einen Flohmarkt und treffen dort Freunde. Insbesondere der Sonntag oder ein Feiertag ist oft der einzige Tag, an dem so etwas möglich ist.
Für viele Rentner und sozial schwächere Menschen ist ein solcher Flohmarkt oft eine gute Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen oder ein Schnäppchen zu machen und einen benötigten Artikel zu erwerben. Vielen Menschen hilft dies, um besser über die Runden zu kommen. So gesehen, hat ein Flohmarkt auch einen sehr hohen sozialen Stellenwert, den es zu erhalten gilt.
Die Begrenzung auf maximal 25 % gewerbliche Anbieter und den Verkauf von ausschließlich gebrauchten Artikeln bzw. selbst hergestellten Gütern war notwendig, um dem Flohmarkt auch weiterhin den Charakter einer nicht gewerblichen Veranstaltung zu geben.
Wir freuen uns, dass die Flohmärkte auch an Sonn- bzw. Feiertagen erhalten bleiben, sind dies doch immer wieder auch schöne Ausflugsziele für Jung und Alt bzw. für ganze Familien. Daher stimmen wir gerne dem Gesetzentwurf der FDP zu, weil dieser im Interesse unserer Bürger ist.