Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zur gleichen Petition möchte für die CDU Herr Dr. Karl-Ludwig von Danwitz reden. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petentin wünscht eine kostenlose Beförderung ihres Kindes zur Waldorfschule auch in den Klassen 11 und 12.
Hierzu ist zu sagen: Für die Schülerbeförderung ist grundsätzlich der Landkreis zuständig. Der Landkreis kann darüber in eigener Hoheit entscheiden. Aber der Landkreis sollte keine Ausnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler machen, die von den Regelungen zur kostenlosen Schülerbeförderung abweichen. Es kann anders entschieden werden, aber wir sollten das den Landkreisen überlassen.
Vielen Dank, Herr von Danwitz. - Ebenfalls zu der gleichen Petition spricht für die SPD der Abgeordnete Santjer. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zugeben, mit der Idee der Grünen, hier für „Material“ zu votieren, bewegen wir uns auf einem schmalen Grat.
Wir könnten das so auslegen: Wir würden überhaupt nichts falsch machen, wenn wir für „Material“ votieren, weil ja die regierungstragenden Fraktionen sehr deutlich gesagt haben, dass wir uns auf den Weg machen wollen, gerade auch im Sek-IIBereich die Schülerbeförderung kostenlos zu machen. - Das würde für Ihren Antrag sprechen.
Gegen Ihren Antrag sprechen a) die derzeitige rechtliche Grundlage und b) die Tatsache, dass wir im Bereich der Schülerbeförderung in Niedersachsen einen Flickenteppich haben, dass die kommunalen Träger sehr unterschiedlich damit umgehen. Wir glauben, dass wir dem mit einer Einzellösung nicht gerecht werden können.
Ich will damit sagen, dass wir uns heute dazu entschlossen haben, trotzdem bei „Sach- und Rechtslage“ zu bleiben. Ich will gar nicht bestreiten, dass ich Ihren Antrag ganz charmant finde. Aber bei den vielen Unterschiedlichkeiten, die wir hier im Land Niedersachsen haben, glauben wir, dass es richtig ist, jetzt nicht auf Einzelfälle zu reagieren, sondern die kostenlose Schülerbeförderung auch in der Sek II als Gesamtpaket anzufassen. Das werden wir tun. Denn auch dieser Punkt hat mit dem barrierefreien Zugang zu Bildung zu tun, den wir wollen. Dass die Kinder kostenlos zur Schule kommen, soll auch in der Sek II eingeführt werden. Deshalb bleiben wir trotzdem bei „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank, Herr Kollege Santjer. - Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir die Beratung schließen und zur Abstimmung übergehen können.
Wir stimmen also jetzt über diejenigen Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlungen abstimmen.
Ich rufe zunächst die laufende Nr. 17 der Eingabenübersicht auf: Eingabe 67/11/18, betreffend die Forderung nach einer Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer diesen Änderungsantrag unterstützen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die klare Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag der AfD abgelehnt.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so befinden möchte, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Da war das Erste die eindeutige Mehrheit. Somit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Ich rufe die laufende Nr. 19 der Eingabenübersicht auf: Eingabe 106/11/18, betreffend den Erhalt kleiner Grundschulstandorte.
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD lautet auf „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die eindeutige Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag der AfD abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so befinden will, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Schließlich haben wir es noch mit der laufenden Nr. 29 der Eingabenübersicht zu tun: Eingabe 272/11/18, betreffend die Schülerbeförderung, und zwar die Kostenübernahme nach dem Abschluss der 10. Klasse an einer freien Schule.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet auf „Material“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so entscheiden möchte, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Hier war das Erste die Mehrheit. Damit ist der Be
Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Ehrenamt stärken - Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1536
Für die beiden einbringenden Fraktionen möchte Kollege Fredermann, CDU-Fraktion, die Einbringung übernehmen. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführung möchte ich zwei Dinge sehr deutlich ansprechen:
Erstens. Die Ehrenamtlichen sind eine der wichtigsten Säulen unserer Gesellschaft. Ohne sie wäre das Gemeinwesen heute nicht so, wie es ist.
Zweitens. Ich bin für den Datenschutz, hat er mich doch als Sparkassenmitarbeiter neben dem Bankgeheimnis mein ganzes Berufsleben begleitet.
