Gute Haushaltspolitik, meine Damen und Herren, zeigt sich daran, dass die Landeshaushalte überlegt und in der Art von vorsichtigen Kaufleuten sorgfältig bewirtschaftet werden. Dann nämlich - und wirklich erst dann - können wir erwirtschaftete Handlungsspielräume für wichtige Investitionen nutzen. Die Einrichtung des Sondervermögens Digitalisierung und die Aufstockung des Sondervermögens für die Hochschulkliniken sind ein Beleg dafür, dass man Handlungsspielräume, wenn sie gegeben sind, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens nutzen kann. Lassen Sie uns das gemeinsam tun! Ich denke, es wäre ein wichtiges Signal für die Menschen in unserem Land.
Mir liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Minister Hilbers vor. Aber Herr Minister Althusmann würde sich gerne zu der Frage von Herrn Bode äußern. Diese Wortmeldung ziehe ich vor, und danach erteile ich dann Herrn Minister Hilbers das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Diese Landesregierung empfindet sich als Dienstleister, was die wichtigen Fragen der Abgeordneten angeht. Ich möchte Bezug nehmen auf eine Mitteilung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 20. Juni, in der es heißt, das Wirtschaftsministerium lehne es ab, aus dem Digitalisierungsvermögen die GAKMittel kozufinanzieren.
Dazu stelle ich fest: Am Ende geht es doch; denn es werden weitere 2,6 Millionen Euro des Bundes zur Verfügung gestellt. Die weiteren 5,4 Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen Digitalisierung erbracht.
Insofern war das heute eine Fehlmeldung. Es ist nichts abgelehnt worden. Die Anträge der Kommunen, die in Rede stehen, werden so beschieden.
Vielen Dank, Herr Minister Althusmann. - Jetzt hat Minister Reinhold Hilbers zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung schreitet in allen Teilen des Landes voran. Die digitale Revolution dürfte mit der industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts vergleichbar sein. Deswegen ist es gut, dass wir uns angesichts dieser rasanten technischen Entwicklungen an die Arbeit machen, keine Zeit verstreichen lassen, keine Zeit verschenken und unser Land fit für die Zukunft machen. Wir müssen damit dringend anfangen. Die Chancen, die sich bieten, müssen konsequent genutzt werden, um die Entwicklung unseres Landes voranzutreiben, damit unser Land an dieser Entwicklung teilhaben kann.
Herr Wenzel, mit Blick auf Artikel 87 f des Grundgesetzes hat der GBD im Haushaltsausschuss, wie ich nachgelesen habe, sehr deutlich klargestellt, dass für das Land auf dem Sektor der Förderung der digitalen Infrastruktur sehr wohl Raum besteht, Haushaltmittel bereitzustellen. Das wurde übrigens in der Vergangenheit bereits gemacht, das wird auch von anderen Bundesländern gemacht. Es muss nur stärker in Angriff genommen werden. Deswegen werden wir uns dieser Aufgabe, weil wir
sie als Zukunftsaufgabe begreifen - eines der ganz großen Projekte dieser Landesregierung -, sehr beherzt, sehr engagiert und auch mit großem Mitteleinsatz zuwenden. Diesen Raum wollen wir nun nutzen, um Menschen und Unternehmen sowie der Verwaltung Niedersachsens wichtige Chancen zu eröffnen und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sichern.
Hochleistungsfähige Datenübertragungsnetze führen volkswirtschaftlich zu positiven Effekten, weil sie Wachstum und Innovation in allen Teilen des Landes und allen Wirtschaftszweigen beschleunigen sowie der Bevölkerung neue Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Teilhabe geben.
Daneben sind Maßnahmen zur wirtschaftlichen Konsolidierung und zeitgerechten Modernisierung unserer Landesverwaltung bzw. der Landes-IT erforderlich, um digitale Verwaltungsprozesse initiieren und optimieren zu können.
Wir setzen deshalb ganz gezielt den Überschuss des Jahres 2017 ein, um in einem ersten Schritt mit 500 Millionen Euro durch ein Sondervermögen zur Digitalisierung unseres Landes die Infrastruktur zu stärken, und führen dieses Geld diesem Sondervermögen zu.
Daneben investieren wir in den Gesundheitssektor, indem wir weitere 300 Millionen Euro in das bereits bestehende Sondervermögen zur Sanierung der Hochschulkliniken einstellen. Für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen an den Hochschulkliniken in Hannover und Göttingen stehen im Bereich der Krankenhausversorgung dann insgesamt 900 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein erster Teil der 2,1 Milliarden Euro, die man dafür insgesamt aufwenden will.
Insgesamt betrachtet, ist dies ein kluger Mix aus 800 Millionen Euro Zukunftsinvestitionen, 100 Millionen Euro des Abschlusses, die in die Tilgung gehen, und einer weiteren Schonung der Rücklage, die wir aus dem Abschluss darstellen.
Der Fahrplan zur Aktivierung des Sondervermögens zur Digitalisierung steht fest, meine Damen und Herren. Geplant ist, dass wir am kommenden Wochenende, also noch in diesem Monat, bei einer Haushaltsklausur zum Haushaltsplan 2019 in einem ersten Schritt über die zweckgebundene Aufteilung des Sondervermögens und der zugeführten 500 Millionen Euro entscheiden.
Gleichzeitig wird die Landesregierung den Maßnahmenfinanzierungsplan beschließen, in dem Einzelmaßnahmen aufzuführen sind. Dieser Maß
Maßnahmenfinanzierungsplan, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sollen im Entwurf des Haushaltsplans 2019 im Haushalt des Wirtschaftsministeriums dargestellt werden, damit nach der Sommerpause im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie in den zuständigen Fachausschüssen des Niedersächsischen Landtags hierüber beraten werden kann.
