Protokoll der Sitzung vom 13.09.2018

Wir treten in die Beratung ein. Mir liegt eine erste Wortmeldung von dem Kollegen Jens Ahrends, AfD-Fraktion, vor. Er möchte zur Eingabe 67/11/18 reden. Bitte sehr! Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 067/11/18.

Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. Dass dabei die nötige Staatsferne fehlt, wurde nicht zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25. März 2014 festgestellt. Zu stark war und ist der politische Einfluss.

So verwundert es auch nicht wirklich, dass von dem Mord an Maria Ladenburger aus Freiburg erst Tage nach dem Geschehen bei ARD und ZDF berichtet wurde. Ebenso war es im Fall der Übergriffe in der Silvesternacht auf der Kölner Domplatte oder des Messermordes eines Somaliers an einem Arzt in Offenburg.

Lag das vielleicht an den möglichen Anweisungen von oben,

(Christian Grascha [FDP]: Mit Sicher- heit! Frau Merkel direkt!)

nichts Negatives zu Flüchtlingen zu berichten? - Das sagte Wolfgang Herles, ehemaliger Journalist des ZDF.

(Christian Grascha [FDP]: Ja, genau!)

Und Recherche, Herr Meyer - leider ist er jetzt nicht im Saal -, geht womöglich immer nur in eine Richtung.

Kritik an den öffentlich-rechtlichen Medien gibt es von vielerlei Seiten. So beanstandet auch die OttoBrenner-Stiftung im September 2016 die Berichterstattung der ARD und des ZDF als oberflächlich, mangelhaft und einseitig.

„Assad setzt Chemiewaffen ein“, obwohl die OPCW - so heißt die Organisation, die das überprüft - keinen Einsatz in Duma festgestellt hat. Aber das wird nicht berichtet.

Die EU ist gut, Putin ist schlecht, der Brexit ist ein Riesenfehler, Trump macht alles verkehrt, und Frau Merkel macht natürlich alles richtig. - Das, meine Damen und Herren, ist keine objektive Berichterstattung, so wie der Auftrag es verlangt. Das, meine Damen und Herren, ist betreutes Denken.

(Beifall bei der AfD)

Wenn man dann die Gehälter der Angestellten der öffentlich-rechtlichen Medien betrachtet, stellen sich weitere Fragen: Gehälter bis zu 600 000 Euro pro Jahr wie z. B. bei Claus Kleber, 1,88 Millionen Euro für Sportexperten, die in einer Saison berichten. Für Thomas Gottschalk 4,7 Millionen Euro an Gage für 140 Sendungen „Gottschalk Live“, die nach 70 Sendungen abgesetzt wurde, weil sie kein Mensch sehen wollte. Herr Gottschalk hat die vollen 4,7 Millionen Euro bekommen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Was wollen Sie denn? Armin-Paul Hampel hat doch auch genug gekriegt!)

Ein „Tatort“ kostet 1,4 Millionen Euro pro Folge. - Ich freue mich, dass Sie mir zuhören. Danke schön, Herr Limburg.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Immer!)

Wer finanziert das eigentlich alles?, frage ich Sie. - Zum Beispiel Lieschen Müller mit ihrer Rente zwischen 7 000 Euro und 12 000 Euro im Jahr - ganz egal, ob sie ARD oder ZDF tatsächlich sieht.

(Wiard Siebels [SPD]: Und wie ist das bei SAT.1?)

Ja, selbst ein Blinder zahlt immer noch 5,99 Euro.

Eine Umfrage aus dem Februar 2016 bei Focus hat übrigens ganz klar gezeigt, dass 69,4 % aller Befragten diese Zwangsgebühr abschaffen wollen. ARD als Bezahl-TV - für das ZDF gilt das natürlich auch -, das durch freiwillige Beiträge von Menschen finanziert wird, die die entsprechenden Programme nutzen wollen, das würden wir unterstützen. Aber eine Zwangsverpflichtung der Bürger, für etwas bezahlen zu müssen, was sie gar nicht nutzen, lehnen wir als AfD strikt ab. Das sollte durch eine Volksabstimmung entschieden werden.

Wir beantragen daher „Berücksichtigung“ dieser Eingabe.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD - Unruhe)

Vielen Dank, Herr Kollege Ahrends. - Meine Damen und Herren, die Geräuschkulisse ist zu stark. Das ist unangenehm für den Redner, aber auch für diejenigen, die zuhören wollen, was wir doch alle tun sollten. Deshalb wäre es besser, wenn im Plenum mehr Ruhe herrschen würde. - Das gilt für alle Seiten.

