Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

Damit kein Konflikt von Interessen, Freiheiten und Rechtsprinzipien entsteht, sind die Worte in der Novelle mit Bedacht gewählt worden. Ziel war es stets, die genannten Prinzipien zu einem schonenden Ausgleich zu bringen und zu gewährleisten, dass diese nicht mehr als nötig geschmälert werden, um auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen zu reagieren.

Ich bitte alle Bürger, bei der Prävention mitzuhelfen. Achten Sie darauf, keine Wurst und kein Fleisch in die Natur zu entsorgen, und teilen Sie dies Ihrem privaten Umfeld mit! So können wir Bürger den Ausbruch der Seuche eventuell verhindern.

Nun noch einige Worte zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des GBD, die Frau Staudte angesprochen hat. Sie befürworten auf der einen Seite die Empfehlung des GBD, auf die Regelungen zum Nutriafang zu verzichten, auf der anderen Seite befürworten sie es aber nicht, die Regelung zur Teilnahme an Übungsschießen so lange aufzuschieben, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Das finde ich ein wenig schade.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der dringend notwendigen kleinen Novelle zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Kollege Heilmann. - Zu einer Kurzintervention hat sich Kollegin Miriam Staudte gemeldet.

Vielen Dank. - Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen, weil ich angesprochen worden bin.

Ich glaube nicht, dass man das vergleichen kann. Auf der einen Seite hätten wir das Übungsschießen, das mehr Tierschutz bringen würde und das im Prinzip wohl auch auf Bundesebene geplant ist. Wir haben ja immer das Gefühl, dass wir auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten, obwohl alle sagen, dass sie das inhaltlich ganz toll finden. Auf der anderen Seite steht die Jagd durch Nichtjäger. Der GBD hat gesagt, dass das definitiv verfassungswidrig ist. In dem anderen Punkt, dem Übungsschießen, hat er gesagt, er hat Bedenken. Das war schon eine unterschiedliche Bewertung. Ich finde, eine Verschärfung für mehr Tierschutz ist etwas anderes als das Gegenteil, eine Aufweichung.

Danke sehr. - Kollege Heilmann möchte nicht antworten. - Wir gehen dann weiter und kommen zu dem Beitrag von Hermann Grupe für die FDPFraktion.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nutria oder Biberratte hat sich massenhaft vermehrt und gefährdet insbesondere die Deichsicherheit. Ziel muss es, wie im Ausschuss festgestellt wurde, sein, mit einer wirkungs

vollen Bejagung möglichst die Ausrottung dieses Schädlings, dieser invasiven Art, zu erreichen.

Herr Dammann-Tamke hat festgestellt: Die Sicherheit der Deiche und damit die Sicherheit der Menschen geht hier vor Tierschutz. - Das findet meine volle Zustimmung, ganz eindeutig.

Meine Damen und Herren, die Bejagung durch professionelle Bisamrattenjäger soll nun mit diesem Gesetzentwurf legitimiert werden. Der GBD hat, wie schon gesagt wurde, insistiert und festgestellt, dass das definitiv und ohne jeden Zweifel verfassungswidrig ist. Sie schaffen für diese Tierart jetzt den Mutterschutz ab. Wenn man das Ziel verfolgt, im Sinne der Deichsicherheit hier durchzugreifen, ist das auch richtig.

Die einzig logische Konsequenz daraus kann nur sein: Die Bisamratten müssen aus dem Jagdrecht heraus und ins Schädlingsbekämpfungsrecht hinein. Das ist in Nordrhein-Westfalen seit langer Zeit der Fall. Das war unter Rot-Grün so und ist unter Schwarz-Gelb so.

Lieber Kollege Dorendorf, diese Novelle ist kein Kunstwerk, sondern sie ist in sich widersprüchlich und absolut nicht praxisgerecht.

(Zustimmung bei der FDP und von Anja Piel [GRÜNE])

Nach Ansicht der GroKo müssen die professionellen Bisamjäger nun, damit sie überhaupt ihrer Tätigkeit nachgehen können, den Jagdschein machen. Frau Staudte hat ja zu Recht darauf hingewiesen, dass die Jäger sich nicht gerade in erster Hinsicht als Schädlingsbekämpfer sehen. Jetzt kommt es zu der delikaten Situation, dass bei Ihnen die Jäger zu Schädlingsbekämpfern werden und die Schädlingsbekämpfer einen Jagdschein machen müssen. Wie absurd ist das denn? Das ist ja nun alles auf den Kopf gestellt und völlig abstrus.