Nach der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen können bereits in diesem Jahr Verpflichtungen in Höhe von 100 Millionen Euro eingegangen werden. Das ist sehr wichtig, um schnell in der Digitalisierung entsprechend voranzukommen.
Beide Sondervermögen bieten durch eine gesicherte mehrjährige Bereitstellung von investiven Mitteln die Gewähr, dass die zugeführten Mittel bis auf den letzten Cent, meine Damen und Herren, entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Zweckbindungen zur Verfügung stehen. Da wird auch nichts in andere Bereiche umgeleitet.
Das Ganze ist auch kein Reptilienfonds, wie immer wieder behauptet wird. Vielmehr ist es ein Sondervermögen, das sich ganz gezielt Bereichen zuwendet. Für diese Bereiche wird auch ganz gezielt das Geld ausgegeben werden.
Die Flexibilität des Sondervermögens besteht auch darin, dass es nicht genau dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt. Deswegen sind dort von Zeit zu Zeit auch Gelder vorhanden, die eine gewisse Zeit lang nicht genutzt werden. Dann ist es natürlich gut, wenn wir sie anderweitig einsetzen, nämlich dort, wo sie zur Verfügung stehen müssen. Das passiert auch dadurch, dass die HanBG sich dann diese Gelder ausleiht.
Entschuldigung, Herr Minister; eine Sekunde, bitte! - Der Geräuschpegel steigt langsam, aber kontinuierlich. Es gibt eine gewisse Grüppchenbildung. Ich möchte wirklich darum bitten, dass jeder an seinen Platz zurückkehrt, damit der Herr Minister zu dieser abschließenden Gesetzesberatung ausführen kann.
auf den letzten Cent zweckgerichtet ausgegeben wird - das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen -, wird nichts dadurch geändert, dass die HanBG in den Kreis derer, die sich dieses Geldes bedienen können, einbezogen wird. In Zeiten, in denen im Sondervermögen Liquidität zur Verfügung steht, kann Geld an die HanBG ausgeliehen werden. Das ist aber auch kein Sonderfall. Für andere Sondervermögen war es bisher ebenfalls so vorgesehen. Außerdem ist vorgesehen, dass die HanBG diese Kredite jederzeit zurückzahlt, wenn das Sondervermögen diese Gelder benötigt.
Das ist eine kluge, vernünftige Disposition von Finanzmitteln des Landes. Alles andere wäre unverantwortlich. Dies mit irgendwelchen Reptilienfonds zu vergleichen, ist schlicht und einfach nicht in Ordnung. Es trifft auch nicht den Kern und geht an der Wahrheit vorbei. Denn wir machen hier kluge Finanzpolitik, die das ganze Land in den Blick nimmt.
Herr Wenzel, mit Ihren Spekulationen, wo das Geld am Ende eingesetzt werden soll, eröffnen Sie Phantomdebatten, die nur davon ablenken, dass Sie eigentlich nicht gewillt und nicht in der Lage sind, hier zu beschließen, dass einmal ein namhafter Teil eines Jahresabschlusses - dieses Geld ist übrig geblieben, weil man es nicht für andere Dinge verwendet hat - ganz gezielt dafür eingesetzt wird, die digitale Infrastruktur unseres Landes zu verbessern.
Wenn Sie das ablehnen, dann müssen Sie den Menschen sagen, was Sie stattdessen machen wollen. Wir packen es an. Wir lehnen es nicht ab. Denn wir sagen richtigerweise, meine Damen und Herren: Das ist eine Zukunftsinvestition, die wir für unser Land brauchen.
Mit den beiden Bestandteilen des Gesetzentwurfs werden Zukunftsinvestitionen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und Digitalisierungsmaßnahmen sowie bei den Hochschulkliniken Maßnahmen im Bereich der Krankenhausversorgung in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro ermöglicht. Das Gesetz ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Zukunft unseres Landes.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei allen bedanken, die an der konstruktiven Beratung teilgenommen und dafür gesorgt haben, dass wir dieses Gesetz möglichst schnell auf den Weg bringen können.
Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass wir Landesmittel, die wir durch kluge Haushaltsführung in 2017 erwirtschaftet haben, ganz gezielt an Stellen, an denen es um Zukunftsaufgaben geht, einsetzen können. Das bringt unser Land nach vorne. Das ist konstruktive Politik. Dafür werden wir auch zukünftig arbeiten. Das Sondervermögen wird an den beiden Stellen, an denen es eingesetzt wird, große Wirkungen für unser Land haben und unser Land deutlich nach vorne bringen. Das ist auch dringend erforderlich.
Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Damit schließen wir die zweite Beratung und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, und zwar zur Einzelberatung.
Artikel 1. - Hier müssen wir über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Angenommen.
Gesetzesüberschrift. - Auch hier müssen wir über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Wer den Gesetzentwurf ablehnt, den bitte ich nun, aufzustehen. - Enthaltungen dürfte es eigentlich nicht mehr geben. - Das ist der Fall.
Damit haben wir dieses Gesetz mit den Änderungen aus der zweiten Beratung so beschlossen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: a) Masterplan Digitalisierung: Niedersachsens digitale Zukunft gestalten - Antrag der Fraktion
der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/36 - b) Die digitale Zukunft von Niedersachsen jetzt richtig gestalten! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/346 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/1044 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1077
Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Rechtsanspruch auf schnelles Internet endlich einführen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/642 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/1045