Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie üblich, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind; aber wir sind jetzt ja in Übung. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hiermit stelle ich die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion: Kommunikationschaos im Innenministerium?
Das Niedersächsische Innenministerium bestätigte am 7. Juni 2018 auf dpa-Anfrage, dass der Innenminister im Juni 2017 über die frühere SPDBundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier Hinweise über Missstände, bei denen Hunderten Migranten unrechtmäßige Asylbescheide ausgestellt wurden, von einem BAMF-Mitarbeiter in der 1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 40, die nicht in der 22. Sitzung des Landtages am 23. August 2018 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 18/1460 abgedruckt.
Außenstelle Bremen erhalten habe. Das Innenministerium wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Minister Pistorius zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befunden habe und somit diese E-Mail vom Minister an einen Ministeriumsmitarbeiter weitergeleitet worden sei. Weiterhin wurde vom Innenministerium darauf hingewiesen, dass aufgrund turnusmäßiger Löschungen nicht nachvollzogen werden könne, an welche Stelle im Innenministerium diese E-Mail gegangen sei.
1. Wie hat der Innenminister, gegebenenfalls auf wessen Beratung, sein eigenes E-Mail-Löschverhalten seit dem Verschwinden besagter E-Mail geändert?
2. Hat der Innenminister im Nachgang Kontakt mit dem Hinweisgeber aufgenommen oder gesucht, um gegebenenfalls weitere Informationen zu erhalten, die aus niedersächsischer Sicht interessant sein könnten? Falls nein, warum nicht?
3. Nachdem die Informationen an den Innenminister auf diesem Wege verloren gegangen sind: Was hält die Landesregierung davon, eine Anlaufstelle der Landesregierung für Whistleblower zu schaffen, die unabhängig und vorrangig eine Erstprüfung gemeldeter Missstände unternimmt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum angesprochenen Thema habe ich bereits in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 11. Juli 2018 ausführlich Stellung genommen. Ebenso liegt die Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDPFraktion „Nachfragen zur Unterrichtung durch Minister Pistorius am 11. Juli 2018 im Innenausschuss“ in der Drucksache 18/1288 vor.
Zu Frage 1: Im Innenministerium finden turnusmäßige Löschungen durch den Postfachbesitzer selbst statt. Die Vorgaben ergeben sich aus der geltenden E-Mail-Richtlinie. Meine Vorgehensweise ist dementsprechend die, dass ich im Ordner „Gesendete Elemente“ turnusmäßige Löschungen vornehme, im Posteingang jedoch dienstlich relevante Mails über einen längeren erforderlichen Zeitraum belasse, auch um Doppelungen von E-Mails in verschiedenen Ordnern zu vermeiden. Daher befand sich die besagte E-Mail nur noch im Posteingang. An dieser grundsätzlich bewährten Systematik halte ich fest, auch und vor allem, weil es ansonsten keinerlei Büroversehen dieser Art gegeben hat.
Zu Frage 2: Zu einer solchen Kontaktaufnahme bestand keine Veranlassung. Es wurde längst ein Ermittlungsverfahren zu den Vorfällen in der Bremer Außenstelle des BAMF eingeleitet. Zudem ist mein Haus nicht die Aufsichtsbehörde, und ich bin darüber hinaus kein Ermittlungsbeamter. Allein zuständig ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Im Übrigen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich an der Überprüfung der auffälligen Vorgänge in der Bremer Außenstelle des BAMF durch meinen Brief an Herrn Weise im September 2016 maßgeblich beteiligt war. Um eine Aufklärung habe ich mich also schon zu einem frühen Zeitpunkt bemüht. Inzwischen obliegt die Aufklärungsarbeit den Ermittlungsbehörden.
Zu Frage 3: Diese Frage nimmt offensichtlich Bezug auf vermeintliche Missstände bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bremen, also bei einer Bundesbehörde. Insofern stellt sich doch vorrangig die Frage, inwieweit es eine solche Anlaufstelle beim Bund im Geschäftsbereich des BMI gibt, an die Hinweise über Missstände und Unregelmäßigkeiten gerichtet werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der niedersächsischen Landesverwaltung haben wir bereits ein austariertes, rechtsstaatliches System aus Vorschriften und Verfahren zur Benennung von Missständen. Hierzu möchte ich kurz die beamtenrechtlichen Vorschriften ausführen.
