Da gilt - nur zur Klarstellung -: Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Vergabe an eine andere Firma, die teurer gewesen wäre, weil sie Tariflöhne zahlt, vergaberechtlich unzulässig gewesen.
Ich will hier auch einmal eindeutig sagen - denn unterschwellig hört man gelegentlich Vorwürfe, die sich gegen die Verwaltung des Hauses oder das Präsidium richten -:
Da kann man nicht anders handeln, als sich rechtskonform zu verhalten. Und wenn das denn das wirtschaftlichste Angebot ist, dann ist das so. - So viel auch zur Verteidigung dessen, was gelaufen ist.
Ihre Befürchtung, dass die nach Ihrer Einschätzung schlechtere Bezahlung des Sicherheitspersonals zu dessen innerer Kündigung und damit zu Sicherheitslücken führen könnte, halte ich doch für nicht ganz nachvollziehbar. Dieses Problem hätten wir dann schon seit 1989.
Seit damals hat übrigens der Rechnungshof jedes Mal Prüfungsanmerkungen gemacht und gesagt: Ihr müsst dort, wo es geht, auch sparen und möglicherweise auch manche Dienste auf Private übertragen.
Das wird seitdem hier gemacht. Es wird übrigens auch in den Ministerien und an anderen Stellen des Landesdienstes gemacht. Davon kann man sich auch nicht unbedingt wegbewegen.
Dass die schwache Bezahlung hier vielleicht zu Sicherheitslücken aufgrund mangelnder Motivation und dergleichen geführt hat, möchte ich so nicht bestätigen.
Bis in die Gegenwart kann ich nicht sagen, dass die Damen und Herren ihre Arbeit nicht ordentlich machen würden. Das sollten wir nicht auf diese Schiene schieben.
Das soziale Anliegen, Herr Kollege Onay, kann ich in der Sache sehr gut nachvollziehen. Es kann aber auch nicht sein, dass wir im Landtag für die
sen Teil unserer dann künftigen Bediensteten eine Sonderregelung schaffen, die in anderen Teilen des Landesdienstes nicht gilt. Wer hier im öffentlichen Dienst angestellt ist, ist nicht nur Bediensteter des Landtags, er ist Bediensteter des Landes Niedersachsen. Und dann müssen Sie anderswo im Land Niedersachsen genauso gucken, wen man da vielleicht auch noch in den öffentlichen Dienst überführen müsste. Und dann kommen irgendwann natürlich auch Gerechtigkeitsfragen in umgekehrter Richtung auf - also nicht nur in dem Sinne dessen, was hier angesprochen worden ist.
Gerechtigkeit ist manchmal in unterschiedliche Richtungen zu beleuchten. Mir ist in diesem Zusammenhang ein Zitat von Bertolt Brecht aus der „Dreigroschenoper“ in den Sinn gekommen:
Wenn wir denn unsere Sicherheitskräfte besser dotieren wollen, meine Damen und Herren, frage ich Sie: Was ist eigentlich mit den Reinigungskräften hier im Hause? Die fangen übrigens zwischen 3 Uhr und 4 Uhr morgens an zu arbeiten. Wenn wir dann in den Landtag kommen und z. B. in die Büros gehen, sind sie schon wieder weg und haben ihre Arbeit bestens erledigt. Sie werden weiß Gott auch nicht sonderlich gut bezahlt.
Sie sprechen davon, dass nach Ende der Mindestlaufzeit des aktuellen Vertrages die Einstellung möglichst vieler der betroffenen Frauen und Männer in den öffentlichen Dienst erfolgen sollte. Spielen wir das bitte einmal durch, Herr Kollege Limburg.
Würden wir dieser Firma nach Auslaufen des Vertrages sagen: „Das war es; tschüs!“, nimmt sie ihre Leute zunächst einmal mit. Manche werden vielleicht im Unternehmen bleiben und an anderer Stelle eingesetzt. Manche werden aber auch möglicherweise in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das haben wir dann nicht mehr in der Hand.
Umgekehrt würden wir hier im öffentlichen Dienst unseren Sicherheitsbereich entsprechend aufbauen. Dann gilt aber das Einstellungsrecht des öffentlichen Dienstes. Manch einer von den ge
schätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier an den Pforten würde möglicherweise die Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllen können oder im Wettbewerb mit wahrscheinlich vielen anderen Mitbewerbern beim Vergleich von Eignung, Befähigung und Leistung nicht zum Zuge kommen.
