Viele Krankenhäuser haben schlechte Erfahrungen mit dem Outsourcen gemacht und kehren jetzt dazu zurück, ihre Reinigungskräfte selber einzustellen.
Danke, Frau Janssen-Kucz. - Wir kommen jetzt zu dem Redebeitrag für die SPD-Fraktion von Wiard Siebels.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, zunächst einmal darf ich mich bei den Grünen ganz herzlich für den Antrag bedanken. Es wird Sie nicht überraschen, dass dieses Thema für die SPD-Fraktion so etwas wie eine Herzensangelegenheit ist.
Herr Wichmann, zuerst hatte ich den Eindruck, Sie wollten die SPD ein bisschen unterstützen. Dann haben Sie das ins Gegenteil verkehrt. Das hat mich weniger überrascht. Aber wenn Sie Leiharbeit kritisieren, will ich Sie nur ganz kurz an Ihr eigenes Programm erinnern - das haben Sie als AfD nicht so gerne; ich mache das trotzdem -: Die AfD will Leiharbeit sehr wohl zulassen, und zwar bei bis zu 15 % der in einem Unternehmen Beschäftigten.
Das, was Sie gerade gesagt haben, deckt sich damit nicht. Aber wir sind von Ihnen auch nicht viel anderes gewohnt.
Nächster Hinweis: Dieses Thema ist nach meiner Einschätzung kein Thema für die Landesregierung, sondern ureigenster Bereich des Parlamentes selbst. Gehen Sie bitte davon aus, dass wir innerhalb der Koalitionsfraktionen dieses Thema bearbeiten und auch klären werden!
Frau Janssen-Kucz, Sie haben davon gesprochen - wörtliches Zitat -, wir würden uns wegducken. Sie haben gesagt, das Thema sei ad acta gelegt. Ich will vorsichtig darauf hinweisen, dass das in keinster Weise mit der Realität übereinstimmt, und ich will ganz vorsichtig dafür werben, bei diesem Thema eine gewisse Sensibilität an den Tag zu legen. Denn hier im Haus sind tatsächlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs. Sie hören uns wörtlich zu. Denen würde ich wirklich ungern zu Unrecht das Signal geben, das Thema sei ad acta gelegt. Das ist es mitnichten, Frau Kollegin.
Vornan stehen für uns - in diesem Tenor ist auch Ihr Antrag formuliert, was ich ausdrücklich begrüße - das Thema „Sicherheit“, das Thema „Kontinuität bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ - wir wollen keine permanente Fluktuation - und selbstverständlich auch das Thema „gute Arbeit und guter Lohn“. Ich darf für meine Fraktion betonen, dass wir das Outsourcing aus dem öffentlichrechtlichen Bereich im Grundsatz für kritisch halten, weil es in aller Regel zu Lohndumping und zu schlechteren Arbeitsbedingungen sowie gelegentlich auch zu schlechterer Qualität führt. Letzteres sehe ich in diesem Fall nicht. Aber im Grundsatz - Sie haben das Beispiel mit den Krankenhäusern gebracht - darf man das, glaube ich, so schildern.
Übrigens ist für gute Löhne im Kern nicht der Landtag zuständig, sondern für gute Löhne sind die Tarifvertragsparteien zuständig. Es erweist sich einmal mehr, dass nur ein hoher Organisationsgrad bei den Gewerkschaften ein Garant dafür ist, dass die Arbeitsbedingungen und auch die Löhne stimmen.
Aber ich will auch bekennen, dass manchmal die Welt nicht ganz so einfach ist und nicht nur in Schwarz und Weiß unterteilt werden kann. Es ist korrekt, dass wir auch über Mehrkosten reden. Es wird etwas mehr als das Doppelte dessen kosten, was wir bisher finanziert haben. Darin sind übrigens auch - ich kann nicht genau sagen, in welchem Umfang - Verwaltungsstellen für die Personalverwaltung eingerechnet, die dann ja wieder beim Landtag selbst anzusiedeln wäre.
Ich darf auch bekennen, dass das Thema Ausschreibungen möglicherweise gar nicht so einfach ist. Nach meiner Einschätzung erscheint es jedenfalls nicht ohne Weiteres als denkbar, dass alle diejenigen, die jetzt eine Stelle innehaben, nahtlos in ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis überführt werden. Wir haben ein solches rechtliches Problem gerade kürzlich - Frau JanssenKucz und andere haben es geschildert - bei der Verlängerung - nur um ein Jahr, weil wir das in diesem Jahr neu regeln wollen - erlebt: Die Löhne sind von 13 Euro auf 11 Euro gesunken - ein völlig unbefriedigendes Ergebnis, das allerdings leider rechtlich nicht zu beanstanden ist. Frau Kollegin, so sieht man, dass manchmal die Welt nicht ganz so einfach ist.
Es ist auch korrekt, dass es haushaltsrechtlich - ich glaube, Herr Busemann ist darauf eingegangen - gar nicht so einfach ist. Allein sozialpolitische Gründe dürften nicht ausreichen, um die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung zu erfüllen. Nach meiner vorläufigen Einschätzung - deswegen, Herr Onay, begrüße ich die Begründung Ihres Antrages - könnte man das aber sehr wohl mit Sicherheitsaspekten begründen.
