Meine Damen und Herren, beim Billard spielt man bekanntlich viel über die Bande. Das werden wir als AfD in unserer Oppositionsarbeit noch öfter tun, wenn es notwendig ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Henze. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Bernd-Carsten Hiebing. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laschen ist Hafenarbeit - mit diesem Thema hat sich der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ in den vergangenen Monaten durchaus intensiv beschäftigt. Die Sicherung und Entsicherung von Ladung auf Schiffen sind eine wichtige Herausforderung für die maritime Wirtschaft in Niedersachsen.
Angesichts des Wandels in der Containerschifffahrt ist davon auszugehen, dass praktische Fragen des Laschens künftig stärker zu berücksichtigen sein werden, sei es aus logistischen Gründen oder auch aus Personal- oder aus Kostensicht. Laschen ist aber auch - das ist mir wichtig - eine Umweltschutzfrage und eine Sicherheitsfrage. Durch den steigenden Zeitdruck in Häfen steigt das Risiko, dass durch unsachgemäßes Laschen die Ladung beschädigt wird, Besatzungsmitglieder verletzt werden oder der sensible ökologische Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer durch austretende Stoffe - das ist ja eben beschrieben worden - verschmutzt wird.
Die vorliegenden Anträge der Koalitionsfraktionen und der Grünen unterscheiden sich eigentlich eher in Nuancen. Allerdings ist - mir zumindest - die abweichende Schwerpunktsetzung wichtig. Anders, als die Kollegen der Grünen suggerieren, handelt es sich beim Laschen nicht vornehmlich um ein Gewerkschaftsthema. Ich finde, es ist ein Sicherheitsthema.
Auch ignoriert die Forderung nach einer ausschließlichen Beschäftigung qualifizierter Hafenarbeiter, dass es auch zukünftig Schiffsverkehre geben wird, bei denen die Übertragung des Laschens von der Besatzung auf hafenseitige Unternehmen eher unzweckmäßig erscheint. Daher war es richtig und wichtig, dass die Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag erarbeitet haben. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der SPD dankbar, dass wir hier zügig und einvernehmlich zu einer guten Einigung gekommen sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube, die weitere positive Entwicklung der niedersächsischen Seehäfen ist für uns alle in diesem Hohen Hause ein erstrebenswertes Ziel. Die Stärkung der Ladungssicherheit stellt aber eine durchaus nicht unwichtige Stellschraube dar. Mit der Digitalisierung der Häfen, der Umsetzung wichtiger Bau- und Ausbaumaßnahmen und der Lösung der Schlick- und Nassbagger-Problematik stehen uns Hafenpolitikern noch wichtige Herausforderungen bevor, die wir, wie ich finde, möglichst geschlossen und einvernehmlich angehen sollten. Im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ gelingt das durchaus häufiger.
Ich wünsche mir, meine Damen und Herren, dass wir uns mit dem vorliegenden Antrag ein Beispiel nehmen, auch künftig hafenpolitische Themen unaufgeregt und zügig im Interesse einer starken
maritimen Wirtschaft in Niedersachsen anzugehen. Deshalb bitte ich um Zustimmung für den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen.
Vielen Dank, Herr Kollege Hiebing. - Bevor Frau Eilers von der FDP-Fraktion das Wort bekommt, eine ganz kurze Frage in Richtung der Parlamentarischen Geschäftsführer: Hier ist das eine oder andere im Hinblick auf die Absetzung und Direktüberweisung von Tagesordnungspunkten durchgesickert. Kann irgendjemand bestätigen, dass beispielsweise der Punkt 23 auf morgen verschoben wird?
Dann gibt es noch ein Gerücht über eine Direktüberweisung. - Herr Kollege Siebels bestätigt dieses Gerücht - ich hatte vorab schon einen solchen Hinweis -, dass der Antrag zum Brexit direkt überwiesen wird. Welcher Tagesordnungspunkt ist das?
- Ja, der ist neu anstelle des TOP 25 gewesen. Das ist also angekommen. Wunderbar, vielen Dank für die Informationen!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem die AfD ihren Antrag zurückgezogen hat, liegen nunmehr zwei Anträge vor, die fast gleichlautend sind. Sie unterscheiden sich in ihren Forderungen lediglich durch ein Wort. Und zwar verlangt der Antrag der Grünen, dass die Arbeit des Laschens „ausschließlich“ von Hafenarbeitern erledigt wird. Der Antrag der SPD und der CDU möchte diese Tätigkeit „grundsätzlich“ dem Personenkreis der Hafenarbeiter übertragen. Bei aller Übereinstimmung ist es also so, dass die Grünen keine Ausnahmen zulassen. CDU und FDP formulieren da etwas moderater.
Für die FDP stellt sich aber eigentlich eine andere Frage, nämlich: Muss der Landtag überhaupt beim Regelkatalog für das Laschen derart regulierend, wenn auch undifferenziert eingreifen? - Unsere Antwort darauf ist ganz klar: Das muss der Landtag an dieser Stelle nicht.
Denn hier verbindliche Abmachungen auf den Weg zu bringen, ist zunächst Sache der direkt für die logistischen Abläufe verantwortlichen Partner. Das sind die Reeder, die Berufsgenossenschaften, die Gewerkschaften und die Behörden. Den Rahmen dafür bilden Verträge, die international einen Standard begründen, und keine Beschlüsse, die hier im Landtag getroffen worden sind.
