Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Limburg. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass sowohl der Umweltminister als anschließend auch der Wirtschafts- und Verkehrsminister die Deutsche Umwelthilfe beschimpft
und quasi suggeriert haben, die Umwelthilfe hätte Fahrverbote verhängt, frage ich die Landesregierung, ob es tatsächlich die Auffassung der gesamten Landesregierung, insbesondere auch der Frau Justizministerin, ist, dass sich diejenigen, die sich an Verwaltungsgerichte wenden, um Recht und Gesetz in Deutschland tatsächlich durchzusetzen, von einer demokratischen Landesregierung beschimpfen lassen müssen, weil sie Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen und Recht und Gesetz in diesem Land durchsetzen wollen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Limburg, mein Ziel war es nicht, die Umwelthilfe zu beschimpfen; ich habe sie kritisiert.
Das zu tun, ist ihr gutes Recht; dagegen habe ich überhaupt nichts. Aber ihr Ziel ist es nicht, die Situation zu verbessern.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der AfD - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Das stimmt doch nicht! Sie ma- chen ja weiter damit!)
- Nein! Ich habe Herrn Resch, als wir in der Runde der Umweltminister zusammengesessen haben, auch persönlich vorgeworfen, dass das viel zu kurz greift. Denn wenn es so weit kommt, wie er sich das vorstellt, wird am Ende ein Schild aufgestellt, und so sollen dann die Grenzwerte eingehalten werden.
Herr Minister, nicht ganz gewöhnlich, aber zulässig: Die Kollegin Emmerich-Kopatsch möchte eine Zwischenfrage stellen.
(Helge Limburg [GRÜNE]: In der Fra- gestunde? - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das widerspricht dem Instrument der Fragestunde!)
Wir haben in der Geschäftsordnung die Regelung, dass der Redner so etwas zulassen kann. Ich habe mir gedacht, wenn die Vizepräsidentin, die das wissen muss, sich meldet, dann machen wir das mal.
Ich gucke mal zu den PGFs und zur Verwaltung; ich lasse mich gerne belehren. Ich will da nichts falsch machen.
Das brauchen wir nicht. Ich lasse die Zwischenfrage nicht zu; dann hat sich das erledigt. Sonst kommen wir an der Stelle in eine unnötige Debatte.
Dann ist das nicht zulässig; ich bitte um Nachsicht. Wir waren uns nicht ganz sicher. Aber wir haben das geklärt.
Das Ziel ist es - das habe ich Herrn Resch auch deutlich gesagt; und im Übrigen, glaube ich, passiert dann auch ein Umdenken in den Köpfen derer, die zuhören -, Grenzwerte einzuhalten. Das Ziel, das Herr Resch verfolgt, ist, dass Fahrverbote ausgesprochen werden.
- Doch; denn er lässt keine Zeit zum Handeln, liebe Frau Byl. Also ist er für Fahrverbote. Das bedeutet - ich will das noch einmal zusammenfassen -: Die Stadt stellt ein Schild auf, auf dem steht, dass Dieselfahrzeuge nicht weiterfahren dürfen. Dann
wird der Grenzwert eingehalten, weil dort keine Dieselfahrzeuge mehr fahren, und man muss keine weiteren Maßnahmen ergreifen wie Verkehrsflussverbesserung, Verbesserung des ÖPNV usw. Deswegen halte ich das, was er macht, für falsch und kritisiere sein Vorgehen. Aber das zu tun, bleibt selbstverständlich sein gutes Recht.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der SPD der Kollege Henning. Bitte schön!
Vor dem Hintergrund, dass die FDP-Landtagsfraktion offensichtlich der Auffassung ist, dass Messstationen möglichst am äußersten Rand der Straße - also bis zu 10 m versetzt - aufgestellt werden sollten, weil die Messergebnisse dort offenbar nicht so schlecht ausfallen, frage ich die Landesregierung erstens, ob ihr die Auffassung des Umweltbundesamtes bekannt ist, das auf seiner Homepage ausführt, dass im Hinblick auf die Fortführung der Messreihen und das Aufzeigen einer kontinuierlichen Entwicklung der Luftqualität - es geht also darum, ob die Luftqualität innerhalb eines bestimmten Zeitraums tatsächlich besser oder schlechter wird - eine Versetzung der Messstationen eben nicht zielführend ist, und zweitens, ob sie diese Auffassung teilt.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt zustimmen, dass das zwei Fragen waren, was ja schon durch das „erstens“ und „zweitens“ deutlich wurde. Ich will nur sicher gehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte sonst versucht, die Fragen in einer Antwort zu beantworten.
Ja, das ist uns bekannt. Und ich will das noch einmal unterstützen - deswegen danke für die Frage! -: Ich halte das auch für richtig. Denn es macht ja keinen Sinn, an einer anderen Stelle Werte zu messen, die es überhaupt nicht ermöglichen, zu prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen dazu beigetragen haben, die Emissionen zu senken. Denn ein Umsetzen der Messstation würde zu anderen Messwerten führen.
Deswegen die Interpretation: Wenn die Messstationen an der gleichen Stelle bleiben, können wir genau nachweisen, ob sich die Luftqualität verbessert. Und wir haben, glaube ich, auch einen guten Spielraum, um zu erkennen, wo wir uns bewegen. Aber wir brauchen die Verhältnismäßigkeit in der Entscheidung; es geht darum, ob 1, 2 oder 3 µg/m³ mehr tatsächlich eine Grundlage für Fahrverbote sind.
Noch einmal: Wir müssen die Messstationen meiner Einschätzung nach dort lassen, wo sie sind, um genau verfolgen zu können, ob es zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität, die unser gemeinsames Ziel ist, kommt. Insofern sind wir dafür, die Messstationen dort zu belassen, wo sie sind.
Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die vierte Zusatzfrage die Kollegin Imke Byl. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde gerne von der Landesregierung wissen, wie viele private Autobesitzerinnen und Autobesitzer in Niedersachsen durch den neuen Diesel-Kompromiss, der von Ihren Parteikolleginnen und -kollegen ausgehandelt wurde, nun einen Anspruch auf Hardwarenachrüstungen haben.
(Imke Byl [GRÜNE]: Es sind keine! Das müssten Sie doch wissen! - Ge- genruf von Jens Nacke [CDU]: Warum fragen Sie denn dann danach, wenn Sie das wissen? - Helge Limburg [GRÜNE]: Wir wollen ja wissen, was die Landesregierung weiß!)
Wenn Sie das auf niedersächsische Städte beziehen, in denen der Stickoxidjahresmittelwert nicht über 50μg/m³ liegt, dann keine. Ich dachte, es ging Ihnen um die Angabe insgesamt. Das habe ich in dem Moment missverstanden.
Wenn die Regelung der Bundesregierung greift - dann gibt es eine Förderung bei über 50 µg/m³ -, dann würde es bei uns keinen treffen. In Niedersachsen würde aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dazu führen, dass trotzdem keine Fahrverbote kommen würden. Das wäre das, finde ich, gute Ergebnis.