Protokoll der Sitzung vom 22.08.2018

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Limburg das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung des Grundrechtsschutzes für die Menschen in Niedersachsen ist ganz ohne Frage ein hohes und wichtiges Ziel. Darauf haben meine Vorredner bereits zu Recht hingewiesen.

Die Frage, die wir alle uns aber miteinander und jetzt anhand des Vorschlages der FDP-Fraktion erneut stellen müssen, ist, ob ein bloßes Mehr an möglichen Rechtsbehelfen im Ergebnis zwangsläufig ein Mehr an Grundrechtsschutz bedeutet. Ich will nicht verhehlen, dass ich da ein gewisses Maß an Skepsis habe.

Wir hatten - darauf hat Herr Dr. Genthe schon hingewiesen - eine umfangreiche Anhörung in der letzten Wahlperiode. Herr Professor Dr. Burmeister hat aus meiner Sicht sehr treffend darauf hingewiesen, dass mit jedem neuen Rechtsbehelf eine Erwartung geweckt wird, und zwar die Erwartung bei Bürgerinnen und Bürger, dass, wenn sie bislang nicht zu ihrem vermeintlichen oder auch tatsächlichen Recht gekommen sind, sie nun mit

diesem neuen Rechtsbehelf ihr Ziel erreichen. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn man im juristischen Sinne tatsächlich recht hat und nicht nur subjektiv meint, recht zu haben.

Was ich sagen möchte, ist: Jede Bürgerin oder jeder Bürger - das haben Sie gesagt - kann sich in Niedersachsen an die Gerichte wenden. Wenn es in diesem Verfahren um Zweifel an der Vereinbarkeit eines vorliegenden Gesetzes mit Landesverfassungsrecht geht, können die Gerichte in Niedersachsen nach unserer Landesverfassung schon jetzt das Verfahren aussetzen - das wissen Sie, Herr Kollege - und das jeweilige Gesetz dem Staatsgerichtshof vorlegen. Es gibt also keine direkte Möglichkeit, zum Staatsgerichtshof zu gehen, aber es gibt diese Möglichkeit im gerichtlichen Verfahren. Am Ende eines langen Gerichtsverfahrens steht dann selbstverständlich der Weg nach Karlsruhe offen. Das Bundesverfassungsgericht nimmt dann eine vollumfängliche Prüfung des Grundrechtsschutzes anhand des Grundgesetzes und unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vor. Wo der Mehrwert liegt, wenn der Staatsgerichtshof in Bückeburg diesen umfassenden Maßstab ebenfalls anlegt, ist mir, offen gesagt, nicht ersichtlich.

Meine Vorredner haben es gesagt: Es gibt in Niedersachsen eigene Landesgrundrechte. Aber wenn wir ehrlich sind, sind es doch eher wenig an der Zahl. Die meisten Grundrechte in unserer Verfassung sind eine Adaption der Grundrechte des Grundgesetzes, weil in unserer Verfassung eine entsprechende Klausel enthalten ist.

(Dr. Marco Genthe [FDP]: Wenig heißt nicht unbedeutend!)

Warum es sozusagen für die Wahrung der im Grundgesetz geregelten Grundrechte, die ich in der Tat für sehr, sehr bedeutend halte, Herr Kollege Dr. Genthe, ein weiteres Instrument braucht bzw. warum das bisher bestehende Instrument der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe nicht ausreicht, ist mir, offen gesagt, nicht ersichtlich.

Sie haben ein konkretes, noch hypothetisches Beispiel angesprochen, und zwar das niedersächsische Polizeigesetz. Ich muss sagen: Ich gebe trotz der Äußerungen des Abgeordneten Weil oder des Herrn Ministerpräsidenten Weil - das weiß ich nicht so genau - die Hoffnung nicht auf, dass dieses Parlament das Selbstvertrauen hat, eigenständige Beratungen durchzuführen und tatsäch

lich ein verfassungskonformes Polizeigesetz zu verabschieden.

(Christian Grascha [FDP]: Das wäre gut!)

Wenn diese Hoffnung aber enttäuscht werden sollte, dann wird es selbstverständlich Rechtsbehelfe gegen dieses Polizeigesetz geben, so wie es sie auch in der Vergangenheit gegeben hat, als CDU und FDP hier regiert und unter Innenminister Schünemann ein verfassungswidriges Polizeigesetz verabschiedet haben und es aus Niedersachsen eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gab.

Warum an der Stelle die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde in Bückeburg zwingend notwendig ist, erschließt sich mir also nicht. Dieses Polizeigesetz wird auch unter den gegebenen Voraussetzungen so jedenfalls nicht dauerhaft in Kraft bleiben; da bin ich sicher.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen über den Vorschlag der FDP.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Ulf Prange [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Für die AfDFraktion spricht nun Herr Abgeordneter Emden.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst einmal die anwesenden Richterinnen und Richter des Staatsgerichtshofs hier begrüßen und gratuliere den neu gewählten Mitgliedern zur Wahl.