Liebe Frau Kollegin Staudte, mit Ihrer Aussage, entweder die Jäger oder die Schädlingsbekämpfer sollten die Deiche gleich reparieren, wollten Sie wahrscheinlich den Irrungen und Wirrungen dieses Gesetzes nur noch die Krone aufsetzen.

Herr Grupe, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Mohrmann?

(Kai Seefried [CDU]: Der ist gut!)

- Natürlich.

Herr Kollege Grupe, kann es sein, dass Sie bei Ihren Ausführungen in Bezug auf Schädlingsbekämpfung und Jagdrecht eben Bisam und Nutria verwechselt haben?

Nein. Die Nutrias sind Biberratten und gehören zur Gattung der Stachelratten. Das habe ich gesagt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Da kennt sich einer aus!)

Nun wurde darauf hingewiesen, dass die Nutria bei uns seit 2002 im Jagdrecht ist. Meine Damen und Herren, wenn wir uns die jetzige Situation anschauen, müssen wir sagen: Das hat auf diese Art und Weise ganz offensichtlich nicht geklappt. - Deswegen wäre es gut, von anderen zu lernen. Das nordrhein-westfälische Muster könnte uns dabei helfen.

Der Schießnachweis wurde angesprochen. Er ist nach Aussage des GBD auch nicht verfassungskonform. Man kann die Berechtigung, die mit dem Jagdschein erworben wird, nicht auf diese Art und Weise einschränken. Da braucht es in der Tat eine verfassungskonforme, rechtlich einwandfreie Lösung.

Dass Sie den Elterntierschutz bei den Wildschweinen nur im Seuchenfall aufheben wollen, begrüßen wir sehr. Wir haben mehrfach angemahnt, dass der Wildschweinebestand, der weitaus höher ist als vor einigen Jahrzehnten, wesentlich reduziert werden müsste. Dafür bräuchte man keine Änderung des Jagdgesetzes. Hier ist leider längst nicht das passiert, was nach unserer Auffassung notwendig gewesen wäre.

Kollege Grupe, lassen Sie noch eine Zwischenfrage der Kollegin Karin Logemann zu?

Gerne doch.

Sehr geehrter Kollege Grupe, ich wüsste gerne, an welcher Stelle der Novelle Sie erkannt und gelesen haben wollen, dass Bisamfänger in Zukunft einen Jagdschein machen müssen.

Das hat der Kollege Dammann-Tamke im Agrarausschuss erklärt und dazu gesagt, sie sollten das in einem Crashkurs lernen. Ich bin im Ausschuss aus dem Staunen nicht mehr herausgekommen. Sie waren ja anwesend. Ich habe immer gedacht, der Jagdschein sei eine anspruchsvolle Angelegenheit. Dass man, obwohl man nur der Bisamjagd nachgehen will, in einem Crashkurs mal eben einen Jagdschein verpasst kriegen kann, hat mich auch sehr erstaunt. Aber vielen Dank für die Nachfrage.

Es ist in der Vergangenheit also nicht gelungen - ich war schon bei den Wildschweinen, Frau Kollegin -, den Bestand auf Normalmaß zu reduzieren. Wir können nur hoffen und appellieren, dass dies mit Nachdruck fortgesetzt wird, damit wir die Gefahren der ASP, wenn sie denn ausbrechen sollte, besser in den Griff bekommen können.

Meine Damen und Herren, summa summarum: Der Wolf muss ins Jagdrecht rein. Da kommen wir gleich noch zu. Die Nutria muss aus dem Jagdrecht raus und ins Schädlingsbekämpfungsrecht rein. Wir können diesem widersprüchlichen Entwurf nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Schönen Dank, Kollege Grupe. - Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Frau Guth.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir entscheiden heute über die kleine Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Die Diskussion zu diesem Thema in den Ausschüssen war lang, anstrengend und, wie eben schon deutlich wurde, durchaus widersprüchlich.

