aus. Wir erlassen mal, dass künftig mit einem Flugzeug über diese Bestände geflogen werden kann und man mit halbautomatischen - oder gleich auch mit automatischen - Waffen diese Bestände reduziert. - Theoretisch ist das möglich!
Wenn Sie die ASP doch immer wieder anführen und einzelne Maßnahmen hervorheben, frage ich mich, warum Sie den Gesetzentwurf nicht auf diese Maßnahmen beschränken, sondern eine Generalvollmacht verabschieden wollen. Das ist unverhältnismäßig, das verstößt gegen das verfassungsrechtlich verankerte Bestimmtheitsgebot. Wir haben wirklich den Eindruck, dass Ihnen jedes Mittel recht ist, um im Zweifelsfall Wildbestände dezimieren zu können.
Man muss an der Stelle sagen: Sie werden sich keine Freunde bei der Jägerschaft machen. Die Jäger sehen sich nicht als Schädlingsbekämpfer, aber Sie degradieren sie im Moment mit diesem Entwurf dazu.
Wenn es auf der anderen Seite um mehr Tierschutz geht, dann streichen Sie mal eben die Verordnungsermächtigung für das Ministerium. Dazu heißt es: Nein, das haben wir bisher noch nicht gemacht; das streichen wir ganz raus. - Es kann also keine Verschärfungen der Regelungen im Sinne des Tierschutzes geben. Daran sieht man ganz klar, dass Sie wohl damit rechnen, dass mal wieder Grüne im Ministerium das Sagen haben werden. Dem wollen Sie vorbeugen, weshalb Sie eine solche Möglichkeit abschaffen.
Zu den befriedeten Bezirken: Ich glaube, mit dieser Regelung wird ein riesiges Fass aufgemacht. Der Europäische Gerichtshof hat mal geurteilt: Wenn jemand aus ethischen Gründen nicht möchte, dass auf seinem Land gejagt wird, dann hat er das Recht dazu. Dann muss es entsprechende Rahmenbedingungen geben. Wenn diese geprüft und erfüllt werden, dann ist ein Antrag auf Befriedung zu genehmigen. Zukünftig soll ein Grundbesitzer auch aus Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft dazu verdonnert werden können, innerhalb einer bestimmten Frist die Wildbestände reduzieren zu lassen. Das ist nicht in Ordnung, und ich glaube nicht, dass das Bestand haben wird.
Ich habe noch einen kleinen Moment überlegt, ob Sie eben wirklich gesagt haben, in Zukunft werde es möglich sein können, mit automatischen Waffen aus Flugzeugen auf Seehunde zu schießen. Können Sie mir bitte erläutern, woraus Sie schließen, dass in Zukunft die Jagd mit automatischen Waffen möglich sein sollte?
Ja, das können Sie einfach nachschlagen. Ich glaube, es ist § 24. Darin ist geregelt, dass das Ministerium durch Verordnung Abstand von bestimmten Verboten nehmen kann. Das betrifft die Nrn. 1 bis 6 sowie einige weitere. Ich kann sie Ihnen gleich noch nennen. Darunter fällt in der Aufzählung auch das „Jagen mit halbautomatischen oder automatischen Waffen“. Es geht auch nicht nur um Fahrzeuge.
Es geht nicht nur um Fahrzeuge, sondern es geht auch um Luftfahrzeuge. Herr Dorendorf hat eben gesagt, dass die Fahrzeuge stehen müssen. Ja, es ist schön, wenn Sie es so meinen. Aber das steht in der Form nicht im Gesetz. Heute beschließen wir ein Gesetz, und dann müssen dazu auch die Reden gehalten werden, die dazu passen.