Wir laufen also auch Gefahr, diejenigen, denen wir etwas Gutes tun wollen, in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Bitte bedenken Sie auch das!
Ich will Ihnen auch noch - weil es am Ende auch ums Geld geht - Folgendes sagen: Auch für die Landtagsverwaltung gilt § 7 unserer Landeshaushaltsordnung und somit das Sparsamkeitsgebot. Nach konservativen, im Präsidium vorgetragenen Berechnungen der Landtagsverwaltung werden sich die Kosten nach einer Übernahme von derzeit 600 000 Euro auf mindestens 1,2 Millionen Euro pro Jahr verdoppeln. Das heißt, dann werden nicht nur höhere Gehälter gezahlt. Es muss auch das Personal aufgestockt werden, weil Faktoren wie Urlaub und Krankheit mit gewissen Reserven abgedeckt werden müssen. Wahrscheinlich ist dann auch mehr Verwaltungsaufwand in der Landtagsverwaltung gegeben. Die werden wir dann auch um ein paar Stellen aufstocken müssen. Das wird also eine ganz teure Geschichte.
Jetzt gucke ich den Herrn Finanzminister an: In den Ministerien und wahrscheinlich auch in nachgeordneten Landesbehörden sind zurzeit private Sicherheitsdienste im Geschäft. Wenn wir die Leute alle in den öffentlichen Dienst überführen würden, ginge es nicht mehr wie zurzeit um etwa 15 bis 20 Millionen Euro Gesamtaufwand. Nach den Regeln des Landtages - Verdoppelung - müssten wir uns dann mit doppelten Beträgen befassen - auch aus Gerechtigkeitsgründen, weil es nicht sein kann, dass hier Sonderregelungen geschaffen werden, die in anderen Teilen des Landesdienstes nicht gelten.
Ich hoffe, ich habe es wohlwollend und nicht zu negativ dargestellt. Aber wir müssen bestimmte Dinge in aller Nüchternheit, liebe Kollegen, sehen.
Ein allerletzter Hinweis: Es gibt kein Versprechen, dass es jetzt so gemacht werden muss. In Kenntnis und nach Diskussion der Problematik haben wir im Präsidium des alten Landtages gesagt: Ein Jahr wird noch ausgeschrieben, und der neue Landtag mag dann entsprechend befinden. - Ein - wie ich im Antrag gelesen habe - „in Aussicht gestelltes Versprechen“ kann ich insoweit nicht bestätigen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP - Anja Piel [GRÜNE]: Das Versprechen kam ja auch von der SPD!)
Danke, Kollege Busemann. - Zu einer Kurzintervention hat sich jetzt die Kollegin Meta JanssenKucz gemeldet.
Frau Präsidentin! Ich habe gerade den Eindruck gewonnen, dass der Kollege Busemann nicht zuhören wollte, nicht zuhören kann. Seine Argumente waren ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Er sollte auch einmal seine Zahlen überprüfen, die er hier gerade in den Raum geworfen hat. Die stimmen definitiv nicht.
Ich sage sehr deutlich gesagt, dass das wirtschaftlichste Angebot angenommen werden musste. Ich habe aber auf die Konsequenzen, auf die Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingewiesen, die jetzt erst einmal nur noch eine Sicherheit bis Ende Februar 2019 haben.
Sie unterstellen, ich würde die Arbeiter des Sicherheitspersonals nicht wertschätzen. Gerade weil wir dessen Arbeit hoch schätzen - es macht wirklich gute Arbeit -,
Wir könnten viele Beispiele bringen, bei denen gerade diese GroKo dem Sparsamkeitsgebot gerade nicht gefolgt ist.
Ich habe jetzt nicht genug Redezeit, um darauf einzugehen. Es geht aber nicht nur um die 100 Stellen. Wir können das an vielen anderen Stellen sehen.
Viele Krankenhäuser haben schlechte Erfahrungen mit dem Outsourcen gemacht und kehren jetzt dazu zurück, ihre Reinigungskräfte selber einzustellen.