Ich möchte meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass wir hier eine wirklich sachliche und fundierte Debatte über dieses Thema führen, wie ich es bisher in den Monaten meiner Landtagszugehörigkeit selten erlebt habe. Ich glaube, das ist gut so, und das sollte bei einem so wichtigen Thema wie diesem auch so sein. Auch wenn dieses Thema in diesem Hause offensichtlich schon häufiger debattiert wurde, sehe ich doch die Chance - zumal es zu Beginn dieser Legislaturperiode in die Debatte eingebracht wurde -, dass wir vielleicht durch eine ebenso fundierte und sachliche Debatte im Ausschuss zu einem guten Ergebnis kommen.

Ich muss sagen: Ich finde den Vorschlag bzw. den Vorstoß der FDP durchaus interessant. Es gibt aber auch einiges, was man wirklich abwägen

muss. Fast alles ist in dieser Debatte von meinen Vorrednern schon angesprochen worden. Insofern kann ich mich entsprechend kurz fassen. Ich glaube, die Details besprechen wir im Ausschuss.

In Anbetracht dieser fundierten, sachlichen Debatte, die hier heute geführt wurde, muss ich auch ausdrücklich sagen: Ich freue mich auf eine qualitativ hochwertige Ausschussberatung.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes „Großraum Braunschweig“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1408

Zur Einbringung erteile ich das Wort der Landesregierung. - Die Landesregierung möchte den Gesetzentwurf nicht einbringen.

(Zuruf: Was ist das denn?)

Dann erhält das Wort für die SPD-Fraktion Herr Kollege Lynack.

(Björn Försterling [FDP]: Wir können es auch lassen!)

- Jetzt hat der Kollege Lynack das Wort. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit.

Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich sicherlich vorstellen - Herr Kollege Bode hat ja schon darauf aufmerksam gemacht -, dass es für einen Landtags

abgeordneten wirklich schönere Dinge gibt, als zu einem Gesetzentwurf zu sprechen, mit dem im Kern das eigene Handeln zurückgedreht werden soll. Das ist ungefähr so wie in einem weltbekannten Brettspiel, bei dem es Ereigniskarten gibt, auf denen steht: Gehen Sie zurück auf Los! Ziehen Sie keine 4 000 Euro ein! - Mit anderen Worten: Alles zurück auf Anfang!

Eigentlich ist der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, nicht nur im Wesentlichen, sondern einzig und allein dazu da, eine Regelung abzuschaffen, der ich selbst vor wenigen Monaten - ich weiß nicht mehr ganz genau, wie lange es her ist - noch zugestimmt habe. Wenn man dann unter diesen Umständen wieder hier vorne steht, ist das doch ein bemerkenswerter Vorgang.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Vier Monate!)

- Vielen Dank, Julia Willie Hamburg, für die Nachhilfe!

Aber, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen, ohne auch äußerlich rot zu werden und mit gutem Gewissen, versichern, dass es mir heute gar nicht so schwer fällt, hier vorne zu stehen und über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu sprechen.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das ist bitter!)

Die Regelungen zur Direktwahl waren schon in der letzten Wahlperiode ziemlich umstritten, und das nicht nur in der Region, sondern auch hier bei uns im Parlament. Deshalb haben wir gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode mit unserem Koalitionspartner verabredet, dass wir uns im Laufe der Wahlperiode nicht zu sehr mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertreterinnen und Vertretern aus der Region und auch in der Koalition darüber streiten wollen, und haben in den Koalitionsvertrag die Formulierung aufgenommen, die Direktwahl wieder abzuschaffen. Die Regelung, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung, die zusätzlich zu den Vertretungen der Mitgliedskommunen besteht, direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, ist in der Systematik unserer Kommunalverfassung zugegebenermaßen etwas schräg.

Das sehe ich so, und das sehen große Teile meiner Fraktion so. Unser Koalitionspartner sieht das ohnehin so. Die kommunalen Spitzenverbände sehen das so. Am allerwichtigsten ist: Die betroffenen Kommunen im Großraum Braunschweig sehen das in jedem Fall so, verehrte Kolleginnen und

Kollegen. Es ist also offensichtlich rundum richtig und, ich finde, auch ein Stück weit wichtig, dass wir uns deshalb auf den Weg machen, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es ist ja eben schon angeklungen: Sie können gut und gerne und natürlich vollkommen zu Recht fragen, wie smart es von uns als SPD jetzt ist, dass wir seinerzeit noch aktiv dafür waren und die Direktwahl für den RGB gefordert haben. Die Antwort auf diese Frage liegt auf der Hand. Ich bin gerade darauf eingegangen. Des Rätsels Lösung ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ich finde, man sollte das umsetzen, was man den Wählerinnen und Wählern versprochen hat. Dafür gehen wir in die Beratungen nach dieser ersten Beratung heute im Plenum.

Ich finde es richtig und wichtig, jetzt auch ein Stück weit das Positive zu betonen, nämlich dass es durchaus möglich ist, eigene Entscheidungen kritisch zu reflektieren, zu überdenken, zu revidieren und sich auch einzugestehen, dass vielleicht eine Sache zurückgenommen werden kann, und dann auch konsequent dazu zu stehen und dem Taten folgen zu lassen. Es ist nämlich niemals gut, wenn sich die Politik beratungsresistent zeigt und einfach nur auf der falschen Linie beharrt, um ja nur keinen Fehler zugeben zu müssen.

(Zustimmung bei der AfD)