Auch die Intention der Datenschutz-Grundverordnung sehe ich als richtig an. Aber: „Das Ehrenamt stärken“, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Ehrenamtliche schon tausendmal gehört. Leider fehlt ihnen mittlerweile an mancher Stelle der Glaube daran.
Es besteht eher der Eindruck, dass sich derzeit manche an den Vereinen abarbeiten - sei es bei den Vorschriften und Statistiken für das Engagement von Ehrenamtlichen oder Übungsleitern, sei es die gefühlte Gängelung durch die Finanzämter, seien es die Probleme bei den Einträgen in das Vereinsregister oder bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Jetzt kommt auch noch die Datenschutz-Grundverordnung. Dass diese nicht besonders anwender- und umsetzerfreundlich ist, haben wir in diesem Hohen Haus vor ein paar Wochen selbst erlebt.
Bei dem Hype, den wir in den letzten Wochen auch erfahren durften, muss man sich über die Unsicherheit, die in den Vereinen herrscht, nicht wundern.
Viele, die Daten speichern, haben Panik, dass gleich jemand kommt und sie abmahnt, weil vielleicht nicht alles fristgerecht oder richtig abgewickelt wurde. Sie fürchten teils erhebliche Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.
Diese Unsicherheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist überall spürbar, auch an meinem Wohnort. Dort beschäftigt sich der Ortsrat zurzeit damit, einen Experten zu organisieren, der die örtlichen Vereine über ihre Aufgaben im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung informiert.
Vor diesem Hintergrund kommt der Entschließungsantrag von SPD und CDU gerade richtig; denn wir möchten das Ehrenamt nicht weiter belasten, auch nicht weiter verunsichern.
Wir möchten die Vereine und damit das Ehrenamt wirklich entlasten. Wir möchten für die Vereine eine einfache Handhabung der DatenschutzGrundverordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bitten die Landesbeauftragte für den Datenschutz - ähnlich, wie es Bayern schon im Juni gemacht hat -, die Vereine in Niedersachsen auch zu entlasten. In Bayern nennen sie das den „bayerischen Weg“. So weit will ich aber an dieser Stelle nicht gehen.
Wir bitten die Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Vereine bestmöglich zu beraten und unter Einbindung des Datenschutzinstituts zu schulen. Wir bitten die Landesbeauftragte, nach dem Grundsatz „Beratung vor Sanktionen“ zu handeln und bei Erstverstößen gegen die Datenschutzregeln keine Bußgelder zu verhängen, sondern Hinweise und Beratungen anzubieten.
Wir bitten Sie, eine Handreichung für die Vereine in Niedersachsen zu erarbeiten. Ziel muss es sein, den Vereinen anwenderfreundliche und konkrete Formulierungs- und Handlungsleitlinien an die Hand zu geben.
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass das Haus von Frau Thiel sich mit dieser Thematik bereits beschäftigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei fast 57 000 Vereinen in Niedersachsen gibt es sicherlich einen großen Aufklärungsbedarf. Wir müssen dabei auch bedenken, dass die zumeist ehrenamtlich strukturierten Vereine schon viele komplexe Aufgaben zu bewältigen haben.
Auch die Landesregierung bitten wir um Unterstützung. Wir wünschen uns Klarheit in der Begrifflichkeit. Daher bitten wir die Landesregierung, eine Änderung auf der Bundesebene anzuregen, auf die Formulierung zu verzichten, dass die Vereine einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben. Denn, meine Damen und Herren, die im Datenschutzgesetz aufgeführte Formulierung sorgt scheinbar für mehr Fragen als für Klarheit.
Darin heißt es: Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist bei Vereinen und ehrenamtlichen Institutionen in der Regel nur dann zu bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Danach gibt es - aus meiner Sicht zumindest - keinen Verein - vielleicht noch den FC Bayern München -, der einen Datenschutzbeauftragten braucht. Denn welcher Verein beschäftigt schon zehn Mitarbeiter mit der Datenerfassung. Ich wette aber, es gibt ganz bestimmt viel schlauere Menschen als mich, die diesbezüglich anderer Meinung sind, vielleicht auch zu Recht. Man weiß es nicht. Genau diese Unsicherheit verlangt nach Klarheit. Also schreiben wir doch bitte gleich: Es ist kein Datenschutzbeauftragter für die Vereine nötig.