Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/1856 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Ge
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: 1. Wahleinspruch des Herrn J.-E. H., Dabendorf - 2. Wahleinspruch des Herrn H. W., Hambergen - 3. Wahleinspruch des Herrn R. B., Uslar - 4. Wahleinspruch der Eheleute C. und H.-J. E. , Wolfsburg - 5. Wahleinspruch des Herrn D. I., Uelzen - 6. Wahleinspruch des Herrn K. P., Munster - 7. Wahleinspruch des Herrn D. R., Braunschweig - Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses - Drs. 18/2226
Gegen die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 15. Oktober 2017 sind sieben Einsprüche eingelegt worden, mit denen sich der Wahlprüfungsausschuss entsprechend den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes zu befassen hatte.
Als Ergebnis dieser Befassung hat der Wahlprüfungsausschuss die Beschlussempfehlung in der Drucksache 18/2226 vorgelegt, der die Details zu den einzelnen Wahleinsprüchen zu entnehmen sind.
Ich möchte Ihnen jedoch mitteilen, dass der Wahlprüfungsausschuss seine Empfehlung in allen Fällen einstimmig ausgesprochen hat.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre auch jetzt keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Nach § 12 des Wahlprüfungsgesetzes sind bei der Beratung und Entscheidung jeweils diejenigen Abgeordneten von der Mitwirkung ausgeschlossen, deren Wahl zur Prüfung steht. Dies gilt nach § 12 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes jedoch nicht für die Einsprüche, die die gesamte Wahl, die Wahl von mehr als zehn Abgeordneten oder einen Landeswahlvorschlag in seiner Gesamtheit betreffen.
Ich werde daher zu den einzelnen Anlagen zu Drucksache 18/2226 jeweils diejenigen Abgeordneten benennen, die bei der Abstimmung nicht mitwirken dürfen.
Bei den Wahleinsprüchen in den Anlagen 1, 3 und 6 handelt es sich um „allgemeine“ Wahleinsprüche. Daher besteht bei diesen Wahleinsprüchen kein Mitwirkungshindernis.
Wir beginnen mit der Beratung über den Wahleinspruch des Herrn J.-E. H. aus Dabendorf, ersichtlich aus der Anlage 1 der Drucksache 18/2226. Bei diesem Wahleinspruch handelt es sich, wie bereits erwähnt, um einen „allgemeinen“ Wahleinspruch, sodass kein Mitglied des Landtages von der Mitwirkung ausgeschlossen ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 1 der Drucksache 18/2226 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Sie haben einstimmig so entschieden.
Wir gehen weiter und kommen zur Beratung über den Wahleinspruch des Herrn H. W. aus Hambergen in der Anlage 2 der Drucksache 18/2226.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 2 der Drucksache 18/2226 zustimmen will, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist auch hier einstimmig entschieden worden.
Wir kommen zur Beratung über den Wahleinspruch des Herrn R. B. aus Uslar in der Anlage 3 der Drucksache 18/2226.
Auch bei diesem Wahleinspruch handelt es sich, wie erwähnt, um einen „allgemeinen“ Wahleinspruch, sodass kein Mitglied des Landtages von der Mitwirkung auszuschließen ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 3 der Drucksache 18/2226 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es hier Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist auch dies einstimmig so festgestellt worden.
Wir kommen zur Beratung über den Wahleinspruch der Eheleute C. und H.-J. E. aus Wolfsburg, Anlage 4 der Drucksache 18/2226.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 4 der Drucksache 18/2226 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist auch dies einstimmig so festgestellt worden.
Wir kommen zur Beratung über den Wahleinspruch des Herrn D. I. aus Uelzen, Anlage 5 der Drucksache 18/2226.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 5 der Drucksache 18/2226 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie auch hier einstimmig festgestellt.
Wir kommen zur Beratung über den Wahleinspruch des Herrn K. P. aus Munster, ersichtlich aus der Anlage 6 der Drucksache. Auch bei diesem Wahleinspruch handelt es sich um einen „allgemeinen“ Wahleinspruch, sodass kein Mitglied des Landtages von der Mitwirkung ausgeschlossen ist.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 6 der Drucksache 18/2226 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit haben Sie einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Beratung über den Wahleinspruch des Herrn D. R. aus Braunschweig, Anlage 7 der Drucksache 18/2226.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 7 der Drucksache 18/2226 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch hier einstimmig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: a) Niedersachsen braucht jetzt ein eigenes LNG-Konzept! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1392 - b) Flüssiggasterminal an der niedersächsischen Nordseeküste errichten, umfassendes LNG-Konzept erstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2194 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/2254 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/2318
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion der FDP abzulehnen.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2318 zielt auf eine Annahme beider Anträge in einer abweichenden Fassung.
Wir kommen zur Beratung. Zunächst hat sich für die SPD-Fraktion der Kollege Uwe Santjer zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Deutschland wird ein LNG-Terminal an der Küste bauen. Es gibt kein besseres Bundesland, in dem es gebaut werden kann, als Niedersachsen.
Das Zweite ist, dass wir davon überzeugt sind, dieses LNG-Terminal in Deutschland, aber auch in Niedersachsen zu brauchen, weil die Energiewende in den verschiedenen Bereichen und Sektoren besser gelingen kann, wenn wir uns noch breiter aufstellen können.
Man muss sich das einmal vorstellen: Hamburg ist die erste Stadt, in der wegen des Dieselfahrverbots einige Straßen nicht mehr mit Pkw und Lkw befahren werden dürfen. Aber in der gleichen Stadt hauen die großen Containerschiffe und die Kreuzfahrtschiffe Dinge aus ihren Schornsteinen heraus, sodass man sich fragen muss: Kann Otto Normal
verbraucher überhaupt noch verstehen, dass er auf der einen Seite seinen Diesel nicht mehr fahren darf, während auf der anderen Seite Dinge im Hafen passieren, die der Umwelt nun wirklich nicht zuträglich sind?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, uns ist klar und wir sind uns darüber auch einig, dass es richtig ist, den Umschwung zu LNG zu schaffen. Es ist wichtig, dass wir bei der Infrastruktur nicht nachlassen, sondern dass wir da weiter vorankommen. Es ist wichtig, dass wir nicht nachlassen, gerade wenn es darum geht, die Schiffsmaschinen und Schiffsmotoren so umzubauen, dass sie noch umweltfreundlicher sind als heute.