Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

heitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug Rechnung getragen werden“. Im Ergebnis dient die Unterbringung natürlich dem Ziel, die Gefährlichkeit der betroffenen Person für die Allgemeinheit so zu mindern, dass die weitere Vollstreckung der Maßregel entbehrlich wird.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit die Anzahl der zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit zu gewährenden Ausführungen weder konkret benannt, noch sonstige Darlegungen dazu gemacht, aus denen sich eine bestimmte Frequenz entnehmen lässt.

Seit dem 1. Juni 2013, meine Damen und Herren, haben wir hier in Niedersachsen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und das in der JVA Rosdorf auf der Grundlage des Gesetzes entwickelte freiheitsorientierte und therapiegerichtete Gesamtkonzept kontinuierlich begleitet.

Seinerzeit ist festgelegt worden, dass es monatliche Ausführungen geben soll, um dem Anspruch auf ein freiheitsorientiertes Konzept zu genügen. Insoweit haben wir also einmal im Monat ausgeführt.

Vollzugsöffnende Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung für die Erstellung einer Prognose zur Beurteilung der weiteren Gefährlichkeit. Sie erlauben es am Ende, den Sicherungsverwahrten auch in Situationen außerhalb der Anstalt zu erproben. Vollzugsöffnende Maßnahmen können damit die Erledigung der Sicherungsverwahrung vorbereiten und zur Erreichung der zentralen Vollzugsziele beitragen.

Der derzeit im Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vorgesehene Mindestanspruch auf eine Ausführung pro Monat stellt eine bundesweit einzigartige Ausführungsfrequenz dar. Außer Bremen gibt es kein Bundesland, das eine derart hohe Ausführungszahl hat. Der Grund dafür, dass das in Bremen so ist, ist ganz einfach: Die bremischen Sicherungsverwahrten sind bei uns aufgehoben. Also sind wir es mal wieder gewesen.

Festzustellen ist - das sage ich Ihnen jetzt ohne mein Konzept; ich sage Ihnen nur, wie es läuft -, dass diese hohe Frequenz an Ausführungen dazu führt, dass sich die Sicherungsverwahrten nahezu ausschließlich auf die Ausführungen konzentrieren und darauf freuen, einmal im Monat ausgeführt zu werden, und für die eigentlich mindestens ebenso wichtigen therapeutischen Maßnahmen innerhalb des Vollzugs nicht mehr offen sind. Für sie sind ausschließlich die Ausführungen einmal pro Monat

wichtig und schön, und den Rest müssen sie irgendwie überstehen. Offen für therapeutische Maßnahmen sind sie nicht mehr. Das müssen wir fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes feststellen.

Da die therapeutischen Maßnahmen mindestens ebenso wichtig sind wie die Ausführungen, um möglicherweise zu einer Beendigung der Unterbringung zu kommen, hat die Landesregierung beschlossen, die Ausführungen wie in den anderen Bundesländern auf das Maß von einmal im Vierteljahr zu reduzieren.

Die häufigen Ausführungen bedeuten auch ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko und eine personelle Belastung für die ausführenden Beamten; denn sie müssen die Sicherungsverwahrten immer mindestens zu zweit begleiten.

Bei dieser Gelegenheit will ich auch sagen: Wir sind hier offenbar eigentlich alle einer Meinung, was das Ziel angeht. Ich bedanke mich auch hier ausdrücklich sowohl bei dem Ausschuss als auch bei all denen, die vor mir gesprochen haben. Ich bemerke, dass ich hier breite Unterstützung finde, auch was die Ausstattung des Vollzugs insgesamt angeht.

Der Abgeordnete Genthe hat dazu vorhin zu Recht eine Anmerkung gemacht. Ich kann Ihnen, Herr Genthe, nur sagen: Wir haben in diesem Jahr natürlich Stellen für den Vollzug angemeldet, und zwar im deutlich zweistelligen Bereich. Denn wir sehen natürlich, dass der Justizvollzug personell auf Kante genäht ist und dass die Leute da Überobligatorisches leisten, und das, wie Sie zu Recht anmerken, für eine nicht gerade gute Bezahlung. Wir hoffen, dass wir da in einem Stufenplan, den wir für die Legislatur entwickelt haben, ein Stück weiterkommen. Wir sind uns sicher, dass der Justizvollzug weiterhin eine außerordentlich gute Arbeit leistet, selbst mit diesem etwas knapp bemessenen Personal.