Mich wundert auch, dass Sie gar nicht auf die aktuellen Ereignisse eingegangen sind. So sind nämlich gerade im letzten Monat in Manila durchgreifende Vereinbarungen getroffen worden. Diese gelten für viele Seeleute: ca. 200 000 auf 8 500 Schiffen unter internationalen Flaggen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist genau der richtige Weg. Die Sozialpartner, d. h. die Gewerkschaften, und auch die viel geschimpften Reeder haben verhandelt. Sie haben nicht nur die Erhöhung der Heuern festgelegt, sondern auch zum Laschen eine Festlegung getroffen, nämlich diese: Ab 2019 werden die Ladungen auf FeederSchiffen für Container in Nord- und Westeuropa exklusiv im Hafen gelascht. Das zeigt doch deutlich, dass für weltweite Verkehre globale Lösungen gefunden werden müssen und dass internationale Standards definiert werden.
An dieser Stelle ist es mir aber auch noch einmal wichtig zu betonen: Die niedersächsischen Häfen erfüllen einen ganz hohen Qualitätsanspruch. Das gilt für sämtliche Segmente der Hafendienstleistungen und selbstverständlich auch für das Laschen. Aber dabei gibt es unterschiedliche Anforderungen. Es ist ein Unterschied, ob sie ein Auto laschen oder ob sie bei Wind und Wetter zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei Dunkelheit in großer Höhe Container laschen müssen. Diese Aufgabe ist sehr anspruchsvoll und wird von dafür ausgebildeten Kräften erfüllt.
Klar ist aber auch, dass diese Ausbildung nicht standardisiert ist, sondern den Anforderungen der einzelnen Häfen und auch den Anforderungen der einzelnen Schiffe angepasst wird. Und wir wissen auch: Es kann dabei zu Unfällen kommen, wenn
die Kräfte nicht ausreichend qualifiziert sind, wenn das Arbeitsgerät mangelhaft ist oder wenn die Arbeit einfach nicht gewissenhaft erfüllt wird.
Frau Kollegin, Entschuldigung! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin ist jetzt schon auf der Zielgeraden. Vielleicht lassen wir sie auch in Ruhe ins Ziel kommen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Das gilt natürlich auch, wenn an Bord schwierige Situationen auftreten, wenn vielleicht Wetterlagen erfordern, dass die Seeleute die Ladung nachlaschen und die Container noch einmal befestigen.
Wir wollen, dass Güter auf Schiffen sicher und effektiv befördert werden. Darin sind wir uns alle einig. Aber dazu gehört in erster Linie die Kontrolle durch maritime Organisationen, durch die Behörden. Dazu gehört als Voraussetzung auch die Klärung der Verantwortlichkeiten; das ist auch klar. Aber dazu gehören auch konsequente Sanktionen von Fehlverhalten.
Bei allen Regelungen, die getroffen werden, ist entscheidend, dass die Sozialpartner diese aushandeln und als verbindlich betrachten. Insofern ist der Weg, der in Manila beschritten wurde, der richtige Weg. Da muss der Landtag kein neues Regelwerk überstülpen. Deswegen werden wir beide Anträge ablehnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zu Wort gemeldet hat sich nun der Wirtschaftsminister Herr Dr. Althusmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde es mit Blick auf die Zeit sehr kurz machen. Wir alle wissen, dass Ladungssicherungsarbeiten an allen niedersächsischen und deutschen Häfen ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden sollen und müssen. Es soll zu keinen Unfällen und zu keinen Schäden kommen. Darin sind wir uns einig. Die Ausschussberatung hat diese Einigkeit gezeigt. Letztlich müssen diese Aufgaben einwandfrei erfüllt werden
können, damit sowohl die Sicherheit im Hafen als auch die Sicherheit der Schiffsbesatzungen und der entsprechenden Güter auf hoher See gewährleistet werden kann.
Frau Abgeordnete, Sie sprachen gerade Manila an. Wenn ich richtig informiert bin, hat es diese Vereinbarung zwischen der International Transport Workersʼ Federation für die Arbeitnehmerseite und der Joint Negotiating Group für die Arbeitgeberseite tatsächlich gegeben. Ein wesentlicher Teil dieser Einigung ist, dass die Ladungssicherungsarbeiten auf Container- und Feederschiffen ab dem Jahr 2020 in Nord- und Westeuropa ausschließlich von Hafenarbeitern durchgeführt werden müssen - allerdings erst ab 2020. Von dieser Vereinbarung sind nicht alle infrage kommenden Schiffe sowie die Hafengebiete weltweit erfasst. Deshalb ist es sehr wohl berechtigt, sich im Rahmen der Beratung im Ausschuss im Niedersächsischen Landtag mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit es auf alle See- und Binnenschiffe ausgeweitet werden kann, und es bedarf eines einheitlichen Vorgehens der norddeutschen Bundesländer. Auch diese Forderung ist unzweifelhaft richtig.
Die beiden Anträge, die vorliegen, sind in Nuancen unterschiedlich. Der Antrag der Koalitionsfraktionen spricht von „grundsätzlich“ und „qualifiziert“. Er geht damit ein wenig weiter und vermeidet Missverständnisse, was die Laschausbildung betrifft, weil von qualifizierten Hafenarbeitern die Rede ist.
Summa summarum: Norddeutsche Zusammenarbeit. Die Anträge sind berechtigt. Es gibt nur wenige Unterschiede. Der Antrag der Koalitionsfraktionen geht ein wenig weiter. Es ist ein wichtiges Thema für die Sicherheit mit Blick auf Häfen und Hafengüter. Insofern erhoffen wir uns vonseiten der Landesregierung, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen am Ende eine Mehrheit erhält, weil er etwas weiter geht als der andere Antrag.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.
Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zuerst zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/849 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das mit großer Mehrheit beschlossen.