Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Daher unsere Forderungen:

Wir fordern die Verhinderung der Absenkung des Grundwasserspiegels bei der Grundwasserentnahme. Sonst gibt es unter Umständen keine ausreichende Denitrifikation des Sickerwassers, da Raum und Zeit dafür verloren gehen.

Die Grundwasserwerke sollen im Falle einer Grundwasserabsenkung diese fehlenden Mengen durch herbeigeführtes Wasser aus Flüssen oder Uferfiltraten ausgleichen. Dies hilft, Nitratprobleme bei Grundwasserwerken außerhalb großer, schneller Grundwasserströme, also unter den Standorten mit feststehendem Grundwasser, zu vermeiden.

Grundwasserabsenkungen durch Beregnungsbrunnen sollten ebenfalls ausgeglichen werden. Der Bau der notwendigen Wasserleitungen sollte gefördert werden.

Es sollte nicht jeder Betrieb pauschal mit ausufernden Berichtspflichten gegängelt werden.

Durch den Zugriff der Düngebehörde auf weitere Datenquellen kann eine potenzielle Überdüngung einfacher ermittelt werden.

Die Biogasanlagen in den Roten Gebieten - also in den Risikogebieten - sollten auf Gras umgestellt werden. Die dafür nötigen finanziellen Mittel müssten zur Verfügung gestellt werden.

Durch eine Umstellung auf Grünland, gerade im Bereich von luftigen Sandböden, wird das Nitratproblem verkleinert. Gleichzeitig würde dies auch zu einer erheblichen Entschärfung des Problems der großen Wildschweinbestände führen. Auch die wildschadensersatzpflichtigen Jäger werden es uns danken.

In den partiellen Risikogebieten soll in den nächsten zehn Jahren reihum für jeweils drei Jahre die Stickstoffdüngung auf 75 % begrenzt werden. Die dann notwendigen zusätzlichen Dungtransporte muss der Staat, einer der Hauptverursacher des Problems, finanzieren. Dies sollte aufgrund der enormen EEG-Einnahmen möglich sein.

Es muss darüber hinaus zu einem verlässlichen Abtransport der Nährstoffmengen aus den Dungüberschussgebieten in die vieharmen Gebiete kommen. Hier wäre es sinnvoll, Partnerschaften gezielt zu fördern. Gleichzeitig sind die Landwirte in den vieharmen Gebieten gezielt so zu motivieren, dass sie vorrangig Dünger aus den Überschussgebieten abnehmen.

Eine weitere Verschärfung der Probleme droht in Niedersachsen durch Klärschlamm. Auch hier fallen etliche Zehntausend Tonnen pro Jahr an. Die jetzt noch geschaffene Regelung ist wenig praxisnah. Noch in diesem Jahr werden in Niedersachsen 60 000 t überschüssiger Klärschlamm anfallen, bei dem niemand bisher weiß, wo man ihn lassen soll. Die Herausforderungen werden also nicht kleiner.

Wichtig ist uns, die generellen Probleme anzugehen, die komplizierten und langwierigen Baugenehmigungsverfahren zu verkürzen und zu vereinfachen sowie die fehlende Planungssicherheit für die Landwirte zu beenden. Nicht immer neue Forderungen nach noch verschärfteren Regeln! Dies schafft nur Verunsicherung und behindert unsere Landwirte in ihrer Arbeit. Aktuelle Forderungen - z. B. auch von Wasserverbänden - nach immer neuen Verschärfungen drücken auf die Stimmung.

Wasserwerke sind häufig auch Verursacher und müssen für die Folgen mit in Haftung genommen

werden, ohne alles auf die Verbraucher abwälzen zu dürfen.

Die AfD stellt sich ganz klar auf die Seite unserer niedersächsischen Landwirte. Sie benötigen Planungssicherheit, Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in die gute Arbeit, die sie leisten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nun hat sich für die Fraktion der SPD die Kollegin Frau Logemann gemeldet. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Guth, ich kann es mir nicht verkneifen: Wenn ich nicht wüsste, dass Sie bei den Beratungen im Ausschuss dabei gewesen sind, dann müsste ich mich jetzt wirklich wundern.

Heute Morgen erreichte uns das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus Luxemburg. Es wurde bereits gesagt: Deutschland ist wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt worden. Der Gerichtshof macht klar, dass die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat.