Das einzig Positive an diesem Gesetzentwurf wäre die Verpflichtung aller Jäger, einmal jährlich zum Übungsschießen auf einen Schießstand zu gehen, damit man sich, wenn die Waffe lange gestanden hat und man selbst nicht in Übung ist,
diese Übung nicht am lebendigen Tier holt und es dabei vielleicht nur anschießt, sondern man fit ist, -
Ich kann nur sagen: Sie erweisen der Jagd insgesamt mit diesem Gesetz einen Bärendienst. Sie entfremden die Jagd von der restlichen Gesellschaft.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staudte, Sie haben gerade gesagt, dass bestimmte Verbote aufgehoben würden und wir dann mit vollautomatischen Waffen auf irgendwelche Tiere schießen. Ich finde es infam, das so darzustellen, als werde so etwas gebilligt. So etwas muss schließlich von vielen genehmigt werden. Sie wissen doch selber, wie die Presse so etwas aufnimmt. Wir schießen jetzt mit vollautomatischen Waffen auf Tiere? - Das ist doch nicht zu glauben.
Auf die Alternativen zur Bejagung der Nutrias sind Sie nicht eingegangen. Sie haben nicht viel dazu gesagt, welche Alternativen wir haben, um zu verhindern, dass unsere Bevölkerung gefährdet wird.
Das Gesetz wurde schon vor vier oder fünf Jahren behandelt - von Ihnen. Ich war damals noch nicht dabei. Damals gab es ähnliche Anhörungen und Diskussionen. Das alles haben wir - Sie; ich weniger - schon einmal durchgesprochen. Das dürfte Ihnen nicht entgangen sein. Ihre Regierungszeit endete dann bekanntlich früher, sodass Sie die Gesetzesänderung nicht mehr beschließen konnten.
Wir reden jetzt schon jahrelang über dieses Thema. Insofern finde ich es ein bisschen schade, dass Sie jetzt so tun, als seien die Beratungen abgebrochen oder die Gesetzesänderungen nicht richtig beraten worden. Insofern vertreten Sie hier eine Position, die ich nicht nachvollziehen kann.
Vielen Dank. - Mit den halbautomatischen und automatischen Waffen verhält es sich so, wie ich eben gerade ausgeführt habe. Es geht um Ausnahmen, die von § 19 des Bundesjagdgesetzes gemacht werden können. Bisher ist es verboten, z. B. mit zu kleinkalibriger Munition auf Schalenwild und Seehunde zu schießen. In Absatz 1 Nr. 2 Buchst. c sind die halbautomatischen Waffen genannt. Künftig könnte das Ministerium die Verwendung solcher Waffen erlauben.
Zum Thema Nutria. Wir freuen uns darüber, dass Sie die Bestimmung, die sich an Nichtjäger richtet, gestrichen haben. Wir haben gesagt, dass wir eine Professionalisierung wollen und eigentlich Berufsjäger bräuchten, die bei den Deichverbänden angestellt sind, die Tiere erlegen und sich dabei auch gleich um die Reparatur der Deiche kümmern. Denn es nützt nichts, wenn die Nutrias tot sind, der Schaden, den sie verursacht haben, aber nicht behoben wird.
Nun zum Thema Übungsschießen. Ja, dieses Thema wurde erörtert. Es wurde immer wieder gesagt, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gebe, ob das Land das regeln könne. Das war aber schon klar, bevor Sie den Entwurf eingebracht haben. Insofern ist es für uns ganz offensichtlich, dass hier das eine mit dem anderen verdealt worden ist. Die CDU ist hier leider die bremsende Kraft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab zu Ihrer Zwischenfrage von vorhin, Herr Grascha. Wir sprechen über das Jagdgesetz. Das dafür zuständige Ministerium ist das ML. Ich habe Frau Barbara Otte-Kinast die ganze Zeit hier gesehen. Vielleicht sind Sie auch in der Tagesordnung verrutscht.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zuruf von Christian Grascha [FDP] - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Aus zwei wesentlichen Gründen soll das Landesjagdgesetz in Niedersachsen durch eine kleine Novelle des Jagdgesetzes geändert werden. Wir befinden uns in einer akuten Bedrohungslage. Mittlerweile ist Deutschland von der ASP eingekesselt. Nun wurde die Ausbreitung der Schweinepest auch in Belgien festgestellt und der Verdacht bestätigt. Wenn die Afrikanische Schweinepest ausbricht, sind massive Tierverluste in der landwirtschaftlichen Schweinehaltung zu erwarten. Wir alle hier tragen die Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, die Verbreitung der Tierseuche abzumildern; denn ob und wann sie ausbrechen wird, entzieht sich unserer Kontrolle.