Ich fasse zusammen: Wir stehen sehr wohl zu dem, was wir im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht haben. Wir arbeiten an den Punkten 1 bis 3 des Antrages; wir stehen in Verhandlungen. Der Punkt 4 scheint - jedenfalls in weiten Teilen - schon im Vorfeld abgearbeitet worden zu sein. Denn die Verwaltung hat auf unsere Bitte hin schon Zahlen und weitere Punkte vorgelegt. Auch das Finanzministerium hat sich in diesem Punkt geäußert.
Mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten wir uns in parteipolitischen Diskussionen möglichst mäßigen.
Weil hier von „wegducken“ und „ad acta“ die Rede war: Ein früheres Datum für eine Beschlussfassung oder eine Umstellung als das Datum des diesjährigen Beschlusses über den Haushalt ist
doch ehrlicherweise nicht denkbar. Denn der Haushaltsbeschluss ist die Voraussetzung dafür, dass wir das regeln können. Erst muss das Geld zur Verfügung gestellt werden.
Ich werbe auch innerhalb der Koalition sehr dafür, dass wir in den kommenden Wochen zu einer Einigung kommen, weil es tatsächlich ein gutes Signal wäre, wenn der Landtag hier zu einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis zurückkehren würde. Das ist jedenfalls unsere Zielsetzung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich denke, ich kann zunächst einmal für das gesamte Haus feststellen, dass wir mit dem Bewachungspersonal, das wir aktuell hier haben, sehr zufrieden sind, dass dort eine sehr zuverlässige Arbeit geleistet wird und dass das unser aller Dank nach sich zieht. Darüber sind wir uns wohl einig.
Mir sind nicht nur bei subjektiver, sondern auch bei objektiver Betrachtung keinerlei Beschwerden über die Arbeit oder Probleme bekannt, die es dort gegebenenfalls gibt. Insofern wird in der Tat eine zuverlässige Arbeit vom Bewachungspersonal geleistet.
Aber allein die Sympathie und die subjektiven Eindrücke können ja nicht die Entscheidungsgrundlage für das sein, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Entschließungsantrag beschrieben hat, sondern aus unserer Sicht gehören verschiedene Kriterien dazu. Ich möchte einmal auch ein paar kritische Fragen aufwerfen.
Natürlich werden wir uns in den Ausschussberatungen genau das Vergabeverfahren ansehen, auch die Vergabekriterien, die zugrunde gelegt werden. Der Kollege Busemann hat ja schon darauf hingewiesen, dass wir uns in einem rechtlichen Rahmen bewegen. Aber das kann dann in der Ausschussberatung noch einmal dargelegt werden. Uns interessiert natürlich auch, wie es zu
Das Zweite ist: Wir bewegen uns natürlich im Rahmen der Landeshaushaltsordnung. Das heißt, wir sind zu einem sparsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler verpflichtet. Da müssen wir die Frage stellen: Wie günstig ist eine Leistung? - Die zweite Frage ist: Wie flexibel können wir eine Leistung von einem Dienstleister abrufen? - Auch das sind Fragen, die wir zu bewerten haben.
Wir haben ja im Moment noch eine relativ einfache Sicherheitslage im Haus. Ich kann mir aber durchaus auch Szenarien vorstellen, bei denen sich die Sicherheitslage auch im Landtag verschärft und wir hier andere Voraussetzungen haben müssen. Dann müssen wir vielleicht auch auf spezialisierte Dienstleister zugreifen. Es gibt ja viele mittelständische Unternehmen im Land, die in diesem Bereich tätig sind, größtenteils familiengeführt, die gute Angebote machen, von denen wir dann profitieren können. Daher ist nicht nur der Preis wichtig, sondern auch die Flexibilität und die Spezialisierung sind an dieser Stelle ein Thema.
Die weitere Frage, die auch der Kollege Busemann aufgeworfen hat, ist: Schaffen wir hier nicht einen Präzedenzfall? - Man muss sich natürlich automatisch darüber unterhalten: Was passiert dann eigentlich mit dem Reinigungspersonal? Muss uns das dann nicht genauso viel wert sein, wenn man an dieser Stelle eine Veränderung durchführt? Oder wie sieht es dann insgesamt in der Landesverwaltung aus? Warum werden beispielsweise Pförtner in Ministerien anders behandelt als die Pförtner, die hier im Niedersächsischen Landtag sind? - Über alle diese Fragen muss natürlich gesprochen werden. Das muss man im Grunde genommen im Blick behalten.
Ganz klar ist aber, dass in Bezug auf den Umgang mit Steuergeld die Landeshaushaltsordnung gilt und dass wir in dem gesetzlichen Rahmen Entscheidungen zu treffen haben, aber eben nicht aufgrund der Sympathie für bestimmte Personen - das ist ohne Zweifel gegeben -, sondern aufgrund von objektiven Kriterien.
Vorgeschlagen ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist dann so beschlossen.
Wir sind jetzt am Ende der Tagesordnung, sodass wir vom Präsidium Ihnen einen wunderschönen Abend wünschen dürfen. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.