Das wichtigste Thema, um das es bei dieser Novellierung geht, ist tatsächlich der drohende Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen, der für uns alle und für unsere Wirtschaft dramatische Folgen hätte. Schon aus diesem Grund war es dringend notwendig, eine gesetzli

che Grundlage zu schaffen, die hier ein schnelles Reagieren ermöglicht.

Natürlich gab es dort viele Kontrapunkte, die diskutiert wurden: Inwieweit tragen Wildschweine überhaupt zur Übertragung der ASP bei? Welche anderen Ursachen - Einschleppung aus dem Ausland, weggeworfene Wurstbrote etc. - gibt es? Über alle diese Punkte sind Diskussionen geführt worden.

Die Aufhebung des Elterntierschutzes im Seuchenfall ist natürlich ein ganz schwieriges Thema, das man nur sehr ungern anfasst. Das kann auch jeder verstehen, glaube ich. Trotz allem muss man dort aber abwägen, was in einer solchen Situation wirklich wichtig ist.

Natürlich ist die Frage zu stellen, woher die überbordende Population der Wildschweine kommt, und vor allen Dingen im zweiten Schritt zu fragen: Was ist dagegen zu tun, um nicht nur jetzt die Bestände zu reduzieren, sondern für die Zukunft auch auszuschließen, dass erneut eine solche Explosion der Bestände stattfindet? Denn eines ist auch klar: Die Jäger sind jetzt aufgerufen, aufgrund der drohenden ASP die Bestände zu reduzieren. Das heißt aber nicht, dass diese Bestände nicht auch wieder sprunghaft anwachsen. Denn die Lebensumstände für Wildschweine sind in diesem Land nun einmal geradezu paradiesisch. Aufgrund von Energiewende etc. haben sie ideale Lebensbedingungen, Unmengen an Futter zur Verfügung und keine natürlichen Feinde. Mit einer einmaligen Reduzierung des Bestandes ist das Problem also keineswegs gelöst.

Ein weiteres wichtiges Thema war die NutriaPopulation. Das hat gezeigt, wie schwierig diese gesamte Diskussion ist, wenn es um Deichschutz, Schutz von Menschen- und Tierleben und vor allen Dingen Hochwasserschutz geht. Vor dem Hintergrund, dass wir über ein Jagdgesetz reden, ist es aber auch logisch, dass man im Zusammenhang mit Tieren, die im Jagdgesetz stehen, über Jagdscheine spricht. Ansonsten ist es tatsächlich Schädlingsbekämpfung. Dass die Diskussion um die Nutria nicht ausgestanden ist, ist wohl jedem bewusst. Das sieht man auch an dem Folgeantrag der FDP. Ich glaube, das Thema Nutria wird uns noch länger begleiten. Nichtsdestoweniger ist die Novellierung des Jagdgesetzes jetzt notwendig.

Unter den weiteren Punkten, die behandelt wurden, waren das Überjagen, Notfütterungen in Hungerzeiten und der Einsatz von Schalldämpfern. Es war also schon ein sehr umfassendes Paket. Aber es wurde immer darauf hingewiesen, dass es sich

momentan um eine „kleine“ Novellierung handelt und dass die große Überarbeitung des Niedersächsischen Jagdgesetzes noch ansteht.

Das Ergebnis, das jetzt vorliegt, mag nicht perfekt sein. Aber es liefert auf jeden Fall eine Grundlage für die Bekämpfung der ASP, und es ist ein erster Schritt zur Nutriaeindämmung.

Das ML kann jetzt Verordnungen zur Seuchenbekämpfung erlassen, die zu Sofortmaßnahmen führen. Dass das kritisiert wird, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn wir im Fall einer Seuche eine Parlamentsdebatte starten sollen, dann dauert es bis zur Entscheidung vielleicht - wie bei Ihrem Antrag zur Tierkörperbeseitigung, liebe Fraktion der Grünen - zehn Monate. Ich möchte im Fall eines Seuchenausbruches nicht zehn Monate Parlamentsdebatte, sondern eine Entscheidung.

Sehen Sie es mir nach: Eine Emotionalisierung über arme Seehundbabys, die hier aus Helikoptern heraus abgemeuchelt werden - - -