Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass Sie jetzt gesagt haben, es ist das Ziel der Landesregierung, bis zum Jahr 2022 alles online abwickelbar zu machen, und auch gesagt haben, dass Sie die Prozesse ebenfalls digitalisieren wollen, und Beispiele dafür gebracht haben, wo Sie mit der Umsetzung begonnen haben, frage ich die Landesregierung: Was bedeutet dies konkret in den nächsten drei Jahren für die Beschäftigten der Landesverwaltung in Bezug auf die Stellenausstattung insgesamt und auf Fortbildungsmaßnahmen?
Ganz einfach ist diese Frage nicht zu beantworten, weil wir zum Teil erst dabei sind, diese Prozesse zu modellieren. Wir bringen sie ja zum Teil erst auf den Weg. Einige Prozesse sind schon digital basiert - nennen wir es einmal so. Aber es ist fest davon auszugehen, dass wir in den nächsten zwei bis drei Jahren erheblich daran arbeiten müssen, um dieses Digitalisierungsziel, das ich nannte, tatsächlich zu erreichen. Darauf aufbauend oder daran orientiert, werden sich die Personalentwicklungsstrategien der einzelnen Häuser und die Fra
Ich kann Ihnen jetzt beim besten Willen keine Antwort darauf geben, in welchem Ministerium was konkret zu tun ist, welcher Prozess sich daran anzupassen hat und wie die Ausbildung konkret vor Ort vorgenommen wird. Diesbezüglich sind jeweils die Ressortchefs gefordert.
Aber dass das einen erheblichen Fortbildungs- und Weiterbildungsbedarf nach sich zieht, steht völlig außer Frage, wenn wir versuchen wollen, bis 2022 und darüber hinaus die Landesverwaltung insgesamt zu digitalisieren.
Vielen Dank. - Herr Bode, jetzt müssen Sie sich sputen. Mir liegen eigentlich keine weiteren Nachfragen vor. Also jetzt die vierte Nachfrage von der FDP-Fraktion. - Bleiben Sie bitte gleich hier vorn!
Ja, Frau Präsidentin. - Herr Minister Althusmann, Sie haben jetzt nur den einen Teil meiner Frage beantwortet. Der andere Teil der Frage, die ich Ihnen gestellt habe, betraf ja die Auswirkungen, was den gesamten Stellenbestand angeht.
Vor dem Hintergrund, dass Digitalisierung - Sie haben es ja in den einleitenden Bemerkungen zu der Anfrage der AfD erklärt - tatsächlich zu Potenzial von Stellenabbau führt, weil Tätigkeiten durch künstliche Intelligenz und digitale Abläufe ersetzt werden können, frage ich die Landesregierung, ob sie für die kommenden drei Jahre bei der vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsabläufe in den jeweiligen Ministerien auch Personalzielgrößen hat, in welcher Größenordnung sich der Personalabbau vollziehen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, eine solche Prognose lässt sich nicht abgeben. Das Onlinezugangsgesetz hat nicht das Ziel, Personal einzusparen oder abzubauen, sondern es hat das Ziel, einen digitalen Zugang zu den Diensten der öffentlichen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. In welchem Maße dabei Stellen eingespart oder abgebaut werden können,
Vielen Dank. - Es liegen keine weiteren Zusatzfragen zu der Anfrage der AfD-Fraktion vor. Wir schließen damit diese Dringliche Anfrage und kommen zu
b) Fragen zum Bundesländerindex Mobilität 2018/2019 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2077
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Bundesländerindex 2018/2019 belegt Niedersachsen den vorletzten Platz und ist somit um vier Plätze abgerutscht. In den Einzelbewertungen ist Niedersachsen Schlusslicht beim Flächenverbrauch. Bei der Verkehrssicherheit und beim Klimaschutz belegt Niedersachsen einen Platz in der unteren Hälfte im Bundesländervergleich.
Die zunehmende Flächeninanspruchnahme hat laut Index unerwünschte Folgen; denn es gehen u. a. natürliche Lebensräume verloren, und das Verkehrsaufkommen steigt. Bekanntermaßen ist ein zentraler Verursacher des klimaschädlichen CO2 der Verkehr. Trotzdem ist Niedersachsen das einzige Bundesland ohne Klimaschutzziele. Auch hat die Landesregierung das bisherige Flächensparziel nicht übernommen.
