Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten jetzt auch so fair sein und Herrn Minister Althusmann die Chance geben, hier zu antworten.
Ich habe in diesem Zusammenhang, in der gesamten Debatte darüber, immer und immer wieder klargestellt, dass erst das Sondervermögen des Niedersächsischen Landtages von 500 Millionen Euro beschlossen sein muss, weil wir den Kommunen signalisiert haben, dass wir aus diesem Sondervermögen originäre Landesmittel einsetzen. Die Kommunen werden die entsprechenden Förderbescheide, den offiziellen Förderbescheid, die Bewilligung, so schnell wie möglich erhalten. Das ging aber erst nach dem Beschluss des Landtages über das Sondervermögen. - So viel zur Sachlage.
Vielen Dank, Herr Minister Althusmann. - Es gibt jetzt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Kollege Bode!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, ich bin jetzt schon etwas
Ich hatte eben diese vier Punkte genannt, die Sie in einer Debatte am Mittwochnachmittag hier erwähnt haben zu einem Zeitpunkt, an dem eine Presseberichterstattung thematisiert wurde, die Ihnen bei der Errichtung dieses Sondervermögens scheinbar etwas unangenehm war bzw. einen falschen Klang in die Debatte hätte bringen können. Der erste Punkt war, dass Sie gesagt haben, die Berichterstattung in der HAZ sei eine Falschmeldung.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege Bode! Ganz kurz: Sprechen Sie jetzt in der Debatte oder zur Geschäftsordnung?
Sie haben die Möglichkeit, hier im Anschluss der Erklärung des Ministers die Debatte zu eröffnen. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, worauf Ihr Wortbeitrag jetzt zielt.
Frau Präsidentin, das hätte sich gleich ergeben. Ich habe schon einen Antrag zur Geschäftsordnung an die Landesregierung, an Herrn Minister Althusmann. Von den vier Punkten sind mindestens zwei Punkte nach der eben hier dargestellten Erklärung die Unwahrheit gewesen.
Sie waren nicht mit Artikel 24 der Verfassung vereinbar. Und das Mindeste, was ich erwarte und jetzt einfordere, ist, dass Minister Althusmann hierher kommt und sich dafür entschuldigt.
„Herr Schulz-Hendel, ich sage es noch einmal: Der Artikel in der HAZ ist falsch. Alle Kommunen, die dort erwähnt wurden und die diese Anträge gestellt haben, haben von uns längst einen Brief erhalten, dass die entsprechende Förderung eingestellt wird,“
(Christian Meyer [GRÜNE]: Ach so! - Jörg Hillmer [CDU]: Eingestellt! Da haben wir es ja, Herr Schulz-Hendel!)
„und zwar über das Sondervermögen und über die GAK-Mittel, die um 2,4 Millionen Euro erhöht werden.“
Heute erklären Sie hier, Herr Minister Althusmann, Sie haben die Presse erst gestern Abend um 19.27 Uhr informiert. Wie können Sie uns hier im Parlament sagen, Sie haben es gegenüber der Presse richtig gestellt, wenn Sie hier heute etwas anderes sagen?
Ich bin schlichtweg entsetzt, dass Sie hier einfach die Unwahrheit sprechen. Und ich bin auch entsetzt darüber, dass Sie damit - hier öffentlich im Parlament - die Kommunen täuschen. Und ich bin auch entsetzt darüber, dass Sie den Abgeordneten der betreffenden Kommunen in den Wahlkreisen hier solch eine Information mit auf den Weg geben, die sich wahrscheinlich gründlich blamieren und von den Kommunen einen eingeschenkt bekommen: „Wieso? Wir haben doch überhaupt gar keine Förderbescheide!“
(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Ich erwarte eine Entschuldigung! - Helge Limburg [GRÜNE]: Die Entschuldi- gung! Wir haben uns dem Antrag von Herrn Bode angeschlossen!)
Ich darf vielleicht für den weiteren Verlauf, damit da keine Unklarheiten bestehen, § 75 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung vorlesen:
„Ein Mitglied des Landtages, das das Wort zur Geschäftsordnung erhalten hat, darf sich nur zur verfahrensmäßigen Behandlung des gerade anstehenden oder des unmittelbar vor ihm behandelten Beratungsgegenstandes oder zum Ablauf der Sitzungen des Landtages äußern. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen.“
Und nun hat zur Geschäftsordnung das Wort - nicht der Kollege Nacke; er geduldet sich noch etwas - Herr Minister Althusmann. Bitte!