Ich will in diesem Zusammenhang nur auf eines aufmerksam machen: Die letzte Erhöhung der Beiträge fand im Jahr 2009 statt. Im Jahr 2017 gab es sogar eine - wenn auch geringfügige - Reduzierung. Wo sonst kann man eigentlich eine Dienstleistung in diesem Ausmaß mit einer Preisstabilität über einen so langen Zeitraum in Anspruch nehmen? Ich finde, das ist wirklich auch ein Komplement an die öffentlich-rechtlichen Anstalten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Zukunft wird an dieser Stelle mit Sicherheit herausfordernder werden. Wir wissen, dass in der nächsten Beitragsperiode ab 2021 Beitragserhöhungen nötig würden, wenn alles so bliebe, wie es jetzt ist. Es gibt intensive Diskussionen in der Ministerpräsidentenkonferenz, wie man mit dieser Situation umgeht. Ich denke, alle 16 Länder sind sich einig: Wir wissen, es ist ein sensibles Thema, und wir müssen alles tun, um so gut wie möglich eine Stabilität der Beiträge zu erzielen, mindestens
Ich hätte mir - das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich - schon gewünscht, dass seitens der Anstalten etwas konstruktivere, etwas weiter reichende Vorschläge gemacht worden wären. Das ist leider nicht geschehen. Das ändert aber nichts daran, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz ihres politischen Auftrags an dieser Stelle sehr bewusst ist, und wir werden - ich denke, im nächsten Jahr - Nägel mit Köpfen machen und Klarheit darüber schaffen, wie wir es erreichen, weiter die Qualität und die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Systems zu bewahren und gleichzeitig auch seine auskömmliche Refinanzierung sicherzustellen. Das ist eine politische Aufgabe, die vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände wirklich nicht zu unterschätzen ist.
Wir wissen, was wir am öffentlich-rechtlichen System haben. Wir wissen übrigens auch, dass die Beiträge vermittelbar sein müssen. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland ihre Aufgabe weiterhin so erfüllen können, wie wir es von ihnen erwarten: Information und Unterhaltung auf hohem Niveau.
Noch einmal an den Kollegen Emden gerichtet: Wir haben hier - auch mit Ihrem Kollegen - die Liste der nicht zulässigen Begriffe durchgesehen und haben unter „verblöden“ und „blöken“ mindestens gefunden, dass man Sie ermahnen dürfte, und wir bitten eindringlich darum, sich etwas gemäßigter auszudrücken. Vielen Dank.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/1074 unverändert annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der AfD. Gibt es Enthaltungen? - Das sind die Stimmen der FDP. Somit haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Berufsorientierung an Gymnasien darf nicht zulasten des Fachunterrichts erweitert werden und das Bildungsziel der Gymnasien entstellen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/1520
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie begrüßen sicherlich die erste Gelegenheit des Tages, sich ausgiebig mit der AfD zu beschäftigen. Bis jetzt fühlen wir uns ja praktisch ignoriert, sind in den Debatten gar nicht vorgekommen. Das wird sich jetzt hoffentlich ändern.
Wir bringen zum Musterkonzept Berufs- und Studienorientierung, vorgelegt am 30. August, unseren Antrag ein, die Berufsorientierung an Gymnasien nicht zulasten des Fachunterrichts auszuweiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, die bisherige berufliche Orientierung an Gymnasien ist ausreichend, hat sich bewährt und bedarf keiner weiteren Ausweitung. Das ist der Kern unseres Entschließungsantrages.
Wir fordern, für die Berufsorientierung an allen Schulformen Funktionsstellen und arbeitszeitrechtliche Regelungen zu schaffen, Art und Umfang der Berufsorientierung anhand der bestehenden Unterschiede in den verschiedenen Schulformen auszurichten sowie Schülerfirmen, Betriebserkundungen, Angebote der Berufsberatung und der Ausbildungsplatzbörsen wieder als mögliche Maßnahmen der Berufsorientierung in das Konzept aufzunehmen.
