Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die Kollegen Mohrmann und Henning hier so reden hört, dann hat man das Gefühl: Alles in Butter! Alles in Ordnung! Worüber reden wir eigentlich?
Ich aber glaube, es gibt allen Grund, diesen Antrag sehr gründlich zu diskutieren und zu überlegen, was aus ihm folgt.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung sagt in § 6, eine Mitarbeit im Aufsichtsrat durch Mitglieder der Landesregierung sei nur zulässig, wenn Interessenkonflikte in Bezug auf das Amt ausgeschlossen werden könnten. Priorität hat also ganz eindeutig das Amt.
Meine Damen und Herren, ich will hier nicht in Gänze vortragen, wie sich die Diskussion rund um den Dieselbetrug entwickelt hat, aber sie ist in vielen Fällen ein gutes Beispiel. Als Ministerpräsident und als stellvertretender Ministerpräsident müssen Sie Recht und Gesetz wahren und verteidigen und das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. Gerichte müssen Konflikte nach Recht und Gesetz entscheiden und ohne Ansehen der Person durchsetzen.
Als Mitglieder des Aufsichtsrat von VW sind Sie, Herr Weil, und Sie, Herr Althusmann, aber diesem Unternehmen verpflichtet, müssen Schaden von ihm abwenden und seine Interessen im Aufsichtsrat wahren. Als Stichworte nenne ich nur die technische Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, mit denen Käufer betrogen worden sind, die Dieselsubventionen bei der Mineralölsteuer oder auch die Gerichtsurteile, die am Ende festgestellt haben, dass das, was hier geschehen ist, in weiten Teilen gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Daran kann man schon sehen: Wer hier sagt, es gibt kein Problem und keinen Interessenkonflikt, der lebt auf einem anderen Stern.
Zeit ist sehr wohl ein Grund, die Anzahl der Aufsichtsratsmandate zu begrenzen. Das sagt auch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung: maximal drei Aufsichtsratsmandate. Aber wenn ich dann einmal schaue: Herr Althusmann hat momentan sechs Aufsichtsratsmandate, ein Ministeramt, einen Parteivorsitz und ist dazu noch stellvertretender Ministerpräsident. Das ist eine ganze Menge. Für mich ist nur schwer vorstellbar, wie man das hinbekommen soll.
Auch das Merkblatt der BaFin zur Zuverlässigkeit von Aufsichtsorganen sagt ausdrücklich, dass zeitliche Verfügbarkeit ein wichtiger Faktor bei der Aufsicht ist. Und dass Sie es noch nicht einmal geschafft haben, das Kabinett vor der Beerdigung der CeBIT zu informieren, spricht Bände, Herr Minister.
Das Thema Geld will ich hier nur anschneiden. Die Minister müssen die Vergütung, die sie als Aufsichtsratsmitglieder erhalten, zwar abführen, aber insgesamt ist die Governance im öffentlichen Raum schon ein Thema. Jeder, der meint, er kann oder muss mehr verdienen als die Bundeskanzlerin, muss das sehr gut begründen, ganz gleich, ob er ein Aufsichtsratsmandat ausübt, ob er für ein Krankenhaus, eine Universität oder eine Sparkasse arbeitet, oder was auch immer.
Auch der Governance Kodex spielt eine wichtige Rolle. Der Wechsel von Herrn Pötsch aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat war ein Sündenfall - und nicht der erste. Ob er hier als Statthalter der Patriarchen sitzt, spielt am Ende keine Rolle. Wichtig ist, dass die Governance-Regeln eingehalten werden. - Auch das zeigt, dass hier einiges im Argen liegt.
Governance und Landtag ist ein zweiter Punkt, der diesen Aspekt betrifft. Die Unterrichtungen sind oft viel zu oberflächlich, weitergehende Fragen des Landtages werden abgewehrt.
Grenzen verschwimmen. Gerne erfolgt Verweigerung mit Blick auf das Aktiengesetz, obwohl ein Blick auf das Gesamtinteresse des Landes nottut.
Meine Damen und Herren, mein Fazit: Ein Kabinettsmitglied im Aufsichtsrat von VW reicht. Unternehmensinteresse und Landesinteresse müssen klar getrennt werden; darauf müssen die Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsorganen sehr genau achten. Das FDP-Modell stößt eine überfällige Debatte an. Auch wenn es heute nicht mehrheitsfähig ist, so glaube ich, dass die Debatte mit dem heutigen Tag nicht abgeschlossen sein wird. Wir bleiben jedenfalls an dem Thema dran und werden weiter das Gespräch mit allen Fraktionen suchen, um hier gute Lösungen für die Zukunft zu finden.
Für die Landesregierung hat sich Herr Finanzminister Reinhold Hilbers zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Beteiligungsmanagement des Landes Niedersachsen ist effektiv, professionell, zielorientiert und auch strategisch ausgerichtet. Das will ich an dieser Stelle ausdrücklich festhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn Sie Ihren Antrag einmal auf seine Realitätsnähe durchgucken, dann werden Sie feststellen, dass man, wenn man Ihre Forderungen umsetzen würde, mit hoher Wahrscheinlichkeit genau das Gegenteil von dem erreichen würde, was das Beteiligungsmanagement des Landes heute ausmacht.