Unser Vorhaben, das Justizvollzugsgesetz und das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz zu ändern, befindet sich im Moment in der Ressortabstimmung. Gegebenenfalls wird sich die Normenprüfung durch die Staatskanzlei anschließen; das wissen wir noch nicht. Je nachdem, ob die Normenprüfung durch die Staatskanzlei erfolgen muss oder nicht, hoffen wir, dass wir in ungefähr zwei bis drei Monaten so weit sind, dass wir nach der Verbandsbeteiligung die Kabinettsvorlage einbringen und dann hier in die Debatten über die gesetzlichen Bestimmungen gehen können. Anfang

nächsten Jahres sind wir hoffentlich mit dem Gesetz durch. Das ist unser Plan.

Die Begründung brauche ich gar nicht weiter auszuführen. Da sind wir uns offenbar alle einig. Ich freue mich, dass Sie uns da so unterstützen, und bedanke mich auch bei dem Ausschuss für die gute Mitarbeit, von der mir immer wieder berichtet worden ist.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/649 in geänderter Fassung annehmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung wurde angenommen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Wir können nun übergehen zu dem

Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Berufsfischerei erhalten - Gewässerlebensräume schützen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1073

Zur Einbringung hat sich für die CDU-Fraktion Herr Uwe Dorendorf gemeldet.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fischerei ist ein Thema, das uns in dieser Woche intensiv beschäftigt, ein Thema, das durch unseren Landtag schwebt und das wir von verschiedenen Seiten einzufangen versucht haben.

Ich möchte mich der Fischerei mit einem historischen Exkurs annähern. Ich nehme Sie mit in das Jahr 1921. Da kamen Berufsfischer und Hobbyangler in Hannover zusammen.

Warum erzähle ich Ihnen das? - Ganz einfach: Anlass dieses Treffens in unserer ehrwürdigen Stadt war die Gründung des ersten Fischervereins in Hannover. Diesen Verein, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Fischer damals nicht aus Jux und Tollerei gegründet. Diesen Verein haben die Freunde damals mit einem ganz klaren Anliegen gegründet: Fischer, Teichwirte und Fischzüchter sollten vor staatlicher Gängelung geschützt werden - Bevormundung ade!

Was wir aus der Geschichte lernen können: Wir dürfen auf der einen Seite die Fischer, die unsere Fischbestände hegen und unsere Speisefische produzieren, nicht so sehr bevormunden. Wir dürfen sie schlichtweg nicht überreglementieren.

Auf der anderen Seite gilt es, gesetzgeberisch das zu tun, was für den Naturschutz und den Erhalt unserer heimischen Arten nötig ist.

Es ist ein schmaler Grat, auf dem wir da wandeln, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich habe das Gefühl, dass wir in den vergangenen Jahren die Balance nicht so halten konnten, wie unsere Fischereibranche es verdient hätte.

Die See- und Flussfischer üben einen der ältesten Berufe in Niedersachsen aus - ein sensibles Feld, das wir bewahren müssen. Ich denke, unser Antrag ist da ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Das will ich an einem Punkt ganz deutlich machen: Am Berufsschulstandort hier in Hannover werden Fischwirte und -wirtinnen für ganz Norddeutschland ausgebildet. Die Berufsschüler lernen hier Fischzucht, Fischereitechnik und alles, was sie brauchen, um die hochwertige Fischereiwirtschaft in Niedersachsen aufrechtzuerhalten. Diese Fischereiwirtschaft wollen wir. Wir brauchen sie. Wir sind auf sie angewiesen. Wir müssen sie sichern und unterstützen.

Unser Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, wimmelt nur so von Maßnahmen, die unsere Fischer entlasten. Dieser Antrag bietet großes Potenzial. Das merken Sie auch an einem weiteren Punkt, den ich hervorheben möchte: die Überprüfung der fischereifreien Zonen in oder an den Offshorewindparks. Diese Überprüfung ist notwendig. Das ist eine Maßnahme, an die wir differenziert herangehen müssen. Einerseits sollten wir sicherstellen, dass der Betrieb der Windkraftanlagen nicht gefährdet wird. Es dürfen keine Kabel durch Fangnetze beschädigt werden. Eine funktionierende Energieversorgung hat hohe Priorität. Anderer

seits können viele sich gar nicht vorstellen, wie artenreich die Gewässer rund um Offshoreanlagen sind. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass die Fischer in den vergangenen Jahren immer mehr Gebiete abtreten mussten.