An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass der Mensch und insbesondere der Transitverkehr zu einer wesentlich schnelleren Übertragung der Seuche hier nach Niedersachsen führen können. Dennoch bleibt bei einem Ausbruch auch die Gefahr der Verbreitung von Tier zu Tier. Wir sind jetzt gefordert, Mensch und Tier gleichermaßen zu schützen. Um im Ausbruchsfall insbesondere unsere landwirtschaftliche Schweinehaltung nicht zu gefährden, ist es notwendig, die Bejagung von Schwarzwild auszuweiten. Damit wollen wir die Übergangswege möglichst gering halten.
Ein weiterer wichtiger Grund, weshalb ich heute zu Ihnen spreche, ist die Ausbreitung der mittlerweile europarechtlich als invasive Art eingestuften Nutrias. Diese Ausbreitung gilt es einzudämmen, indem wir auch hier die Bejagung intensivieren. Im Naturschutz werden gebietsfremde Arten als invasiv bezeichnet, wenn sie unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Invasive Arten wie die Nutria treten um Lebensraum und Ressourcen in Konkurrenz mit einheimischen Arten und verdrängen diese. Die ursprünglich aus Südamerika stammende Nutria verursacht hier bei uns in Niedersachsen massive Deich- und Uferschäden.
Beide soeben genannten Problemlagen - ASP und Nutrias - sind seit Längerem bekannt. Das Problem hat sich dennoch aufgrund der schnellen Ausbreitung in den letzten Monaten noch verschärft. Es gilt daher, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Eindämmung der Ausbreitung von Nutrias zu verbessern.
Sie sehen: Wir brauchen ein schnelles und entschlossenes Handeln. Dazu gehört, die Änderungen des Jagdgesetzes nicht länger aufzuschieben. Dazu dient diese kleine Jagdgesetznovelle. Wich
tig war mir bzw. uns vor allem, dass bis heute noch folgende Punkte aus dem Erstentwurf eingeflossen sind:
Zweitens. Nach Gesprächen mit meinen Jägern vor Ort bin ich froh, dass das Kirren noch Eingang ins Gesetz gefunden hat. Kirren ist das Anfüttern des Wildes, damit es für kurze Zeit zum Stehen kommt und somit besser bejagt werden kann. Noch einmal zur Klarstellung: Kirren ist nicht der mit Rüben beladene Anhänger hinter dem Trecker, der aus Versehen im Wald umkippt. - An hier anwesende Jäger richtet sich diese Klarstellung natürlich nicht.
Drittens. Niedersachsen ist eines der wenigen Länder, die Schalldämpfer für Langwaffen bisher bei der Jagdausübung verboten hatten. Die Abschaffung des Verbots dient vor allem dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Jäger.
Viertens schließlich. Das Schießen aus einem Fahrzeug wurde nun konkretisiert. Es ist zukünftig weder erlaubt, aus einem fahrenden Fahrzeug heraus zu schießen, noch ist es erlaubt, dass der Fahrersitz besetzt ist oder sogar vom Fahrersitz aus geschossen wird. Bei der sorgfältigen Prüfung der einzelnen Änderungen haben wir die Verhältnismäßigkeit stets im Blick gehabt. Weder wollen wir bisher verbotene Jagdmethoden durch die Hintertür zulassen, noch wollen wir gar den Elterntierschutz unverhältnismäßig einschränken.
Ich widerspreche hiermit ausdrücklich den Unkenrufen, man wolle durch Eingriffe in die Eigentums- oder Privatrechte die Eigentümer zwingen, Zugang zu befriedeten Flächen generell zu ermöglichen.
Damit kein Konflikt von Interessen, Freiheiten und Rechtsprinzipien entsteht, sind die Worte in der Novelle mit Bedacht gewählt worden. Ziel war es stets, die genannten Prinzipien zu einem schonenden Ausgleich zu bringen und zu gewährleisten, dass diese nicht mehr als nötig geschmälert werden, um auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen zu reagieren.