Der Europäische Gerichtshof macht weiterhin klar, dass sich das Urteil nicht auf die Novelle der Düngeverordnung Ende 2017 bezieht. Maßgeblich sei vielmehr die Frist für die Einbringung; diese war am 11. September 2014. Mithin ist die Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Düngeverordnung mit Stand vom Februar 2012. Die Kommission wird nun genau prüfen, ob mittels der novellierten Düngeverordnung schon entscheidende Schritte zur Umsetzung des heutigen Gerichtsurteils erfolgt sind oder ob gleichwohl noch Handlungsbedarf besteht.

Mit dem neuen Düngegesetz und der neuen Düngeverordnung aus dem letzten Jahr sind wir dabei, die Qualität des Grundwassers in Niedersachsen zu verbessern. Wir alle müssen uns aber auch bewusst sein, dass wir noch ein gutes Stück Weg vor uns haben. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es verschiedene Ansätze und viele gute Ideen aus den Reihen aller Beteiligten. Diese Zusammenarbeit ist richtig und wichtig; denn nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, kann die Arbeit mit dem neuen Düngerecht erfolgreich sein.

Zur Erinnerung: Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Wasserschutzziele der EU einzuhalten und der Überdüngung Einhalt zu gebieten. Um das zu erreichen, müssen nach unserer Meinung die noch zu unternehmenden Schritte über das hinausgehen, was die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen in ihrem Antrag fordern. Dementsprechend haben wir einen eigenen Antrag zu diesem Thema eingebracht.

Wichtig ist, wie bereits gesagt, mit allen Akteuren zusammenzuarbeiten: mit Landwirten ebenso wie mit Vertretern der Wasserverbände, des Landvolkes, der Landwirtschaftskammer, mit Lohnunternehmen, der Wissenschaft, mit Naturschutzverbänden und Kommunen.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem Nährstoffbericht 2016/2017 geht hervor, dass in 24 von 38 Landkreisen in Niedersachsen die Stickstoffüberschüsse bei mehr als 50 mg Nitrat pro Liter liegen. Wollen wir diesen Überschuss reduzieren, müssen insgesamt 80 000 bis 90 000 t Stickstoff eingespart werden. Das sind ernüchternde Zahlen; da stimmen Sie mir sicherlich zu.

Das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland hat eine Projektidee als Vorschlag für die bestmögliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erarbeitet. Es seien zusätzlich zum aufgezeigten Handlungsrahmen der Landwirtschaftskammer technische Verfahren, bis hin zur Vollaufbereitung von Wirtschaftsdünger, zwingend erforderlich. Alle Beteiligten sollen der To-do-Liste zufolge - entsprechend ihrem Fachgebiet - ihren Beitrag dazu leisten: von der Gesetzgebung und der Förderung der Forschung über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für die Nährstoffverbringung auf der Basis des Düngerechts in Verbindung mit dem § 41 der Niedersächsischen Bauordnung bis hin zur Intensivierung der betriebsbezogenen Beratung zum phosphor- und proteinreduzierten Futtereinsatz bei der Futtermittelwirtschaft. Dieses Praktikernetzwerk unterstützen wir mit unseren Antrag ausdrücklich.

Die dringend erforderliche Einigkeit haben auch die Experten betont, die wir zu unserer Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeladen hatten. So äußerte sich z. B. der Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Know-how der Landwirte, das für die Umsetzung der Düngeverordnung dringend benötigt werde. Außerdem bat er darum, wenn das Land beschließen sollte, dass verschiedene Maßnahmen aus dem § 13 der Düngeverordnung zur

Anwendung kommen, sollten die Maßnahmen gebietsspezifisch beschlossen werden. Wir haben Gebiete, die stark belastet sind. Es gibt auch Gebiete, die weniger belastet sind. Es gibt unterschiedliche Betriebstypen. Wir müssen zu Lösungen kommen, die betriebsspezifisch und regionalspezifisch erwogen werden. So das Fazit.

Der Wasserverbandstag wies darauf hin, dass er sich für ein Förderprogramm zur Stärkung der Lagerkapazitäten in Niedersachsen einsetzt. Größere Lagerkapazitäten verschaffen den Betrieben Luft und Planungssicherheit. Des Weiteren setzt er sich für die Identifizierung von schwarzen Schafen ein. Wir reden über 90 %, die es können. Diese Betriebe haben auch kein Problem mit der Meldepflicht. Transparenz ist also genau der richtige Weg, so der Tenor.

Der OOWV erläuterte, in Zeiten von Flächenknappheit, eines Überangebotes an Nährstoffen und steigender Nitratwerte werde nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Diese Bemühungen von Wasser- und Landwirtschaft haben wir über viele Jahre zu Erfolgen geführt. Sie stoßen jetzt allerdings an ihre Grenzen.

