Protokoll der Sitzung vom 23.08.2018

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Herr Wirtschaftsminister Dr. Althusmann möchte antworten.

Wir haben sehr frühzeitig versucht, uns auf Bundesebene für verschiedene Themen einzusetzen, von der Aufgreifschwelle bis hin zu Kernfragen der Verteilung der Bundesmittel. Wir haben uns von dem Grundgedanken leiten lassen - was auf Bundesebene allerdings nicht die Wirkung hatte, die wir uns erhofft hatten -, dass es das Sinnvollste wäre, wenn der Bund quasi in unser Sondervermögen Digitalisierung einzahlt, weil wir da schon eine bestehende Antragsbearbeitung haben. Dann hätte man auch Fördermittelkontingente und andere Abschläge oder Vorgriffverfahren auf eventuelle Frequenzversteigerungen.

Ich meine, dem Abgeordneten Kuhle wurde im Deutschen Bundestag seine Anfrage dahin gehend beantwortet, dass der Bund mein Schreiben noch nicht beantwortet hat. Ich denke, darauf beziehen Sie sich, Herr Abgeordneter Birkner. Dieses Schreiben ist meines Wissens noch nicht beantwortet, weil es im Moment ein Ringen mit dem Bund um den richtigen Weg der Fördermittelverteilung gibt.

Wie ist das Antragsverfahren zu gestalten? - Ich hatte es vorhin erwähnt: Scoring-Verfahren, Wirtschaftlichkeitsverfahren. Wir haben uns zwar in einzelnen Punkten mit dem Bund verständigen können, aber eine direkte Zuweisung der Mittel in unser Sondervermögen haben wir nicht hinbekommen. Wir werden nicht weiter nachlassen. Wir werden die beschriebenen Punkte weiter verfolgen und versuchen, sie auf Bundesebene durchzusetzen.

Wir stehen in engen Verbindungen nicht nur mit dem zuständigen Bundesminister, sondern auch mit dem Staatssekretär und dem zuständigen Abteilungsleiter, der vor Kurzem in Berlin gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen hat. Kurz vor dem Sommerfest der Landesregierung haben wir die kommunalen Spitzenverbände eingeladen, mit dem zuständigen Abteilungsleiter über die Herausforderung der Kommunen zu sprechen.

Sie sehen also: Wir versuchen das, was wir im April im Hinblick auf die Wirkung der Bundesrichtlinie geschrieben haben, Schritt für Schritt umzusetzen. Aber der Bund hat natürlich auch gute Argumente, warum er einige unserer Maßnahmen anders sieht. Das sei ihm unbenommen.

Insofern ist zu der Beantwortung der Frage derzeit nicht mehr zu sagen, als dass der Bund mein Schreiben uns gegenüber noch nicht endgültig beantwortet hat.

Danke schön, Herr Minister. - Jetzt stellt Herr Detlev Schulz-Hendel die zweite Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Medien war vor der Veröffentlichung des „Masterplans Digitalisierung“ zu lesen, dass die mehrfachen Verschiebungen insbesondere etwas damit zu tun hatten, dass es Abstimmungsprobleme zwischen dem koordinierenden Wirtschaftsministerium und den einzelnen Fachministerien gegeben hat. Vor diesem Hintergrund frage ich: Der Masterplan liegt nun vor. Kann die Landesregierung garantieren, dass aus fachlicher Sicht alle Fachbereiche - Umwelt, Landwirtschaft, Soziales, aber auch Innen- und Justiz - hinlänglich für die digitale Zukunft in diesem Masterplan berücksichtigt worden sind? Ist das nun so abgestimmt, dass in diesem Masterplan alle fachlichen Erfordernisse für die Zukunft berücksichtigt sind?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Herr Wirtschaftsminister Dr. Althusmann wird antworten.

Ich kann heute sagen, dass fachlich alle abschließenden Beratungen und Abstimmungen stattgefunden haben.

Zu der Entstehung des Masterplans darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass wir erst am 1. April - kein Aprilscherz! - die Stabsstelle Digitalisierung eingerichtet haben. In der Koalitionsvereinbarung, die wir am 22. November unterschrieben haben, haben wir vereinbart, dass wir bis Mitte des Jahres 2018 den Digitalisierungsplan vorlegen werden.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Ist der 21. August die neue Mitte des Jahres?)

- Nein, der 21. August ist nicht die neue Mitte des Jahres. Wir wollten den Plan kurz vor der Sommerpause fertigstellen. Wir haben gedacht, wir erreichen das. Aber ich empfinde es als unangemessen, einen solchen Plan, der von landespolitischer Relevanz ist, über den wir gern sprechen können und über den wir heute auch sprechen, in der Sommerpause vorzulegen - weil die Abgeordneten nicht hätten eingebunden werden können. Wir hätten Sie nicht informieren können.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wann ha- ben Sie uns denn informiert? - Chris- tian Grascha [FDP]: Die Presse haben Sie informiert! Uns nicht! - Glocke der Präsidentin)

Wir haben die Sommerpause respektiert. Wir haben unmittelbar nach der Sommerpause das interne Ressortabstimmungsverfahren beendet und am 21. August diesen Plan vorgelegt.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Vielleicht haben Sie nur die Abgeordneten der CDU und der SPD informiert! - Unru- he - Glocke der Präsidentin)

- Dass wir ihn und wann wir ihn vorlegen werden, haben wir, soweit ich weiß, öffentlich bekanntgegeben.

