Protokoll der Sitzung vom 10.12.2018

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht nun Herr Kultusminister Tonne.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte am Donnerstag der vorletzten Woche die Gelegenheit, den neu erarbeiteten Materialband Orthografie für alle Schulen des Sekundarbereichs I vorzustellen. Herr Försterling, ich bin ein wenig überrascht, denn eigentlich wissen Sie es

besser. Natürlich ist der Orthografieband, den wir vorgestellt haben, nicht freischwebend, sondern er knüpft an, und zwar an den entsprechenden Band zur Orthografie im Primarbereich. Der existiert. Sich also hier hinzustellen und zu sagen „Wir wollten das jetzt ab Klasse 5 machen“, ist einfach abwegig. Die Grundlage dafür gibt es, und der jetzt vorgestellte Orthografieband knüpft genau an diese an.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Im Zusammenhang mit dieser Vorstellung konnte ich mit Lehrkräften, der Presse, aber auch mit anwesenden Schülerinnen über die Bedeutung von Rechtschreibung und die zum Erwerb notwendigen Kompetenzen diskutieren. Wir haben doch in dieser Runde eine große Einigkeit darin, dass die Kernkompetenzen - dazu gehören Lesen, Schreiben und Rechnen - eine unverzichtbare Grundlage für die weitere erfolgreiche Bildungskarriere einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers sind. Das können wir schon einmal festhalten. Bei der Frage, wie das dann umgesetzt werden soll, mögen die Meinungen möglicherweise auseinandergehen. Ich kann aber jeden nur dringend warnen: Die Herausforderungen von heute und morgen lösen wir ganz bestimmt nicht mit den Rezepten von gestern bzw. vorgestern. Das wird nicht funktionieren.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte auch die Wissenschaft erwähnen, u. a. den bundesweit anerkannten Orthografiefachmann Christian Stang. Er hat zu diesen Materialbänden explizit gesagt, dass Niedersachsen damit auf dem richtigen Weg sei. Ich werbe auch dafür, uns diese Debatte nicht zu einfach zu machen. Sich hier hinzustellen, eine monokausale Erklärung abzugeben und zu sagen, damit würden wir Lesen, Schreiben und Rechnen verbessern, ist nun wirklich viel zu einfach.

Mit diesem Materialband und einer Reihe von weiteren Maßnahmen haben wir deutlich gemacht: Natürlich geht es darum, die Kernkompetenzen zu stärken. Das bedeutet nichts anderes, als die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen immer wieder und wieder in den bildungspolitischen Fokus zu rücken. Das machen wir auch in dieser Legislaturperiode. Wir haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Ich erwähne hier u. a. das Kerncurriculum für Grundschulen im Fach Deutsch.

Herr Försterling, Sie wissen - genau wie alle anderen -, dass in den Arbeiten, die dort geschrieben werden, nicht einzelne Bausteine abgefragt werden, wie in Form von Diktaten, sondern dass in den Arbeiten alle Fähigkeiten im Fach Deutsch abgeprüft und abgefordert werden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Rechtschreibung. Das, was Sie hier gefordert haben, findet statt, abgesichert durch das Kerncurriculum. Genauso betont das Kerncurriculum für Mathematik stärker das Einüben der Basiskompetenzen. Das ist in Niedersachsen bereits Grundlage.

Ab dem nächsten Jahr wird es zur Unterstützung und Stärkung übrigens eine entsprechende Fachberatung geben. Auch das ist eine Neuigkeit. Wir werden in den nächsten Jahren noch weitere Vorhaben umsetzen. Dazu gehört die Entwicklung eines zeitgemäßen Leseförderkonzepts, die Einführung des Konzeptes „Lesen macht stark“ und die Einrichtung einer entsprechenden Onlineplattform mit exemplarischen Aufgaben.

Meine Damen und Herren, das Schulgesetz garantiert den Schulen aber auch eine weitgehende Eigenverantwortung und ermöglicht damit entsprechende Freiräume auch bei der Gestaltung des Unterrichts. Ich habe alle Beteiligten so verstanden, dass das unangetastet bleiben soll. Das ist auch gut so.