Lassen Sie mich den Blick auf einige Fakten und Kritikpunkte richten, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen.
Die Kernfrage lautet: Wozu sind die Beteiligungen des Landes da? - Die Beteiligungen des Landes dienen nicht - wie man den Eindruck gewinnen könnte - der Geldanlage, sie dienen nicht irgendwelchen Portfoliooptimierungen oder der langfristigen Vermögensverwaltung, sondern sie dienen den Interessen des Landes Niedersachsen. Sie sind in erster Linie eben nicht an Shareholder Value orientiert, sondern daran, das Land insgesamt voranzubringen.
In § 65 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung heißt es, das Land solle sich nur an privatrechtlichen Unternehmen beteiligen, wenn ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt. Weiterhin heißt es dort: Wenn sich das Land beteiligt, hat es sicherzustellen, dass es dort einen angemessen Einfluss erhält, insbesondere im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zudem ist im § 65 der Landeshaushaltsordnung geregelt, dass das zuständige Ministerium dazu verpflichtet ist, darauf hinzuwirken, dass jede Vertreterin und jeder Vertreter des Landes im Aufsichtsrat auch die besonderen Interessen des Landes berücksichtigt.
Ich darf Ihnen sagen: Das Beteiligungsmanagement des Landes Niedersachsen ist so ausgerichtet, dass das Land nur dann eine Beteiligung an privaten Unternehmen eingehen darf, wenn dies dem Landesinteresse dient. Die Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten beziehen bei ihrer Entscheidungsfindung stets auch die Landesinteressen mit ein. - Auch hier sehe ich den von Ihnen konstruierten Widerspruch nicht.
Und hinsichtlich der fachlichen Qualifikation der Regierungsmitglieder, die Sie angesprochen haben, möchte ich Ihnen nur sagen: Schauen Sie in die entsprechenden Veröffentlichungen! Dort ist von jedem eine Vita veröffentlicht. Sie können nachlesen, welche Vorbildung und berufliche Vorgeschichte jedes einzelne Mitglied hat. Es kann sich jeder selbst ein Bild von der Qualifikation machen. Auch da sind wir in unserer Landesregierung breit aufgestellt. Im Übrigen stellen auch Prüfinstanzen, wie beispielsweise die EZB oder die BaFin ganz besondere Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern, die man erfüllen muss.
Zudem vergessen Sie bitte einen ganz wichtigen Punkt nicht! Regierungsmitglieder gehen zwar zu den jeweiligen Sitzungen, tragen die Beschlüsse aus und geben Einschätzungen ab, aber im Hintergrund, in der Landesverwaltung, in den zuständigen Ministerien arbeitet eine ganze Reihe von
Expertinnen und Experten dafür, dass die Entscheidungen gut vorbereitet werden. Es sind insgesamt 29 Vollzeiteinheiten, die uns bei der Arbeit unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Hilbers, für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen.
Ich will auch Ihnen meine Frage stellen, warum die CDU damals mit der Forderung in den Wahlkampf gegangen ist, mindestens einen Vertreter im Aufsichtsrat zu haben, der etwas von der Sache versteht. Hat diese Qualifikation damals bei Stephan Weil und Olaf Lies nicht vorgelegen? Und warum haben Sie diese Forderung nicht realisiert?
Alle Mitglieder, die wir in den Aufsichtsrat von VW entsandt haben, haben eine entsprechende Qualifikation. Es liegen gute Qualifikationen vor. Insofern haben wir da eine sehr gute Entscheidung getroffen.
(Beifall bei der CDU - Christian Grascha [FDP]: Aber wer von den beiden früheren Aufsichtsräten war nicht kompetent?)
Im Übrigen darf ich leise anmerken, dass es in den Gremien der Automobilhersteller zahlreiche Experten gibt - und von denen hat nach meiner Erinnerung niemand auf die Problematiken hingewiesen, die wir im Augenblick rund um den Diesel diskutieren. Also, auch das Expertentum, das sich dort im Aufsichtsrat befindet, hat keine Ahnung von dem gehabt, was sich dort abgezeichnet hat.
Die Landesregierung übt insgesamt 148 Aufsichtsratsmandate aus. 46 Mandate davon nehmen Ministerinnen und Minister wahr.
37 Mandate werden von Externen wahrgenommen. Machen Sie sich einmal die Mühe, und schauen Sie in die einzelnen Gremien: Es ist nämlich nicht so, dass dort immer nur Politiker sitzen, die sich selbst bedienen, sondern dort sind auch Unternehmensberater und Unternehmensvertreter vertreten. Im Aufsichtsrat der NORD/LB haben wir eine Unternehmerin nachbesetzt, und zu unserer Regierungszeit hatten wir schon eine Unternehmensberaterin eingesetzt.