Herr Dr. Birkner, Sie können sich gern noch zu Wort melden.

Ich bitte um Verständnis. Ich bitte einfach um Fairness.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich auch!)

Einen solchen Plan, der alle Ressorts der Niedersächsischen Landesregierung umfasst, der zwischen allen Ministerien dieses Landes endabgestimmt ist, der eine klare Zielstellung formuliert,

(Christian Meyer [GRÜNE]: Warum schreiben Sie das da nicht rein?)

können Sie nicht aus dem Ärmel schütteln. Sie mögen zaubern können - wir können es nicht.

Wir haben auch nicht vor, irgendwelche Elfenbeauftragte an solche Pläne zu setzen,

(Heiterkeit)

sondern wir wollen hart arbeiten. Das haben wir getan. Wir haben die letzten Monate hart daran gearbeitet.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der AfD)

Das lasse ich mir von Ihnen auch nicht kleinreden.

Danke schön, Herr Minister Althusmann. - Wir haben jetzt noch 13 Fragen vor uns. Insofern wäre es schön, wenn die Vorträge nicht von Zwischenfragen unterbrochen würden.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber Zwi- schenrufe sind noch erlaubt?)

- Sie haben noch die Möglichkeit, weitere Wortmeldungen hier abzugeben. Wir sollten uns noch kurz disziplinieren.

Für die FDP-Fraktion hat sich jetzt Herr JanChristoph Oetjen zweimal zu Wort gemeldet.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte gerne von der Landesregierung gewusst, wie sie vor dem Hintergrund der Anstrengungen um die Sicherheit der eigenen IT-Systeme die geplante Nutzung von staatlicher Trojaner-Software für die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung bewertet.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Es antwortet der Innenminister, Herr Pistorius.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatstrojaner - den Begriff kann man mögen oder auch nicht - sollen im Polizeigesetz für die Gefahrenabwehr vorgesehen werden.

In der Strafprozessordnung sind sie bereits vorgesehen. Es gibt sie technisch noch nicht in ausreichender Befähigung - um es vorsichtig zu formulieren.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sehr vor- sichtig formuliert!)

Wir halten daran fest, dass es definitiv ein Mittel braucht, um auch in der digitalen Welt die Befugnisse auszuüben, die die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden in der analogen Welt haben. Ansonsten würde sich der digitale Raum zu einem rechts- und strafverfolgungsfreien Raum entwickeln. Das können wir alle nicht wollen.

Deswegen bleibt es dabei: Wir werden, wenn es zu Staatstrojanern kommt und deren Anwendung erfolgen sollte und diese sehr effektiv zu sein verspricht, sie mit der größten Einschränkungsmöglichkeit überhaupt versehen - mit entsprechenden vorgeschalteten Beschlüssen und natürlich mit einer beschränkten Wirksamkeit. Das ist das Ziel.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Innenminister. - Jetzt kommt die zweite Frage von Jan-Christoph Oetjen für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, würden Sie bitte in Ihrer Beantwortung den Zusammenhang mit der Frage der ITSicherheit der eigenen Systeme herstellen?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die geplante Neuaufstellung des Verfassungsschutzes, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Masterplan zu finden ist, aber von der Verfassungsschutzpräsidentin Brandenburger angekündigt wurde. Meine Frage ist: Inwiefern ist diese geplante Neuaufstellung des Verfassungsschutzes Teil des Masterplans? Wenn sie nicht Teil des Masterplans ist: Gibt es dann beim Verfassungsschutz keinen Bedarf, sich neu aufzustellen?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Herr Innenminister Pistorius möchte antworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, weil Sie, lieber Herr Oetjen, so charmant nachgefragt haben, noch ein paar Worte zu den Staatstrojanern.

Jeder Trojaner, jedes Einfallstor in einen digitalen Raum, in ein Netz, in ein Gerät, setzt eine Unsicherheit, eine Lücke voraus, die entweder da ist oder geschaffen wird. Das heißt, diese Lücke für die Strafverfolgung nutzbar zu machen oder sie für Zwecke der Strafverfolgung zu schaffen, kann legitim und muss legal sein. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen.

Für die IT-Systeme des Landes gilt wie für alle ITSysteme: Sie sind so sicher, wie sie sind, solange sie sicher sind, um es vorsichtig zu formulieren. Das heißt, wir wissen heute noch nicht, welche Sicherheitsbedrohung morgen durch einen Trojaner oder was auch immer auftritt. Unsere Aufgabe besteht darin, unsere Systeme tagesaktuell so sicher, wie es irgend möglich ist, zu halten. Daran arbeiten wir ungeachtet dessen, dass wir Trojaner für erforderlich halten.