Ich möchte auf die Beratungstätigkeit eingehen. Sie sagen - das ist richtig -, die Datenschutzbeauftragte habe deutlich gemacht, dass drei Tage Beratungen stattfinden. Das sind aber nur drei Tage mit beschränkter Auskunftsmöglichkeit. Drei Tage sind das Minimum, auf das man das Ganze herunterfahren konnte. In den letzten Haushaltsberatungen hatten Sie die Möglichkeit, uns zuzustimmen.
Ich kann fast nachvollziehen - emotional jedenfalls -, warum Sie die Datenschutzbeauftragte so stiefmütterlich behandeln. Sie hat Ihnen bei der Beratung des Polizeigesetzes die Leviten gelesen. Seitdem ist das Tischtuch massiv zerschnitten. Das haben wir im Ausschuss auf offener Bühne miterleben können.
Einen Fehler möchte ich korrigieren. Sie sagten, wir sähen gegenüber Unternehmen und weiteren Betroffenen stärkere Sanktionsmöglichkeiten vor. Das ist nicht der Fall. Es geht um Behörden oder Strafverfahren. Für die Datenschutzbeauftragte ist eine Möglichkeit der Einflussnahme vorgesehen,
was auch europarechtlich vorgesehen und geboten ist. Das halte ich ausdrücklich für richtig, weil nur das ein scharfes Schwert ist. Alles andere ist, wie ich sehr flapsig reingerufen habe, „Briefe schreiben“.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich herzlich bei der Fraktion der Grünen dafür bedanken, dass sie dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht hat. In der Tat, lieber Belit Onay, ist bei der Beratung des Datenschutzgesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung so einiges ziemlich danebengegangen.
Nicht nur, dass die Beratungen eine Katastrophe waren - nur um irgendwelche imaginären Fristen einzuhalten, wurde das Gesetz durchgepeitscht -, sondern es ist auch inhaltlich und handwerklich schlecht gemacht. Da möchte ich Ihnen absolut zustimmen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Die Frage der Sanktionen gegenüber öffentlichen Stellen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf aufgreifen, hat uns bereits in den Ausschussberatungen beschäftigt. Wir als Freie Demokraten unterstützen den Ansatz, den die Grünen in dem Gesetzentwurf eingebracht haben, wonach die Landesdatenschutzbeauftragte die Möglichkeit erhalten soll, gegenüber öffentlichen Stellen wirksame Sanktionen zu verhängen.
Es ist tatsächlich so, liebe Frau Kreiser, wie Herr Kollege Onay gesagt hat: Mit freundlichen Hinweisen der Landesdatenschutzbeauftragten beispielsweise gegenüber kommunalen Verwaltungen oder anderen öffentlichen Stellen ist es nicht getan. Wir erleben in der Praxis heute schon, dass auch öf
fentliche Stellen datenschutzrechtliche Probleme haben. Wenn diese Probleme nach einem Hinweis der Datenschutzbeauftragten nicht abgestellt werden, ist es doch richtig, wenn die Landesdatenschutzbeauftragte eine Sanktion verhängt.
Es ist falsch, öffentliche Stellen anders als private Stellen zu behandeln. Sie müssen ganz genauso behandelt werden. Diese Gleichheit wäre ein richtiger Schritt. Deswegen unterstützen wir die Forderung der Grünen an dieser Stelle.
Auch über die Frage, wann die Landesdatenschutzbeauftragte in Strafverfahren datenschutzrechtliche Überprüfungen vornehmen darf, könnte man aus unserer Sicht noch einmal diskutieren.
All diese Dinge bleiben letztlich zahnlose Tiger, wenn wir die Landesdatenschutzbeauftragte weiterhin so stiefmütterlich behandeln, wie das diese Landesregierung tut, und sie so schlecht mit Stellen ausstatten. Man kann ihr noch so viele Aufgaben zuweisen und noch so viel Gutes von ihr einfordern: Wenn der Landesdatenschutzbeauftragten nicht die geforderten Stellen zugewiesen werden, kann sie diese Aufgaben nicht erledigen, und der Datenschutz bleibt ein zahnloser Tiger. Das ist die eigentliche Herausforderung, lieber Kollege Lechner.
wir haben der Landesdatenschutzbeauftragten doch zusätzliche Stellen gegeben“. Ja, verehrte Damen und Herren: 1,5 zusätzliche Stellen.
Das ist doch lachhaft, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das ist lachhaft, lieber Herr Kollege Lechner.
Ihre 1,5 Stellen längst weg. Diese 1,5 Stellen waren dafür vorgesehen, die anderen Aufgaben abzuarbeiten, die auf die Landesdatenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit der DatenschutzGrundverordnung zugekommen sind.
Daher sage ich Ihnen sehr klar: Wenn Sie das ernst meinen und wollen, dass Vereine geschult und von der Landesdatenschutzbeauftragten beraten werden, müssen Sie bei der Landesdatenschutzbeauftragten zusätzliche Stellen im zweistelligen Bereich schaffen, damit sie das abarbeiten kann. Das wäre der richtige Weg, den wir als Freie Demokraten auch einfordern.
Abschließend möchte ich, Frau Präsidentin, noch einen Satz zu der bevorstehenden weiteren Beratung des Polizeigesetzes sagen. Wie es aussieht, werden wir gemeinsam in der kommenden Woche im Innenausschuss die Beratungen über das Polizeigesetz fortsetzen; das sage ich einmal ganz neutral.
Eine der zentralen Fragen, die sich stellt, lautet: Wie gehen wir in Niedersachsen mit dem Staatstrojaner um? Die Anhörung von Sachverständigen, die übrigens kundiger als wir alle zusammen sind, meine sehr verehrten Damen und Herren - - -
Diese Anhörung hat gezeigt, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtlich und technisch nicht möglich ist, den Staatstrojaner so auszugestalten, dass der Kernbereichsschutz, der verfassungsrechtlich gewährleistet sein muss, gewährleistet bleibt.
Das sind die bekannten Bandwurmsätze, die sich 40 Sekunden hinziehen. - Herr Abgeordneter Lechner, bitte!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eines klarstellen: Der Koalition aus SPD und CDU sind ein starker Datenschutz in Niedersachsen und eine starke Landesdatenschutzbeauftragte, die ihren Rechten Folge leisten kann, sehr wichtig und eine der Prioritäten in unserer Koalitionsarbeit.
Auch wenn Herr Minister Thümler gesagt hat, dass der Datenschutz im Wissensaustausch eine Bremse sei, kann man daraus nicht ablesen, dass er den Datenschutz infrage stellt. Ich hätte mir gewünscht, dass ich in einem Antrag zum Datenschutz einige Impulse dazu gefunden hätte. Wir haben heute das Phänomen aufkommender Technologien wie z. B. der künstlichen Intelligenz. Wir wären gut beraten, uns zu überlegen, wie wir in rechtlicher Hinsicht einen Datenschutz schaffen können, der das Potenzial dieser Technik ermöglicht und gleichzeitig die Daten der Bürger möglichst gut und stark schützt. Nichts anderes wollte der Minister sagen. Ich finde, er hat in dieser Richtung recht.