Das Umweltbundesamt empfiehlt beim Flächenverbrauch einen Höchstwert von 3,2 ha pro Tag. In Niedersachsen werden aber tatsächlich weit mehr als 9 ha pro Tag verbraucht.
Darüber hinaus ist Niedersachsen neben SachsenAnhalt und Brandenburg das Bundesland mit den meisten getöteten Menschen im Straßenverkehr, nämlich 51 pro 1 Million Einwohner.
1. Wie hoch ist konkret der Flächenverbrauch für die in Niedersachsen geplanten Autobahnneubauprojekte A 20, A 39 und A 33 Nord?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher eingeleitet, um den Individualverkehr auf den Straßen in Niedersachsen dauerhaft zu reduzieren?
3. Warum hat die Landesregierung einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, ADFC, ADAC und Speditionsverbänden abgelehnt, um zeitnah Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie von Fußgängerinnen und Fußgängern insbesondere im Zusammenhang mit Lkw-Unfällen zu erarbeiten?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Althusmann. Bitte schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, sehr geehrter Herr SchulzHendel, die Dringlichkeit dieser Anfrage erschließt sich mir nicht ganz. Die Zahlen sind alt, zum Teil veraltet. Zwar ist jetzt eine neue Studie vorgelegt worden. Aber die Haltung der Landesregierung zu dieser Studie in den letzten Jahren dürfte Ihnen bekannt sein. Ich versuche, nach bestem Wissen und Gewissen - das ist auch meine Pflicht; ich weiß - Ihre Anfragen zu beantworten.
Offensichtlich haben Sie Gefallen an dieser Veröffentlichung einer - ich sage es ganz bewusst - sehr einseitigen Lobbyistengruppe gefunden. Das mag vielleicht weniger verwundern. Denn bei diesem Bundesländerindex Mobilität werden Länder honoriert, die große Ziele in den Mund nehmen, und die Länder kritisiert, die mit realistischen Mitteln für Verbesserungen in der Mobilität sorgen.
Der Bundesländerindex bewertet im Wesentlichen, was die Politik der einzelnen Länder ankündigt. Er bewertet weniger, was die Länder tatsächlich realisiert haben. Zum Beispiel liegen Länder wie Baden-Württemberg oder Thüringen im Länderranking ganz vorn, haben aber im Wesentlichen angekündigt. Ob sie wirklich vollzogen haben und was sie wirklich getan haben, ergibt sich aus diesem Mobilitätsindex nicht.
Die Kritik am sogenannten Bundesländerindex Mobilität und Umwelt ist nicht neu. Kritisch ist die offensichtliche Belohnung von Ansagen ohne Hin
tergrund, und kritisch ist: Seit Jahren wird nur noch das Ergebnis veröffentlicht, aber nicht mehr, wie dieses Ergebnis zustande gekommen ist. Die unzureichende Aussagekraft der Broschüre „Bundesländerindex Mobilität und Umwelt“ ist sicherlich auch der Grund, warum sich Niedersachsen schon seit Jahren nicht an diesem Projekt beteiligt.
Gleichwohl sind Verkehrssicherheit, Lärmminderung, Flächenverbrauch, Klimaschutz und Luftqualität wichtige Themen auch dieser Landesregierung. Darüber hinaus ist natürlich auch das Thema Mobilität für uns von höchster Bedeutung, auch wenn dieses Thema im Übrigen im Bundesländerindex Mobilität und Umwelt erstaunlicherweise nicht adressiert ist.
Zu Frage 1: Aus der Anfrage und den Angaben im Bundesländerindex Mobilität und Umwelt geht hervor, dass in die Bewertung der gesamte Flächenverbrauch eingegangen ist, bei dem außer Verkehrsflächen offensichtlich neben Betriebs- und Gebäudeflächen auch Erholungs- und Friedhofsflächen mit betrachtet werden. Insofern ist die Aussage im Bundesländerindex bezüglich des Flächenverbrauchs nicht nachvollziehbar.