Zur selben Eingabe möchte für die CDU-Fraktion Kollege Lasse Weritz reden. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ahrends, Sie haben gerade die volle Diskussion, die wir in diesen Tagen zum Thema Rundfunkbeiträge schon hatten, wiederholt. Dass Ihre Argumente sachlich nicht richtiger und nicht besser geworden sind als im Zusammenhang mit der Abstimmung, die wir in diesem Plenarabschnitt schon gehabt haben, haben Sie eben bewiesen. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten aus den letzten Redebeiträgen etwas dazugelernt. Offensichtlich haben Sie es nicht.

Hier geht es um die Frage der Petition und nicht um eine Grundsatzdiskussion über die Rundfunkbeiträge in Gänze. Wir unterhalten uns hier über das Anliegen eines Petenten.

Ich muss Ihnen schon sagen: Ich hätte mir dann doch gewünscht, dass Ihre Fraktion im zuständigen Petitionsausschuss zu dieser Petition auch nur ein Wort inhaltlich gesagt hätte

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

außer: Das ist AfD-Meinung, und deshalb wollen wir das jetzt so machen. - Gut. Von mir aus.

Mit dieser Meinung stehen Sie in diesem Hause ziemlich allein da. Wir votieren für „Sach- und Rechtslage“. Das ist längst geregelt, das ist alles breit aufgefächert. Wir wollen keine Volksabstimmung zur Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Um dem Anliegen des Petenten gerecht zu werden, ist das Votum richtig. Deswegen bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Weritz. - Für die SPDFraktion ebenfalls zu dieser Thematik Herr Santjer!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es dem Petenten schuldig, dass wir uns hier über die Petition unterhalten.

Wir haben uns im Petitionsausschuss relativ schnell auf die Empfehlung geeinigt, den Einsender dieser Petition über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

Ich will zugeben: Natürlich kann ich immer wieder die Kritik von Petenten verstehen. Hier ist tatsächlich Kritik am Rundfunkbeitrag geäußert worden. Man hat überlegt, ob das nicht eine Änderung hervorbringen müsste.

Das sehen wir aber nicht so. Zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört aus unserer Sicht insbesondere, die Bevölkerung vielfältig und ausgewogen zu informieren. Wir sehen keinen Anlass, daran zu zweifeln.

Wir haben gerade gestern bei dem Empfang durch das Katholische Büro Niedersachsen noch einmal über Haltung sowie über die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Hörfunks und des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sprechen können. Dabei ist nochmals deutlich herausgearbeitet worden, dass wir eine unabhängige Berichterstattung brauchen und dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese gewährleistet.

Darüber hinaus sind bei dieser Petition die Rahmenbedingungen nicht erfüllt. Wir bräuchten etwa 70 000 Wahlberechtigte, die für die Volksinitiative stimmen.

Von daher würden wir zum einen dem Petenten inhaltlich nicht gerecht, wenn wir hier jetzt eine Diskussion führen würden, wie sie gerade angedacht wurde; darauf steige ich heute nicht ein. Zum anderen gehen wir davon aus, dass die Form nicht ausreicht.

Von daher plädieren wir weiterhin für „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Santjer. - Es möchte jetzt zu der Petition 272/11/18 für Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Julia Willie Hamburg sprechen. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Petition geht es u. a. um eine kostenfreie Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II. Dieses Ansinnen findet sich u. a. auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wieder: Die kostenfreie Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II soll stufenweise eingeführt werden.

Die Kosten der Schülerbeförderung treffen insbesondere Schüler von Waldorfschulen und andere

freie Schulen, weil sie oft weitere Wege zurücklegen müssen. Vor dem Hintergrund, dass wir hier regelmäßig darüber reden, wie man Bildungsgerechtigkeit erreichen kann und ob man dazu nicht auch bestimmte Kosten tragen muss, möchten wir anregen, diese Petition als Material zu überweisen. Denn die kostenlose Schülerbeförderung ist ein großes Thema im Sek-II-Bereich. Weil sie diese Kosten nicht tragen können, gehen viele Jugendliche nicht in die Sekundarstufe II, sondern beginnen eine Ausbildung, obwohl sie vielleicht das Potenzial gehabt hätten, ein Gymnasium, eine IGS oder eben eine Waldorfschule zu besuchen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, diese Petition dem Ministerium als Material zu übersenden und sie bei der Ausgestaltung des kostenlosen Schülerverkehrs zu berücksichtigen.

Vielen Dank.