Bitte nehmen Sie Abstand von verpflichtenden Potenzialanalysen, von der Durchführung der Berufsbildung in allen Fächern durch ein schuleigenes, fächerübergreifendes Konzept, von verpflichtender, fortgeschriebener und individueller Dokumentation - das Thema hatten wir heute schon einmal; die Dokumentationspflicht in unseren Schulen artet inflationär aus -, von der Festlegung der berufsorientierenden Maßnahmen auf mindestens 25 Tage im Schulgeschehen. Und erwägen Sie bitte auch nicht die Möglichkeit eines weiteren
Berufsbildungspraktikums im 9. oder 10. Schuljahrgang für diejenigen Gymnasiasten, die die Schule nach dem 10. Schuljahr verlassen wollen.
Außerdem ist geplant - diesbezüglich bitte ich darum, das nicht zu berücksichtigen -, Berufspraktika für Lehrkräfte und die verpflichtende Teilnahme am Zukunftstag einzuführen, die bisher zwar ausgiebig genutzt, aber zum Glück immer noch freiwillig ist. Auch in diesem Fall sollten wir liberaler bleiben.
Das Konzept ist offensichtlich ohne den erforderlichen Blick auf das Machbare und für die Schulen Zumutbare geschrieben worden. Ganz einfach: Ich weiß nicht, woher Sie die Zeit nehmen wollen, wenn Sie den bisherigen Auftrag der Fachschulbildung weiterführen, aber auch z. B. mindestens 25 Tage in den Schulbereich einziehen wollen. Nur mit der Abschaffung der Sommerzeit wird das nicht passieren. Ich weiß auch nicht, ob Sie sich vorstellen können, einen zusätzlichen Monat in das Schuljahr einzufügen. Dieser Zeitaufwand ist ohne Einbußen für den eigentlichen allgemeinbildenden Unterricht jedenfalls nicht zu erreichen. Die Stundentafeln geben das - z. B. die zusätzliche dritte Stunde im Bereich Politik/Wirtschaft - so nicht her.
Eine massive Ausweitung der beruflichen Orientierung ist daher weder technisch noch zeitlich möglich und auch fachlich nicht einfach so zu erreichen. Wir haben vorhin das Thema gehabt, dass immer mehr Stunden abgeordnet werden müssen, dass Gymnasiallehrer an andere Schulen abgegeben werden und letztlich ihren Auftrag an den Gymnasien nicht erfüllen können.
Zwei Verbände weisen bereits darauf hin, dass dieses Konzept zu hektisch geschrieben und unzutreffend formuliert ist. Mit diesen und anderen Verbänden möchten wir sicherlich auch im Rahmen der Ausschussarbeit darüber diskutieren, in welchem Rahmen ein solches Konzept überhaupt durchzusetzen wäre und in welchem Umfang wir diese unpassenden Unglücklichkeiten vermeiden könnten.
Ich bitte darum, einfach noch einmal in das Gesetz zu gucken. In § 11 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden Sie das Wort „Berufsorientierung“ nicht finden. Es gehört nicht zum Gymnasium. Dort wird die allgemeine Hochschulreife vorbereitet, die Allgemeinbildung vertieft. Das Wort „Berufsorientierung“ finden Sie in den Paragraphen zur Real- und zur Hauptschule. Dort ist es richtig aufgehoben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sprechen hier in fast jedem Plenarabschnitt - so auch heute Morgen in der Aktuellen Stunde - zu bildungspolitischen Themen. Das ist auch richtig so.
Manche Berufsbildner reden allerdings zu wenig über die berufliche Orientierung und die berufliche Bildung. Das wird von den Verbänden gelegentlich kritisiert. Insofern ist es gut, dass wir in diesen Minuten noch einmal den Blick auf das Thema berufliche Orientierung richten. Das passt ja auch gerade in die Zeit; denn unser Kultusminister Grant Hendrik Tonne war vor wenigen Tagen zum Thema berufliche Orientierung am Gymnasium öffentlich unterwegs. Ein neues Lehrmaterial für Lehrkräfte wurde vorgestellt. In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit geht es um die berufliche Orientierung von Abiturientinnen und Abiturienten.
Meine Damen und Herren, das war es dann aber auch schon, wenn man dem vorliegenden Antrag angesichts dieses doch so wichtigen Themas etwas Positives abgewinnen wollte.