Die Anfrage bezieht sich auf den konkreten Flächenbedarf wichtiger Straßenbauprojekte. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen: Die Flächeninanspruchnahme bei einem Straßenbauprojekt setzt sich zusammen aus den versiegelten Flächen unterhalb der Straßenoberfläche und sonstigen in Anspruch genommenen Flächen, z. B. für Damm- und Einschnittsböschungen, Regenrückhaltebecken und Bankette einerseits sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft andererseits. Nach heutigen Schätzungen beläuft sich die Flächeninanspruchnahme für die einzelnen von Ihnen nachgefragten Infrastrukturprojekte wie folgt:
Zu Frage 2: Der Individualverkehr ist eine der wichtigsten Grundlagen für uns in Niedersachsen. Es gibt keinen Grund, den Individualverkehr pauschal zu reduzieren. Eine Stärkung der Straßeninfra
struktur ist vielmehr Gegenstand unserer Koalitionsvereinbarung. Angesichts der ohnehin steigenden Verkehrsleistung sehen wir uns gegenüber der niedersächsischen Bevölkerung und der Wirtschaft auch in der Verantwortung, für angemessene Infrastruktur mit möglichst geringen Beeinträchtigungen zu sorgen und Mobilität letztendlich für alle zu gewährleisten.
Auch bei der Fahrradmobilität, die im höchsten Maße zum Individualverkehr gehört, haben wir hier mit dem massiven Ausbau der Fahrradinfrastruktur und dem Fahrradmobilitätskonzept deutlich vorgelegt - vielleicht noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit, aber wir sind dran.
Der motorisierte Individualverkehr ist auch nicht per se zu verdammen. Es kommt darauf an, den gesamten Verkehr sinnvoll und effektiv zu gestalten. Mehr Elektromobilität und alternative Antriebe gehören ebenso dazu wie die Verbesserungen beim ÖPNV. Wir haben ein sehr umfangreiches ÖPNV-Förderprogramm und nehmen z. B. im Dezember eine neue Bahnstrecke für den Nahverkehr in Betrieb. Allein, dass wir 53 Bahnstationen barrierefrei ausbauen, zeigt letztlich eines: Mobilität ist mehr als nur Individualverkehr. Man darf es auch nicht darauf beschränken. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung lassen im Übrigen Verbesserungen der Mobilität, einhergehend mit verbesserter Verkehrssicherheit und geringeren Umweltauswirkungen, erwarten.
Über die Frage nach dem Individualverkehr hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass der Güterverkehr ebenfalls eine bedeutende Rolle einnimmt und daher Gegenstand unserer Politik ist, auch wenn die Veröffentlichung „Bundesländerindex Mobilität und Umwelt“ wie auch die Fragesteller diesen Aspekt nicht thematisieren.
Zu Frage 3: Offensichtlich nimmt diese Frage Bezug auf einen Antrag für eine Entschließung vom 25. April 2018 in der Drucksache 18/758, worin ein solcher Runder Tisch gefordert wird. Dieser Antrag ist letztendlich vom Landtag nicht beschlossen worden, somit liegt auch kein Auftrag an die Landesregierung vor.
Ich fasse zusammen: Die hier von den Fragestellern bemühte einseitige Studie ist als Kronzeuge für die eigenen Politikvorstellungen aus unserer Sicht denkbar ungeeignet. Die Landesregierung lässt sich davon nicht beirren und wird ihre Schwerpunkte beim Ausbau der Verkehrs- und Infrastruktur in unserem Land im Ausgleich mit
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass der Bundesländerindex Mobilität und Umwelt verkürzt immer mit „Studie zu Mobilitätsfaktoren“ bezeichnet wird und folgende Kriterien die Grundlage für die Ergebnisse darstellen - erstens Verkehrssicherheit, zweitens Lärmminderung, drittens Flächenverbrauch, viertens Klimaschutz und fünftens Luftqualität -, frage ich Sie, welche Aussage die Punkte 2 bis 5 für die tatsächliche Mobilität der Menschen haben.