Mir läuft die Zeit ein bisschen davon. Deshalb komme ich zum Schluss.

Alle Informationen, die wir in der Anhörung erhalten haben, sollten wir dazu nutzen, um unsere Wasserqualität zielführend zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sie sich nicht weiter verschlechtert. Ich möchte an dieser Stelle herzlich darum bitten, nein, ich fordere Sie auf: Wenn Sie es mit einem vernünftigen Nährstoffmanagement bei uns in Niedersachsen ernst meinen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Es hat sich nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Miriam Staudte gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fand es etwas schwer auszuhalten, dass in einigen der heutigen Beiträge ausgerechnet uns vorgeworfen wurde, wir würden überzogene Forderungen stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schließlich hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Deutschland verurteilt, weil hier jahrelang nichts gemacht worden ist. Und da kann man auch nicht sagen, das hat für heute keine Aussagekraft. Wir wissen doch noch gar nicht, ob der EU die Verschärfungen des Düngerechts, die im letzten Jahr verabschiedet worden sind, wirklich ausreichen, und wir wissen doch auch noch nicht, ob die Länder das alles entsprechend umsetzen und die Möglichkeiten ausschöpfen. Deswegen war die Debatte um die Ausweisung der Roten Gebiete, die wir im Ausschuss geführt haben, sehr wichtig.

Wenn dazu jetzt schon etwas vorliegen sollte, wäre das sehr schön. Aber ich habe noch nicht mitbekommen, dass das breiter gestreut worden ist, dass Landwirte und Kommunen also informiert worden sind, wo genau welche Problemgebiete liegen. Und vor allem habe ich noch nicht gehört, dass man sich auf konkrete zusätzliche Maßnahmen verständigt hätte. Aber das ist doch das Notwendige, was jetzt passieren muss.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Darauf warten wir schon länger. Unser Antrag stammt vom letzten November. Unserer Meinung nach ist er noch nicht erledigt, sondern muss erst noch abgearbeitet werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Im Übrigen, Herr Schmädeke: Sie sagten, dass das Urteil keine Aussagekraft hat, weil es sich auf die Vergangenheit bezieht. Aber in einer Hinsicht hat es auf jeden Fall eine Aussagekraft: Die Arbeit des damaligen Bundesagrarministers Seehofer, seiner Nachfolgerin Aigner und auch von deren Nachfolger Schmidt war nicht ausreichend. Sie haben die ganze Zeit über den Kopf in den Sand gesteckt und nichts gemacht. - Gott sei Dank hat Niedersachsen in der letzten Wahlperiode Druck gemacht, sonst läge heute immer noch nichts auf dem Tisch, was wir der EU vorlegen könnten.

Es ist ein grundsätzliches Problem in Niedersachsen: 60 % der Landesfläche befindet sich über Grundwasserkörpern, deren Wasserqualität Grenzwerte übersteigen.

Ich finde es schön, dass wir eine Anhörung zu unserem Grünen-Antrag durchgeführt haben. Dabei ist u. a. deutlich geworden, dass es sehr darauf ankommt, welche zusätzlichen Maßnahmen nun angeordnet werden. Sie wurden zum Teil sehr unterschiedlich bewertet, z. B. von den Wasserverbänden und von dem Landvolk. Insofern glaube

ich nicht, dass die Debatte darüber mit dem heutigen Tag abgeschlossen ist.

Ich fand es allerdings schade, dass Sie als GroKo einen Antrag eingebracht haben, der quasi in der gleichen Sitzung beschlossen worden ist. Dazu gab es keine Anhörung. Es gab nicht einmal eine breitere Darstellung der Punkte. Sie sagten zwar, alles, was das Praktikernetzwerk Wirtschaftsdünger aus dem Oldenburger Münsterland vorgeschlagen habe, fänden Sie gut. Aber das ist eine lange Liste! Das sind zehn Seiten! Das ist im Ausschuss nicht diskutiert worden. Diese Maßnahmen muss man ganz sicher unterschiedlich bewerten.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir haben sehr große Bedenken, wenn die Landesregierung und Sie mit Ihrem Antrag hier unterlegen, dass die Problemlösung für die Zukunft in der Vollaufbereitung der Gülle liegt. Dafür sollen Riesenanlagen gebaut werden, alles natürlich über Steuergelder oder Bürgschaften schön gefördert.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Wer sagt das?)

- Hier steht „unterstützen“. Sie müssen das konkretisieren, wenn Sie eine nur ideelle Unterstützung meinen!