Vorstellungen dahin gehend, die Anzahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten grundsätzlich so festzuschreiben, dass jede Fraktion vertreten ist, würden sich in diesem Landtag vielleicht noch umsetzen lassen. Sie würden aber in einem Landtag mit sechs, sieben oder noch mehr Fraktionen zu einer beispiellosen Aufblähung der Ebene der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten führen. Das können wir nicht befürworten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus der Geschichte des Niedersächsischen Landtages ergibt sich auch keine Tradition einer solchen Regelung. Ich darf an die 16. Wahlperiode erinnern: Da haben in der Tat - insofern kann ich alle diese Forderungen ja nachvollziehen - auch wir Grüne einen Vizepräsidenten gefordert. Er ist uns von SchwarzGelb damals verweigert worden. Im Ergebnis hatten die beiden kleinsten Oppositionsfraktionen, Linke und Grüne, keinen Vizepräsidenten.
In der Tat ist es richtig, was Herr Nacke sagte: Die AfD ist nun einmal mit Abstand die kleinste Oppositionsfraktion. Sie werden sich daran gewöhnen müssen, dass Sie nicht die gleiche Repräsentanz wie die größeren Oppositionsfraktionen erwarten und verlangen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch nicht so, dass der Geschäftsordnungsänderungsantrag die AfD auf ganzer Ebene benachteiligen würde - ganz im Gegenteil; Herr Siebels hat zu Recht darauf hingewiesen. SPD und CDU schlagen ausdrücklich vor, mehrere Unterausschüsse deutlich aufzustocken - mit dem einzigen Ziel, dass auch die AfD dort mit Vollsitz und Stimme vertreten ist. Das hätte Ihnen nach der Ausgangsgeschäftsordnung nicht zugestanden.
Das wird extra geändert. Das haben Sie in Ihrem Redebeitrag, Herr Wichmann, geflissentlich ausgelassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich Herrn Wichmanns Beitrag so verstehen soll, dass es einer wie auch immer gearteten Regelung bedarf, die der AfD einen Vizepräsidentenposten verschafft, dann muss ich feststellen, dass sich das nicht mit dem Wahlkampfslogan der AfD in Einklang bringen lässt, „Politik zu halbieren“. Es scheint so, dass politische Posten Sie nur dann stören, wenn Sie sie nicht selbst besetzen können.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die allgemeine Beratung schließen kann.
§ 5 Abs. 1. - Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/8 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion wurde nicht gefolgt.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ältestenrats. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Die Änderungsempfehlung des Ältestenrats wurde mit großer Mehrheit angenommen.
§ 10 Abs. 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ältestenrats vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Änderungsempfehlung des Ältestenrats folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der AfD-Fraktion wurde der Änderungsempfehlung gefolgt.
§ 11 Abs. 6 Satz 1. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ältestenrats vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
§ 14 Abs. 2 Satz 1. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ältestenrats. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ihr wurde einstimmig gefolgt.
Wer in der jetzt beschlossenen Fassung dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Geschäftsordnung wurde mit großer Mehrheit so beschlossen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung gehören dem Präsidium nach der soeben beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung vier Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten an. Mir liegen fünf Wahlvorschläge vor:
Die Fraktion der SPD schlägt vor, die Abgeordneten Petra Emmerich-Kopatsch und Meta JanssenKucz zu Vizepräsidentinnen zu wählen.
Die Fraktion der CDU schlägt vor, die Abgeordneten Bernd Busemann und Frank Oesterhelweg zu Vizepräsidenten zu wählen.
Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann nach § 5 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen - also nicht mit Stimmzetteln - und können sämtliche Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten in einem Wahlgang gewählt werden.
Die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer hat sich gestern Abend dafür ausgesprochen, die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten einzeln zu wählen. Ich halte das Haus für damit einverstanden, so zu verfahren.
Da unsere Geschäftsordnung zur Abstimmungsreihenfolge keine Regelung trifft, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt, dass die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge zur Abstimmung gestellt werden sollen.
Wenn Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind, stimmen wir über die Wahlvorschläge in der folgenden Reihenfolge ab: Bernd Busemann, Christopher Emden, Petra Emmerich-Kopatsch, Meta Janssen-Kucz und Frank Oesterhelweg. - Gibt es zu diesem Verfahren Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Wir kommen nun zu der Frage, ob mit Stimmzetteln oder per Handzeichen gewählt wird. Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung kann durch Handzeichen gewählt werden, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. Daher frage ich, ob jemand der Wahl durch Handzeichen widerspricht. - Das ist nicht der Fall.
Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung ist ein vorgeschlagenes Mitglied des Landtages dann gewählt, wenn es die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erforderlich ist demnach eine einfache Mehrheit der Stimmen. Bei der Ermittlung dieser Mehrheit zählen Stimmenthaltungen nicht als abgegebene gültige Stimmen.
Wer den Abgeordneten Bernd Busemann zum Vizepräsidenten wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Neinstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Bernd Busemann mit großer Mehrheit zum Vizepräsidenten gewählt worden ist.
Wer den Abgeordneten Christopher Emden zum Vizepräsidenten wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Neinstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Christopher Emden nicht zum Vizepräsidenten gewählt worden ist.
Wer die Abgeordnete Petra Emmerich-Kopatsch zur Vizepräsidentin wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Neinstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Petra Emmerich-Kopatsch mit großer Mehrheit zur Vizepräsidentin gewählt worden ist.