Richten wir einmal den Blick insgesamt auf den kritisierten Erlass und die Berufsorientierung an sich. Junge Menschen, die in der Berufs- und Ausbildungswahl sind, treffen eine Entscheidung, die für ihr ganzes Leben wirkt, eine Entscheidung, die sie viele Jahre lang begleiten wird - eine Entscheidung, die deshalb auch gut überlegt sein will.
Dabei spielt die Berufsorientierung in der Schule eine bedeutende Rolle. Sie ist ein Prozess mit zwei Seiten: auf der einen Seite stehen die Jugendlichen, die sich selbst orientieren und dabei die eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele kennenlernen, auf der anderen Seite stehen die Anforderungen der Arbeitswelt, auf die junge Menschen orientiert werden. Beide Seiten müssen immer wieder aufeinander abgestimmt werden.
Viele junge Menschen kennen leider zu wenige Ausbildungsberufe, aber auch zu wenige Möglichkeiten, die es im Studium gibt. Daher stellt für die Jugendlichen gerade diese Lebensfindungsphase eine große Herausforderung dar. Angebote der Berufsorientierung unterstützen junge Menschen dabei und geben ihnen einen, wie ich finde, guten Überblick.
Meine Damen und Herren, die Große Koalition ist sich der Bedeutung der Berufsorientierung für den beruflichen Erfolg unserer Kinder sehr bewusst. Das gibt auch schon unser Koalitionsvertrag wieder.
Wir wollen junge Menschen mit gezielten Maßnahmen frühzeitig die Möglichkeit eröffnen, sich über alle Wege der Berufsorientierung und der Berufswelt zu informieren: über die Möglichkeiten eines Studiums und über die Möglichkeiten der dualen Ausbildung.
Neben dem Studium ist die duale Ausbildung, wie ich finde, eine gute Option, in das Berufsleben zu starten. Sie ist eine der großen Stärken unseres Wirtschaftssystems. Deutschland ist dafür auch weltweit angesehen, und das System ist weltweit bekannt. Insbesondere in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels wird die duale Ausbildung wichtiger denn je. Auch Gymnasiasten sollten die Möglichkeit haben, sich über den Weg der dualen Ausbildung in das Berufsleben zu informieren und für sich den richtigen Weg zu finden. Es ist deshalb gut und richtig, jetzt endlich die Berufsorientierung an allen Schulen - ich betone: an allen Schulen - in Niedersachsen auszubauen und über die Vielzahl von Berufen, die wir in der Berufswelt haben, zu informieren.
Ich erinnere an die Debatten in der letzten Wahlperiode, die wir auf der Grundlage von drei vorliegenden Anträgen zur beruflichen Bildung geführt haben. Eine große Anhörung ist ebenfalls durchgeführt worden. Jetzt aber wird in diesem Bereich endlich gehandelt.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf den kritisierten Erlass zur Ausweitung der Maßnahmen zur beruflichen Orientierung auf 25 Tage ab Klasse 7 - das ist gerade angesprochen worden - wird nun auch im Gymnasium ausreichend Zeit dafür geschaffen - Zeit, die nicht nur für ein Praktikum, sondern z. B. auch für Besuche von Hochschulinformationstagen, berufsbildenden Schulen oder zum Bewerbungstraining genutzt werden kann.
Ich möchte ausdrücklich hervorheben: 25 Tage, ab Klasse 7 gerechnet, sind, verteilt auf die Jahre, 3,5 Tage im Jahr. Das ist nun wirklich nicht zu viel für die jungen Menschen, um sich auf die Berufswelt vorzubereiten.
Meine Damen und Herren, wir es von dem Antragsteller ja gewohnt, dass einfach mal so drauflosgeschrieben wird, ohne vernünftige Recherche der Dinge, die dahinter stehen. Um nur einen Punkt herauszugreifen: Die verpflichtende Potenzialanalyse, die es für Schülerinnen und Schüler geben soll, soll aus Sicht des Antragstellers abgeschafft werden. Aber wer in den Erlass schaut, wird schnell feststellen, dass es sich dabei um eine freiwillige Maßnahme handelt. Und vor allem ist die Zustimmung der Eltern dafür Voraussetzung,
Die anderen Punkte können wir im Fachausschuss gerne inhaltlich diskutieren. Ich hoffe, dass sich dann bei Ihnen die eine oder andere Kenntnis ergibt.