Vor diesem Hintergrund ist es natürlich Aufgabe meines Hauses, verbindliche Rahmen zu schaffen und deren Umsetzung zu unterstützen und zu begleiten. Wir tun aber auch gut daran, zu akzeptieren, dass es nicht den einen richtigen Weg gibt, den man hier aus Hannover vorgeben kann.

Lassen Sie mich in dem Kontext auf die Diskussion um die Methode „Lesen durch Schreiben“ zu sprechen kommen. Ja, wir haben im Koalitionsvertrag einen klaren Prüfauftrag formuliert. Dem kommen wir auch nach. Das ist völlig unbestritten. Dahinter verbirgt sich doch nichts anderes als unser Bestreben, die Methoden, die es gibt, immer mit Blick darauf zu hinterfragen, ob damit die Vermittlung der Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gut umgesetzt werden kann oder ob wir irgendwo stärken und stützen müssen, um einen besseren Erfolg zu gewährleisten. Das verbinden wir auch mit unserem Anspruch im Koalitionsvertrag.

Die Diskussion über die „Schreiben nach Gehör“ genannte Methode - oder welche Bezeichnung da auch durch die Gegend geistert - ist natürlich schon deshalb schwierig, weil es diese Methode

formal gar nicht gibt. Übrigens gibt es genauso wenig die Fibel-Methode als solches. Da müssen wir immer genau gucken. Die Methode „Lesen durch Schreiben“ ist die Methode, um die wir uns kümmern wollen. Ich sage auch: Mindestens 90 % der Grundschulen arbeiten beim Rechtschreiblernen mit der Fibel. Um allen Kindern in ihrer individuellen Lernentwicklung gerecht zu werden, bringen die Lehrkräfte darüber hinaus noch weitere, vielfältige Materialien zum Einsatz. Lehrkräfte benötigen ein großes Methodenrepertoire, um auf unterschiedliche Lernsituationen angemessen reagieren zu können, und müssen dies auch angemessen umsetzen können.

Meine Damen und Herren, es ist vieles umgesetzt, einiges ist in Arbeit. Klar muss aber auch sein: Erfolge stellen sich nicht blitzartig ein, sondern benötigen einen langen Atem und die entsprechende Konsequenz in der Umsetzung. Wir dürfen nicht auf billigen Populismus hereinfallen.

Ich sage Ihnen: Erstens. Das Verbot irgendeiner Lernmethode, gleich welcher, löst noch kein zugrunde liegendes Problem. Zweitens. Durch den Versuch der öffentlichen Diskreditierung einzelner Methoden - egal, welche es ist - sollen selbige den fachlichen Expertisen von Lehrkräften entzogen und politisiert werden. Auch das kann nicht der richtige Weg sein. Übrigens: Nach keiner einzigen Lernmethode sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen die Alphabetschrift allein beibringen. Drittens. Das Konzept „Lesen durch Schreiben“ ist - schon vom Namen her - eine Lernmethode zum Lesen, nicht primär eine Rechtschreibkonzept. Die rot-schwarze Landesregierung wird den Weg, Kernkompetenzen konsequent zu stärken und dabei zu schauen, was dafür hilfreich und was dafür nicht hilfreich ist, weiter genau prüfen.

Ich schließe mit einem Zitat aus einer Broschüre, die gerade letzte Woche von der Kultusministerkonferenz mitherausgegeben worden ist. Darin findet sich das Zitat:

„Daher sind isolierte Debatten über einzelne Methoden wenig hilfreich, weil Methoden nur im Rahmen des didaktischen Gesamtkonzeptes sinnvoll beurteilt werden können. Aus diesem Grund erscheint es angezeigt, bildungspolitisch verstärkt die Implementation wirksamer Konzepte in den Blick zu nehmen mit einem Fokus auf Kernkompetenzen.“

Genau dafür stehen wir, nämlich für die Stärkung der Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen in den niedersächsischen Grundschulen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Stunde beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1705 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/2280

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Bratmann übernommen. Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde am 28. September 2018 direkt an den Ausschuss überwiesen. Dort ist er durch eine Vertreterin des Justizministeriums näher erläutert worden. Der Gesetzentwurf dient vor allem dazu, die bisher für die Pflichtmitgliedschaft im Rechtsanwaltsversorgungswerk geltende gesetzliche Altersgrenze von 45 Jahren aufzuheben.

(Vizepräsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Stattdessen sollen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig nur noch dann von der Pflichtmitgliedschaft ausgenommen sein, wenn sie nach den in der Satzung des Versorgungswerks geregelten Voraussetzungen keinen Anspruch auf Altersrente erwerben können. Außerdem sieht der

Gesetzentwurf vor, künftig unmittelbar im Gesetz zu regeln, dass die Mitglieder der Organe ehrenamtlich tätig werden.

Der Gesetzentwurf ist im Ausschuss auf einhellige Zustimmung gestoßen. Auch die Verbände, die in der schriftlichen Anhörung Stellung genommen haben, haben den Gesetzentwurf im Kern begrüßt.

Zu dem Gesetzentwurf hat ein Mitglied der Fraktion der CDU in der abschließenden Beratung einen Änderungsvorschlag mündlich vorgetragen, der vom Ausschuss einstimmig in die Beschlussempfehlung aufgenommen wurde. Hiernach soll in § 5 Abs. 5 geregelt werden, dass die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident das Versorgungswerk künftig generell, also nicht nur im Verhinderungsfall, neben der Präsidentin oder dem Präsidenten gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Das Mitglied der Fraktion der CDU begründete den Vorschlag mit einer gestiegenen Arbeitsbelastung der Leitungsebene und wies darauf hin, dass das Versorgungswerk im Rahmen der Anhörung eine entsprechende Änderung angeregt hatte. Das Justizministerium hielt die Änderung hingegen nicht für erforderlich und hat sich unter dem Hinweis auf die Effektivität der staatlichen Aufsicht dafür ausgesprochen, an der bisherigen Regelung festzuhalten.

Die übrigen Änderungen des Gesetzentwurfs, die der Ausschuss vorschlägt, beruhen auf redaktionellen Erwägungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Insbesondere soll in § 2 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 durch die empfohlene Aufgliederung der beiden Adressatengruppen klargestellt werden, welche Zeitpunkte bei der Anwendung des neuen Ausschlusstatbestandes jeweils maßgeblich sind.

Die weiteren Änderungen möchte ich hier nicht im Detail wiedergeben, sondern den Bericht insoweit zu Protokoll geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit möchte ich meinen Bericht schließen und Sie namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen um Ihre Zustimmung zu der vorgestellten Beschlussempfehlung bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

(Zu Protokoll:)

Zu Artikel 1:

Zu Nummer 1 (§ 2):

Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 2 Nr. 1):

Die empfohlene Ergänzung „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (§ 14)“ dient dazu, die Regelung von dem Ausschlusstatbestand des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 g. F. abzugrenzen, an dem das Fachministerium festhalten möchte.

Durch die empfohlene Ergänzung („andere“) wird zum einen klargestellt, dass mit dem Begriff der Regelaltersgrenze in der ersten Alternative - wie im geltenden Satzungsrecht - ausschließlich die für die Altersrente geltende Regelaltersgrenze gemeint ist. Zum anderen soll verdeutlicht werden, dass sich die zweite Alternative nicht auf das Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, das nach der Satzung ebenfalls Voraussetzung für die Gewährung von Altersrente ist. Die Umstellung der Satzreihenfolge erfolgt in diesem Zusammenhang aus sprachlichen Gründen.

Darüber hinaus handelt es sich um eine redaktionelle Berichtigung der Verweisung („Satz 1“).

Im Übrigen dienen die Vorschläge der Angleichung an die im Gesetz bereits verwendeten Begrifflichkeiten.

Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (Absatz 2 Nr. 2):

Die empfohlene Einfügung der Worte „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (§ 14) dient - auch hier - der Abgrenzung von Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 g. F. (vgl. Ausführungen zu Absatz 1 Satz 2 Nr. 1).