Beamtinnen und Beamte tragen grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Sie haben deshalb das Recht und die Pflicht, dienstliche An
ordnungen und Weisungen auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit müssen unverzüglich auf dem Dienstweg geltend gemacht werden. Schon an dieser Stelle ist also auf Missstände innerhalb der eigenen Organisation hinzuweisen. Das ist auch wichtig, um eventuell drohende Schäden abzuwenden. Die oder der Vorgesetzte hat die Pflicht, die Bedenken entgegenzunehmen. Sie oder er muss die Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüfen. Wenn die Anordnung bestehen bleibt und die Beamtin oder der Beamte weiterhin Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Handelns hat, sind diese der oder dem nächsthöheren Vorgesetzten gegenüber zu äußern und zur Entscheidung vorzulegen.
Zur Vermeidung von Missständen und Korruption sehen die beamtenrechtlichen Vorschriften außerdem Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht vor. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach §§ 331 bis 337 StGB angezeigt wird. Die Beamtinnen und Beamten haben außerdem eine Unterstützungs- und Beratungspflicht gegenüber ihren Vorgesetzten. Das bedeutet zum einen eine Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit von Entscheidungen und zum anderen die Pflicht, die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten über den tatsächlichen Sachstand zu unterrichten.
Meine Damen und Herren, unabhängig davon besteht für die Einrichtung einer Anlaufstelle für Whistleblower aus Sicht der Landesregierung keine Veranlassung. In Niedersachsen sind bereits hinreichend Stellen für Angehörige des öffentlichen Dienstes und auch für Bürgerinnen und Bürger vorhanden, um im Bedarfsfalle Hinweise auf Missstände oder Korruption zu geben. Zudem gibt es die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei, eine unabhängige Stabsstelle, die umfassend für den gesamten Geschäftsbereich des MI zuständig ist. Der Weg zu dieser Beschwerdestelle steht nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern offen. Auch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Verwaltungsbedienstete haben die Möglichkeit, sich direkt an die Beschwerdestelle zu wenden. Die Beschwerdestelle geht, soweit es möglich ist, auch anonymen Hinweisen nach. Wenn andere Ressorts betroffen sind, werden die Hinweise dorthin weitergeleitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Ausführungen sollten hinreichend deutlich gemacht haben, dass in Niedersachsen umfassend
Vorschriften und Verfahren zur Benennung von Missständen existieren und es einer Anlaufstelle für Whistleblower nicht bedarf.
Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Für die AfDFraktion stellt die erste Zusatzfrage Herr Bothe. - Herr Bothe, ich sehe, dass Sie Zettel in der Hand haben. Ich weise Sie deshalb darauf hin, dass Sie die Zusatzfragen nicht verlesen dürfen. Bitte!
Das sind Merkzettel, Frau Präsidentin. Ich hätte mir gewünscht, wenn eben auch in der Fragestunde darauf aufmerksam gemacht worden wäre. Das ist schon spannend.
Herr Bothe, Sie kennen unserer Geschäftsordnung. Sonst können Sie sie gern noch einmal nachlesen. Das sind die Regularien, die gelten. Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Das gilt nicht für den Antragsteller. Entsprechend mussten Sie Ihre Frage hier nicht auswendig vortragen.
Frau Präsidentin, ich habe nur darauf hingewiesen, dass ich mir einen Merkzettel mitnehmen darf und dass das durchaus in Ordnung ist.
Ich weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass es eben in der Fragestunde Usus war. Es wurde die ganze Zeit gemacht, und vom Präsidium aus wurde nichts gesagt. Das finde ich schon einen ganz spannenden Vorgang.
nen Anfragen und zu Dringlichen Anfragen noch einmal in Ruhe an! Im Übrigen entscheidet hier das Präsidium. Ich wollte Sie vorsorglich darauf hinweisen, damit ich Sie nicht unterbrechen muss. Jetzt möchte ich Sie bitten, Ihre knappe Zusatzfrage wie in der Geschäftsordnung vorgesehen zu stellen.
Ich habe eine Zusatzfrage an den Innenminister. Ich frage Sie: Warum hat sich die Bundestagsabgeordnete aufgrund des Hinweises des Bremer BAMF-Mitarbeiters an Sie gewandt, obwohl Sie, wie Sie gerade erwähnt haben, gar nicht zuständig waren? Warum hat man sich an Sie gewandt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde Sie bitten, diese Frage an Frau Engelmeier zu richten.