Wir dürfen hier also keine Tabus haben und müssen zumindest objektiv an die Sache herangehen. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Fischwirte fair behandelt werden.

Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der eingebrachte Antrag atmet den Geist eines Bundeslandes, das seine Fischereibranche und die Natur gleichermaßen schützt und in Harmonie miteinander bringt. Ich freue mich auf die Beratung.

In diesem Sinne: Petri Heil und danke schön!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Dorendorf. - Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Frau Dana Guth.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir eben gelernt haben, gibt es hier nur Anträge mit Substanz. Wir beraten hier heute über einen Entschließungsantrag der Regierungsparteien zum Thema Berufsfischerei. Im Wesentlichen teilt sich dieser Antrag in die Bereiche „Der Landtag begrüßt“ und „Der Landtag fordert die Landesregierung auf“.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Das ist doch normal!)

Das ist wirklich schon nahezu skurril. Hier fordern also die beiden Parteien in Regierungsverantwortung, die fast 77 % der Abgeordneten stellen, den Landtag auf, etwas zu begrüßen, was in der eigenen Regierungsverantwortung liegt. Einverstanden! Das haben Sie prima gemacht! Wirklich toll, hervorragend! Damit sind 50 % Ihres Antrages bearbeitet.

Dann kommen die Forderungen. Und ja, die sind durchweg vernünftig. Aber dann tun Sie das doch einfach, bitte! Beginnen Sie mit der Umsetzung! Sie können es, Sie sind an der Regierung!

Auch die AfD-Fraktion sieht in der Fischerei einen enorm wichtigen Wirtschaftszweig in Niedersachsen. Die Binnenfischerei ist der drittgrößte landwirtschaftliche Flächenbewirtschafter in Nieder

sachsen. Die Küstenfischerei erbringt ein Fünftel des europäischen Krabbenertrags. Der deutsche Markt für Süßwasserfische wird allerdings von Importen bestimmt. Dort besteht ein hoher Konkurrenzdruck für die heimische Industrie. Die Binnenfischerei leistet einen großartigen Beitrag für die Hege. Kurzum: In diesem Berufszweig wird Großartiges geleistet, und eine umfängliche Unterstützung vonseiten der Landesregierung ist wirklich zu begrüßen.

Kommen wir zu den Forderungen. Diese enthalten u. a., die Fortsetzung der Förderung der Prädatorenschutzprojekte zu prüfen, den bestehenden Berufsschulstandort für Fischwirte in Hannover sowie die Qualität der Ausbildung zu sichern und die Umsetzung des Aalschutzplanes. Die momentan vorhandenen Verklappungsstellen sollen auf ihre ökologischen und fischereilichen Auswirkungen geprüft und, wenn nötig, die entsprechenden Genehmigungen zurückgezogen werden.

(Zustimmung bei der SPD)

Das alles sind im Wesentlichen sinnvolle und vernünftige Forderungen, die unsere Fraktion gern mitträgt, um einen Beitrag für die niedersächsische Fischerei zu leisten. Die Berufsfischer - genauso wie die Angler, die ihrer Passion in ihrer freien Zeit nachgehen - sorgen dafür, dass wir hochwertige Lebensmittel erhalten, und gleichzeitig dafür, dass ein Stück unseres reichen jahrtausendealten Kulturerbes erhalten sowie vorbildlich gepflegt wird. Eng verbunden ist damit der Begriff der Hege, den die Fischer und Angler wie selbstverständlich verinnerlicht haben und täglich mit Leben füllen. Ich danke ihnen dafür.

Sie sprechen in Ihrem Antrag eine Vielzahl von Problemen und Herausforderungen an, mit denen die Berufsfischerei konfrontiert ist. In den nun folgenden Ausschussberatungen ist es der AfDFraktion besonders wichtig, dass die folgenden Punkte besondere Berücksichtigung finden:

Für neu entstehende Bodenabbaugewässer wird oft von vornherein die Angelfischerei ausgeschlossen. Dies ist ein Zustand, den es zu beheben und besonders im Blick zu behalten gilt.